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Amtsblatt des Kantons Glarus, 7.4.10 - Glarus24.ch

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2 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>, Nr. 14, 7. April 2010Stellenausschreibung<strong>Kantons</strong>spital <strong>Glarus</strong>Die Chirurgische Klinik <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> spitals<strong>Glarus</strong> sucht auf den 1. August 2010 eine/nengagierte/nOberärztin/OberarztHauptaufgaben:Die Chirurgische Klinik <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong>spitals<strong>Glarus</strong> hat die Weiter bildungsanerkennung B3zum Facharzt für Chirurgie sowie die Anerkennungals Schwerpunkts-Weiterbildungsstätte fürAllgemeinchirurgie und Traumatologie ACU 2.Es werden Eingriffe der allgemeinen Chirurgie,Viszeral-, Gefäss-, Thoraxchirurgie und derTraumatologie durchgeführt.Anforderungen:Sie sind eine motivierte, begeisterungs fähigeund belastbare Persönlichkeit. Neben fachlichemInteresse erwarten wir eine hohe soziale Kompetenz,Leistungsbereitschaft, Flexibilität undteamorientiertes Verhalten. Sie verfügen übereine abgeschlossene Facharztausbildung oderstehen kurz vor Abschluss.Persönliche Auskünfte erteilt Ihnen gerneHerr Dr. med. A. Rotzer, Chefarzt Chirurgie,Telefon 055 646 33 01, E-Mail: andre.rotzer@ksgl.ch.Fühlen Sie sich angesprochen? Wir freuenuns auf Ihre schriftliche Bewerbung an: <strong>Kantons</strong>spital<strong>Glarus</strong>, Frau Bernadette Meli Sbriz, LeiterinPersonalmanagement, Burgstrasse 99, <strong>Glarus</strong>,E-Mail: personal@ksgl.ch.Stellenausschreibung<strong>Kantons</strong>spital <strong>Glarus</strong>Durch Abgang einer unserer Oberärzte in eineführende Position suchen wir zur Ergänzung derAbteilung Anästhesie auf den 1. Mai 2010 odernach Vereinbarung eine/nOberärztin / Oberarzt Anästhesie(Teilzeit möglich)Es erwartet Sie eine vielseitige Aufgabe inunserem Spital mit erweiterter Grundversorgung,insbesondere mit Allgemeiner Chirurgie(inkl. Thorax- und Gefässchirurgie), Ortho pädie,Urologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, HNO, Pädiatrieund Ophthalmologie. Die Möglichkeit, in unsererinterdisziplinären Intensivstation und beim Rettungsdienstmitzuarbeiten, rundet das interessanteAufgaben gebiet ab.Wir erwarten:– Facharzt für Anästhesie (FMH) oder Äquivalent– Bereitschaft an Organisations- und Projektaufgabenmitzuarbeiten– breite Erfahrung in Regionalanästhesie– gute Kenntnisse in Intensivmedizin und/ oderSchmerztherapie sind von VorteilWir bieten:– selbstständiges Arbeiten in gutem Betriebsklima– hervorragende Infrastruktur– Entlöhnung entsprechend den kantonalenVorgaben mit Poolbeteiligung– Umgebung mit hohem FreizeitwertWeitere Auskünfte über diese interessanteStelle erteilt Ihnen gerne unsere ChefärztinDr. med. Sacha Geier, MBA, Telefon 055646 33 33.Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichenUnterlagen richten Sie bitte an: <strong>Kantons</strong>spital<strong>Glarus</strong>, Frau Bernadette Meli Sbriz, LeiterinPersonalmanagement, Burgstrasse 99, <strong>Glarus</strong>,E-Mail: personal@ksgl.ch.Stellenausschreibung<strong>Kantons</strong>schule <strong>Glarus</strong>Für das Schuljahr 2010/2011 sind folgendeLehraufträge zu vergeben:Mathematik und PhysikPensum 50% bis 100%Idealerweise in Kombination, aber es ist auchnur Mathematik möglich. Ab 2011/2012 ausbaubaresPhysikpensum (bis 100%).Wir bevorzugen Bewerberinnen und Bewerber,die ein weiteres Fach unterrichten könnenund die das Umfeld und die Lebensbedingungenim Glarnerland schätzen. Wir bieten Ihnenattraktive Arbeitsbedingungen an einer überschaubarenSchule mit interessierten Lernenden.Von Ihnen erwarten wir Engagement, das überdie reine Unterrichtstätigkeit hinausgeht, und dieBereitschaft, sich auf Veränderungen einzulassenund rasch in neue Aufgaben einzuarbeiten.Wenn Sie noch nicht über das Diplom für dasHöhere Lehramt verfügen, ist dies kein Hinderungsgrund,sofern Sie beabsichtigen, dies innächster Zeit zu erwerben.Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 26.April 2010 an: <strong>Kantons</strong>schule <strong>Glarus</strong>, PeterAebli, Rektor, Winkelstrasse 1, <strong>Glarus</strong>, E-Mail: rektor@kanti-glarus.ch.Auskünfte erteilt Peter Aebli, Telefon 055645 45 45.Stellenausschreibungch Stiftung für eidgenössischeZusammenarbeitDie ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeitist eine interkantonale Organisationmit Sitz in Solothurn. Ihre Arbeitsschwerpunktesind der Föderalismus, die Pflege der Beziehungenzwischen den Sprachgemeinschaften und dieinterkantonale Zusammenarbeit. Wir suchen ab1. Juli 2010 oder nach Vereinbarung eine/einenKauffrau oder Kaufmann(80%)Als Mitarbeiter/in im Bereich ch Austauschübernehmen Sie die folgenden Aufgaben:– Leitung Sekretariat ch Austausch– selbständige Betreuung von Publikationen– selbständige Betreuung <strong>des</strong> Projekts Jahresstatistik– administrative Unterstützung im Projekt«Offene Stellen - Premier Emploi»Wir stellen die folgenden Anforderungen:– abgeschlossene kaufmännische Grundausbildungsowie entsprechende Berufserfahrung– Sprachen: Deutsch, gute Französischkenntnisse– teamorientiertes, selbständiges und exaktesArbeiten– gute EDV-Anwenderkenntnisse, insbesondereExcel– Erfahrung in der Betreuung von Publikationenist von VorteilWir bieten Ihnen eine interessante Heraus -forderung in einem dynamischen Umfeld mitArbeitsort in unmittelbarer Umgebung <strong>des</strong>Bahnhofs Solothurn.Sind Sie eine engagierte, zuverlässige undselbständige Persönlichkeit mit rascher Auffassungsgabeund kommunikativer Art, die sich fürandere Sprachen und Kulturen interessiert? Dannerwarten wir gerne Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagenzuhanden <strong>des</strong> Personaldienstesder ch Stiftung, Poststrasse 10, Postfach 358,4502 Solothurn, E-Mail: info@chstiftung.ch. FürAuskünfte steht Ihnen die Leiterin <strong>des</strong> Bereichsch Austausch, Frau Silvia Mitteregger, Telefon032 625 26 80, gerne zur Verfügung.BekanntmachungbetreffendStipendien und StudiendarlehenGesuche für Stipendien oder Studiendar -lehen sind bis spätestens 30. April 2010 demunterzeichneten Departement einzureichen.Stipendien werden an <strong>Kantons</strong>einwohner/-innen gewährt, deren Familien nicht zugemutetwerden kann, dass sie die gesamten Ausbildungskostenselber aufbringen.Studiendarlehen werden bei Zweitausbildungenals Ersatz oder bei Erstausbildungen als Ergänzungzu Stipendien ausgerichtet.Gesuche können von <strong>Kantons</strong>einwohnern/-innen gestellt werden, welche in der Zeit vom1. Oktober 2009 bis 31. März 2010 eine Hochschule,eine Maturitätsschule, eine Lehrerbildungsanstalt,eine Fachhochschule oder eineFachschule besuchten. Ausgenommen hievonsind Studierende, welche bereits im Herbst 2009für das Studienjahr Frühjahr 2009 bis Frühjahr2010 ein Stipendium zugesprochen erhielten.Für die Prüfung der Gesuche werden folgendeUnterlagen benötigt:1. ein ausgefülltes Bewerbungsformular, das imInternet ausgedruckt oder beim DepartementBildung und Kultur bezogen werden kann. Esist bei der Anforderung solcher Bewerbungsformulareausdrücklich zu vermerken, ob essich um ein Gesuch für Stipendien oder fürStudiendarlehen handelt.2. Ausweise über den Besuch der Ausbildungsstätte,für die um eine Unterstützung nachgesuchtwird.a) Mittelschulen und ähnliche Ausbildungen1. eine Bestätigung der Schulleitung überden Schulbesuch2. Quittungen bezahlter Schulgelder/Studiengebührenb) Hochschulen/Fachhochschulen1. eine Immatrikulationsbestätigung derAusbildungsstätte2. Quittungen bezahlter Schulgelder/Studiengebührenc) Fachschulen/Spezialausbildungen1. Quittungen bezahlter Schulgelder/Studiengebühren2. ZeugnisseWir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieFormulare vollständig ausgefüllt und ein Einzahlungsscheinbeigelegt werden muss. Unvollständigausgefüllte Bewerbungsformulare, fehlendeBelege sowie zu spät eingereichte Gesuchewerden nicht mehr berücksichtigt. Ein Stipendiumwird in solchen Fällen nicht aus gerichtet.Auskunft erteilt: Departement Bildung undKultur, Stipendienstelle, Heidi Base, Telefon 055646 62 01.8750 <strong>Glarus</strong>, 25. März 2010Departement Bildung und KulturJakob Kamm, RegierungsratStipendienfondsJosef und Anna Hämmerle-StiftungBeiträge aus der Josef und Anna Hämmerle-Stiftung werden gemäss Stiftungsratsbeschlussvom 12. Dezember 2002 im Rahmen der verfügbarenMittel an Söhne unbemittelter Bürger <strong>des</strong><strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong> ausgerichtet, die Fortbildungsschulenim kaufmännischen Bereich machenoder eine Kunstakademie besuchen und sich ineiner bildenden Kunst oder einem Kunsthandwerkausbilden lassen.Gesuche können für die Studienzeit Herbst2008 bis Herbst 2009 bis spätestens 30. April2010 gerichtet werden an: Departement Bildungund Kultur, zuhanden Josef und Anna Häm merle-Stiftung, <strong>Glarus</strong>. Die entsprechenden Gesuchsformularekönnen beim Departement Bildungund Kultur bezogen werden.8750 <strong>Glarus</strong>, 25. März 2010Departement Bildung und KulturJakob Kamm, RegierungsratElisabeth Hefty-StiftungBeiträge aus der Elisabeth Hefty-Stiftungwerden gemäss Stiftungsratsbeschluss vom12. Februar 2002 im Rahmen der verfügbarenMittel an Töchter unbemittelter Bürger derGemeinde <strong>Glarus</strong> ausgerichtet, welche sonstkeine Möglichkeit hätten, eine Hochschule zubesuchen oder eine Berufslehre zu machen. DieEltern müssen Bürger der Gemeinde <strong>Glarus</strong> sein.Gesuche können für die Studienzeit Herbst2008 bis Herbst 2009 bis spätestens 30. April2010 gerichtet werden an: Departement Bildungund Kultur, zuhanden Elisabeth Hefty-Stiftung,<strong>Glarus</strong>. Die entsprechenden Gesuchsformularekönnen beim Departement Bildung und Kulturbezogen werden.8750 <strong>Glarus</strong>, 25. März 2010Departement Bildung und KulturJakob Kamm, RegierungsratFriedrich Streiff-ThirietGesuche um Leistung eines Beitrages ausdem Stipendienfonds können Studierende einereidgenössischen technischen Hochschule einreichen,die an der <strong>Kantons</strong>schule <strong>Glarus</strong> die Maturitätbestanden haben, das Glarner Bürgerrechtbesitzen oder im Kanton <strong>Glarus</strong> im Sinne vonArtikel 23 Absatz 1 ZGB wohnhaft sind. Stipendiengesuchekönnen frühestens nach Absolvierung<strong>des</strong> ersten Semesters an einer eidgenössischentechnischen Hochschule eingereicht werdenund sind alljährlich zu erneuern. Den Gesuchensind die Studienausweise beizulegen. DieGesuche haben über die finanzielle Lage <strong>des</strong>Stipendiaten bzw. <strong>des</strong>sen Eltern Auskunft zugeben.Die Auszahlung <strong>des</strong> Stipendiums erfolgtgrundsätzlich für die Dauer eines Jahres. Gesuchekönnen eingereicht werden für– das Studienjahr Herbst 2008 bis Herbst 2009.Gesuche um Leistung eines Beitrages ausdem Stipendienfonds Friedrich Streiff-Thirietsind bis spätestens 30. April 2010 zu richten an:Departement Bildung und Kultur, zuhanden StipendienfondsFriedrich Streiff-Thiriet, <strong>Glarus</strong>.Die entsprechenden Gesuchsformulare könnenbeim Departement Bildung und Kultur bezogenwerden.8750 <strong>Glarus</strong>, 25. März 2010Departement Bildung und KulturJakob Kamm, RegierungsratMarty’scher StipendienfondsBeiträge aus dem Marty’schen Stipendienfondswerden gemäss Regierungsratsbeschlussvom 5. November 1991 im Rahmen der verfügbarenMittel als Ergänzungsstipendien an dieAbsolventen Höherer Technischer Lehranstalten(FH) ausgerichtet. Beiträge werden nur an Vollzeitstudentenausgerichtet, die nach der geltendenStipendienverordnung und dem Stipen -dienreglement zum Bezug staatlicher Beiträgeberechtigt sind.Gesuche können für die Studienzeit Herbst2008 bis Herbst 2009 bis spätestens 30. April2010 gerichtet werden an: Departement Bildungund Kultur, zuhanden Marty’scher Stipendienfonds,<strong>Glarus</strong>. Die entsprechenden Gesuchsformularekönnen beim Departement Bildung undKultur bezogen werden.8750 <strong>Glarus</strong>, 25. März 2010Departement Bildung und KulturJakob Kamm, RegierungsratKoordinierte LandwirtschaftlicheBetriebsdatenerhebung 2010Erfassung neuer Daten imZusammenhang mit derTierseuchenüberwachung und-bekämpfungAm 4. Mai 2010 werden die Gemeinde -behörden die landwirtschaftliche Betriebsstrukturdatenerhebungdurchführen. Der Stichtag giltals Anmeldefrist zur Beanspruchung von Direktzahlungen<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> gemäss der Direktzahlungsverordnungund der Öko-Qualitätsverordnung.Die Angaben dienen zur Berechnung dieserBeiträge. Die Erhebungsformulare sind spätestensam 7. Mai 2010 abends dem zuständigenZähler abzugeben.Um Tierseuchen zu bekämpfen oder bei verunreinigtenLebensmitteln die Probleme bis inden Stall zurückverfolgen zu können, müssen dieverantwortlichen Stellen wissen, wo welcheNutztiere stehen. Im Rahmen der bestehendenkoordinierten landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebungmüssen ab 2010 sämtliche Tierhaltungen– inkl. Hobbyhaltungen, erfasst werden. Neubetrifft dies alle noch nicht erfassten Pferde-,Geflügel- und Bienenhaltungen.Für nähere Informationen verweisen wir aufdie Beilage zu den Erhebungsformularen oder andie Abteilung Landwirtschaft, Telefon 055 64666 40.8750 <strong>Glarus</strong>, 7. April 2010Abteilung LandwirtschaftMarco BaltensweilerSchiesspflicht im Jahr 2010Die Schiesspflicht beginnt im Folgejahr nachAbschluss der Rekrutenschule und besteht bisund mit dem Jahr, in dem das 34. Altersjahr (Jahrgang1976) vollendet wird. Armeeange hö rige,die im Jahr 2010 aus der Armee entlassen werden,sind nicht mehr schiesspflichtig.Entlassungen 2010: Jahrgang 1976 sowie dieJahrgänge 1977 bis 1980, welche die Dienstpflichterfüllt haben.1. Schiesspflichtig sind:Soldaten, Gefreite und Unteroffiziere, diemit dem Stgw dienstlich ausgerüstet sind,sowie alle Subalternoffiziere. Subaltern -offiziere (Lt, Oblt) können wählen zwischendem obligatorischen Programm auf 300Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pis tole). Mitdem Stgw ausgerüstete Frauen (FDA) sindebenfalls schiesspflichtig.2. Von der Schiesspflicht sind dis pensiert:a) Rekruten, die im Jahr 2010 ihre Rekrutenschulebestehen oder beenden;b) Schiesspflichtige, die im Jahr 2010 min<strong>des</strong> -tens 45 Tage besoldeten Militärdienst leis ten;c) Schiesspflichtige, die vor dem 1. Augusteinen Auslandurlaub erhalten haben, sowieMilitärdienstpflichtige, die nach dem31. Juli aus dem Auslandurlaub zurück kehrenund wieder mit der persönlichen Waffeausge rüstet werden;d) Militärdienstpflichtige, die wieder in derArmee eingeteilt werden und mit der persönlichenWaffe erst nach dem 31. Juli wieder ausgerüstetworden sind;e) die von einer medizinischen Untersuchungskommission(UC) Dispensierten, sofern dieDispensation nach dem 31. Juli abläuft.3. Geleisteter Militärdienst (Truppendienste,Kurse), ausgenommen die unter Punkt 2a undb geleisteten Dienste, befreien nicht von derErfüllung der Schiesspflicht.4. Ort <strong>des</strong> Schiessens der Bun<strong>des</strong>übungen:Schiesspflichtige haben das obligatorischeProgramm bis am 31. August 2010 in eineman erkannten Schiessverein zu schiessen.a) Jeder Schiessverein ist verpflichtet, in derGemeinde wohnende Schützen zum Schiessender Bun<strong>des</strong>übungen zuzulassen;b) alle Bun<strong>des</strong>übungen (oblig. Programm, inkl.allfällige Wiederholungen gemäss Punkt 5und Feldschiessen) müssen im gleichen Vereingeschossen werden (Ausnahme: Wohnortswechsel).5. Das obligatorische Programm gilt als erfüllt,wenn in vier Übungen 20 Schüsse auf dieDistanz von 300 Meter (Sub Of wahlweise 25Meter) gezielt verschossen wurden. Als Min<strong>des</strong>tleistungwerden gefordert: 42 Punkte (Pistole120 Punkte) und maximal drei Nuller.Schiesspflichtige, welche die Min<strong>des</strong>tleistung<strong>des</strong> obligatorischen Programmes nichterbracht oder die Übungen nicht vorschriftsgemässgeschossen haben, können das ganzeobliga torische Programm mit Kaufmunitionam gleichen oder an einem anderen Schiesstaghöchstens zweimal wiederholen.6. Wer die verlangte Min<strong>des</strong>tleistung daserste Mal und auch in der ersten oder zweitenWiederholung nicht erreicht, ist verbliebenund wird durch persönlichen Marschbefehlin einen Verbliebenenkurs einberufen.7. Kontrolle der Schiesspflicht:a) Dienst- und Schiessbüchlein respektive mili -tärischer Leistungsausweis sowie das miteinem Strichcode versehene Aufforderungsblattsind beim erstmaligen Antreten zu denobligatorischen Schiessübungen mitzubringen.Die Schiesspflicht ist jedoch auch dannzu erfüllen, wenn die vorerwähnten Dokumentenicht vorhanden sind. Der Schiessvereinprüft die Identität <strong>des</strong> Schiesspflichtigen;b) nach dem 31. August 2010 geschossene Bun<strong>des</strong>übungenwerden nicht anerkannt (aus -genommen Nachschiess- und Verbliebenenkurse).8. Dispensationen:Schiesspflichtige, die wegen Krankheit, Unfalloder Lan<strong>des</strong>abwesenheit das obligatorischeProgramm bis zum 31. August 2010 in ihremVerein nicht vorschrifts gemäss schiessenoder aus dem gleichen Grunde nicht zumNachschiessen einrü cken können, haben vordem letzten Schiesstag respektive dem Nachschiesskursein Dispensationsgesuch an dieMilitärbehörde <strong>des</strong> Wohnkantons zu richten.9. Nachschiesskurs 2010:a) Schiesspflichtige, welche das obligatorischeProgramm nicht oder nicht vorschriftsgemässin einem Schiessverein geschossenhaben, absolvieren einen Nachschiesskurs.Der Nachschiesskurs wird nur mit Stgw auf300 Meter Dis tanz durchgeführt;b) der Nachschiesskurs findet am Samstag,6. No vember 2010, in <strong>Glarus</strong>, Schiessan lageAllmeind, von 9 bis 11 Uhr statt;c) es erfolgt kein persönliches Aufgebot zumNachschiesskurs (Publikation im <strong>Amtsblatt</strong>);d) die Nachschiesspflichtigen haben in Zivileinzurücken. Sie beziehen weder Sold,Erwerbsersatz, noch Reiseentschädigung.Sie unterstehen der militärischen Disziplinund dem Militärstrafgesetz. Die persönlicheWaffe, das Dienst- und Schiessbüchleinrespektive militärischer Leistungsausweis,das Schalengehörschutzgerät und die Erkennungsmarkesind in den Nachschiesskursmitzunehmen;e) die Nachschiesspflichtigen sind im Rahmen<strong>des</strong> Militärversicherungsgesetzes gegenKrank heit und Unfall versichert.10. Allgemeines:a) Jeder Wehrmann hat mit seiner persönlichenOrdonnanzwaffe zu schiessen (Offiziere mitder persönlichen Ordonnanz pistole oder miteinem Leih-Sturmgewehr). Es ist verboten, ander Ordonnanzwaffe irgendwelche Änderungenvorzunehmen. Verwendung von Hilfs -mitteln gemäss Hilfsmittelverzeichnis VBS istgestatt et;


<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>, Nr. 14, 7. April 2010 3b) für die Erfüllung der Schiesspflicht ent ste hendem Angehörigen der Armee keine Kos ten(kein Mitgliederbeitrag usw.);c) wissentlich falsches Zeigen und Melden oderunwahre Eintragungen im Standblatt, Schiess -büchlein oder im militärischen Leis tungs -ausweis werden militärstrafrechtlich verfolgt;d) die Schiesspflichtigen müssen sich selberüber die Schiesstage der Vereine erkundigen.Eine Terminliste ist auf der Home page<strong>des</strong> Kreiskommandos <strong>Glarus</strong> abrufbar(www.gl.ch);e) bei sämtlichen Schiessübungen haben dieFunktionäre und Schützen den persönlichenoder den von den Schiess vereinen zur Verfügunggestellten Gehörschutz (Schalengerät)zu tragen;f) Schiesspflichtige, welche das obligatorischeProgramm nicht schiessen, werden disziplinarischbestraft.11. Sicherheitsvorschriften:Jeder Schütze hat vor Verlassen <strong>des</strong> Schützenlägersseine Waffe zu entladen, zu sichernund zur Kontrolle vorzuweisen. Die Waffensind gemäss den entsprechenden Vorschriftenzu deponieren. Den Anordnungen der zuständigenVereinsorgane ist Folge zu leisten.Für Schäden und Unfälle, die wegen Miss -achtung der Sicherheitsvorschriften entstehen,haften die Fehl baren persönlich.Neuerungen ab 1. Januar 2010bezüglich Eigentumsanspruchbei der Entlassung aus der Wehrpflicht.Armeeangehörige erhalten bei der Entlassungaus der Militärdienstpflicht das Sturmgewehrzu Eigentum, wenn in den letzten drei Jahrenzweimal das obligatorische Bun<strong>des</strong>programmund zweimal das Feldschiessen in ihrem Dokumentausgewiesen ist. Zusätzlich muss für dieÜberlassung der Waffe zu Eigentum ein gültigerWaffenerwerbsschein vorgewiesen werden.8750 <strong>Glarus</strong>, 31. März 2010Departement Sicherheit und JustizAndrea Bettiga, RegierungsratVGSG Verband <strong>des</strong> GlarnerStaats- und GemeindepersonalsEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung,Montag, 19. April 2010,Restaurant «Gesellschaftshaus», EnnendaProgramm:17.30 Uhr: Begrüssungs-Apéro18.00 Uhr: Begrüssung/Informationen zuraktuellen Pensionskassensituation durchZV-Präsident Urs Stauffer. Anschliessendordentliche Hauptversammlung.Traktanden:1. Wahl der Stimmenzähler2. Genehmigung <strong>des</strong> Protokolls der letztenHauptversammlung3. Jahresbericht <strong>des</strong> Präsidenten4. Jahresrechnung 20095. Genehmigung <strong>des</strong> Voranschlages 20106. Festsetzung der Jahresbeiträge für 20107. Wahlen <strong>des</strong> Präsidenten, <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> undder Rechnungsrevisoren8. Wahl der Vertretung in die Personalkommission9. Anträge <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>10. Anträge der Mitglieder11. Wahl Arbeitnehmer-Vertreter in denStiftungsrat der Pensionskasse12. VariaZu Punkt 11 sind alle kantonalen Angestellteninkl. Polizei und Lehrer <strong>Kantons</strong>schule/Berufsschule (Ausnahme <strong>Kantons</strong>spital) eingeladen.Wahlvorschläge diesbezüglich können bis9. April 2010 an den Präsidenten VGSG gerichtetwerden.8750 <strong>Glarus</strong>, 31. März 2010VGSG Verband <strong>des</strong> GlarnerStaats- und GemeindepersonalsDer VorstandBachkorporation BiltenOrdentliche Hauptversammlung,Montag, 3. Mai 2010, 20.00 Uhr,im Singsaal, Schulhaus, BiltenTraktandenliste:1. Wahl der Stimmenzähler2. Protokoll der Hauptversammlung vom4. Mai 20093. Rechnungsablage 2009 und Revisorenbericht4. Orientierung Sammler Unterbiltnerbach mitbegleitenden Massnahmen5. Unterhaltsarbeiten Flurgenossenschaft A + B,sowie Berggebiet6. Festsetzung <strong>des</strong> Perimeterbeitrages 20107. Voranschlag 20108. Wahlen9. Prozessvollmacht 2010–201410. Verschiedenes/Anträge11. Orientierung in Sachen <strong>Glarus</strong> Nord inBezug auf öffentliche rechtliche Körperschaften8865 Bilten, 25. März 2010Bachkorporation BiltenDer VorstandTemporäre VerkehrsbeschränkungenGemeinde MollisAuf Antrag <strong>des</strong> Departements Bau und Umwelt<strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong> verfügt die <strong>Kantons</strong>polizeiin Anwendung von Artikel 3 SVG, Artikel107 SSV sowie Artikel 1 EG zum SVG folgendeVerkehrsbeschränkungen:1. In Mollis gelten auf der Netstalerstrasse währendden Bauarbeiten im Zusammenhang mitdem Pojekt «Ersatz der Bodenwaldbachbrücke,temporär, ab 3. Mai 2010 bis Bauende,voraussichtlich 30. September 2010, imBereich der provisorischen Umfahrung mitHilfsbrücke, folgende Verkehrsbeschränkungen:Höchstgeschwindigkeit 60 km/h. Signal:Höchstgeschwindigkeit 60, Nr. 2.30.Dem Gegenverkehr Vortritt lassen, in FahrtrichtungNord–Süd. Signale: Dem GegenverkehrVortritt lassen, Nr. 3.09, auf der Nordseite.Vortritt vor dem Gegenverkehr, Nr. 3.10auf der Südseite.2. Diese Verkehrsbeschränkungen treten mitdem Aufstellen der entsprechenden Signaltafelnin Kraft.3. Zuwiderhandlungen gegen diese rechtsgültigsignalisierte Verkehrsbeschränkung werdenin Anwendung von Artikel 90 SVG bestraft.4. Allfällige Fragen, die sich im Zusammenhangmit dieser Verfügung ergeben, beantwortetder Fachdienst Verkehr der <strong>Kantons</strong>polizei.5. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagenab Veröffentlichung schriftlich, mit Begründung,bei der <strong>Kantons</strong>polizei, Spielhof 12,<strong>Glarus</strong>, Einsprache erhoben werden.8750 <strong>Glarus</strong>, 7. April 2010Polizeikommando <strong>Glarus</strong>VerkehrsbehinderungGemeinde SchwandenBahnhofstrasse–PlattenaustrasseInfolge Erneuerung der Linthbrücke ist derÜbergang ab Montag, 12. April 2010, für jeglichenVerkehr unterbrochen. Mit den Erneuerungender Werkleitungen bis zur Barriere dauerndie Arbeiten bis zirka Mitte November 2010.Die Unternehmungen und die Bauherrschaftdanken für Ihr Verständnis.8762 Schwanden, 6. April 2010Im Auftrag <strong>des</strong> GemeinderatesBauamt SchwandenÖffentliche Ausschreibunggemäss SubmissionsgesetzAusschreibung KWD KraftwerkDoppelpower AG,Elektromechanische Ausrüstung1. Auftraggeberin:1.1 Offizieller Name und Adresse der Auftraggeberin:KWD Kraftwerk Doppelpower AG, Herrenstrasse66, Schwanden.1.2 Unterlagen sind bei folgender Adresseerhältlich:KWD Kraftwerk Doppelpower AG, Herrenstrasse66, Schwanden, Herr L. Meier, Tel.055 647 42 00, E-Mail: leo.meier@snenergie.ch.1.3 Angebote sind an folgende Adresse zuschicken:KWD Kraftwerk Doppelpower AG, Herrenstrasse66, Schwanden, Herr L. Meier,Geschäftsführer.1.4 Art <strong>des</strong> Auftraggebers: Sektorenunternehmung.1.5 Verfahrensart: Offenes Verfahren.1.6 Auftragsart: Lieferungsauftrag.2. Auftragsgegenstand:2.1 Art <strong>des</strong> Lieferauftrages: Werkvertrag.2.2 Projekttitel (Kurzbeschrieb) der Beschaffung:Konstruktion, Herstellung, Lieferung undInbetriebnahme der ElektromechanischenAusrüstung inkl. Steuerung für das geplanteKraftwerk Föhnen–Doppelpower. WeitereInformationen sind den Ausschreibungsunterlagenzu entnehmen.2.3 Werden Teilangebote zugelassen: Nein.2.4 Ausführungs- und Liefertermin: Siehe Ausschreibungsunterlagen.3. Bedingungen:3.1 Bietergemeinschaften: Zugelassen.3.2 Eignungs- und Zuschlagskriterien: SieheAusschreibungsunterlagen.3.3 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen:Für den Bezug der Ausschreibungsunterlagenwird ein Beitrag vonFr. 500.– per Banküberweisung verlangt. DerBetrag ist innert fünf Tagen nach Bestellungder Unterlagen an folgen<strong>des</strong> Konto zu überweisen:Konto 254-638311.01T (UBSSt.Gallen, lautend auf SN Energie AG).Die Rückerstattung erfolgt nur an Anbieter,die ein vollständiges und gültiges Angeboteingereicht haben.Anforderung der Unterlagen schriftlich oderper E-Mail.3.4 Schlusstermin für die Einreichung <strong>des</strong>Angebotes: Montag, 17. Mai 2010, Datum<strong>des</strong> Poststempels, A-Post. Angebote müssenbis zum angegebenen Datum in einem verschlossenenUmschlag mit der Aufschrift«KWD Elektromechanische Ausrüstung»aufgegeben sein. Die öffentliche Offertöffnungfindet am Donnerstag, 20. Mai 2010,13.30 Uhr, im Sitzungszimmer SN EnergieAG, Herrenstrasse 66, Schwanden, statt. Unvollständigausgefüllte oder abgeänderteFormulare sowie Eingaben ohne die verlangtenBeilagen und Unterschriften sind ungültig.3.5 Sprache <strong>des</strong> Angebotes: Deutsch.3.6 Gültigkeit <strong>des</strong> Angebotes: Bis 30. Juni 2011.4. Andere Informationen:4.1 Verhandlungen: In technischen Belangenbleiben vorbehalten.4.2 Rechtsmittelbelehrung:Gegen diese Ausschreibung kann innert zehnTagen, von der Publikation an gerechnet,beim Verwaltungsgericht <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong><strong>Glarus</strong>, Spielhof 1, <strong>Glarus</strong>, schriftlichBeschwerde erhoben werden. Die Beschwer<strong>des</strong>chriftist im Doppel einzureichen, sie musseinen Antrag und <strong>des</strong>sen Begründung enthalten.Die angefochtene Verfügung ist beizulegen.Die angerufenen Beweismittel sindgenau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.8762 Schwanden, 6. April 2010KWD Kraftwerk Doppelpower AGKantonalerKatholischer KirchenratEinladung zur Frühjahresversammlung,Dienstag, 20. April 2010, 20.15 Uhr,im katholischen Pfarreisaal, Niederurnen(vorgängig kurze Besinnung in derkath. Kirche Niederurnen, Treffpunkt:um 20.00 Uhr in der Kirche)Traktanden:1. Wahl der Stimmenzähler2. Protokoll der Herbstversammlung vom 3. November20093. Mitteilungen4. Vorlage der Jahresrechnungen 2009, Revisorenbericht5. Gesuche5.1 Gesuch Kirchgemeinde GHS: Beitragan die Restauration der Pietà in Braunwald5.2 Gesuch Kirchgemeinde Näfels: Beitragan die Renovationskosten der Marien -kirche Mollis6. Wahlen6.1 Präsident/Präsidentin6.2 Bisherige Mitglieder <strong>des</strong> Ausschusses6.3 Neuwahl eines 6. Mitglie<strong>des</strong> in denAusschuss6.4 Revisoren7. Festlegung Datum für die Herbstversammlung20108. Varia8752 Näfels, 31. März 2010Kantonaler Katholischer KirchenratDr. Stefan Müller, PräsidentGeburten<strong>Glarus</strong>26. März: Alvarez Dacal, Laia, spanische Staatsangehörige,<strong>des</strong> Alvarez Dacal, Jorge und derAlvarez Dacal, Lisa Helene.Die StaatskanzleiTo<strong>des</strong>fälleMollis29 . März: Camenisch Roman Paul, von Cazis GRund Mollis, geb. 19. Oktober 1927, wohnhaftgewesen in Mollis, Ehemann der Camenisch,Dora Maria.Netstal29. März: Näf Emil, von Neckertal SG, geb.8. Juni 1920, wohnhaft gewesen in Netstal.<strong>Glarus</strong>1. April: Grab Maria, von <strong>Glarus</strong>, geb. 10. September1910, wohnhaft gewesen in <strong>Glarus</strong>.Linthal29. März: Albert Emma Margaritha, von BürglenUR und Linthal, geb. 16. Oktober 1923,wohnhaft gewesen in Linthal.Die StaatskanzleiWechsel VormundDieVormundschaftsbehörde Wetzikon hatHerr Stephan Baldenweg, Ottenhausen 105,8607 Aathal-Seegräben, zum neuen Vormundvon Jean Claude Leuzinger, geb. 14. September1953, von Mollis, mit zivilrechtlichem Wohnsitzin Wetzikon ZH, ernannt.8622 Wetzikon, 29. März 2010Vormundschaftsbehörde WetzikonHandelsregistereintragungenIm Handelsregister sind folgende Eintragungengemacht worden:22. März 2010em & em ag, in Netstal, CH-160.3.005.046-2,Centro 6, Netstal, Aktiengesellschaft (Neuein -tragung). Statutendatum: 20. 3. 2010. Zweck:Entwickeln, realisieren, finanzieren, vermarktenund supporten von kreativen Konzepten fürUnternehmungen, öffentliche Körperschaftensowie Private. Die Gesellschaft erbringt zudemBeratungs- und Managementdienstleistungen anTochtergesellschaften sowie Dritte. Sie kann alleGeschäfte eingehen, Verträge abschliessen sowieGesellschaften gründen, die geeignet sind, denZweck der Gesellschaft zu fördern, oder diedirekt oder indirekt damit in Zusammenhangstehen. Zudem kann die Gesellschaft Zweig -niederlassungen und Tochtergesellschaften imIn- und Ausland errichten und Finanzierungs-,Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zugunstenvon Aktionären, Tochtergesellschaftenoder Dritten vornehmen sowie Darlehen anAktionäre, Tochtergesellschaften oder Drittengewähren. Sie kann Liegenschaften im In- undAusland erwerben, verkaufen, verwalten und belasten.Aktienkapital: Fr. 100 000. LiberierungAktienkapital: Fr. 100 000. Aktien: 100 Inhaberaktienzu Fr. 1000. Publikationsorgan: SHAB.Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgendurch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.Eingetragene Personen: Baitella,Martin, von Netstal und Herbligen, in Netstal,Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien;Di Caudo, Massimo, italienischer Staatsangehöriger,in Riedern, Mitglied, mit Kollektivunterschriftzu zweien; Treuhand Barbon-Hefti AG(CH-160.3.003.270-8), in Luchsingen, Revisionsstelle.22. März 2010Balz Marti AG, Baugeschäft, Zweigniederlassung,in Schwändi, CH-160.9.002.962-8, Zweigniederlassung(SHAB Nr. 98 vom 19. 5. 2000,S. 3396), mit Hauptsitz in: Linthal. StatutenHauptsitz: (gestrichen). HandelsregistereintragungHauptsitz: (gestrichen). Zweck Hauptsitz: (gestrichen).Bemerkungen zum Hauptsitz neu: IdentifikationsnummerHauptsitz: CH-160.3.003.137-3.Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift:Marti, Robert Samuel, von Linthal undMatt, in Linthal, Präsident, mit Einzelunterschrift.22. März 2010Jöhri Management, bisher in Domat/Ems, CH-350.1.002.120-2, Einzelunternehmen (SHABNr. 17 vom 25. 1. 2008, S. 7). Sitz neu: Schwändi.Domizil neu: Fleggen/Postwäldli 111, Schwändi.Zweck: CAD/EDV-Evaluationen, Verkauf vonSoft- und Hardware, Computer unterstütztesZeichnen inklusive Dienstleistungen in diesemBereich. Eingetragene Person neu oder mutierend:Jöhri, Michael, von Cazis, in Schwändi,Inhaber, mit Einzelunterschrift (bisher: in Domat/Ems).22. März 2010Raiffeisenbank Glarnerland Genossenschaft, inNäfels, CH-160.5.002.629-6, Genossenschaft(SHAB Nr. 224 vom 18. 11. 2009, S. 9, Publ.5348144). Eingetragene Person neu oder mutierend:Rhyner, Jeannette, von Elm und Nieder -urnen, in Niederurnen, mit Kollektivprokura zuzweien.23. März 2010CALD'or-CLIMA AG, in Niederurnen, CH-320.3.058.094-4, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 208vom 27. 10. 2009, S. 8, Publ. 5312732). Firmaneu: CALD'or-CLIMA AG in Liquidation. Mitzwei Verfügungen vom 22. 3.2010 hat der <strong>Kantons</strong>gerichtspräsidentüber die Gesellschaft mitWirkung 22. 3. 2010, 8.00 Uhr den Konkurseröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.23. März 2010Gewerbeliegenschaft Tübern GmbH, in Obstalden,CH-160.4.003.458-2, Gesellschaft mit beschränkterHaftung (SHAB Nr. 160 vom 20. 8.2009, S. 10, Publ. 5206058). Firma neu: GewerbeliegenschaftTübern GmbH in Liquidation.Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlungvom 9. 3. 2010 aufgelöst.Eingetragene Personen neu oder mutierend:Gächter, Manfred, von Rüthi SG, in Lienz, Gesellschafter,Vorsitzender der Geschäftsführung undLiquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien,mit einem Stammanteil von Fr. 10 000 (bisher:Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung,mit einem Stammanteil von Fr. 10 000);Füllemann, Louis, von Weesen, in Weesen,Gesellschafter, Geschäftsführer und Liquidator,mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit einemStammanteil von Fr. 10 000 (bisher: Gesellschafterund Geschäftsführer, mit einem Stammanteilvon Fr. 10 000).23. März 2010Nespin AG, in <strong>Glarus</strong>, CH-160.3.001.113-1,Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 8 vom 13. 1. 2010,S. 8, Publ. 5438110). Eingetragene Personen neuoder mutierend: GBT AG, Gesellschaft für Beratungund Treuhand (CH-160.3.000.620-6), in<strong>Glarus</strong>, Revisionsstelle.24. März 2010Mountainstevie GmbH, in Ennenda, CH-160.4.005.035-2, Platte 6, Ennenda, Gesellschaft mitbeschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum:19. 2. 2010, 19. 3. 2010. Zweck: Handelmit Waren und Beteiligungen aller Art. DieGesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungenerrichten, sich an anderen Unternehmenim In- und Ausland beteiligen, Vertretungenübernehmen, Finanzierungen für eigeneoder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantienund Bürgschaften für Tochtergesellschaftenund Dritte eingehen. Sie verzichtet auf den direktenoder indirekten Erwerb von Grundstücken.Stammkapital: Fr. 20 000. Publikationsorgan:SHAB. Die Mitteilungen der Gesellschaft,namentlich die Einladung zur Gesellschafterversammlungoder die Aufforderung zur schrift -lichen Abstimmung, erfolgen brieflich oder fernschriftlich.Gemäss Erklärung <strong>des</strong> Gründers vom19. 2. 2010 untersteht die Gesellschaft keinerordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkteRevision. Eingetragene Person: Leuzinger,Stefan, von Netstal, in Ennenda,Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift,mit 20 Stammanteilen von je Fr. 1000.


4 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>, Nr. 14, 7. April 201024. März 2010Calimero Pizzakurier GmbH, in <strong>Glarus</strong>, CH-160.4.004.281-6, Gesellschaft mit beschränkterHaftung (SHAB Nr. 7 vom 12. 1. 2010, S. 10,Publ. 5436026). Ausgeschiedene Person underloschene Unterschrift: Mangia, Ezio, italienischerStaatsangehöriger, in <strong>Glarus</strong>, Geschäftsführer,mit Einzelunterschrift. EingetragenePerson neu oder mutierend: Mangia, Massimo,italienischer Staatsangehöriger, in Chiasso,Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.24. März 2010Debrunner Acifer AG, in Näfels, CH-160.9.004.768-9, Zweigniederlassung (SHAB Nr. 24vom 5. 2. 2009, S. 11, Publ. 4863438), mit Hauptsitzin: St. Gallen. Statuten Hauptsitz: (gestrichen).Handelsregistereintragung Hauptsitz: (gestrichen).Zweck Hauptsitz: (gestrichen). Bemerkungenzum Hauptsitz neu: IdentifikationsnummerHauptsitz CH-320.3.037.219-4.24. März 2010Eta AG Elektro Ingenieurbüro, Zweigniederlassung,in <strong>Glarus</strong>, CH-160.9.001.596-2, Zweigniederlassung(SHAB Nr. 85 vom 3. 5. 2005, S. 7,Publ. 2821614), mit Hauptsitz in Chur. StatutenHauptsitz: (gestrichen). HandelsregistereintragungHauptsitz: (gestrichen). Zweck Hauptsitz:(gestrichen). Bemerkungen zum Hauptsitz neu:Identifikationsnummer Hauptsitz CH-350.3.000.992-9. Ausgeschiedene Personen und erloscheneUnterschriften: Birchler, Hugo, von Einsiedeln,in <strong>Glarus</strong>, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift;Schnoz, Ramun, von Sumvitg undDomat/Ems, in Domat/Ems, mit Kollektivprokurazu zweien.24. März 2010Pfeiffer Mollis AG, in Mollis, CH-160.3.003.184-1,Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 1 vom 3. 1. 2006,S. 7, Publ. 3177152). Statutenänderung: 4. 2. 2010.Domizil neu: Kerenzerstrasse 16, Mollis. Zweckneu: Erwerb, Veräusserung, Bau, Vermietungund Verwaltung von sowie Handel mit Immobilienaller Art. Die Gesellschaft kann dinglicheund obligatorische Rechte an Liegenschaftenerwerben und veräussern sowie sich an anderenUnternehmungen beteiligen, gleichartige oderverwandte Unternehmungen erwerben oder errichten.Mitteilungen neu: Die Mitteilungen an dieAktionäre erfolgen durch eingeschriebenenBrief. Eingetragene Personen neu oder mutierend:Rutzer, Ruth, von <strong>Glarus</strong>, Wädenswil undFlums, in Riedern, mit Kollektivunterschrift zuzweien; Unitreva AG (CH-020.3.927.327-5), inZürich, Revisionsstelle (bisher: Unitreva AG, inZürich).Der Registerführer: A. HajasKonkurseDie Gläubiger <strong>des</strong> Schuldners und alle Personen,die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichenVermögensstücke haben, werden aufgefordert,ihre Forderungen oder Ansprüchesamt Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszügeusw.) innert der Eingabefrist dem betreffendenKonkursamt einzureichen. Mit der Eröffnung <strong>des</strong>Konkurses hört gegenüber dem Schuldner derZinslauf auf. Für pfandgesicherte Forderungenläuft der Zins bis zur Verwertung weiter, soweitder Pfanderlös den Betrag der Forderung und <strong>des</strong>bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinsesübersteigt (Art. 209 SchKG). Die Grund -pfandgläubiger haben ihre Forderungen in Kapital,Zinsen und Kosten zerlegt anzumelden undgleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderungschon fällig oder gekündigt sei, allfälligfür welchen Betrag und auf welchen Termin. DieInhaber von Dienstbarkeiten, welche unter demfrüheren kantonalen Recht ohne Eintragung indie öffentlichen Bücher entstanden und nochnicht im Grundbuch eingetragen sind, werdenaufgefordert, diese Rechte innert einem Monatbeim betreffenden Konkursamt unter Einlegungallfälliger Beweismittel anzumelden. Ist derSchuldner Miteigentümer oder Stockwerkeigentümereines Grundstückes, gilt diese Aufforderungauch für solche Dienstbarkeiten am Grundstückselbst. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeitenkönnen gegenüber einem gutgläubigenErwerber <strong>des</strong> belasteten Grundstückes nichtmehr geltend gemacht werden, soweit es sichnicht um Rechte handelt, die auch nach demZivilgesetzbuch ohne Eintragung in das Grundbuchdinglich wirksam sind. Desgleichen habendie Schuldner <strong>des</strong> Konkursiten sich binnen derEingabefrist als solche anzumelden bei Straffolgen(Art. 324 Ziff. 2 StGB) im Unterlassungsfalle.Personen, die Sachen <strong>des</strong> Schuldners alsPfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen,haben diese innert der gleichen Frist dembetreffenden Konkursamt zur Verfügung zu stellen.Es wird auf die Straffolge bei Unterlassung(Art. 324 Ziff. 3 StGB) hingewiesen und darauf,dass das Vollzugsrecht erlischt, wenn die Meldungungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubigersowie Drittpersonen, denen Pfandtitelauf den Liegenschaften <strong>des</strong> Gemeinschuldnersweiter verpfändet worden sind, haben die Pfandtitelund Pfandverschreibungen innerhalb dergleichen Frist dem Konkursamt einzureichen.Den Gläubigerversammlungen können auchMitschuldner und Bürgen <strong>des</strong> Schuldners sowieGewährspflichtige bei woh nen. Für Beteiligte,die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt alsZustellungsort, solange sie nicht einen anderenZustellungsort in der Schweiz bezeichnen.Kollokationsplan und InventarSchKG 221, 249–2501. Schuldnerin: Santhirarajah Subaneethan,Staatsbürgerschaft Sri Lanka, geboren am 25.Oktober 1975, Brunnernstrasse 15, Niederurnen.2. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tagenach erfolgter Publikation.3. Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nacherfolgter Publikation.4. Bemerkungen: Kollokationsplan und Inventarliegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamtzur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung<strong>des</strong> Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen seitder Bekanntmachung beim <strong>Kantons</strong>gericht,Gerichtshaus, <strong>Glarus</strong>, schriftlich und im Doppeleinzureichen. Innert 10 Tagen seit der Bekanntmachungsind Beschwerden auf Anfechtung <strong>des</strong>Inventars beim Departement Sicherheit und Justiz<strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>, Postfach, <strong>Glarus</strong>, undAbtretungsbegehren nach Artikel 260 SchKG(Drittansprachen) beim unterzeichneten Konkurs -amt einzureichen. Andern- falls gelten Kollokationsplanund Inventar als anerkannt.Kollokationsplan und InventarSchKG 221, 249-2501. Schuldnerin: Schaller Partner AG inLiquidation, c/o Unirevisa, Beratungs- undVerwaltungs AG, Spielhof 14a, <strong>Glarus</strong>.2. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tagenach erfolgter Publikation.3. Anfechtungsfrist Inventar:10 Tage nach erfolgterPublikation.4. Bemerkungen: Kollokationsplan und Inventarliegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamtzur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung<strong>des</strong> Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen seitder Bekanntmachung beim <strong>Kantons</strong>gericht,Gerichtshaus, <strong>Glarus</strong>, schriftlich und im Doppeleinzureichen. Innert 10 Tagen seit der Bekanntmachungsind Beschwerden auf Anfechtung <strong>des</strong>Inventars beim Departement Sicherheit und Justiz<strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>, Postfach, <strong>Glarus</strong> undAbtretungsbegehren nach Artikel 260 SchKG(Drittansprachen) beim unterzeichneten Konkursamteinzureichen. Andernfalls gelten Kollokationsplanund Inventar als anerkannt.Konkurspublikation/SchuldenrufSchKG 231, 2321. Schuldner: Hablützel Ernst (ausgeschlageneErbschaft), von Wilchingen, geboren am12. Januar 1935, gestorben am 15. Juli 2007,wohnhaft gewesen Hauptstrasse 33, Linthal.2. Datum der Konkurseröffnung: 15. März2010.3. Konkursverfahren: Summarisch.4. Eingabefrist: 10. Mai 2010.5. Bemerkungen: Seitens der Konkursverwaltungwird die sofortige Verwertung allerAktiven (exkl. Grundstück) beantragt (frei -h ändig oder durch Versteigerung). Wenn nichtdie Mehrheit der bekannten Gläubiger innert 10Tagen beim Konkursamt schriftlich Einsprucherhebt, gilt dieser Antrag als genehmigt. Stillschweigengilt als Zustimmung. Kaufoffertenvon Gläubigern sind innert 10 Tagen ebenfallsschriftlich dem Konkurs amt einzureichen. Eigentumsansprachensind innert der gleichen Fristanzumelden.Konkurspublikation/SchuldenrufSchKG 231, 2321. Schuldner: Hefti Thomas, von Ennenda,geboren am 19. April 1987, Mattstrasse 56,Netstal.2. Datum der Konkurseröffnung: 30. März2010.3. Konkursverfahren: Summarisch.4. Eingabefrist: 10. Mai 2010.5. Bemerkungen: Seitens der Konkursverwaltungwird die sofortige Verwertung allerAktiven (exkl. Grundstück) beantragt (frei -händig oder durch Versteigerung). Wenn nichtdie Mehrheit der bekannten Gläubiger innert 10Tagen beim Konkursamt schriftlich Einsprucherhebt, gilt dieser Antrag als genehmigt. Stillschweigengilt als Zustimmung. Kaufoffertenvon Gläubigern sind innert 10 Tagen ebenfallsschriftlich dem Konkursamt einzureichen. Eigentumsansprachensind innert der gleichen Fristanzumelden.Konkurspublikation/SchuldenrufSchKG 231, 2321. Schuldner: Ramdenee Bivekanand, vonVorderthal SZ, geboren am 11. August 1955,Gartenweg 1, Ennenda.2. Datum der Konkurseröffnung: 30. März2010.3. Konkursverfahren: Summarisch.4. Eingabefrist: 10. Mai 2010.5. Bemerkungen: Seitens der Konkursver -waltung wird die sofortige Verwertung allerAktiven (exkl. Grundstück) beantragt (frei -händig oder durch Versteigerung). Wenn nichtdie Mehrheit der bekannten Gläubiger innert 10Tagen beim Konkursamt schriftlich Einsprucherhebt, gilt dieser Antrag als genehmigt. Stillschweigengilt als Zustimmung. Kaufoffertenvon Gläubigern sind innert 10 Tagen ebenfallsschriftlich dem Konkursamt einzureichen. Eigentumsansprachensind innert der gleichen Fristanzumelden.Einstellung <strong>des</strong> KonkursverfahrensSchKG 230, 230a1. Schuldnerin: Fleck-Graf Cornelia, vonSchwanden, geboren am 24. August 1959,Wyden 12, Schwanden.2. Datum der Konkurseröffnung: 8. März 2010.3. Datum der Einstellung: 25. März 2010.4. Frist für Kostenvorschuss: 19. Aril 2010.5. Kostenvorschuss: Fr. 4500.–.6. Hinweis: Das Konkursverfahren wird alsgeschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubigerinnert der obgenannten Frist die Durchführungverlangt und für die Deckung den erwähntenVorschuss leistet. Die Nachforderung weitererKostenvorschüsse bleibt vorbehalten.7. Bemerkungen: Innert der gleichen Fristhaben sich Dritte, die Vermögen der konkursitenPerson verwahren oder bei denen diese Guthabenhat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG).Inhaberin <strong>des</strong> Einzelunternehmens ISD Beratungsstelle,Cornelia Fleck-Graf, Spittel 28,Schwanden.Schluss <strong>des</strong> KonkursverfahrensSchKG 2681. Schuldner: Buschor Ivo, von AltstättenSG, geboren am 16. Juni 1959, vormals wohnhaftHauptstrasse 17, Riedern.2. Datum <strong>des</strong> Schlusses: 17. März 2010.3. Bemerkungen: Nunmehr wohnhaft Aachstrasse7, Tübach.Schluss <strong>des</strong> KonkursverfahrensSchKG 2681. Schuldner: Ibikli Kenan, von Bilten,geboren am 3. April 1976, vormals wohnhaft ImDorf 11, Näfels.2. Datum <strong>des</strong> Schlusses: 17. März 2010.3. Bemerkungen: Nunmehr wohnhaft Weidweg3, Siebnen.8750 <strong>Glarus</strong>, 7. April 2010Betreibungs- und Konkursamt<strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>:Heiri ElmerBaugesucheBaugesuchspublikation gestützt auf Artikel 38 <strong>des</strong>kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes.MühlehornRobert und Doris Landolt, Hohrain,MühlehornErstellen einer dachintegrierten Solarstromanlageam Wohnhaus, Parzelle Nr. 488, im Hohrain,gemäss den eingereichten Unterlagen.Mühlehorn, 1. April 2010Der GemeinderatFilzbachASTRA, Abteilung StrasseninfrastrukturProjektmanagement I, Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse41, 8404 WinterthurErsatz Fussgängerbrücke über den Filzbach,Chrummbirch, Parzelle Nr. 53, gemäss den eingereichtenUnterlagen. Ausnahmebewilligungnach Artikel 38, Absatz 2 GSchG, Artikel 8 kant.NHG (ausserhalb Bauzone, nicht zonenkonform).Andreas Menzi-Strickler, Stalden, FilzbachSanierung Nordfassade Wohnhaus «Unterstube»Schwändi, LB-Nr. 176, Parzelle Nr. 199.Einbau Teerbelag auf Zufahrtsstrasse, ParzellenNrn. 198, 199, 200 und 239, wie bereits ausgeführt(teilweise ausserhalb Bauzone, nicht zonenkonform).Filzbach, 2. April 2010Der GemeinderatNiederurnenMartin Rhyner-Rothacher, Gerbiweg 3,NiederurnenNeuerstellung eines Velo- und Geräteschopfes,Gerbiweg 3, Parzelle Nr. 63, wie durch Profilebezeichnet.Nunzio Vincenzo und Susanne Coronese-Pfister, Ziegelbrückstrasse 40, NiederurnenUmbau Einfamilienhaus und NeuerstellungSitzplatz, Ziegelbrückstrasse 40, Parzelle Nr. 1046,gemäss den eingereichten Unterlagen.Niederurnen, 6. April 2010Der GemeinderatOberurnenUrs und Rita Elmer, im Grütli 69, OberurnenErstellung von Parkplätzen beim Einfamilienhausim Grütli 69, Parzelle Nr. 306, gemäss deneingereichten Unterlagen.Oberurnen, 30. März 2010Der GemeinderatNäfelsHanspeter Kürzi, Risi 3, NäfelsErstellung einer Sitzplatzüberdachung beimbestehenden Wohnhaus in der Risi, ParzelleNr. 217, wie durch Profile bezeichnet.Doris Rhyner, Obererlen 25c, NäfelsÜberdachung Gartensitzplatz beim bestehendenReiheneinfamilienhaus im Obererlen,Parzelle Nr. 2188, gemäss den eingereichtenUnterlagen.Näfels, 6. April 2010Der GemeinderatNetstalReto und Petra Schneider-Eberle,Lerchenstrasse 20, NetstalNeubau eines Einfamilienhauses im Fuchsgut,Parzelle Nr. 1695, wie durch Profile bezeichnet.Regula Heiniger, Mattstrasse 23, NetstalAnbau einer Glasüberdachung mit Windschutzwandbei der Liegenschaft Mattstrasse 23,Parzelle Nr. 1068, wie durch Profile bezeichnet.Salvatore und Franziska Timo,Goldigen 13, NetstalAnbau eines Geräteraumes und Anbringeneiner Sonnenstore bei der Liegenschaft Goldigen13, Parzelle Nr. 1309, wie durch Profile bezeichnet.Netstal, 31. März 2010Der Gemeinderat<strong>Glarus</strong>Fridolin Brunner, Feldstrasse 29, <strong>Glarus</strong>Neue Gartengestaltung mit Stützmauer aufder Ost- und Südseite <strong>des</strong> Einfamilienhauses,Feldstrasse 29, Parzelle Nr. 1683, wie durch Profilebezeichnet.<strong>Glarus</strong>, 6. April 2010Der GemeinderatEnnendaGemeinde Ennenda, Gemeindehaus,EnnendaAbbruch Güterschuppen inkl. RampenanlageBahnhof, Parzelle Nr. 1726, gemäss den eingereichtenUnterlagen.Stiftung Alterssiedlung, Bühli, EnnendaAufstockung/Sanierung AlterswohnungenBühli, Parzelle Nr. 1509, gemäss der Profilierung.Robert und Heidi Simonetta, Alte Wiese 7,EnnendaEinbau Dachlukarne beim ReihenwohnhausAlte Wiese 7, Parzelle Nr. 903, gemäss der Profilierung.Ennenda, 6. April 2010Der GemeinderatMitlödiDanielle Gmür, Ennetrufi 4, MitlödiÜberdachung Sitzplatz, Parzelle Nr. 570,Ennetrufi 4, gemäss Profilierung.Barbara und Bruno Bühlmann-Abt,Hauptstrasse 29, MitlödiEinbau Dachfenster und Fenster Nordfas -sade, Parzelle Nr. 264, Geissgasse 2, gemäss deneingereichten Unterlagen.Mitlödi, 6. April 2010Der GemeinderatSchwandenWalter und Elisabeth Marti-Gort,Schulhausstrasse 13, SchwandenFassadensanierung mit Wärmedämmung,Schulhausstrasse 13, Parzelle Nr. 816, gemässden eingereichten Unterlagen.Schwanden, 6. April 2010Der GemeinderatLuchsingenFridolin und Lotti Kläsi-Hongler, Dorf,LuchsingenErstellen einer Sitzplatzüberdachung, Dorf,Luchsingen, Parzelle Nr. 101, gemäss den eingereichtenUnterlagen und wie durch Profile bezeichnet.Luchsingen, 6. April 2010Der GemeinderatDie Baugesuchsunterlagen liegen bei denGemeindekanzleien zur Einsichtnahme auf.Gegen diese Baugesuche kann gemäss Artikel39 <strong>des</strong> kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzesinnert 14 Tagen seit der Publikation beim zuständigenGemeinderat Einsprache wegen Verletzungöffentlich-rechtlicher Bestimmungen eingereichtwerden.Wer die Verletzung privater Rechte geltendmachen will, kann gemäss Artikel 41 <strong>des</strong> kantonalenRaumplanungs- und Baugesetzes innert 14Tagen seit dieser Publikation Vermittlung am Ortder gelegenen Sache einleiten.Diese Fristen laufen auch während derGerichtsferien.

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