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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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130*** Warum erhalten Partner nur Leistungen <strong>de</strong>r Regelbedarfsstufe 2?Mit diesem geringeren Regelbedarf wird bei Partnern, die das 18. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>thaben, unterstellt, dass sie sich die „Generalunkosten“ <strong>de</strong>r Haushaltsführung teilen.Darunter sind zum Beispiel die Kosten <strong>für</strong> Haushaltsenergie, Tageszeitung und ähnliche zuverstehen.Verwiesen sei an dieser Stelle auf die Ausführungen unter 7.1.1 - Wer gehört zu einerBedarfsgemeinschaft, und insbeson<strong>de</strong>re auf die Nr. 4: Beson<strong>de</strong>rheiten bei <strong>de</strong>r Zuordnungvon Kin<strong>de</strong>rn zur Bedarfsgemeinschaft.Das BSG hat sich in einer Entscheidung vom 12.07.2012 – B 14 AS 153/11 R – Stellunggenommen zur gegenwärtigen Höhe <strong>de</strong>r Regelbedarfe:Nach Auffassung <strong>de</strong>s 14. Senats ist die Höhe <strong>de</strong>s Regelbedarfes <strong>für</strong> Alleinstehen<strong>de</strong> <strong>für</strong> dieZeit ab 01.01.2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt wor<strong>de</strong>n. <strong>Die</strong> inTeilen <strong>de</strong>s Schrifttums sowie im Vorlagebeschluss <strong>de</strong>s Sozialgerichts Berlin vom 25.04.2012gegen die Verfassungsmäßigkeit vorgebrachten Argumente können <strong>de</strong>n Senat nichtüberzeugen. Es sind aber Verfahren beim BVerfG anhängig: 1 BvG 10/12 und 12/12 sowie 1BvR 1691/13.11.3 LEISTUNGEN FÜR MEHRBEDARFE - § 21 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>In bestimmten Lebenslagen sieht das Gesetz einen höheren Bedarf vor, <strong>de</strong>r durch einen sogenannten Mehrbedarfszuschlag ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n soll: bei Schwangerschaft,Alleinerziehung, krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung, Behin<strong>de</strong>rung, einem imEinzelfall unabweisbaren, laufen<strong>de</strong>n, nicht nur einmaligem Bedarf und bei <strong>de</strong>zentralerWarmwasserversorgung.Leistungsberechtigte können mehrere Mehrbedarfszuschläge gleichzeitig beanspruchen,jedoch darf die Summe <strong>de</strong>r Mehrbedarfszuschläge bei Schwangerschaft, Alleinerziehung,krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung und Behin<strong>de</strong>rung die Höhe <strong>de</strong>s Ihnenzustehen<strong>de</strong>n Regelbedarfs nicht überschreiten - § 21 Abs. 8 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Vorbemerkung zu <strong>de</strong>n Beträgen:Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die Beträge angegeben, die sich aus <strong>de</strong>r Berechnung nach § 41 Abs. 2<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ergeben:„Berechnungen wer<strong>de</strong>n auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichen<strong>de</strong>sbestimmt ist. Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzteDezimalstelle um eine erhöht, wenn sich in <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Dezimalstelle eine <strong>de</strong>r Ziffern 5 bis9 ergeben wür<strong>de</strong>.“

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