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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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→ Für einen 4-Personenhaushalt darf die Nettokaltmiete nicht mehr als 7,52 Euro/m²betragen, hier: 472,67 Euro <strong>für</strong> 88,89m²→ das sind gerun<strong>de</strong>t 5,32 Euro/m², <strong>de</strong>r Höchstwert wird nicht erreicht.148Familie B. hat eine passen<strong>de</strong> Wohnung gefun<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren Anmietung das Jobcenterzustimmen müsste.Beson<strong>de</strong>re Bedarfe zur Feststellung <strong>de</strong>r individuellen Angemessenheit - § 6 WAV:<strong>Die</strong> Richtwerte können in beson<strong>de</strong>rs begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen aus sozialen Grün<strong>de</strong>n und inHärtefällen um bis zu 10% überschritten wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re bei• Alleinerziehen<strong>de</strong>n,• längerer Wohndauer (min<strong>de</strong>stens 15 Jahre),• wesentlichen sozialen Bezügen (z.B. Schulweg von Kin<strong>de</strong>rn; Betreuungseinrichtungen,Kitas),• über 60-jährigen Hilfeempfangen<strong>de</strong>n,• Schwangeren,• Personen, die in absehbarer Zeit kosten<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Einkünfte haben,• Personen in ambulanten Wohnformen (z. B. BEW, therapeutische WG)• Neuanmietung durch Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit bedrohte Menscheno<strong>de</strong>r Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.Son<strong>de</strong>rregelungen gelten auch <strong>für</strong>• Personen mit einem individuell höheren Heizkostenbedarf,• behin<strong>de</strong>rtengerechte Wohnungen• chronisch Kranke (z.B. AIDS-Kranke); i.d.R. Berücksichtigung <strong>de</strong>s Richtwertes <strong>für</strong> eineum eine Person vergrößerte BG• die Unterbringung von Wohnungslosen; angemessen sind die tatsächlichenAufwendungen (Tagessätze)• Leistungsempfänger, die regelmäßig ihr Umgangsrecht mit Kin<strong>de</strong>rn, die sich bei <strong>de</strong>mgetrennt leben<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Elternteil aufhalten, ausüben; hier gilt i.d.R. <strong>de</strong>r Richtwert<strong>für</strong> die Bedarfsgemeinschaftsgröße mit diesen Kin<strong>de</strong>rn.<strong>Die</strong> Angaben <strong>für</strong> Berlin bei <strong>de</strong>n weiteren Unterpunkten beziehen sich, wenn nichtan<strong>de</strong>rs angegeben, auf die aktuelle AV Wohnen vom 6. August 201311.4.3 Wenn die Wohnungskosten unangemessen hoch sindÜbersteigen die Aufwendungen <strong>für</strong> die Unterkunft und Heizung <strong>de</strong>n angemessenen Umfang,sind sie so lange zu berücksichtigen, wie es unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Einzelfalls nichtmöglich o<strong>de</strong>r nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten o<strong>de</strong>r auf

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