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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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141Ob und unter welchen Voraussetzungen <strong>de</strong>r Leistungsträger fällig gewor<strong>de</strong>neNachzahlungen übernehmen muss, siehe dazu weiter unten in diesem Kapitel unter11.4.7.Angemessene Unterkunftskosten bei selbstgenutztem Wohneigentum• Nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> sind selbst genutzte Eigenheime o<strong>de</strong>rEigentumswohnungen von angemessener Größe nicht als Vermögen zu verwerten.• In einer seiner ersten Entscheidungen zur <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> Arbeitssuchen<strong>de</strong> hatdas Bun<strong>de</strong>ssozialgericht, BSG-Entscheidung vom 07.11.2006 – B 7b AS 2/05 R –zum unbestimmten Rechtsbegriff <strong>de</strong>r angemessenen Größe von selbst genutztemWohneigentum Stellung genommen: Im Regelfall ist bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>rAngemessenheit <strong>de</strong>r Maßstab von § 39 Abs. 1 <strong>II</strong>. WobauG heranzuziehen. Danach seieine Wohnfläche von 120 m² bei einem Haushalt von vier Personen nichtunangemessen. Bei einer geringeren Familiengröße seien typisierend <strong>für</strong> je<strong>de</strong> PersonAbschläge in Höhe von 20 m² vorzunehmen, wobei im Regelfall von einerMin<strong>de</strong>stzahl von 2 Personen auszugehen sei. Damit ist bei Einzelpersonen also aucheine Größe von 80 m² als angemessen anzusehen.• An diesem Urteil orientieren sich auch die Fachliche Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong>Arbeit zu § 12 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand 20.08.2012, Rn. 12.26: die Prüfung <strong>de</strong>r Angemessenheitist entbehrlich, wenn die Wohnfläche folgen<strong>de</strong> Größen nicht überschreitet:Bewohnt mit ...PersonenEigentumswohnungin m²Familienheimin m²1-2 80 903 100 1104 120 130Für Familien mit mehr als 4 Personen gilt eine Erhöhung um 20 m² pro Person.• Eine Grundstücksfläche im städtischen Bereich von 500 m² und im ländlichen Bereichvon 800 m² ist in <strong>de</strong>r Regel als angemessen anzusehen. Wobei aber auch höhereWerte als angemessen angesehen wer<strong>de</strong>n können, wenn diese in Bebauungsplänenfestgelegt sind, so die Fachlichen Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu § 12 <strong>SGB</strong><strong>II</strong>, Stand 20.08.2012, Rn. 12.27.• <strong>Die</strong> genannten Größen sind nicht als Grenzwerte zu verstehen, maßgeblich sind dieLebensumstän<strong>de</strong> im Einzelfall, z.B. Familienplanung o<strong>de</strong>r voraussichtliche Dauer <strong>de</strong>rHilfebedürftigkeit.• Für das Land Berlin hierzu aus <strong>de</strong>r neuen weiter oben bereits erwähntenWohnaufwendungenverordnung (WAV) - § 2 „(2) Zu <strong>de</strong>n tatsächlichen

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