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Amtsblatt des Kantons Glarus, 7.4.10 - Glarus24.ch

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2 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>, Nr. 14, 7. April 2010Stellenausschreibung<strong>Kantons</strong>spital <strong>Glarus</strong>Die Chirurgische Klinik <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> spitals<strong>Glarus</strong> sucht auf den 1. August 2010 eine/nengagierte/nOberärztin/OberarztHauptaufgaben:Die Chirurgische Klinik <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong>spitals<strong>Glarus</strong> hat die Weiter bildungsanerkennung B3zum Facharzt für Chirurgie sowie die Anerkennungals Schwerpunkts-Weiterbildungsstätte fürAllgemeinchirurgie und Traumatologie ACU 2.Es werden Eingriffe der allgemeinen Chirurgie,Viszeral-, Gefäss-, Thoraxchirurgie und derTraumatologie durchgeführt.Anforderungen:Sie sind eine motivierte, begeisterungs fähigeund belastbare Persönlichkeit. Neben fachlichemInteresse erwarten wir eine hohe soziale Kompetenz,Leistungsbereitschaft, Flexibilität undteamorientiertes Verhalten. Sie verfügen übereine abgeschlossene Facharztausbildung oderstehen kurz vor Abschluss.Persönliche Auskünfte erteilt Ihnen gerneHerr Dr. med. A. Rotzer, Chefarzt Chirurgie,Telefon 055 646 33 01, E-Mail: andre.rotzer@ksgl.ch.Fühlen Sie sich angesprochen? Wir freuenuns auf Ihre schriftliche Bewerbung an: <strong>Kantons</strong>spital<strong>Glarus</strong>, Frau Bernadette Meli Sbriz, LeiterinPersonalmanagement, Burgstrasse 99, <strong>Glarus</strong>,E-Mail: personal@ksgl.ch.Stellenausschreibung<strong>Kantons</strong>spital <strong>Glarus</strong>Durch Abgang einer unserer Oberärzte in eineführende Position suchen wir zur Ergänzung derAbteilung Anästhesie auf den 1. Mai 2010 odernach Vereinbarung eine/nOberärztin / Oberarzt Anästhesie(Teilzeit möglich)Es erwartet Sie eine vielseitige Aufgabe inunserem Spital mit erweiterter Grundversorgung,insbesondere mit Allgemeiner Chirurgie(inkl. Thorax- und Gefässchirurgie), Ortho pädie,Urologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, HNO, Pädiatrieund Ophthalmologie. Die Möglichkeit, in unsererinterdisziplinären Intensivstation und beim Rettungsdienstmitzuarbeiten, rundet das interessanteAufgaben gebiet ab.Wir erwarten:– Facharzt für Anästhesie (FMH) oder Äquivalent– Bereitschaft an Organisations- und Projektaufgabenmitzuarbeiten– breite Erfahrung in Regionalanästhesie– gute Kenntnisse in Intensivmedizin und/ oderSchmerztherapie sind von VorteilWir bieten:– selbstständiges Arbeiten in gutem Betriebsklima– hervorragende Infrastruktur– Entlöhnung entsprechend den kantonalenVorgaben mit Poolbeteiligung– Umgebung mit hohem FreizeitwertWeitere Auskünfte über diese interessanteStelle erteilt Ihnen gerne unsere ChefärztinDr. med. Sacha Geier, MBA, Telefon 055646 33 33.Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichenUnterlagen richten Sie bitte an: <strong>Kantons</strong>spital<strong>Glarus</strong>, Frau Bernadette Meli Sbriz, LeiterinPersonalmanagement, Burgstrasse 99, <strong>Glarus</strong>,E-Mail: personal@ksgl.ch.Stellenausschreibung<strong>Kantons</strong>schule <strong>Glarus</strong>Für das Schuljahr 2010/2011 sind folgendeLehraufträge zu vergeben:Mathematik und PhysikPensum 50% bis 100%Idealerweise in Kombination, aber es ist auchnur Mathematik möglich. Ab 2011/2012 ausbaubaresPhysikpensum (bis 100%).Wir bevorzugen Bewerberinnen und Bewerber,die ein weiteres Fach unterrichten könnenund die das Umfeld und die Lebensbedingungenim Glarnerland schätzen. Wir bieten Ihnenattraktive Arbeitsbedingungen an einer überschaubarenSchule mit interessierten Lernenden.Von Ihnen erwarten wir Engagement, das überdie reine Unterrichtstätigkeit hinausgeht, und dieBereitschaft, sich auf Veränderungen einzulassenund rasch in neue Aufgaben einzuarbeiten.Wenn Sie noch nicht über das Diplom für dasHöhere Lehramt verfügen, ist dies kein Hinderungsgrund,sofern Sie beabsichtigen, dies innächster Zeit zu erwerben.Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 26.April 2010 an: <strong>Kantons</strong>schule <strong>Glarus</strong>, PeterAebli, Rektor, Winkelstrasse 1, <strong>Glarus</strong>, E-Mail: rektor@kanti-glarus.ch.Auskünfte erteilt Peter Aebli, Telefon 055645 45 45.Stellenausschreibungch Stiftung für eidgenössischeZusammenarbeitDie ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeitist eine interkantonale Organisationmit Sitz in Solothurn. Ihre Arbeitsschwerpunktesind der Föderalismus, die Pflege der Beziehungenzwischen den Sprachgemeinschaften und dieinterkantonale Zusammenarbeit. Wir suchen ab1. Juli 2010 oder nach Vereinbarung eine/einenKauffrau oder Kaufmann(80%)Als Mitarbeiter/in im Bereich ch Austauschübernehmen Sie die folgenden Aufgaben:– Leitung Sekretariat ch Austausch– selbständige Betreuung von Publikationen– selbständige Betreuung <strong>des</strong> Projekts Jahresstatistik– administrative Unterstützung im Projekt«Offene Stellen - Premier Emploi»Wir stellen die folgenden Anforderungen:– abgeschlossene kaufmännische Grundausbildungsowie entsprechende Berufserfahrung– Sprachen: Deutsch, gute Französischkenntnisse– teamorientiertes, selbständiges und exaktesArbeiten– gute EDV-Anwenderkenntnisse, insbesondereExcel– Erfahrung in der Betreuung von Publikationenist von VorteilWir bieten Ihnen eine interessante Heraus -forderung in einem dynamischen Umfeld mitArbeitsort in unmittelbarer Umgebung <strong>des</strong>Bahnhofs Solothurn.Sind Sie eine engagierte, zuverlässige undselbständige Persönlichkeit mit rascher Auffassungsgabeund kommunikativer Art, die sich fürandere Sprachen und Kulturen interessiert? Dannerwarten wir gerne Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagenzuhanden <strong>des</strong> Personaldienstesder ch Stiftung, Poststrasse 10, Postfach 358,4502 Solothurn, E-Mail: info@chstiftung.ch. FürAuskünfte steht Ihnen die Leiterin <strong>des</strong> Bereichsch Austausch, Frau Silvia Mitteregger, Telefon032 625 26 80, gerne zur Verfügung.BekanntmachungbetreffendStipendien und StudiendarlehenGesuche für Stipendien oder Studiendar -lehen sind bis spätestens 30. April 2010 demunterzeichneten Departement einzureichen.Stipendien werden an <strong>Kantons</strong>einwohner/-innen gewährt, deren Familien nicht zugemutetwerden kann, dass sie die gesamten Ausbildungskostenselber aufbringen.Studiendarlehen werden bei Zweitausbildungenals Ersatz oder bei Erstausbildungen als Ergänzungzu Stipendien ausgerichtet.Gesuche können von <strong>Kantons</strong>einwohnern/-innen gestellt werden, welche in der Zeit vom1. Oktober 2009 bis 31. März 2010 eine Hochschule,eine Maturitätsschule, eine Lehrerbildungsanstalt,eine Fachhochschule oder eineFachschule besuchten. Ausgenommen hievonsind Studierende, welche bereits im Herbst 2009für das Studienjahr Frühjahr 2009 bis Frühjahr2010 ein Stipendium zugesprochen erhielten.Für die Prüfung der Gesuche werden folgendeUnterlagen benötigt:1. ein ausgefülltes Bewerbungsformular, das imInternet ausgedruckt oder beim DepartementBildung und Kultur bezogen werden kann. Esist bei der Anforderung solcher Bewerbungsformulareausdrücklich zu vermerken, ob essich um ein Gesuch für Stipendien oder fürStudiendarlehen handelt.2. Ausweise über den Besuch der Ausbildungsstätte,für die um eine Unterstützung nachgesuchtwird.a) Mittelschulen und ähnliche Ausbildungen1. eine Bestätigung der Schulleitung überden Schulbesuch2. Quittungen bezahlter Schulgelder/Studiengebührenb) Hochschulen/Fachhochschulen1. eine Immatrikulationsbestätigung derAusbildungsstätte2. Quittungen bezahlter Schulgelder/Studiengebührenc) Fachschulen/Spezialausbildungen1. Quittungen bezahlter Schulgelder/Studiengebühren2. ZeugnisseWir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieFormulare vollständig ausgefüllt und ein Einzahlungsscheinbeigelegt werden muss. Unvollständigausgefüllte Bewerbungsformulare, fehlendeBelege sowie zu spät eingereichte Gesuchewerden nicht mehr berücksichtigt. Ein Stipendiumwird in solchen Fällen nicht aus gerichtet.Auskunft erteilt: Departement Bildung undKultur, Stipendienstelle, Heidi Base, Telefon 055646 62 01.8750 <strong>Glarus</strong>, 25. März 2010Departement Bildung und KulturJakob Kamm, RegierungsratStipendienfondsJosef und Anna Hämmerle-StiftungBeiträge aus der Josef und Anna Hämmerle-Stiftung werden gemäss Stiftungsratsbeschlussvom 12. Dezember 2002 im Rahmen der verfügbarenMittel an Söhne unbemittelter Bürger <strong>des</strong><strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong> ausgerichtet, die Fortbildungsschulenim kaufmännischen Bereich machenoder eine Kunstakademie besuchen und sich ineiner bildenden Kunst oder einem Kunsthandwerkausbilden lassen.Gesuche können für die Studienzeit Herbst2008 bis Herbst 2009 bis spätestens 30. April2010 gerichtet werden an: Departement Bildungund Kultur, zuhanden Josef und Anna Häm merle-Stiftung, <strong>Glarus</strong>. Die entsprechenden Gesuchsformularekönnen beim Departement Bildungund Kultur bezogen werden.8750 <strong>Glarus</strong>, 25. März 2010Departement Bildung und KulturJakob Kamm, RegierungsratElisabeth Hefty-StiftungBeiträge aus der Elisabeth Hefty-Stiftungwerden gemäss Stiftungsratsbeschluss vom12. Februar 2002 im Rahmen der verfügbarenMittel an Töchter unbemittelter Bürger derGemeinde <strong>Glarus</strong> ausgerichtet, welche sonstkeine Möglichkeit hätten, eine Hochschule zubesuchen oder eine Berufslehre zu machen. DieEltern müssen Bürger der Gemeinde <strong>Glarus</strong> sein.Gesuche können für die Studienzeit Herbst2008 bis Herbst 2009 bis spätestens 30. April2010 gerichtet werden an: Departement Bildungund Kultur, zuhanden Elisabeth Hefty-Stiftung,<strong>Glarus</strong>. Die entsprechenden Gesuchsformularekönnen beim Departement Bildung und Kulturbezogen werden.8750 <strong>Glarus</strong>, 25. März 2010Departement Bildung und KulturJakob Kamm, RegierungsratFriedrich Streiff-ThirietGesuche um Leistung eines Beitrages ausdem Stipendienfonds können Studierende einereidgenössischen technischen Hochschule einreichen,die an der <strong>Kantons</strong>schule <strong>Glarus</strong> die Maturitätbestanden haben, das Glarner Bürgerrechtbesitzen oder im Kanton <strong>Glarus</strong> im Sinne vonArtikel 23 Absatz 1 ZGB wohnhaft sind. Stipendiengesuchekönnen frühestens nach Absolvierung<strong>des</strong> ersten Semesters an einer eidgenössischentechnischen Hochschule eingereicht werdenund sind alljährlich zu erneuern. Den Gesuchensind die Studienausweise beizulegen. DieGesuche haben über die finanzielle Lage <strong>des</strong>Stipendiaten bzw. <strong>des</strong>sen Eltern Auskunft zugeben.Die Auszahlung <strong>des</strong> Stipendiums erfolgtgrundsätzlich für die Dauer eines Jahres. Gesuchekönnen eingereicht werden für– das Studienjahr Herbst 2008 bis Herbst 2009.Gesuche um Leistung eines Beitrages ausdem Stipendienfonds Friedrich Streiff-Thirietsind bis spätestens 30. April 2010 zu richten an:Departement Bildung und Kultur, zuhanden StipendienfondsFriedrich Streiff-Thiriet, <strong>Glarus</strong>.Die entsprechenden Gesuchsformulare könnenbeim Departement Bildung und Kultur bezogenwerden.8750 <strong>Glarus</strong>, 25. März 2010Departement Bildung und KulturJakob Kamm, RegierungsratMarty’scher StipendienfondsBeiträge aus dem Marty’schen Stipendienfondswerden gemäss Regierungsratsbeschlussvom 5. November 1991 im Rahmen der verfügbarenMittel als Ergänzungsstipendien an dieAbsolventen Höherer Technischer Lehranstalten(FH) ausgerichtet. Beiträge werden nur an Vollzeitstudentenausgerichtet, die nach der geltendenStipendienverordnung und dem Stipen -dienreglement zum Bezug staatlicher Beiträgeberechtigt sind.Gesuche können für die Studienzeit Herbst2008 bis Herbst 2009 bis spätestens 30. April2010 gerichtet werden an: Departement Bildungund Kultur, zuhanden Marty’scher Stipendienfonds,<strong>Glarus</strong>. Die entsprechenden Gesuchsformularekönnen beim Departement Bildung undKultur bezogen werden.8750 <strong>Glarus</strong>, 25. März 2010Departement Bildung und KulturJakob Kamm, RegierungsratKoordinierte LandwirtschaftlicheBetriebsdatenerhebung 2010Erfassung neuer Daten imZusammenhang mit derTierseuchenüberwachung und-bekämpfungAm 4. Mai 2010 werden die Gemeinde -behörden die landwirtschaftliche Betriebsstrukturdatenerhebungdurchführen. Der Stichtag giltals Anmeldefrist zur Beanspruchung von Direktzahlungen<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> gemäss der Direktzahlungsverordnungund der Öko-Qualitätsverordnung.Die Angaben dienen zur Berechnung dieserBeiträge. Die Erhebungsformulare sind spätestensam 7. Mai 2010 abends dem zuständigenZähler abzugeben.Um Tierseuchen zu bekämpfen oder bei verunreinigtenLebensmitteln die Probleme bis inden Stall zurückverfolgen zu können, müssen dieverantwortlichen Stellen wissen, wo welcheNutztiere stehen. Im Rahmen der bestehendenkoordinierten landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebungmüssen ab 2010 sämtliche Tierhaltungen– inkl. Hobbyhaltungen, erfasst werden. Neubetrifft dies alle noch nicht erfassten Pferde-,Geflügel- und Bienenhaltungen.Für nähere Informationen verweisen wir aufdie Beilage zu den Erhebungsformularen oder andie Abteilung Landwirtschaft, Telefon 055 64666 40.8750 <strong>Glarus</strong>, 7. April 2010Abteilung LandwirtschaftMarco BaltensweilerSchiesspflicht im Jahr 2010Die Schiesspflicht beginnt im Folgejahr nachAbschluss der Rekrutenschule und besteht bisund mit dem Jahr, in dem das 34. Altersjahr (Jahrgang1976) vollendet wird. Armeeange hö rige,die im Jahr 2010 aus der Armee entlassen werden,sind nicht mehr schiesspflichtig.Entlassungen 2010: Jahrgang 1976 sowie dieJahrgänge 1977 bis 1980, welche die Dienstpflichterfüllt haben.1. Schiesspflichtig sind:Soldaten, Gefreite und Unteroffiziere, diemit dem Stgw dienstlich ausgerüstet sind,sowie alle Subalternoffiziere. Subaltern -offiziere (Lt, Oblt) können wählen zwischendem obligatorischen Programm auf 300Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pis tole). Mitdem Stgw ausgerüstete Frauen (FDA) sindebenfalls schiesspflichtig.2. Von der Schiesspflicht sind dis pensiert:a) Rekruten, die im Jahr 2010 ihre Rekrutenschulebestehen oder beenden;b) Schiesspflichtige, die im Jahr 2010 min<strong>des</strong> -tens 45 Tage besoldeten Militärdienst leis ten;c) Schiesspflichtige, die vor dem 1. Augusteinen Auslandurlaub erhalten haben, sowieMilitärdienstpflichtige, die nach dem31. Juli aus dem Auslandurlaub zurück kehrenund wieder mit der persönlichen Waffeausge rüstet werden;d) Militärdienstpflichtige, die wieder in derArmee eingeteilt werden und mit der persönlichenWaffe erst nach dem 31. Juli wieder ausgerüstetworden sind;e) die von einer medizinischen Untersuchungskommission(UC) Dispensierten, sofern dieDispensation nach dem 31. Juli abläuft.3. Geleisteter Militärdienst (Truppendienste,Kurse), ausgenommen die unter Punkt 2a undb geleisteten Dienste, befreien nicht von derErfüllung der Schiesspflicht.4. Ort <strong>des</strong> Schiessens der Bun<strong>des</strong>übungen:Schiesspflichtige haben das obligatorischeProgramm bis am 31. August 2010 in eineman erkannten Schiessverein zu schiessen.a) Jeder Schiessverein ist verpflichtet, in derGemeinde wohnende Schützen zum Schiessender Bun<strong>des</strong>übungen zuzulassen;b) alle Bun<strong>des</strong>übungen (oblig. Programm, inkl.allfällige Wiederholungen gemäss Punkt 5und Feldschiessen) müssen im gleichen Vereingeschossen werden (Ausnahme: Wohnortswechsel).5. Das obligatorische Programm gilt als erfüllt,wenn in vier Übungen 20 Schüsse auf dieDistanz von 300 Meter (Sub Of wahlweise 25Meter) gezielt verschossen wurden. Als Min<strong>des</strong>tleistungwerden gefordert: 42 Punkte (Pistole120 Punkte) und maximal drei Nuller.Schiesspflichtige, welche die Min<strong>des</strong>tleistung<strong>des</strong> obligatorischen Programmes nichterbracht oder die Übungen nicht vorschriftsgemässgeschossen haben, können das ganzeobliga torische Programm mit Kaufmunitionam gleichen oder an einem anderen Schiesstaghöchstens zweimal wiederholen.6. Wer die verlangte Min<strong>des</strong>tleistung daserste Mal und auch in der ersten oder zweitenWiederholung nicht erreicht, ist verbliebenund wird durch persönlichen Marschbefehlin einen Verbliebenenkurs einberufen.7. Kontrolle der Schiesspflicht:a) Dienst- und Schiessbüchlein respektive mili -tärischer Leistungsausweis sowie das miteinem Strichcode versehene Aufforderungsblattsind beim erstmaligen Antreten zu denobligatorischen Schiessübungen mitzubringen.Die Schiesspflicht ist jedoch auch dannzu erfüllen, wenn die vorerwähnten Dokumentenicht vorhanden sind. Der Schiessvereinprüft die Identität <strong>des</strong> Schiesspflichtigen;b) nach dem 31. August 2010 geschossene Bun<strong>des</strong>übungenwerden nicht anerkannt (aus -genommen Nachschiess- und Verbliebenenkurse).8. Dispensationen:Schiesspflichtige, die wegen Krankheit, Unfalloder Lan<strong>des</strong>abwesenheit das obligatorischeProgramm bis zum 31. August 2010 in ihremVerein nicht vorschrifts gemäss schiessenoder aus dem gleichen Grunde nicht zumNachschiessen einrü cken können, haben vordem letzten Schiesstag respektive dem Nachschiesskursein Dispensationsgesuch an dieMilitärbehörde <strong>des</strong> Wohnkantons zu richten.9. Nachschiesskurs 2010:a) Schiesspflichtige, welche das obligatorischeProgramm nicht oder nicht vorschriftsgemässin einem Schiessverein geschossenhaben, absolvieren einen Nachschiesskurs.Der Nachschiesskurs wird nur mit Stgw auf300 Meter Dis tanz durchgeführt;b) der Nachschiesskurs findet am Samstag,6. No vember 2010, in <strong>Glarus</strong>, Schiessan lageAllmeind, von 9 bis 11 Uhr statt;c) es erfolgt kein persönliches Aufgebot zumNachschiesskurs (Publikation im <strong>Amtsblatt</strong>);d) die Nachschiesspflichtigen haben in Zivileinzurücken. Sie beziehen weder Sold,Erwerbsersatz, noch Reiseentschädigung.Sie unterstehen der militärischen Disziplinund dem Militärstrafgesetz. Die persönlicheWaffe, das Dienst- und Schiessbüchleinrespektive militärischer Leistungsausweis,das Schalengehörschutzgerät und die Erkennungsmarkesind in den Nachschiesskursmitzunehmen;e) die Nachschiesspflichtigen sind im Rahmen<strong>des</strong> Militärversicherungsgesetzes gegenKrank heit und Unfall versichert.10. Allgemeines:a) Jeder Wehrmann hat mit seiner persönlichenOrdonnanzwaffe zu schiessen (Offiziere mitder persönlichen Ordonnanz pistole oder miteinem Leih-Sturmgewehr). Es ist verboten, ander Ordonnanzwaffe irgendwelche Änderungenvorzunehmen. Verwendung von Hilfs -mitteln gemäss Hilfsmittelverzeichnis VBS istgestatt et;

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