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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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129Regelbedarfe ab 01.01.2014Regelbedarfsstufen Für welche Personen BetragRegelbedarfsstufe 1 • Alleinstehen<strong>de</strong>** 391 Euro- § 20 Abs. 2 S. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>- • Alleinerziehen<strong>de</strong>**• Personen mit min<strong>de</strong>rjährigem PartnerRegelbedarfsstufe 2 • Ehe- o<strong>de</strong>r Lebenspartner, die gemeinsam 353 Euro- § 20 Abs. 4 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>- in einem Haushalt wirtschaften und bei<strong>de</strong>volljährig sind***Regelbedarfsstufe 3 • Sonstige Angehörige <strong>de</strong>r Bedarfsgemein- 313 Euro- § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> schaft (18-24-jährige Kin<strong>de</strong>r)*- § 20 Abs. 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> • Personen unter 25 Jahren, die ohne- Zustimmung <strong>de</strong>s Jobcenters umziehenRegelbedarfsstufe 4 • Sonstige Angehörige <strong>de</strong>r Bedarfsgemein- 296 Euro- § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> schaft (15-17-jährige Kin<strong>de</strong>r bzw.- min<strong>de</strong>rjährige Partner)*- § 23 Nr. 1 dritte Alternative <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> • 14-jährige Kin<strong>de</strong>r-Regelbedarfsstufe 5 • 6-13-jährige Kin<strong>de</strong>r 261 Euro- § 23 Nr. 1 zweite Alternative <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Regelbedarfsstufe 6 • 0-5-jährige Kin<strong>de</strong>r 229 Euro- § 23 Nr. 1 erste Alternative <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> -* Im § 20 Abs. 2 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> wer<strong>de</strong>n die Regelbedarfsstufen 3 bzw. 4 „sonstigenerwerbsfähigen Angehörigen <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft“ zugeordnet. Es scheint sich hier umein redaktionelles Versäumnis zu han<strong>de</strong>ln, da diese Stufen auch <strong>für</strong> nichterwerbsfähigesonstige Angehörige gelten müssten, auch <strong>de</strong>n Fachlichen Hinweisen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong>Arbeit zum § 20 ist nichts an<strong>de</strong>res zu entnehmen. Erklären lässt sich das Versäumnisvielleicht regelungshistorisch, <strong>de</strong>nn bis zum 31.12.2010 befan<strong>de</strong>n sich die Regelungen zumSozialgeld insgesamt separat im § 28 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.** <strong>Die</strong> Qualifikation als „alleinstehend“ o<strong>de</strong>r „alleinerziehend“ hängt nicht vom Erreichen<strong>de</strong>r Volljährigkeit ab.Hierzu siehe auch die Ausführungen weiter unten unter 11.3.2 - Mehrbedarf wegenAlleinerziehung.

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