13.07.2015 Aufrufe

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

101Unter <strong>de</strong>m Aktenzeichen 1 BvR 1083/09 war die Stiefkin<strong>de</strong>rregelung jahrelang vor <strong>de</strong>mBun<strong>de</strong>sverfassungsgericht anhängig. Eine kritische Stellungnahme <strong>de</strong>s DeutschenSozialgerichtstages vom 30.06.2011 fin<strong>de</strong>t sich unter: http://www.haraldthome.<strong>de</strong>/media/files/1-BvR-1083-09_Stellungnahme-20110630_reinschriftdoc.pdf.Aber: Am 29.05.2013 hat die 3. Kammer <strong>de</strong>s Ersten Senats <strong>de</strong>sBun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> wegen Unzulässigkeit nicht zurEntscheidung angenommen.Im Folgen<strong>de</strong>n <strong>für</strong> Interessierte die Pressemitteilung:Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht - Pressestelle -Pressemitteilung Nr. 42/2013 vom 21. Juni 2013Beschluss vom 29. Mai 20131 BvR 1083/09Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> gegen Einkommensanrechnung <strong>de</strong>s„unechten Stiefvaters“ bei „Hartz IV-Leistungen“ nicht zurEntscheidung angenommen<strong>Die</strong> 3. Kammer <strong>de</strong>s Ersten Senats <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts hat eineVerfassungsbeschwer<strong>de</strong>, die sich gegen eine Regelung zur Einkommens- undVermögensanrechnung bei <strong>de</strong>n Leistungen zur <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong><strong>Arbeitsuchen<strong>de</strong></strong> richtet, wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidungangenommen.<strong>Die</strong> 1993 geborene Beschwer<strong>de</strong>führerin lebte mit ihrer Mutter, <strong>de</strong>ren neuemPartner und <strong>de</strong>ssen Tochter zusammen. Der neue Partner <strong>de</strong>r Muttergewährte <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>führerin freie Kost und Logis. Zu<strong>de</strong>m waren <strong>de</strong>rBeschwer<strong>de</strong>führerin Leistungen nach <strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch Zweites Buch(<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>) bewilligt wor<strong>de</strong>n.Mit Wirkung zum 1. August 2006 wur<strong>de</strong> § 9 Abs. 2 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> neugefasst: Nunmehr sind bei unverheirateten Kin<strong>de</strong>rn, die mit einemElternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die ihrenLebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen o<strong>de</strong>r Vermögen beschaffenkönnen, nicht nur das Einkommen und Vermögen <strong>de</strong>s Elternteils, son<strong>de</strong>rnauch das Einkommen und Vermögen <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>m Elternteil inBedarfsgemeinschaft leben<strong>de</strong>n Partners zu berücksichtigen.Der Leistungsträger hob aufgrund dieser Neuregelung die Bewilligung aufund verwies zur Begründung auf die mangeln<strong>de</strong> Bedürftigkeit <strong>de</strong>rBeschwer<strong>de</strong>führerin wegen <strong>de</strong>s Einkommens <strong>de</strong>s Partners <strong>de</strong>r Mutter.Wi<strong>de</strong>rspruch und Klage hiergegen blieben erfolglos. <strong>Die</strong>Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> richtet sich gegen die Verwaltungs- undGerichtsentscheidungen sowie mittelbar gegen § 9 Abs. 2 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Der Entscheidung liegen im Wesentlichen die folgen<strong>de</strong>n Erwägungenzugrun<strong>de</strong>:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!