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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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entschei<strong>de</strong>n, vgl. auch Fachliche Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu § 21 <strong>SGB</strong><strong>II</strong>, Stand 20.02.2013, Rn. 21.30.11.3.6 Mehrbedarf <strong>für</strong> einen im Einzelfall unabweisbaren, laufen<strong>de</strong>n, nicht nureinmaligen, beson<strong>de</strong>ren Bedarf - § 21 Abs. 6 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Es muss sich um einen ganz beson<strong>de</strong>ren, nicht typischen regelmäßigen Bedarf han<strong>de</strong>ln, <strong>de</strong>rvon <strong>de</strong>m Regelbedarf nicht abge<strong>de</strong>ckt wird und auch nicht durch an<strong>de</strong>reEinsparmöglichkeiten, aus Vermögen o<strong>de</strong>r durch Zuwendungen von Dritten, z. B.Familienmitglie<strong>de</strong>rn, ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n kann. Seiner Höhe nach muss er erheblich sein undvon einem durchschnittlichen Bedarf abweichen.Nach <strong>de</strong>n Fachlichen Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu § 21 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand20.02.2013, Rn. 21.37, können zum Beispiel folgen<strong>de</strong> Aufwendungen als außergewöhnliche,laufen<strong>de</strong> Belastungen anerkannt wer<strong>de</strong>n:• Pflege- und Hygieneartikel, die aus gesundheitlichen Grün<strong>de</strong>n laufend benötigtwer<strong>de</strong>n, z. B. bei AIDS o<strong>de</strong>r Neuro<strong>de</strong>rmitis,• Putz- o<strong>de</strong>r Haushaltshilfen <strong>für</strong> körperlich stark beeinträchtigte Personen, z.B.Rollstuhlfahrer, die gewisse notwendige Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne frem<strong>de</strong>Hilfe erledigen können und keine Hilfe von an<strong>de</strong>ren erhalten,• Kosten zur Wahrnehmung <strong>de</strong>s Umgangsrechtes mit <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rn, das heißtregelmäßige Fahrt- o<strong>de</strong>r Übernachtungskosten.<strong>Die</strong>se Aufzählung ist nicht abschließend. <strong>Die</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n nur gewährt, wenn eineerhebliche Unterversorgung drohen wür<strong>de</strong>. Bedarfsspitzen sind durch Wirtschaften mit <strong>de</strong>rRegelleistung auszugleichen. Aus <strong>de</strong>r Regelleistung und nicht mithilfe dieses Mehrbedarfssind nach <strong>de</strong>n Fachlichen Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu § 21 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand20.02.2013, Rn. 21.38, zum Beispiel folgen<strong>de</strong> Posten zu bestreiten:• Schulmaterialien und Schulverpflegung• Schülerfahrkarte• Nachhilfeunterricht• Bekleidung und Schuhe in Unter- bzw. Übergrößen• Kin<strong>de</strong>rbekleidung im Wachstumsalter11.3.7 Mehrbedarf wegen <strong>de</strong>zentraler Warmwasserversorgung - § 21 Abs. 7 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Seit <strong>de</strong>m 01.01.2011 wer<strong>de</strong>n die Kosten <strong>für</strong> Warmwasserversorgung als Kosten <strong>de</strong>rUnterkunft anerkannt und vom Jobcenter übernommen. Bei Haushalten mit individueller,<strong>de</strong>zentraler Warmwasserversorgung über Strom o<strong>de</strong>r Gas hat je<strong>de</strong>s Haushaltsmitglied dahereinen Anspruch auf einen prozentual vom Regelbedarf berechneten Mehrbedarfszuschlag,soweit nicht im Einzelfall ein abweichen<strong>de</strong>r Bedarf besteht o<strong>de</strong>r ein Teil <strong>de</strong>s angemessenenBedarfs bei <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Unterkunft anerkannt wird:137

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