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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung auf <strong>de</strong>m Wohnungsmarkt zumieten. Hierzu sind Mietspiegel o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Mietdatenbanken heranzuziehen. Aufdie Miethöchstgrenzen <strong>de</strong>r Tabelle zu § 8 <strong>de</strong>s Wohngeldgesetzes kann als Maßstab<strong>für</strong> die Angemessenheit <strong>de</strong>r Unterkunftskosten erst abgestellt wer<strong>de</strong>n, wenn einkonkret-individueller Maßstab nicht gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.In Einzelfällen sind bei kleinen Gemein<strong>de</strong>n größere, bei Großstädten kleinereräumliche Bereiche maßgebend. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass <strong>de</strong>mHilfebedürftigen ein Umzug in einen an<strong>de</strong>ren Wohnort, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Aufgabe seinessozialen Umfel<strong>de</strong>s verbun<strong>de</strong>n wäre, grundsätzlich nicht abverlangt wer<strong>de</strong>n kann.Für das Land Berlin gelten nach <strong>de</strong>r Wohnaufwendungenverordnung (WAV) <strong>für</strong>Mietwohnungen folgen<strong>de</strong> Regelungen. <strong>Die</strong> Darstellung beschränkt sich auf diepraxisrelevanten Inhalte. Anmerkung zuvor: Der WAV liegt als Anlage das Konzept zurBestimmung <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r angemessenen Aufwendungen <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung bei.Zur Herleitung <strong>de</strong>r neuen Richtwerte:<strong>Die</strong> neuen Richtwerte wer<strong>de</strong>n gebil<strong>de</strong>t aus <strong>de</strong>r Summe144• <strong>de</strong>s Produktes von abstrakt angemessener Wohnungsgröße (je nach Größe <strong>de</strong>rBedarfsgemeinschaft) und <strong>de</strong>r Nettokaltmiete/m² nach <strong>de</strong>m jeweils gültigen BerlinerMietspiegel (gewichteter Mittelwert aus einfacher Wohnlage in Abhängigkeit von <strong>de</strong>rGröße <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft),• <strong>de</strong>s Produktes von abstrakt angemessener Wohnungsgröße und <strong>de</strong>mDurchschnittswert <strong>de</strong>r kalten Betriebskosten/m² nach <strong>de</strong>m jeweils gültigen BerlinerMietspiegel-Anhang 2011,• <strong>de</strong>s Produktes aus abstrakt angemessener Wohnungsgröße und <strong>de</strong>mDurchschnittswert <strong>de</strong>r Heizkosten/m² nach <strong>de</strong>m letzten bun<strong>de</strong>sweiten Heizspiegel inAbhängigkeit von <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>s Energieträgers (Heizöl, Erdgas o<strong>de</strong>r Fernwärme /Sonstiges) und <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>fläche sowie• eines Zuschlags zum Richtwert bei zentraler WarmwasserversorgungDas Produkt ist entschei<strong>de</strong>nd:Zur abstrakt angemessenen Wohnungsgröße:Grundlage <strong>für</strong> die Bestimmung ist die anerkannte Wohnraumgröße <strong>für</strong> Wohnberechtigte imsozialen Wohnungsbau. Quellen hier<strong>für</strong> sind § 5 WoBindG und § 27 WoFG:<strong>Die</strong> abstrakt angemessene Wohnungsgröße beträgt bei 1 Person 50m², bei 2 Personen 60m²,bei 3 Personen 75m², bei 4 Personen 85m², bei 5 Personen 97m² und <strong>für</strong> je<strong>de</strong> weitere Person+ 12m²ABER: <strong>Die</strong> Angemessenheitsprüfung bezieht sich allein auf die Summe <strong>de</strong>r Produkte, nichtjedoch auf die einzelnen Faktoren.AUSNAHME: <strong>Die</strong> Nettokaltmiete darf nach § 5 WAV nicht einen Quadratmeterpreis

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