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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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136Colitis ulcerosa (mitGeschwürsbildungeneinhergehen<strong>de</strong> Erkrankung<strong>de</strong>r Dickdarmschleimhaut)Mehrbedarf aufgrun<strong>de</strong>iner verzehren<strong>de</strong>nKrankheit10 39,10Morbus Crohn (Erkrankung<strong>de</strong>s Magen-Darmtrakts mitNeigung zur Bildung vonFisteln und Verengungen)Mehrbedarf aufgrun<strong>de</strong>iner verzehren<strong>de</strong>nKrankheit10 39,10* RB = RegelbedarfHinweis: <strong>Die</strong>se Liste führt nicht abschließend alle Erkrankungen auf, <strong>für</strong> die ein Mehrbedarfgewährt wer<strong>de</strong>n kann, vgl. Fachliche Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu § 21 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>,Stand 20.02.2013 , Rn. 21.23b ff.Ein Mehrbedarf ist in <strong>de</strong>r Regel zu verneinen, da Vollkost angezeigt ist, bei Hyperlipidämie (Erhöhung <strong>de</strong>r Blutfette) Hyperurikämie (Erhöhung <strong>de</strong>r Harnsäure im Blut) Gicht (Erkrankung durch Harnsäureablagerungen) Hypertonie (Bluthochdruck) Kardinale und renale Ö<strong>de</strong>me (Gewebswasseransammlungen bei Herz- o<strong>de</strong>rNierenerkrankungen) Diabeties mellitus (Zuckerkrankheit – Typ <strong>II</strong> und Typ I, konventionell undintensiviert konventionell behan<strong>de</strong>lt) Ulcus duo<strong>de</strong>ni (Geschwür am Zwölffingerdarm) Ulcus ventriculi (Magengeschwür) Neuro<strong>de</strong>rmitis (Überempfindlichkeit von Haut und Schleimhäuten aufgenetischer Basis) Leberinsuffizienz• In <strong>de</strong>n Fachlichen Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit wird darauf hingewiesen,dass <strong>de</strong>r Deutsche Verein <strong>de</strong>n Ernährungsbedarf nur bei einigen Krankheitenuntersucht hat. Durch die Empfehlungen darf also nicht die Gewährung einesMehrbedarfszuschlags ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n bei Erkrankungen, die nichtberücksichtigt wur<strong>de</strong>n, z.B. Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Über dieNotwendigkeit im Einzelfall entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Leistungsträger nach Einbeziehung <strong>de</strong>sÄrztlichen <strong>Die</strong>nstes bzw. <strong>de</strong>s zuständigen Gesundheitsamts, vgl. Fachliche Hinweise<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu § 21 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand 20.02.2013, Rn. 21.23b ff.• Liegen mehrere Erkrankungen vor, ist grundsätzlich ein Mehrbedarf in Höhe <strong>de</strong>rhöchsten Krankenkostzulage zu gewähren. Wenn aber Anhaltspunkte vorliegen, dieeine weitere Krankenkostzulage rechtfertigen, ist darüber im Einzelfall zu

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