13.07.2015 Aufrufe

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

.- wenn ein Verwaltungsakt mit entsprechen<strong>de</strong>m Inhalt nichtig wäre – geregeltin § 40 <strong>SGB</strong> X,- wenn sich die Behör<strong>de</strong> eine nach § 55 <strong>SGB</strong> X unzulässige Gegenleistung, alsoeine unangemessene Gegenleistung, versprechen lässt.• Fraglich ist, ob eine abstrakte gerichtliche Inhaltskontrolle <strong>de</strong>s Vertrages -abgesehen von Fällen <strong>de</strong>r Nichtigkeit von Verträgen nach § 58 <strong>SGB</strong> X – zulässig ist.Eine Inhaltskontrolle ist auf je<strong>de</strong>n Fall möglich, wenn bei Verstoß gegen eineVertragsverpflichtung die nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> vorgesehene Sanktion –Kürzung <strong>de</strong>s maßgeben<strong>de</strong>n Regelbedarfs um 30% - per Verwaltungsakt verhängtund dieser Verwaltungsakt angefochten wird.(§ 31 Abs. 1 Nr. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> bezeichnet die Verpflichtung, die in <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarungo<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>m diese ersetzen<strong>de</strong>n Verwaltungsakt festgelegten Pflichtenzu erfüllen, insbeson<strong>de</strong>re in ausreichen<strong>de</strong>m Umfang Eigenbemühungennachzuweisen.)Aus <strong>de</strong>r Rechtsprechung zur Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung:• Ein Einglie<strong>de</strong>rungs-Verwaltungsakt ist rechtswidrig bei starrer Festlegung einerMin<strong>de</strong>stzahl an Bewerbungen, rigi<strong>de</strong>r Resi<strong>de</strong>nzpflicht und Teilnahmeverpflichtung anlediglich abstrakt bezeichneten Arbeitsgelegenheiten und dann ganz aufzuheben.SG Berlin vom 12.5.2006 – S 37 AS 11713/05 – in: info also 2006 S. 177• Eine Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag gem. <strong>de</strong>r §§53 ff. <strong>SGB</strong> X. Nach § 58 Abs. 2 Nr. 4 <strong>SGB</strong> X ist ein öffentlich-rechtlicher Vertraginsbeson<strong>de</strong>re dann nichtig, wenn sich die Behör<strong>de</strong> eine nach § 55 <strong>SGB</strong> X unzulässigeGegenleistung versprechen lässt. Vorliegend han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>r Pflicht, <strong>de</strong>nPsychiater bis zu einem bestimmten Termin aufzusuchen, um eine unzulässigeGegenleistung. <strong>Die</strong> streitgegenständliche Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung stellt einenerheblichen und unverhältnismäßigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht unddie Integrität <strong>de</strong>s Antragstellers aus Art. 2 Abs.1 GG (allgemeinesPersönlichkeitsrecht) dar.SG Braunschweig vom 11.09.2006 – S 21 AS 962/06 ER112Aus <strong>de</strong>r Praxis:Immer wie<strong>de</strong>r erlebe ich es bei meinen Klienten, dass ihnen die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>rEinglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung gar nicht klar ist. Hier besteht meines Erachtens noch ein großerAufklärungsbedarf. Noch immer wird in vielen Fällen die Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung von <strong>de</strong>nArbeitsvermittlern einfach <strong>de</strong>n Klienten vorgelegt, diese unterschreiben dann auch, ohne sieüberhaupt zu lesen. Auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite erlebe ich, dass, wenn Klienten gut vorbereitet indie Gespräche mit <strong>de</strong>m Arbeitsvermittler gehen, durchaus eine Chance besteht, eigeneVorstellungen in die Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung aufzunehmen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!