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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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noch um eine Haushaltsgemeinschaft, Einkommen und Vermögen <strong>de</strong>r Mitbewohner spielenalso keine Rolle, wenn einer <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Leistungen benötigt.In einer Wohngemeinschaft gilt je<strong>de</strong>r Einzelne, <strong>de</strong>r hilfebedürftig ist, als leistungsberechtigtePerson und hat damit einen eigenen Anspruch auf <strong>de</strong>n Regelbedarf und die Miete bis zurAngemessenheitsgrenze.105Aus <strong>de</strong>r Praxis:Wenn nur 2 Personen in einer Wohngemeinschaft leben, gibt es häufig Probleme, weil dasJobcenter eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vermutet, die Vermutung mussdann wi<strong>de</strong>rlegt wer<strong>de</strong>n. Da oft nur eine Person z.B. die komplette Miete an <strong>de</strong>n Vermieterüberweist, ist es gut, wenn <strong>de</strong>r 2. Bewohner seinen Anteil nicht bar, son<strong>de</strong>rn durch einenDauerauftrag <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren überweist, das legt eine getrennte Haushalts- undWirtschaftsführung nahe.7.4 KEIN ZUSAMMENLEBEN IN EINEM HAUSHALT; ABER BESTEHEN EINER UNTERHALTS-VERPFLICHTUNGWenn Personen nicht in einem Haushalt zusammenleben, aber zwischen ihnen einezivilrechtliche Unterhaltsverpflichtung besteht, kann eine Berücksichtigung <strong>de</strong>s Einkommensbzw. Vermögens unterhaltspflichtiger Personen nicht im Rahmen von § 9 Abs. 2 o<strong>de</strong>r 5 <strong>SGB</strong><strong>II</strong>, son<strong>de</strong>rn nur über <strong>de</strong>n Weg <strong>de</strong>r Realisierung <strong>de</strong>s nach § 33 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> kraft Gesetzesübergegangenen Unterhaltsanspruchs erfolgen, wobei die Einschränkungen <strong>de</strong>s § 33 Abs. 2<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zu berücksichtigen sind.Näheres dazu siehe im Kapitel 19 „Verpflichtungen An<strong>de</strong>rer“ unter 19.1

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