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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeitdurch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaftüberwun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r verringert wird.• Sie können Darlehen und Zuschüsse <strong>für</strong> die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die<strong>für</strong> die Ausübung <strong>de</strong>r selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. <strong>Die</strong>Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen, so § 16c Abs. 1 Satz2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.9.7 ARBEITSGELEGENHEITEN - § 16d <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rerlangung ihrerBeschäftigungsfähigkeit, die <strong>für</strong> eine Einglie<strong>de</strong>rung in Arbeit erfor<strong>de</strong>rlich ist, inArbeitsgelegenheiten zugewiesen wer<strong>de</strong>n. <strong>Die</strong> darin zu verrichten<strong>de</strong>n Arbeiten müssenzusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und sie müssen wettbewerbsneutral sein.Leistungen zur Einglie<strong>de</strong>rung in Arbeit nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, mit <strong>de</strong>nen die Aufnahme einerErwerbstätigkeit auf <strong>de</strong>m allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar unterstützt wer<strong>de</strong>n kann,haben Vorrang gegenüber <strong>de</strong>r Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten, so § 16d Abs. 5 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nichtlänger als 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten vermittelt wer<strong>de</strong>n - § 16d Abs. 6 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Zusätzlich zum Arbeitslosengeld <strong>II</strong> ist <strong>de</strong>n erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eineangemessene Entschädigung <strong>für</strong> Mehraufwendungen zu zahlen - § 16d Abs. 7 Satz 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Solche Arbeiten begrün<strong>de</strong>n aber kein Arbeitsverhältnis im Sinne <strong>de</strong>s Arbeitsrechts. <strong>Die</strong>Vorschriften über <strong>de</strong>n Arbeitsschutz und das Bun<strong>de</strong>surlaubsgesetz – mit Ausnahme <strong>de</strong>rRegelung über das Urlaubsentgelt - sind entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n. Für Schä<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>rAusübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Leistungsberechtigte nur wieArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - § 16d Abs. 7, Sätze 2 und 3.Es han<strong>de</strong>lt sich hier um die Regelung, die im <strong>de</strong>rzeitigen Jargon unter „Ein-Euro-Jobs“abgehan<strong>de</strong>lt wird.9.8 FÖRDERUNG VON ARBEITSVERHÄLTNISSEN - § 16e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Arbeitgeber können auf Antrag <strong>für</strong> die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigenLeistungsberechtigten durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wennzwischen <strong>de</strong>m Arbeitgeber und dieser Person ein Arbeitsverhältnis begrün<strong>de</strong>t wird - § 16eAbs. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Voraussetzungen <strong>für</strong> die Zuweisung einer Person nach § 16e Abs. 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>:1. <strong>Die</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r erwerbsfähige Leistungsberechtigte• ist langzeitarbeitslos im Sinne von § 18 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I , also ein Jahr und länger und119

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