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Preis- und Leistungsverzeichnis - GAD eG

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<strong>Preis</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsverzeichnis</strong><strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten K<strong>und</strong>en<strong>und</strong> bei der Erbringung von Zahlungsdiensten <strong>und</strong> im Scheckverkehr mit Geschäftsk<strong>und</strong>en,soweit nicht im <strong>Preis</strong>aushang oder anderen Aushängen enthalten134 200 =QKNP Seite 1 Stand: 28.10.2013


Inhaltsverzeichnis1 Sparkonto 31.1 Allgemeine Entgelte 31.2 Vermögenswirksames Sparen 31.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 32 Zinssätze für Einlagen 33 Privatkonto 33.1 Kontoführung 33.2 Kontoauszug 33.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 44 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en 44.1 Allgemeine Informationen zur Bank 44.2 Lastschriftverkehr 54.3 Barauszahlung 74.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 84.5 Überweisungsverkehr 104.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 164.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit 174.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 175 Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en 185.1 Allgemein 185.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 185.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 185.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 185.5 Reiseschecks 195.6 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 196 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en 197 Kredite Fehler! Textmarke nicht definiert.7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft Fehler! Textmarke nicht definiert.7.2 Avale 207.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 218 Auskünfte (im Auftrag des K<strong>und</strong>en eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu bestehtoder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 219 Schrankfächer/Verwahrstücke 2110 Wertpapierdienstleistungen <strong>und</strong> Wertpapiernebendienstleistungen 2110.1 Ausführung <strong>und</strong> Abwicklung von K<strong>und</strong>enaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 2110.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 2210.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 2411 Sonstiges 2412 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit 26134 200 =QKNP Seite 2 Stand: 28.10.2013


1 Sparkonto1.1 Allgemeine EntgelteKennwortvereinbarung für geb<strong>und</strong>ene Sparurk<strong>und</strong>enBereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurk<strong>und</strong>enauf Wunsch des K<strong>und</strong>en (zzgl. Porto)Ausstellung einer Ersatz-Sparurk<strong>und</strong>e 1entfälltentfälltentfällt1.2 Vermögenswirksames SparenÜbertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderenAnbieter auf Wunsch des K<strong>und</strong>enVorzeitige Vertragsauflösung(kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen)entfälltentfällt1.3 Weitere entgeltpflichtige DienstleistungenVerlustmeldung eines Sparbuchs5,00 % des Sparguthabens,mind. 10,00 EUR, max.100,00 EUR2 Zinssätze für EinlagenProduktZinssatzSpareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist p.a. 0,15 %3 Privatkonto3.1 KontoführungProduktEURVR-Komfort Individual / Internet pro Monat 3,90VR-Komfort Komplett / Internet pro Monat 6,90VR-Direkt / Internet pro Monat 2,90VR-Komfort Plus / Internet pro Monat 7,90VR-Komfort Plus für Berufseinsteiger / junge Leute (befristet für 2 Jahre) pro Monat 3,95VR-Premium / Internet pro Monat 10,90VR-Premium für Berufseinsteiger / junge Leute (befristet für 2 Jahre) pro Monat 5,45VR-MeinKonto young Generation pro Monat 0,00Pfändungsschutzkonto neu pro Monat 6,903.2 Kontoauszugdurch Kontoauszugdrucker 2 / Kontoauszug online 2Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 12 Wochen nicht abgerufenenKontoauszüge auf gesondertes Verlangen des K<strong>und</strong>en im Einzelfall 30,00 EUR0,30 EURnur Porto1 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurk<strong>und</strong>e zu vertreten hat.2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem K<strong>und</strong>en vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt <strong>und</strong> versandt.134 200 =QKNP Seite 3 Stand: 28.10.2013


Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 4• maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich)5,00 EUR• manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelleErstellung nicht mehr möglich ist)nach Aufwand pro angefangene ¼ h 15,00 EUR3.3 Weitere entgeltpflichtige DienstleistungenSMS-Versand für mobileTAN <strong>und</strong> Mobile Banking: SMS-Informationsdienst (proMonat <strong>und</strong> Belastungskonto)Chipkartenlesegerät für Sm@rtTANopticVR-NetWorld-Software für Privatk<strong>und</strong>en auf CDHardware-Paket HBCI Chipkarte-u.LeserVR-NetWorld-Software-Installation beim K<strong>und</strong>en (pro St<strong>und</strong>e, inkl. Anfahrt)VR-NetWorld-Card (personalisiert)FinTS/HBCI-PIN-Erstellung für VR-BankCard /FinTS/HBCI-PUK Nachbestellung für VR-BankCardChipkartenlesegerät für FinTS <strong>und</strong> Signaturkarte mit RFID-Modul für den neuenPersonalausweis (nPA)1.-10.SMS: 0,00 EUR; ab 11.SMS: 0,15 EUR10,00 EURmtl. 2,90 EUR69,00 EUR50,00 EUR30,00 EUR10,00 EUR65,00 EUR4. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en4.1 Allgemeine Informationen zur Bank4.1.1 Name <strong>und</strong> Anschrift der Bank 5Name der Bank (Zentrale):VR Bank Pinneberg <strong>eG</strong>Straße: Bismarckstr. 11-13PLZ/Ort:25421 PinnebergTelefon: 04101/501-0Telefax: 04101/501-444Internet:http://www.vrpi.deHinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbartenKommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen.4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 6B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn4.1.3 Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register 7Amtsgericht Pinneberg, Gen.-Reg.Nr. 1074.1.4 VertragsspracheMaßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum K<strong>und</strong>en ist Deutsch.4 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem Kontoauszug.6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem Kontoauszug.7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem Kontoauszug.134 200 =QKNP Seite 4 Stand: 28.10.2013


4.1.5 Geschäftstage der BankGeschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleisterden für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bankunterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mitAusnahme- Sonnabende- 24. <strong>und</strong> 31. Dezember4.2 Lastschriftverkehr4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift4.2.1.1 AusführungsfristenDie Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstagbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergebensich aus der Ziffer 4.1.5.4.2.1.2 EntgelteLastschrifteinlösung *Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösungje nach Kontomodell 0,00 - 0,40 EUR3,00 EUR4.2.2 Abbuchungsauftragslastschrift4.2.2.1 AusführungsfristenDie Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstagbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergebensich aus der Ziffer 4.1.5.4.2.2.2 EntgelteLastschrifteinlösung *Vormerkung von AbbuchungsaufträgenUnterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösungje nach Kontomodell 0,00 - 0,40 EUR5,00 EUR3,00 EUR4.2.3 SEPA-Basis-Lastschrift4.2.3.1 AusführungsfristenDie Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstagbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergebensich aus der Ziffer 4.1.5.4.2.3.2 EntgelteLastschrifteinlösung *Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösungje nach Kontomodell 0,00 - 0,40 EUR5,00 EUR134 200 =QKNP Seite 5 Stand: 28.10.2013


4.2.4 SEPA-Firmen-Lastschrift4.2.4.1 AusführungsfristenDie Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstagbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergebensich aus der Ziffer 4.1.5.4.2.4.2 EntgelteLastschrifteinlösung *Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-MandatsUnterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösungje nach Kontomodell 0,00 - 0,40 EUR5,00 EUR3,00 EUR* Wenn vom K<strong>und</strong>en verursacht oder beauftragt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank denBuchungsvorgang ausschließlich im eigenen Interesse ausführt.134 200 =QKNP Seite 6 Stand: 28.10.2013


4.3 BarauszahlungBarauszahlung an eigene K<strong>und</strong>en am Schalter am Geldautomatenmit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard gem. Kontomodell gem. Kontomodellmit unserer MasterCard entfällt 2,00 % vom Umsatzmind. 5,00 EURmit unserer Visa Card entfällt 2,00 % vom Umsatzmind. 5,00 EURBarauszahlung an eigene K<strong>und</strong>en bei anderen Kreditinstituten (KI)mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten- bei teilnehmenden Banken amBankCard ServiceNetz: entfällt 0,00 EUR- bei inländischen KI <strong>und</strong> KI in der EU 8 <strong>und</strong>den EWR-Staaten 9 , die ein direktesK<strong>und</strong>enentgelt erheben können:- Verfügungen im girocard-System entfällt entfällt- Verfügungen in anderen Zahlungssystemen(Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro- bei inländischen KI <strong>und</strong> KI in der EU 10<strong>und</strong> den EWR-Staaten 11 , die kein direktesK<strong>und</strong>enentgelt erheben können:- Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen(Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro- bei KI in der EU <strong>und</strong> den EWR-Staaten in Fremdwährung- bei KI außerhalb der EU <strong>und</strong> denEWR-Staatenentfälltentfälltentfälltentfälltentfällt1,00 % vom Umsatzmind. 4,50 EUR1,00 % vom Umsatzmind. 4,50 EUR1,00 % vom Umsatzmind. 4,50 EURmit Kreditkarte(MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten- im Inland <strong>und</strong> Ausland 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatzmind. 5,00 EUR / 5,11 EUR mind. 5,00 EUR / 5,11 EUR(zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 12 bei Zahlung in Fremdwährung <strong>und</strong>/oder in einemLand außerhalb der EU <strong>und</strong> der EWR-Staaten)Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.8 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich vonGroßbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).9 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich vonGroßbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).12 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.134 200 =QKNP Seite 7 Stand: 28.10.2013


4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr4.4.1 Debit-Karten4.4.1.1 VR-BankCard- VR-BankCard pro Jahr (im Kontomodell VR-Direkt, VR-Komfort Komplett, VR-Komfort Plus,VR-Premium kostenfrei)6,00 EUR- Ersatzkarte 13 6,00 EURAuslandseinsatz 14beim Bezahlen von Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen in Fremdwährung <strong>und</strong>/oderbei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 15 <strong>und</strong> der EWR-Staaten 161,00 % vom Umsatz mind. 2,00 EUR4.4.1.2 VR-ServiceCard- VR-ServiceCard pro Jahr 0,00 EUR- Ersatzkarte 17 0,00 EUR4.4.2 GeldKarte- Aufladen unserer GeldKartenan unseren Ladeterminalsan Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetzan Ladeterminals anderer KI0,00 EUR0,00 EUR1,00 EUR- Aufladen von GeldKarten anderer KreditinstituteOb <strong>und</strong> gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen <strong>Preis</strong> verlangt,kann der K<strong>und</strong>e dort erfragen.Zur Orientierung:Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte- Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,50 EUR- anderen Kreditinstituten 1,00 EUR13 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat <strong>und</strong> die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarteverpflichtet ist.14 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.15 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich vonGroßbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).16 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).17 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat <strong>und</strong> die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarteverpflichtet ist.134 200 =QKNP Seite 8 Stand: 28.10.2013


4.4.3 Kreditkarten• Ersatzkarte 18je nach Kartenmodell 24,00 – 72,00 EUR- bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des K<strong>und</strong>en je nach Kartenmodell 24,00 – 72,00 EUR- bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR- bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR• zzgl. Versandkosten- bei Versendung im Inland 0,00 EUR- bei Versendung in Europa 0,00 EUR- bei Versendung weltweit 0,00 EUR- bei Versendung per Kurier 25,00 EUR• Auslandseinsatz 19 bei Zahlung in Fremdwährung <strong>und</strong>/oder bei Zahlung ineinem Land außerhalb der EU 20 <strong>und</strong> der EWR-Staaten 211,00 % vom Umsatz• Sonstige Serviceleistungen- Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR- Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR- Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 22 10,00 EUR- Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 23 10,00 EUR- Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 24 10,00 EUR4.4.3.1 ClassicCard (MasterCard oder Visa)• pro Jahr (im Kontomodell VR-Komfort Plus kostenfrei)- mit gestaffelter Rückvergütung ab 2.400,00 EUR Umsatz jährlich• Zusatzkarte pro Jahr24,00 EUR24,00 EUR4.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder Visa)• pro Jahr (im Kontomodell VR-Premium kostenfrei)- mit gestaffelter Rückvergütung ab 2.400,00 EUR Umsatz jährlich• Zusatzkarte pro Jahr60,00 EUR60,00 EUR4.4.3.3 PrepaidCard Generation2Go (MasterCard oder Visa)• pro Jahr24,00 EUR4.4.3.4 ReiseCard (MasterCard oder Visa)entfällt4.4.3.5 ShoppingCard (MasterCard oder Visa)entfällt4.4.3.6 Kartendoppel VR-GoldKombi (MasterCard GOLD <strong>und</strong> Visa Karte Gold zusammen)• pro Jahr• Zusatzkarte pro Jahr120,00 EUR120,00 EUR18 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat <strong>und</strong> die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarteverpflichtet ist.19 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.20 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich vonGroßbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).21 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).22 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.23 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.24 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.134 200 =QKNP Seite 9 Stand: 28.10.2013


4.4.3.7 Weitere KartenprodukteVR-SparCard pro JahrKreditkarte young Generation (MasterCard oder Visa) pro JahrFirmenkreditkarte (MasterCard BusinessCard oder Visa BusinessCard) pro JahrBusinessCard Prepaid pro JahrBusinessCard mit Firmenlogo pro Jahr0,00 EUR19,00 EUR48,00 EUR36,00 EUR72,00 EUR4.4.4 AusführungsfristDie Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister desZahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:Kartenzahlungen in Euro innerhalb desEuropäischen Wirtschaftsraumes (EWR)Kartenzahlungen innerhalb des EuropäischenWirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als EuroKartenzahlungen außerhalb des EuropäischenWirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von derWährungmax. ein Geschäftstagmax. vier GeschäftstageDie Kartenzahlung wird baldmöglichstbewirktDie Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.4.4.5 Weitere entgeltpflichtige DienstleistungenAnforderung einer neuen PIN für die VR-BankCardNachbestellung einer PIN für eine Kreditkarte3,00 EUR5,00 EUR4.5 Überweisungsverkehr4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 25(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 264.5.1.1 Überweisungsauftrag4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen10.00 Uhr, bei SB-/Online-Buchungen 16:00 Uhr an Geschäftstagen der BankDie Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.4.5.1.1.2 AusführungsfristenDie Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersspätestens wie folgt eingeht:- Überweisungen in Eurobelegloser Überweisungsauftrag 27beleghafter Überweisungsauftragmax. ein Geschäftstagmax. zwei Geschäftstage25 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Kroatien,Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern <strong>und</strong> die Staaten Liechtenstein, Norwegen <strong>und</strong> Island.26 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pf<strong>und</strong>, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, LitauischerLitas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.27 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ).134 200 =QKNP Seite 10 Stand: 28.10.2013


- Überweisungen in anderen EWR-Währungenbelegloser Überweisungsauftrag 28beleghafter Überweisungsauftragmax. vier Geschäftstagemax. vier GeschäftstageDie Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von ÜberweisungenHinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn <strong>und</strong> soweit die Durchführungvon Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe3.1 "Kontoführung").4.5.1.1.3.1 Überweisung in der KontowährungBei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verb<strong>und</strong>en ist, tragen Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfängerjeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ).134 200 =QKNP Seite 11 Stand: 28.10.2013


eleghafteÜberweis..Überweisungsmodalitätenje Überweisung vom Girokonto *je ÜberweisungperZahlscheinelektronischübermittelteÜberweis. **per Dauerauftragbei formloserErteilung***als Eilüberweisungzusätzlichals telegrafischeÜberweisungzusätzlichÜberweisungsartInlandsüberweisung mitKontonummer/Bankleitzahlin Euro innerhalbder BankInlandsüberweisung mitKontonummer/Bankleitzahlin Euro an einenanderen ZahlungsdienstleisterInlandsüberweisung mitKontonummer/Bankleitzahl,die auf eine andereWährung eines EWR-Mitgliedstaates lautetÜberweisung mitIBAN/BIC in Euroinnerhalb der BankÜberweisung mitIBAN/BIC in Euro aneinen anderen Zahlungsdienstleisterje nachKontomodell0,00 – 2,50EURje nachKontomodell0,00 – 2,50EURmit Swift-Code: 1,50%0(mind. 12,50EUR, max.125,00 EUR)zzgl. 0,25%0Courtage(mind. 2,00EUR); ohneSwift-Code:1,50 %0(mind. 12,50EUR + 25,00EUR non-STP-Zuschlag,max. 125,00EUR) zzgl.0,25 %0Courtage(mind. 2,00EUR)je nachKontomodell0,00 – 2,50EURje nachKontomodell0,00 – 2,50EURje nach je nachKontomodell Kontomodell0,00 – 2,50 0,00 – 0,40EUR EURje nachKontomodell0,00 – 2,50EURje nachKontomodell0,00 – 0,40EUR2,50 EUR 5,00 EUR 0,00 EUR 12,78 EUR2,50 EUR 10,00 EUR 0,00 EUR 12,78 EURsiehe links siehe links 2,50 EUR 0,00 EUR 7,50 EUR 0,00 EURje nach je nachKontomodell Kontomodell0,00 – 2,50 0,00 – 0,40EUR EURje nachKontomodell0,00 – 2,50EURje nachKontomodell0,00 – 0,40EUR2,50 EUR 5,00 EUR 0,00 EUR 12,78 EUR2,50 EUR 10,00 EUR 0,00 EUR* Wenn vom K<strong>und</strong>en verursacht oder beauftragt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank den Buchungsvorgangausschließlich im eigenen Interesse ausführt** Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ).*** z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking.134 200 =QKNP Seite 12 Stand: 28.10.2013


4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der KontowährungEntgeltpflichtigerBei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verb<strong>und</strong>en ist, kann der Zahler zwischen folgendenEntgeltverteilungen wählen:• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte• 1: Zahler trägt alle EntgelteHöhe der EntgelteZiellandinnerhalb <strong>und</strong>außerhalb derEU/EWR-StaatenÜberweisungsbetragab 0,01 EURKonventionelle AbwicklungAbwicklung imTIPANET/TARGET0 1 0 1EUR EUR EUR EURsiehe links zzgl. nicht möglich /fremde Kosten, 12,50 EUR zzgl.sofern gesetzlich Gebühren auszulässig „konventionellerAbwicklung“mit Swift-Code:1,50 %0(mind. 12,50 EUR,max. 125,00 EUR)zzgl. 0,25%0Courtage(mind. 2,00 EUR);ohne Swift-Code:1,50 %0 (mind.12,50 EUR + 25,00EUR non-STP-Zuschlag, max.125,00 EUR) zzgl.0,25 %0 Courtage(mind. 2,00 EUR)7,50 EUR / 12,50EUR + fremdeKosten zzgl.Gebühr aus„konventionellerAbwicklung“,sofern gesetzlichzulässig4.5.1.1.4 Sonstige EntgelteUnterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung einesÜberweisungsauftragsBearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des ÜberweisungsauftragsBemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafterAngabe der K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängers durch den K<strong>und</strong>en5,00 EUR25,00 EUR10,00 EURDauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzungim Auftrag des K<strong>und</strong>en: 3,00 EUR; SB/online 0,00 EUR134 200 =QKNP Seite 13 Stand: 28.10.2013


4.5.1.2 Entgelte bei ÜberweisungsgutschriftenHinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn <strong>und</strong> soweit die Durchführungvon Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist(siehe 3.1 "Kontoführung").Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag KonventionelleAbwicklungAbwicklung imTIPANETInlandsüberweisung mitKontonummer/Bankleitzahl inEuro innerhalb der BankInlandsüberweisung mitKontonummer/Bankleitzahl inEuro von einem anderenZahlungsdienstleisterInlandsüberweisung mitKontonummer/Bankleitzahl,die auf eine andere Währungeines EWR-MitgliedstaateslautetÜberweisung mit IBAN/BIC inEuro innerhalb der BankÜberweisung mit IBAN/BIC inEuro von einem anderenZahlungsdienstleisterunbegrenzt 0,00 EUR 0,00 EURunbegrenzt 0,00 EUR 0,00 EURunbegrenzt mit Swift-Code: 1,50 %0(mind. 12,50 EUR, max.125,00 EUR) zzgl. 0,25 %0Courtage(mind. 2,00 EUR); ohne Swift-Code: 1,50 %0 (mind. 12,50EUR + 25,00 EUR non-STP-Zuschlag, max. 125,00 EUR)zzgl. 0,25 %0 Courtage (mind.2,00 EUR)0,00 EURunbegrenzt 0,00 EUR 0,00 EURunbegrenzt 0,00 EUR 0,00 EURSollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallenzusätzlich die folgenden Entgelte an (EUR): bei Zahlungseingängen aus dem Ausland: 1,50 %0 (mind. 12,50 EUR,max. 125,00 EUR) zzgl. 0,25 %0, Courtage (mind. 2,00 EUR)4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums(EWR 29 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 30 ) sowie Überweisungenin Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 31 )4.5.2.1 Überweisungsaufträge4.5.2.1.1 AusführungsfristenÜberweisungen werden baldmöglichst bewirkt.4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von ÜberweisungenEntgeltpflichtiger29 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Kroatien,Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern <strong>und</strong> die Staaten Liechtenstein, Norwegen <strong>und</strong> Island.30 Zum Beispiel US-Dollar.31 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern <strong>und</strong> die Staaten Island, Liechtenstein <strong>und</strong>Norwegen).134 200 =QKNP Seite 14 Stand: 28.10.2013


Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte• 1: Zahler trägt alle Entgelte• 2: Zahlungsempfänger trägt alle EntgelteHinweis:• Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> den Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.• Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetraggegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.Höhe der EntgelteZielland/Währunginnerhalb <strong>und</strong>außerhalb derEU/EWR-StaatenÜbrige LänderÜberweisungsbetragab 0,00 EURKonventionelle AbwicklungAbwicklung imTIPANET/TARGET0 1 0 1EUR EUR EUR EURsiehe links zzgl. nicht möglich /fremde Kosten, 12,50 EUR zzgl.sofern gesetzlich Gebühren auszulässig „konventionellerAbwicklung“mit Swift-Code:1,50 %0(mind.12,50 EUR,max.125,00 EUR)zzgl. 0,25%0Courtage(mind. 2,00 EUR);ohne Swift-Code:1,50 %0 (mind.12,50EUR + 25,00 EURnon-STP-Zuschlag,max. 125,00 EUR)zzgl. 0,25 %0Courtage (mind.2,00 EUR)<strong>Preis</strong> auf Nachfrage7,50 EUR / 12,50EUR + fremdeKosten zzgl.Gebühr aus„konventionellerAbwicklung“,sofern gesetzlichzulässig4.5.2.1.3 Sonstige EntgelteBearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des ÜberweisungsauftragsUnterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung einesÜberweisungsauftragsBemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafterAngabe der K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängers durch den K<strong>und</strong>en25,00 EUR5,00 EUR10,00 EURDauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung im Auftrag des K<strong>und</strong>en 3,00 EUR4.5.2.2 ÜberweisungsgutschriftenEntgeltpflichtigerWer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welcheEntgeltregelung zwischen dem Zahler <strong>und</strong> dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungensind möglich:• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte• 1: Zahler trägt alle Entgelte• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte134 200 =QKNP Seite 15 Stand: 28.10.2013


Hinweis:• Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> den Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.• Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetraggegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.Höhe der EntgelteBei einer Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:Absenderland/WährungÜberweisungsbetragKonventionelleAbwicklungaußerhalb der EU/EWR-Staaten ab 0,00 EUR mit Swift-Code: 1,50 %0(mind. 12,50 EUR, max. 125,00EUR) zzgl. 0,25 %0 Courtage(mind. 2,00 EUR); ohne Swift-Code: 1,50 %0 (mind.12,50 EUR+ 25,00 EUR non-STP-Zuschlag,max. 125,00 EUR) zzgl. 0,25 %0Courtage (mind. 2,00 EUR)Übrige Länder<strong>Preis</strong> auf NachfrageEURAbwicklung imTIPANETEUR0,00 EUR4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder WährungUmrechnungen von Euro in Fremdwährungen <strong>und</strong> von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf derBasis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unterwww.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderenMarktkurs.Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet gr<strong>und</strong>sätzlich die jeweiligeinternationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetztenWechselkurs in Euro um <strong>und</strong> belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betragzu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag <strong>und</strong> der sich daraus ergebende Kurs werden demKarteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationenfestgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar <strong>und</strong> ohne vorherige Benachrichtigungwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichungdes Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag derjeweiligen internationalen Kartenorganisation.134 200 =QKNP Seite 16 Stand: 28.10.2013


4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatk<strong>und</strong>en, Firmenk<strong>und</strong>en sowie imZusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ fürNichtk<strong>und</strong>en die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheresregelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden im Bereich derdeutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerdeist schriftlich an die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Volksbanken <strong>und</strong>Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in(a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,(b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 16. September 2009über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft <strong>und</strong> zur Aufhebung der Verordnung (EG)Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 desEuropäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong>der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung(EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, <strong>und</strong>(c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zurFestlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong> der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriftenin Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 <strong>und</strong> des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten<strong>und</strong> ihren K<strong>und</strong>en kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstellewenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet: DeutscheB<strong>und</strong>esbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum BürgerlichenGesetzbuch <strong>und</strong> Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eineBeschwerde bei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist beider B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.4.8 Weitere entgeltpflichtige DienstleistungenSchriftliche Zahlungsbestätigung über die Ausführung von Inlands-/AuslandsüberweisungenSortenverkauf (Standardsorten: Dänische, Norwegische <strong>und</strong> SchwedischeKronen, Schweizer Franken, Britische Pf<strong>und</strong>, US-Dollar) bis 500,00 EURGegenwert <strong>und</strong> SortenankäufeIm Mail-Order Verfahren (ReiseBank):-Versandkostenpauschale bei Sortenbestellung ab 50,00 EUR:10,75 EUR-Versandkostenpauschale bei Sortenbestellung ab 200,00 EUR:5,75 EURGeldwechselgeschäfte an der Kasse (nur von K<strong>und</strong>en)Durchführung Eilüberweisungsgeschäft (Blitzgiro):- Barauszahlung an Nichtk<strong>und</strong>en, die sich das Geld auf unser CpD-Konto vonihrer Hausbank überweisen lassenZahlscheingeschäft (Einzahlungen zugunsten Dritter auf K<strong>und</strong>enkonten unsererBank / anderer Banken)An- <strong>und</strong> Verkauf von Edelmetallen (Ankauf nur von K<strong>und</strong>en)Beschaffung von Rollgeld/Münzen am Automaten sowie an der Kasse (proRolle) für Nichtk<strong>und</strong>en/K<strong>und</strong>en15,00 EURzum Netto-Schalterkurs0,00 EUR10,00 EUR5,00 EUR / 10,00 EUR3,50 % des Gegenwertes,mind. 15,00 EUR, max.150,00 EUR1,00 EUR / 0,00 EUR134 200 =QKNP Seite 17 Stand: 28.10.2013


5 Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en5.1 AllgemeinScheckvordrucke (pro Stück)Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des K<strong>und</strong>en (zzgl. Porto)Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des K<strong>und</strong>enVerlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des K<strong>und</strong>enBereitstellung eines bestätigten B<strong>und</strong>esbankschecksEinlösung eines vom K<strong>und</strong>en ausgestellten SchecksEinzug eines vom K<strong>und</strong>en eingereichten inländischen SchecksEinholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers0,00 EUR0,00 EUR10,00 EUR10,00 EUR20,00 EURje nach Kontomodell 0,00 – 0,40 EURje nach Kontomodell 0,00 – 2,50 EUR10,00 EUR5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)5.2.1 per Verrechnungsscheckin Euro: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EURmaximal125,00 EURin Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EURmaximal125,00 EURzzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 EUR5.2.2 per Bankscheckin Euro: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EURmaximal125,00 EURin Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EURmaximal125,00 EURzzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 EUR5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)in Euro: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EURmaximal125,00 EURin Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EURmaximal125,00 EURzzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 EUR5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr5.4.1 bei GutschriftenScheckeinreichung eigenes Kreditinstitutam Tag der Buchung134 200 =QKNP Seite 18 Stand: 28.10.2013


Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 32üblicherweise am Tag der Gutschriftsbuchung für die Bankaus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Kontodes Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigenam Tag der Belastung5.4.2 bei BelastungenScheckScheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängersam Tag der Belastungsbuchungfür die Bankam Tag der Wertstellungder ursprünglichenGutschrift5.5 Reiseschecks• auf Euro lautende ReiseschecksVerkauf von Euro-Reiseschecks 1,00 %, mindestens 5,00 EURBarauszahlung von Euro-Reiseschecks 0,50 %, mindestens 5,00 EURRücknahme von Euro-Reiseschecks 0,00 %,• auf Fremdwährung lautende ReiseschecksVerkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks 1,00 %, mindestens 5,00 EURBarauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks 0,50 %, mindestens 5,00 EURRücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks 0,00 %,5.6 Weitere entgeltpflichtige DienstleistungenScheckrückgabe (wenn durch den K<strong>und</strong>en zu vertreten)Anforderung ScheckkopienAnforderung OriginalschecksNachträgliche Änderungen, Schecksperren, Rückrufe von Aufträgen/Zahlungenan/über andere Banken5,00 EURnach Aufwand, proangefangene ¼ h15,00 EURnach Aufwand, proangefangene ¼ h15,00 EUR40,00 EUR(zzgl. fremder <strong>und</strong> eigenerKosten, soweit gesetzlichzulässig)6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong>Geschäftsk<strong>und</strong>enUmrechnungen von Euro in Fremdwährungen <strong>und</strong> von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf derBasis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unterwww.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderenMarktkurs.7 Kredite7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft32 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein.134 200 =QKNP Seite 19 Stand: 28.10.2013


7.1.1 bei der KreditbearbeitungUmwandlung in eine andere Kredit-/DarlehensartZinsbescheinigungzusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 33außerplanmäßige Kreditlinien-/SaldobescheinigungRatenänderung auf Wunsch des K<strong>und</strong>enVerlängerung von befristeten DarlehenFinanzierungsbestätigung gegenüber Dritten0,00 EURnach Aufwand, pro angefangene ¼ h 15,00 EUR10,00 EURnach Aufwand, pro angefangene ¼ h 15,00 EUR0,00 EUR0,00 EUR0,50 % einmalig, mind. 100,00 EURBerechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto 3450,00 EUR7.1.2 bei der SicherheitenbearbeitungEinsichtnahme in das Gr<strong>und</strong>buch oder Einholung eines Gr<strong>und</strong>buchauszugsim Auftrag des K<strong>und</strong>en (zzgl. anfallender Gr<strong>und</strong>buchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) KostenweitergabeEinsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister,Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag desK<strong>und</strong>en (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig)Austausch von Sicherheiten im Auftrag des K<strong>und</strong>en (wird im Einzelfall nachAufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)Rangänderung bei einem Gr<strong>und</strong>pfandrecht im Auftrag des K<strong>und</strong>en (zzgl. Auslagen,soweit gesetzlich zulässig)sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Gr<strong>und</strong>pfandrechten, ohnedass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu bestehtErteilung von TreuhandaufträgenAbwicklung von TreuhandaufträgenKostenweitergabe60,00 EUR/St<strong>und</strong>e60,00 EUR/St<strong>und</strong>e60,00 EUR/St<strong>und</strong>e0,00 EUR0,00 EUR7.2 AvaleBearbeitungsentgelt 0,00 – 2,00 %Provision p.a. 3,00 %33 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen.34 Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach § 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem K<strong>und</strong>en bleibt in jedem Fall der Gegenbeweisvorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Gr<strong>und</strong>lage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wirddas Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet.134 200 =QKNP Seite 20 Stand: 28.10.2013


Bezugsrechte/Teilrechte bis 10,00 EUR: 1,00ab 10,01 EUR: 3,50bis 10,00 EUR: 1,00ab 10,01 EUR: 3,50bis 10,00 EUR: 1,00ab 10,01 EUR: 7,00bis 10,00 EUR: 1,00ab 10,01 EUR: 7,00Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung <strong>und</strong> -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen <strong>und</strong> fremdenKosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, dieAufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen.Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des <strong>Preis</strong>es in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkursdurch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bankbereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern.Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführungwie ein gesonderter Auftrag abgerechnet.Limitvormerkung, 35 -änderung <strong>und</strong> -streichung5,00 EUR pro Auftrag10.1.2 Erwerb <strong>und</strong> Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich)Provision:% vom Ausgabepreis (ggf. inkl.Ausgabeaufschlag) bzw.Rücknahmepreis (ggf. inkl.Rücknahmeentgelt)/MinimumOnline-BrokerageProvision:% vom Ausgabepreis (ggf. inkl.Ausgabeaufschlag) bzw.Rücknahmepreis (ggf. inkl.Rücknahmeentgelt)/MinimumErwerb von Investmentanteilen ohne AusgabeaufschlagInvestmentanteile des Verb<strong>und</strong>es 0,00 EUR 0,00 EURSonstige Gesellschaften pauschal 20,00 EUR pauschal 20,00 EURErwerb von Investmentanteilen mit AusgabeaufschlagInvestmentanteile des Verb<strong>und</strong>es 0,00 EUR 0,00 EURSonstige Gesellschaften pauschal 20,00 EUR pauschal 20,00 EURRückgabe von InvestmentanteilenInvestmentanteile des Verb<strong>und</strong>es 0,00 EUR 0,00 EURSonstige Gesellschaften pauschal 20,00 EUR pauschal 20,00 EURWeitere entgeltpflichtige DienstleistungenNichtausführung von ZeichnungsaufträgenTeilausführung (pro Ausführung in % vom Kurswert)Änderung / Streichung eines Auftrags auf Wunsch des K<strong>und</strong>enAusbuchung wertloser Wertpapiere10,00 EUR1,00 %, mind. 20,00 EUR5,00 EUR5,00 EUR10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung10.2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt)Die Berechnung erfolgt vierteljährlich für den vorangegangenen Berechnungszeitraum auf den Depotbestandper 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. 36AktienBerechnungsmodusbis 20.000 EUR: 5,95 EUR20.001 bis 50.000 EUR: 17,85 EURab 50.001 EUR: 35,70 EURGirosammelverwahrungStreifbandverwahrungWertpapierrechnungs.o. s.o. s.o.Optionsscheine s.o. s.o. s.o. s.o.Verzinsliche Wertpapiere s.o. s.o. s.o. s.o.Inhaberschuldverschreibungeneigene s.o. s.o. s.o. s.o.Verb<strong>und</strong> s.o. s.o. s.o. s.o.fremd s.o. s.o. s.o. s.o.Wandelanleihen s.o. s.o. s.o. s.o.Optionsanleihen s.o. s.o. s.o. s.o.35 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird.36 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis.134 200 =QKNP Seite 22 Stand: 28.10.2013


Zero Bonds s.o. s.o. s.o. s.o.Genussscheine s.o. s.o. s.o. s.o.InvestmentanteileVerb<strong>und</strong> s.o. s.o. s.o. s.o.fremd s.o. s.o. s.o. s.o.Bezugsrechte/Teilrechte s.o. s.o. s.o. s.o.Sonstige Wertpapiere s.o. s.o. s.o. s.o.Bestände ohne Kurswert s.o. s.o. s.o. s.o.- Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) 5,95 EUR- Depots ohne Bestand (inkl. USt) 5,95 EUR10.2.2 Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt)GirosammelverwahrungStreifbandverwahrungWertpapierrechnungzzgl. fremder Gebühren, soweit gesetzlich zulässig 61,55 EURzzgl. fremder Gebühren, soweit gesetzlich zulässig 61,55 EURzzgl. fremder Gebühren, soweit gesetzlich zulässig 61,55 EUR10.2.3 KapitalveränderungenBezug vonInlandAuslandEUREURjungen Aktien 1,00 %, mind. 20,00 1,00 %, mind. 40,00Options-, Wandelanleihen 0,50 %, mind. 40,00 0,50 %, mind. 30,00Genussscheinen 0,50 %, mind. 17,50 0,50 %, mind. 30,00Ausgabe von Bonus-<strong>und</strong> Berichtigungsaktien,Stockdividenden, Split <strong>und</strong> Umtausch, Spin off, Reserve Split1,00 %, mind. 20,00 0,50 %, mind. 40,0010.2.4 Ausübung von Options- <strong>und</strong> WandelrechtenTrennung von Optionsscheinen gemäß K<strong>und</strong>enauftrag (inkl. USt) Kostenweitergabe analog Pkt. 10.1.1zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässigAusübung von Rechten aus Optionsscheinen Kostenweitergabe analog Pkt. 10.1.1zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässigAusübung von Wandelrechten Kostenweitergabe analog Pkt. 10.1.1zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässig10.2.5 Umschreibung <strong>und</strong> Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 37pro Auftragnur Weitergabe fremder Kosten, soweit gesetzlich zulässig37 Entfällt im Fall eines Kaufs <strong>und</strong> Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang.134 200 =QKNP Seite 23 Stand: 28.10.2013


10.2.6 Bearbeitung von K<strong>und</strong>enaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- <strong>und</strong> Körperschaftsteuern sowieausländischen Quellensteuern (zzgl. USt)Antrag zur Rückforderung gezahlter ausländischer Quellensteuer:pro Antrag: 50,00 EUR zzgl. pro Position (WKN) 5,00 EUR zzgl. Druck-u. Versandkosten (gem. <strong>Preis</strong>verzeichnis DZBank) zzgl. Ust zzgl. FremdkostenSteuerkorrekturen (bei Zinsabschlag-, Kapitalertrags-oder Körperschaftssteuer) wg. Nachversteuerung nachReduzierung oder Widerrufs eines Freistellungsauftrages auf K<strong>und</strong>enwunsch20,00 EUR10.2.7 Auf K<strong>und</strong>enwunsch Erstellen von:Depotaufstellung (inkl. USt)Zweitschriften (inkl. USt)jährlich (automatisch) 0,00; Nacherstellung (Duplikat) 5,00 EURnach Aufwand, pro angefangene ¼ h 15,00 EUR10.2.8 entfällt10.2.9 Weitere DienstleistungenVerpfändung/Sperren zugunsten Dritter (inkl. USt) zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässig 12,31 EUR10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)10.3.1 Hereinnahme von fälligen Wertpapieren <strong>und</strong> Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nichtZahlstelle ist) (inkl. USt)EUR/DEM-KuponsEUR-Gutschrift0,62 % zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig, mind. 12,31 EUR0,31 % zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig,mind. 35,91EUR, max. 123,10 EUR10.3.2 Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) 12,31 EURzzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig10.3.3 Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist)Inlandzzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässigAuslandzzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig12,31 EUR12,31 EUR10.3.4 entfällt11 SonstigesSaldenbestätigung, außerhalb der Quartalsabrechnung- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)nach Aufwand, pro angefangene 1/4 h- ansonstennach Aufwand, pro angefangene 1/4 hTelefonat (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, inkl. USt)15,00 EUR15,00 EURentfällt134 200 =QKNP Seite 24 Stand: 28.10.2013


Telefax (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, inkl. USt)Fotokopie (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, inkl. USt)entfälltentfälltNachforschung (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt),wenn die Nachforschung durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht wurde- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)nach Aufwand, pro angefangene 1/4 h- ansonstennach Aufwand, pro angefangene 1/4 hVertrag zugunsten Dritter- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig15,00 EUR15,00 EUR12,31 EURAufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) Kostenweitergabe- ansonsten KostenweitergabeErträgnisaufstellung- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ohne Wertpapiererträge: 5,00 EURmit Wertpapiererträgen: 5,95 EURKontosperre im Auftrag des K<strong>und</strong>en- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt- ansonsten 15,00 EURAdressennachforschung (soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht)- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt- ansonsten 15,00 EURMahnung 38- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt- ansonsten 1.Mahnung: 0,00 EUR; 2.Mahnung: 3,00 EUR; 3.Mahnung: 3,00 EURSt<strong>und</strong>ensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen(im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, ohne dass eine gesetzlicheVerpflichtung der Bank dazu besteht)- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt- ansonsten entfälltEntgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem K<strong>und</strong>en- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt- ansonsten entfälltWeitere entgeltpflichtige DienstleistungenNacherstellung von Einzel-<strong>und</strong> Jahressteuerbescheinigung <strong>und</strong>Erträgnisaufstellungen ab 2009Nacherstellung von Einzel-<strong>und</strong> Jahressteuerbescheinigung <strong>und</strong>Erträgnisaufstellungen vor 2009, sowie Mitglieds-Dividenden-Steuerbelegen<strong>und</strong> Zinsbescheinigungen5,00 EURnach Aufwand, proangefangene ¼ h15,00 EUR38 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der K<strong>und</strong>eerst durch die Mahnung in Verzug gerät.Dem K<strong>und</strong>en bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde.134 200 =QKNP Seite 25 Stand: 28.10.2013


12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatk<strong>und</strong>en, Firmenk<strong>und</strong>en sowie im Zusammenhangmit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ für Nichtk<strong>und</strong>endie Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die„Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden im Bereich der deutschengenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlichan die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Volksbanken <strong>und</strong> Raiffeisenbanken - BVR,Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in(a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,(b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 16. September 2009über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft <strong>und</strong> zur Aufhebung der Verordnung (EG)Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 desEuropäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong>der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung(EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, <strong>und</strong>(c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zurFestlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong> der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriftenin Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 <strong>und</strong> des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten<strong>und</strong> ihren K<strong>und</strong>en kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstellewenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet: DeutscheB<strong>und</strong>esbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<strong>und</strong> Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerdebei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der B<strong>und</strong>esanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.134 200 =QKNP Seite 26 Stand: 28.10.2013

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