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September 2013 (PDF 4597 kB) - Stromnetz Berlin

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Entwurf1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevanteUnterlagenDas Anmelde- und Anschlussverfahren untergliedert sich infolgende Teilabschnitte:• Anmeldung• Grobplanung, Prüfung, Projektierung, Anschlussangebot,Angebotsannahme/Beauftragung• Errichtung und Abnahme der Übergabestation• Herstellung des Netzanschlusses• InbetriebsetzungVom Anschlussnehmer ist der Anschluss von elektrischenAnlagen an das Mittelspannungsnetz bzw. Änderungen amAnschluss oder den elektrischen Anlagen rechtzeitig gemäßdem beim Netzbetreiber üblichen Verfahren anzumelden.Dies betrifft• Anlagen (Bezugs- und/oder Erzeugungsanlagen)• bei Erzeugungsanlagen auch die technischen Daten derErzeugungsanlage• zu erweiternde Anlagen (z. B. wenn die im Netzanschlussvertragvereinbarte Leistung überschritten wird), zu änderndeAnlagen sowie vorübergehend angeschlossene Anlagen,z. B. Baustromstationenund gilt weiterhin für Inbetriebsetzung bzw. Wiederinbetriebsetzungvon Kundenanlagen.Mit der Errichtung dürfen nur Elektro-Fachfirmen beauftragtwerden, die eine Eintragung im Installateurverzeichnis desNetzbetreibers haben, in dessen Netzgebiet die Anlage errichtetwird (auch Gasteintragung möglich). Dieser Anlagenerrichterist für die ordnungsgemäße Ausführung der Anlagenverantwortlich. Vor der Inbetriebnahme der kundeneigenenÜbergabestation ist ein Inbetriebsetzungsauftrag der verantwortlichenFachkraft erforderlich (siehe Anhang D5 Inbetriebsetzungsauftrag/Fertigmeldungder elektrischen Anlage).Damit der Netzbetreiber den Netzanschluss leistungsgerechtauslegen sowie die Art der Messeinrichtungen festlegenund mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, liefert derAnschlussnehmer oder dessen Beauftragter zusammen mitder Anmeldung die erforderlichen Angaben über die anzuschließendenelektrischen Anlagen (siehe Anhang D.1 Antragstellung):• Anlagenanschrift, Bezeichnung des Bauvorhabens,• Anschlussnehmer,• Grundstückseigentümer,• Anlagenerrichter,• Anlagenart (Neuerrichtung, Erweiterung, Rückbau),• die örtliche Lage des zu versorgenden Grundstücks (Plan imMaßstab mindestens 1 : 1.000) mit Vorschlägen zu möglichenStationsstandorten,• den voraussichtlichen Leistungsbedarf, dessen Charakteristikund ggf. Ausbaustufen,• besondere Anforderungen an die Versorgungszuverlässigkeit,• Baustrombedarf,• die Netzrückwirkungen und bei Eigenerzeugungsanlagen dietechnischen Daten der Erzeugungsanlage (siehe Anhang D.2Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen),• den zeitlichen Bauablaufplan und Inbetriebsetzungstermin.Anschlussrelevante Änderungen der Planung durch den Netzbetreiber,die durch den Kunden verursacht werden, sind ab der2. Änderung kostenpflichtig.Der Netzbetreiber legt, unter Wahrung der berechtigten Interessendes Kunden, die Art des Anschlusses fest. Der Netzbetreiberund der Kunde vereinbaren gemeinsam (siehe Anhang D.3Netzanschlussplanung):• den Standort der Übergabestation und die Leitungstrasse desNetzbetreibers• den Zugang (direkter Zugang von außen zur Übergabestationund zu evtl. separaten Räumen für die Mess-, Steuer- undSchutzeinrichtungen)• den Aufbau der Mittelspannungsschaltanlage,• die Art der Sternpunktbehandlung,• die notwendigen Netzschutzeinrichtungen für die Einspeise-,Übergabe- und Abgangsschaltfelder• eine erforderliche Fernsteuerung/Fernüberwachung undUmschaltautomatiken,• die Art und die Anordnung der Messeinrichtung,• Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenze:Diese sind in den Übersichtsschaltplan der Station einzutragen.Die Eigentumsverhältnisse der Übergabestation werdenim Netzanschlussvertrag beschrieben.• den Liefer- und Leistungsumfang des Kunden und des Netzbetreibers.Der Kunde ist u.a. für sämtliche behördlichen Genehmigungenund Anzeigen zuständig (z. B. auch Kampfmittelräumdienst,Grunddienstbarkeiten; außer Trassengenehmigungauf öffentlichem Grund).7


Entwurf2. Netzanschluss2.1 Grundsätze für die Ermittlung des NetzanschlusspunktesKundenanlagen sind an einem geeigneten Punkt im Netz,dem Netzanschlusspunkt, anzuschließen. Anhand der unterKapitel 1.3 aufgeführten Unterlagen ermittelt der Netzbetreiberden geeigneten Netzanschlusspunkt, der auch unter Berücksichtigungder Kundenanlage einen sicheren Netzbetrieb gewährleistet.Entscheidend für eine Netzanschlussbeurteilungist stets das Verhalten der Kundenanlage an dem Netzanschlusspunktsowie im Netz der allgemeinen Versorgung.Die Beurteilung der Anschlussmöglichkeit unter dem Gesichtspunktder Netzrückwirkungen erfolgt anhand der Netzparameteram Verknüpfungspunkt (Kurzschlussleistung, Resonanzen),der Anschlussleistung sowie der Art und Betriebsweiseder Kundenanlage.2.2 Bemessung der NetzbetriebsmittelDer Betrieb der Kundenanlagen verursacht eine höhereBelastung von Leitungen, Transformatoren und anderen Betriebsmittelndes Netzes. Daher ist eine Überprüfung derBelastungsfähigkeit der Netzbetriebsmittel im Hinblick auf dieangeschlossenen Kundenanlagen nach den einschlägigen Bemessungsvorschriftendurch den Netzbetreiber erforderlich.2.3 Betriebsspannung am NetzanschlusspunktEntsprechend DIN EN 50160 /10/ muss die Betriebsspannungam Netzanschlusspunkt als 10-Minuten-Mittelwert des Spannungs-Effektivwertesjedes Wochenintervalls zu 95 % innerhalbder Toleranz Uc ± 10 % liegen. Die Betriebsfrequenz schwanktin der Regel um wenige mHz. In der DIN EN 50160 /10 / sindweitere Merkmale der Spannung und der Frequenz angegeben.2.4 Netzrückwirkungen2.4.1 AllgemeinesDie elektrischen Einrichtungen der Kundenanlage sind so zuplanen, zu bauen und zu betreiben, dass Rückwirkungen auf dasNetz des Netzbetreibers und die Anlagen anderer Kunden aufein zulässiges Maß dauerhaft begrenzt werden. Treten trotzdemstörende Rückwirkungen auf das Netz des Netzbetreibers auf,so hat der Kunde in seiner Anlage Maßnahmen zu treffen, diemit dem Netzbetreiber abzustimmen sind. Der Netzbetreiber istberechtigt, die Übergabestation bis zur Behebung der Mängelvom Netz zu trennen.Für den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen des Kundenmit dem Netz des Netzbetreibers gelten die Technische Richtlinie„Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ /54/ und die„Ergänzung zur Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen amMittelspannungsnetz“ /54/ sowie die Vorgaben des Netzbetreibers.Die nachstehend aufgeführten Netzrückwirkungs-Grenzwertesind aus den Richtwerten des Dokumentes „Technische Regelnzur Beurteilung von Netzrückwirkungen“ /55/ abgeleitet.2.4.2 Schnelle SpannungsänderungenStarke oder häufig wiederkehrende Laständerungen, z. B. hervorgerufendurch das Einschalten großer Motoren/großerGeneratoren, durch Schweißanlagen oder Lichtbogenöfen, führenzu Spannungsänderungen, deren Störeinwirkung abhängigist von ihrer Häufigkeit und Amplitude. Einzelne schnelle Spannungsänderungendürfen am Verknüpfungspunkt der Kundenanlagemit dem Netz der allgemeinen Versorgung folgenden Wertnicht überschreiten:∆u max ≤ 2% (bezogen auf U c )Dieser Grenzwert darf nicht häufiger als einmal in3 Minuten auftreten. Gegenmaßnahmen sind z. B. die Verwendungvon Motoren mit höherer Anlaufreaktanz, Änderungender Taktfolge, Verwendung von Sanftanlaufeinrichtungen undgegenseitige Verriegelungen zwischen mehreren Geräten oderderen gestaffelte Anläufe, dynamische Blindstromkompensationsanlagenoder der Anschluss an Netzpunkte mit höhererKurzschlussleistung.2.4.3 FlickerMit Flicker wird ein Phänomen bezeichnet, das durch Spannungsschwankungengekennzeichnet ist, deren Frequenz undAmplitude eine derartige Höhe besitzen, dass die von dieserSpannung gespeisten Lampen störende Helligkeitsschwankungenaufweisen. Die zulässigen Flickerstärken, die eine Kundenanlageim Mittelspannungsnetz maximal bewirken darf,betragen für die• Langzeit-Flickerstärke: P lt i = 0,5• Kurzzeit-Flickerstärke: P st i = 0,82.4.4 Oberschwingungen und ZwischenharmonischeOberschwingungserzeuger sind vor allem Betriebsmittel derLeistungselektronik (Stromrichter, Netzteile für elektronischeGeräte, Beleuchtungssteller) sowie Entladungslampen.Diese Geräte prägen dem Netz Oberschwingungsströme ein,die an den vorgeschalteten Netzimpedanzen Oberschwingungsspannungenhervorrufen.9


EntwurfDiese Oberschwingungsspannungen sind an den Anschlusspunktenaller am Netz betriebenen Geräte vorhanden unddürfen bestimmte Werte nicht überschreiten. Um störendeRückwirkungen durch die Summenwirkung der Oberschwingungseinspeisungenin den öffentlichen Netzen zu vermeiden,werden vom Netzbetreiber – abhängig vom Leistungsbezug derKundenanlage – Obergrenzen für die Einspeisung von Oberschwingungsströmenvorgegeben, die sich an den Richtwertender Richtlinie „Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen“/55 / orientieren. Für die wichtigsten stromrichtertypischenOrdnungszahlen n gelten folgende auf den Strom I Abezogenen Oberschwingungsströme In, die von der gesamtenKundenanlage maximal in das Mittelspannungsnetz des Netzbetreiberseingespeist werden dürfen:2.4.5 SpannungsunsymmetrienSpannungsunsymmetrien werden durch Einphasenlasten oderunsymmetrische Dreiphasenlasten hervorgerufen. Solche unsymmetrischenLasten sind z. B. Induktionsöfen, Lichtbogenöfenoder Schweißmaschinen.Als Gegenmaßnahme kommt neben einer symmetrischenVerteilung der Einphasenlasten auf die drei Außenleiter desDrehstromnetzes der Einbau von Symmetrierungseinrichtungenin Frage. Die Kundenanlage darf einen resultierenden Unsymmetriegradvonk U,i = 0,7%nicht übersteigen, wobei zeitlich über 10 Minuten zu mitteln ist.I AS kVS ApnStrom der gesamten Kundenanlage(I A = S A / (√3 · U c )Kurzschlussleistung am VerknüpfungspunktAnschlussleistung der KundenanlageProportionalitätsfaktor für ausgewählteOberschwingungen1) Besondere Situationen, wie z. B. die Berücksichtigung von Resonanzen, sollteneiner speziellen Untersuchung zugeführt werden.n 3 5 7 11 13 17 19 >19p n 6 15 10 5 4 2 1,5 1Tabelle: Proportionalitätsfaktor p n in Abhängigkeit der Harmonischen nDie in das Netz eingespeisten Oberschwingungsströme lassensich z. B. durch höherpulsige Stromrichterschaltungen, zeitlicheVerriegelung verschiedener Oberschwingungserzeuger gegeneinanderund/oder durch Filter herabsetzen. Derartige Maßnahmen– insbesondere der Einbau von Filterkreisen – müssen inAbsprache mit dem Netzbetreiber erfolgen. Besonders beachtetwerden müssen Zwischenkreis- und Direktumrichter, da diesenicht nur Harmonische, sondern auch Zwischenharmonischeerzeugen. Fallen diese Frequenzen mit der Steuerfrequenz dervom Netzbetreiber verwendeten Tonfrequenz-Rundsteuerungzusammen, sind die in Kapitel 2.4.7 aufgeführten Grenzwerte zubeachten.1)2.4.6 KommutierungseinbrücheDie relative Tiefe von Kommutierungseinbrüchen d kom durchnetzgeführte Umrichter darf am Verknüpfungspunkt im ungünstigstenBetriebszustand den Wert vond kom = 5%nicht überschreiten (d kom = ∆U kom / Û c mit Û c =Scheitelwert dervereinbarten Versorgungsspannung U c ).2.4.7 Tonfrequenz-RundsteuerungBetreibt der Netzbetreiber eine Rundsteueranlage, so kann erMaßnahmen zur Vermeidung einer unzulässigen Beeinträchtigungder Rundsteuerung durch Betriebsmittel der Kundenanlageverlangen. Unzweckmäßig ausgelegte Filterkreisekönnen einen übermäßig hohen Anteil der Tonfrequenzenergievon Rundsteueranlagen absaugen. Darauf ist bei der Auslegungund Abstimmung der Filterkreise Rücksicht zu nehmen /57/.Der Betrieb der Kundenanlage darf zu einer Reduzierung desTonfrequenz-Pegels U f im Mittelspannungsnetz von maximal2% U f führen. Die Kundenanlage darf zudem nicht mehr als0,1 % U c bei der verwendeten Tonfrequenz und nicht mehr als0,3 % U c bei Frequenzen einspeisen, die einen Abstand von± 100 Hz zur verwendeten Tonfrequenz haben.Verwendet der Kunde elektrische Betriebsmittel, deren Funktiondurch Rundsteuersendungen beeinträchtigt werden kann, sohat er selbst dafür zu sorgen, dass durch den Einbau geeignetertechnischer Mittel oder durch Wahl entsprechender Geräte eineBeeinträchtigung vermieden wird /57/. Die Rundsteuerfrequenzist beim Netzbetreiber zu erfragen.10


Entwurf2.4.8 Trägerfrequente Nutzung des KundennetzesBetreibt der Kunde eine Anlage mit trägerfrequenter Nutzungseines Netzes, so ist durch geeignete Einrichtungen (z. B. Trägerfrequenzsperre)sicherzustellen, dass störende Beeinflussungenanderer Kundenanlagen sowie der Anlagen des Netzbetreibersvermieden werden. Das Netz des Netzbetreibersdarf vom Kunden nur mit Genehmigung des Netzbetreibers zurträgerfrequenten Übertragung von Signalen mitbenutzt werden.2.4.9 Vorkehrungen gegen Spannungsabsenkungen undVersorgungsunterbrechungenSind Verbrauchseinrichtungen des Kunden gegen kurzzeitigeSpannungsabsenkungen oder Versorgungsunterbrechungenempfindlich, sind vom Kunden geeignete Vorkehrungen zutreffen. Der Einsatz von Anlagen zur Ersatzstromerzeugung(Notstromaggregate) ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen.Einzelheiten für den Anschluss und den Betrieb sind in derVDN-Richtlinie „Notstromaggregate“ /56/ enthalten.11


Entwurf3. Übergabestationen3.1 Baulicher Teil3.1.1 AllgemeinesZur Einführung der Anschlussleitungen in die Kundenanlageund - so weit erforderlich - zur Installation weiterer Betriebsmittelder Übergabestation stellt der Kunde dem Netzbetreiber aufseinem Grundstück geeignete Flächen und/oder Räume, aufVerlangen des Netzbetreibers im Rahmen einer Grunddienstbarkeit,unentgeltlich zur Verfügung.Soweit von der Installation der erforderlichen Betriebsmittel dasEigentum Dritter betroffen ist, weist der Kunde vor der Installationschriftlich deren Zustimmung nach, z. B. in Form von Grunddienstbarkeiten.Die Auslegung des baulichen Teils der Übergabestationunter Berücksichtigung eventueller Erweiterungenveranlasst der Kunde im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber.Die Schaltanlagen- und Transformatorräume sind als ”abgeschlosseneelektrische Betriebsstätten” entsprechendDIN VDE 0101 /7/ zu planen, zu errichten und entsprechendDIN VDE 0105 /8/ zu betreiben.Fabrikfertige Stationen sind gemäß DIN EN 62271-202 /25/ zuerrichten (Werte nach IAC AB ..kA / 1s; siehe Anhang C).Übergabestationen, die in ein vorhandenes Gebäude integriertwerden, sollen ebenerdig an Außenwänden erstellt werden.Des Weiteren ist die EltBauVO /63/ zu beachten. Zudem mussdas Gebäude der Übergabestation den zu erwartenden Überdruckinfolge eines Lichtbogenfehlers standhalten können.Durch den Anlagenerrichter ist ein diesbezüglicher Nachweiszu erbringen.3.1.2 Einzelheiten zur baulichen AusführungDie folgenden Ausführungen gelten für alle Stationsbautypen,soweit diese auf die gewählte Stationsart anwendbar sind.Es sind korrosionsbeständige bzw. korrosionsgeschützte Bauteilezu verwenden.Zugang und TürenTüren müssen nach außen aufschlagen und sind, sofern sie sichnicht innerhalb eines Gebäudes befinden, mit einem Türfeststellerauszurüsten. Türen müssen so beschaffen sein, dass sie vonaußen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden können(z. B. feststehender Knauf), Personen aber die Anlage ohneBenutzung eines Schlüssels verlassen können (Antipanikfunktion).An den Türen der Mittelspannungsanlagen- und Transformatorräumesind Warnschilder D-W008 (Warnung vor gefährlicherelektrischer Spannung) mit Zusatzschildern D-S002 (”Hochspannung,Lebensgefahr”) nach DIN 4844-2 /38/ anzubringen.Der Zugang zum Niederspannungsraum ist mit dem WarnschildD-W008 zu kennzeichnen. Das Schließsystem der Zugangstürenist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Sämtliche Türen imVerlauf des Stationszuganges sollen mit Schlössern für zweiSchließzylinder ausgerüstet werden. Für den Fall, dass der Einbausolcher Schlösser nicht möglich ist, muss mit dem Netzbetreibereine gleichwertige Lösung vereinbart werden.FensterDie Räume der Übergabestation sind aus Sicherheitsgründenfensterlos auszuführen. Sind/werden dennoch Fenster eingebaut,so ist DIN VDE 0101 /7/ zu beachten.Klimabeanspruchung, Belüftung und DruckentlastungEine ausreichende Be- und Entlüftung sowie eine notwendigeDruckentlastung müssen vorgesehen werden.Die in der DIN VDE 0101 /7/ angegebenen Werte für die Klimabeanspruchung(Innenraumklima) sind einzuhalten. Wenn nichtsanderes vereinbart wird, sind folgende Klimaklassen einzuhalten:Die tiefste Umgebungstemperatur beträgt -5 °C (Klasse„Minus 5 Innenraum“). Der Mittelwert der relativen Luftfeuchteüberschreitet in einem Zeitraum von 24 h nicht den Wert 70 %(Klasse „Luftfeuchte 70 %“).Die Bildung von Schwitzwasser wird durch geeignete Maßnahmenvermieden (z. B. Heizung und Lüftung). Die Belüftung derTransformatorräume ist für die zu erwartende Verlustwärme derSumme der Transformatoren auszulegen. Die Zu- und Abluftöffnungensind unmittelbar ins Freie zu führen. An allen Be- undEntlüftungen ist der Schutz gegen das Eindringen von Regenwasserund Fremdkörpern und die Stochersicherheit entsprechenddem Schutzgrad von mindestens IP 23-DH nachDIN EN 60529 /15/ sowie der Insektenschutz zu gewährleisten.Die Druckentlastungsöffnungen werden so gestaltet, dass beieinem Störlichtbogen in der Schaltanlage keine über die Bemessungdes Baukörpers hinausgehende Druckbeanspruchungauftritt. Der Schutz der Passanten und des Bedienpersonals istzu gewährleisten.FußbödenWenn Mittelspannungsschaltanlagen auf Zwischenbödengestellt werden, ist die Tragkonstruktion des Zwischenbodenseinschließlich der Stützen mit dem Baukörper dauerhaft undstabil zu verbinden.Der Aufbau ist entsprechend des Anhanges C auszuführen. InMittelspannungsschaltanlagenräumen ist die Verwendung vonGitterrosten nicht zulässig.12


EntwurfSchallschutzmaßnahmen und AuffangwannenBei der Bauplanung werden die Schallemissionen der Transformatoren(Luft- und Körperschall) berücksichtigt.Die Grenzwerte nach TA Lärm /72/ sind einzuhalten.Der Einsatz von geräuscharmen Transformatoren wird empfohlen.Bei flüssigkeitsgefüllten Transformatoren muss die imFehlerfall austretende Isolierflüssigkeit aufgefangen werden.Die Auffangwannen werden nach DIN VDE 0101 /7/ und nachdem Wasserhaushaltsgesetz WHG /61/ bzw. den zugehörigenAnlagenverordnungen VAwS /70/ der jeweiligen Bundesländerausgeführt.Trassenführung der NetzanschlusskabelDer Bereich der Kabeltrassen darf nicht überbaut werdenund es dürfen keine tiefwurzelnden Pflanzen vorhanden sein/65/. Für die Störungsbeseitigung müssen die Kabel jederzeitzugänglich sein. Zur Einführung der Netzanschlusskabel in dasGebäude sind bauseitig Wanddurchlässe in ausreichender Zahlnach Angabe des Netzbetreibers vorzusehen. Gegebenenfallssind spezielle Konstruktionen der Kabeleinführungen einzusetzen.Ebenso ist die Ausführung von Kabelkanälen, -schutzrohren,-pritschen und -kellern, die Netzanschlusskabel aufnehmensollen, mit dem Netzbetreiber abzustimmen, wobei u. a. aufdie Biegeradien der Kabel zu achten ist.Es ist die kürzeste Kabelverbindung von der Einführung bis zurMittelspannungsschaltanlage zu realisieren. Die Kundenkabelund andere Leitungen sind in der Übergabestation kreuzungsfreizu den Netzanschlusskabeln des Netzbetreibers zu verlegen.Der Trassenverlauf der Netzanschlusskabel in Gebäudenist zu dokumentieren und im Stationsraum zu hinterlegen.Rohre und Leitungen, die nicht für den Betrieb der Übergabestationbenötigt werden, dürfen durch diese Übergabestationnicht hindurchgeführt werden.Beleuchtung, SteckdosenVom Errichter sind Schutzkontakt-Steckdosen mit 230 V, 50 Hzund 16 A zum Anschluss ortsveränderlicher Verbraucher zu installieren.In begehbaren Stationsräumen sind Beleuchtung undSteckdosen mit getrennten Stromkreisen erforderlich.Ist in dem Gebäude eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden,soll diese auch für die Beleuchtung der Stationsräume herangezogenwerden. Ist dies nicht möglich, ist bei Vorhandenseineines Niederspannungshausanschlusses (auch Revisionshausanschlussder Kundenstation) eine automatisierte Umschaltungder Stationsbeleuchtung auf den Niederspannungshausanschlussvorzusehen. Die Umschaltung erfolgt ausschließlichfür den Zeitraum der Nichtverfügbarkeit der Allgemein- bzw.Sicherheitsversorgung.Die Beleuchtung ist so anzubringen, dass die Lampen gefahrlosausgewechselt werden können und eine ausreichende Lichtstärkevorhanden ist Die PE- und N-Leiter der Kundenanlageund des Hausanschlusses sind jeweils miteinander zu verbinden.FundamenterderIn Gebäuden, in denen Mittelspannungsschaltanlagen errichtetwerden, sind Fundamenterder vorzusehen, wobei eine Anschlussfahnein der Übergabestation herausgeführt sein muss.Hierzu wird auf DIN 18014 /37/ verwiesen. Weiteres zumThema Schutzerdung ist in Anhang C aufgeführt.3.1.3 Elektrische und elektromagnetische FelderDer Kunde ist für die Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(Verordnung über elektromagnetische Felder– 26. BImSchV /71/ ) seiner Übergabestation und der nachgeschaltetenelektrischen Anlagen verantwortlich. In dieserVerordnung /71/ sind Grenzwerte für die elektrische Feldstärkeund die magnetische Flussdichte von Niederfrequenzanlagenmit einer Betriebsspannung über 1 kV festgelegt. Schon beider Planung und Projektierung muss auf eine emissionsarmeAnordnung und Ausführung der einzelnen Komponenten einerÜbergabestation und ggf. von Unterstationen geachtet werden.Die Grenzwerte müssen an Orten, die nicht nur zum vorübergehendenAufenthalt von Personen gedacht sind und an schutzwürdigenEinrichtungen wie z. B. Wohngebäuden, Kindergärten,Krankenhäusern und Schulen, eingehalten werden. Der Nachweisist rechnerisch oder über eine Messung zu erbringen.Die Errichtung oder wesentliche Änderungen einer Anlage sindder zuständigen Behörde vor Inbetriebnahme anzuzeigen.3.2 Elektrischer Teil3.2.1 AllgemeinesDer Netzbetreiber gibt die erforderlichen Kennwerte für dieDimensionierung der Übergabestation am Netzanschlusspunktvor (z. B. Bemessungsspannung und Bemessungskurzzeitstrom,Daten siehe Anhang C). Ferner stellt der Netzbetreiber demAnschlussnehmer nach Anfrage zur Dimensionierung der anschlussnehmereigenenSchutzeinrichtungen und für Netzrückwirkungsbetrachtungenfolgende Daten zur Verfügung:• Anfangskurzschlusswechselstrom aus dem Netz desNetzbetreibers am Netzanschlusspunkt• Fehlerklärungszeit des Hauptschutzes aus dem Netz desNetzbetreibers am Netzanschlusspunkt.Die Standardanschlussvarianten sind in Anhang C dargestellt.13


Entwurf3.2.2 IsolationÜbergabestationen sind entsprechend den Werten derTabelle 1 nach DIN VDE 0101 /7/ zu isolieren (Werte sieheAnhang C).3.2.3 KurzschlussfestigkeitElektrische Anlagen müssen so ausgelegt, konstruiert underrichtet werden, dass sie den mechanischen und thermischenAuswirkungen eines Kurzschlussstromes sicher standhaltenkönnen. Vom Anschlussnehmer ist der Nachweis derKurzschlussfestigkeit für die gesamte Übergabestation zuerbringen. Wird durch den Betrieb der Kundenanlage derKurzschlussstrom im Mittelspannungsnetz über dessen Bemessungswerthinaus erhöht, so sind zwischen Netzbetreiber undAnschlussnehmer geeignete Maßnahmen, wie die Begrenzungdes Kurzschlussstromes aus der Kundenanlage (z. B. durch denEinsatzvon I S -Begrenzern), zu vereinbaren.3.2.4 Schutz gegen StörlichtbögenDie Schaltanlagen müssen so errichtet werden, dass Personengegen die Auswirkungen von Störlichtbögen geschützt sind.Hierbei müssen die Forderungen der DIN VDE 0101 /7/, derDIN EN 62271-200 /24/ sowie der DIN EN 62271-202 /25/ mitden vom Netzbetreiber vorgegebenen IAC-Klassifizierungen undPrüfwerten uneingeschränkt erfüllt werden.Anmerkung: Für Innenraumstationen sind als Parameter dieKlassifizierungen IAC A FL ..kA / 1s (allg. bei Wandaufstellung)und IAC A FRL ..kA / 1s (bei freier Aufstellung im Raum) Standder Technik. Für fabrikfertige Stationen ist die KlassifizierungIAC AB ..kA / 1s Stand der Technik.Störlichtbogenprüfungen beziehen sich auf konkrete Nachbildungvon Räumen bzw. fabrikfertigen Stationen. Die gewähltenSchaltanlagen werden nur in entsprechenden Räumen bzw. fabrikfertigenStationen aufgestellt. Bei Anlagen und Betriebsräumen,die hinsichtlich der Konstruktion und/oder den räumlichenGegebenheiten von den Prüfbedingungen abweichen, ist derNetzbetreiber berechtigt, weitere Nachweise der Störlichtbogenfestigkeitzu fordern.3.2.5 ÜberspannungsableiterDer Einsatz von Überspannungsableitern zum Schutz derKundenanlage wird zurzeit nicht gefordert.3.2.6 Schaltanlagen3.2.6.1 Schaltung und AufbauSchaltung und Aufbau der Übergabestation richten sich nachdem Leistungsbedarf und den Betriebserfordernissen desKunden sowie den Netzverhältnissen des Netzbetreibers amNetzanschlusspunkt und sind mit diesem abzustimmen.Es sind nur vom Netzbetreiber zugelassene Schaltanlageneinzusetzen. Noch nicht zugelassene Mittelspannungsschaltanlagentypendürfen nur nach schriftlicher Bestätigung desNetzbetreibers verwendet werden. In diesem Fall sind bei demNetzbetreiber u. a. die Unterlagen über die erfolgreich durchgeführteStörlichtbogenprüfung entsprechend den Netzkenndatendes Netzbetreibers sowie Ansichts- und Schnittzeichnungender Schaltanlage einzureichen.Die erfolgreich durchgeführte Störlichtbogenprüfung mussdurch ein deutschsprachiges Prüfprotokoll eines unabhängigen,zertifizierten Prüfinstitutes nachgewiesen werden. Die Erstzulassungist rechtzeitig vor dem Ersteinsatz zu beantragen.Bei der Erstzulassung werden auch die zusätzlichen Anforderungen/Richtliniendes Netzbetreibers, die nicht Bestandteildieser TA-MS sind, mit abgeprüft. Eine Übersicht über dieMittelspannungsschaltanlagen, die bei abgestimmten Einbaubedingungendie Anforderungen des Netzbetreiber erfüllen unddie beim Netzbetreiber für Übergabestationen im Einsatz sind,ist auf Nachfrage erhältlich.In der Regel werden für den Anschluss an das Netz des Netzbetreiberszwei Eingangsschaltfelder mit je einem Lasttrennschaltervorgesehen. Bei mehr als einem Abgangsfeld auf derKundenseite ist in der Regel ein Übergabeschalter entsprechendAnhang C vorzusehen. Wenn die Betriebsbedingungendes Kunden oder die Netzverhältnisse des Netzbetreibers eserfordern, werden Leistungsschalter mit den entsprechendenSchutzeinrichtungen notwendig. In jedem Schaltfeld muss eingefahrloses Erden und Kurzschließen möglich sein. Die Einspeise-sowie die Übergabefelder sind gemäß Anhang C miteinschaltfesten Erdungsschaltern und Erdungsfestpunktenauszurüsten; in den Abgangsfeldern werden Erdungsschalterempfohlen (siehe Anhang C). Es muss eine Erdungsmöglichkeitfür jeden Sammelschienenabschnitt geben. Erdungsfestpunktesind gemäß Anhang C so anzuordnen, dass die Befestigung derErdungs- und Kurzschließvorrichtung mit Hilfe einer Erdungsstangeungehindert möglich ist.3.2.6.2 AusführungIm Hinblick auf den Betrieb und den Personenschutz sind beider Ausführung der Schaltanlagen u. a. folgende Punkte in Abstimmungmit dem Netzbetreiber zu gewährleisten:• Durchführen eines Phasenvergleiches und Feststellen derSpannungsfreiheit,• Anschlussmöglichkeit für Geräte zur Kabelfehlerortung,• Verriegelungen• Möglichkeit zur Anbringung von Kurzschlussanzeigern jeEinspeisefeld,14


Entwurf• Möglichkeit der Messung des Summenstromes im Erdschlussfall,gegebenenfalls durch Einbau von Kabelumbauwandlern.Die Bedienungs- und Montagegänge für die Schaltanlagenwerden unter Beachtung der Fluchtwege nachDIN VDE 0101 /7/ bemessen. Geöffnete Türen der Schaltfeldersowie ggf. von Fernwirk- und Batterieschränken dürfen denFluchtweg nicht beeinträchtigen und müssen in Fluchtrichtungzuschlagen. Werden für die Bedienung und den Betrieb derSchaltanlage spezielle Hilfsmittel erforderlich (z. B. Leistungsschalterwagenzum Herausziehen des Leistungsschalters),werden diese vom Kunden bereitgestellt (siehe auch Kapitel3.3.2).Für die im Verfügungsbereich des Netzbetreibers stehendenFelder müssen Maßnahmen gegen unbefugtes Betätigen derSchalter und Öffnen der Türen getroffen werden können.Zusätzlich sind die Antriebe der Lasttrennschalter abschließbarauszuführen (Netzbetreiber-Schließzylinder bzw. Bügelschloss).Es sind Spannungsprüfsysteme gemäß DIN EN 61243-5 /21/einzusetzen.Bei luftisolierten Schaltanlagen sind die einzelnen Schaltfelderdurch Zwischenwände konstruktiv zu trennen. Alle Schaltgerätemüssen bei geschlossenen Schaltfeldtüren betätigt werdenkönnen. Die Schalterstellung muss von außen zuverlässig erkennbarsein. Die Felder sind so herzurichten, dass isolierendeSchutzplatten bei geschlossener Schaltfeldtür in Führungsschienenzwischen den geöffneten Schaltkontakten der TrennundLasttrennschalter über die volle Feldbreite eingeschobenwerden können. Die Schaltfeldtüren müssen bei eingelegterSchutzplatte sich öffnen und schließen lassen. Abständezu spannungsführenden Teilen und zulässige Berührungsschutzgrademüssen den für die Anlagenbauform geltendenBestimmungen DIN EN 62271-200 /24 / bzw.DIN VDE 0681 /34 / entsprechen. Schaltanlagen mit herausnehmbarenSchaltgeräten sind gemäß DIN EN 62271-200 /24 /zu errichten. Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:• Der Berührungsschutz darf auch in Trennstellung derSchaltgeräte nicht aufgehoben werden.• Befinden sich die Schaltgeräte in Außen-/Wartungsstellung,ist mindestens der Schutzgrad IP2X (z. B. mit Hilfe vonisolierenden Schutzplatten) einzuhalten.• Messwandler des Messstellenbetreibers müssen imfeststehenden Schaltfeldteil eingebaut werden.metallgekapselte Schaltanlagen für die sekundäre Verteilungsnetzebenebis 36 kV” /53/ zu beachten. Unter anderem müssenfolgende grundlegende Kriterien eingehalten werden:• Alle betriebsmäßigen Prüfungen und Messungen an derSchaltanlage und an den Kabeln müssen ohne Demontage vonAnlagen- und Kabelsteckteilen durchführbar sein. Gegebenenfallsmüssen Prüfadapter vorhanden sein.• HH-Sicherungen müssen so gekapselt sein, dass sie auch unterungünstigen Umweltbedingungen (Verschmutzungen undhohe Luftfeuchtigkeit) ein den übrigen Teilen der gasisoliertenSchaltanlage angemessenes Betriebsverhalten aufweisen.• An der hermetischen Kapselung der Schaltanlage dürfenSchilder nicht unmittelbar angeschraubt werden.• Durch das Aufstellen der Schaltanlage darf die Wirksamkeitder Druckentlastung nicht beeinträchtigt werden. Die Angabender Schaltanlagenhersteller (z. B. Abstand zu Wänden,Decken, Leitblechen) müssen beachtet werden.Der in Schaltanlagen notwendige Einbau von Kurzschlussanzeigern,kapazitiven Spannungsanzeigesystemen oder Systemenzur Erdschlusserfassung ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen.3.2.6.3. Kennzeichnung und BeschriftungIn den Mittelspannungsschaltanlagen des Kunden sind die Leiterebenso zu kennzeichnen wie im Anlagenteil des Netzbetreibers.Im übrigen wird auf DIN EN 60446 /14/ verwiesen.Alle Schalt- und Messfelder sowie Transformatorenräume sindgut lesbar, eindeutig und dauerhaft zu bezeichnen.Dies betrifft auch evtl. vorhandene Kabelböden oder Kabelkeller.Feldbeschriftungen müssen sowohl bei geschlossener als auchbei geöffneter Feldtür gut erkennbar sein.Die Reihenfolge der Feldbezeichnungen beginnt grundsätzlichvon links.Die Bezeichnungen der Einspeisefelder werden vom Netzbetreibervorgegeben. Bei Freileitungsabgängen sind die Bezeichnungenauch unterhalb der Leitung an der Außenseite derStation anzubringen.Die Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenze zwischenKundenanlage und Anlage des Netzbetreibers sind in dem in derÜbergabestation angebrachten Übersichtsschaltbild zu kennzeichnen.Bei gasisolierten Schaltanlagen ist neben derDIN EN 62271-200 /24/ auch die FNN-Richtlinie “Gasisolierte15


EntwurfDer Schaltzustand ist durch Stellungsanzeiger anzuzeigen, dieein Teil des Blindschaltbildes sein müssen. Die Stellungsanzeigermüssen als Balkenanzeige oder Kennzeichnung durch Ziffern(I/0) einheitlich ausgeführt werden. Es muss ein Blindschaltbildvorhanden sein, das die Abgänge und die Funktion der Schaltanlageschematisch wiedergibt (Ausführung gemäßDIN 43455 /42/).Die Schalterstellung und die Bewegungsrichtung der Handantriebeder Schaltgeräte müssen eindeutig erkennbar und gleichartigsein. Die Betätigungssymbolik soll nach DIN 43455 /42/dargestellt werden. Erdungsschalter sowie deren Antriebsöffnungenund Bedienhebel sind entsprechend Anhang C zu kennzeichnen.3.2.7 Betriebsmittel3.2.7.1 SchaltgeräteDie Schaltgeräte in den Einspeiseschaltfeldern und im Übergabeschaltfeldmüssen vor Ort zu betätigen sein. Die Fernsteuerungder Einspeisefelder ist entsprechend Anhang Causzuführen. Die in den Einspeise- und Übergabefelderneinzusetzenden Schaltgeräte (ggf. mit Schutz) sind mit demNetzbetreiber abzustimmen. Werden in den nachfolgendenAbgangsschaltfeldern Lasttrennschalter mit HH-Sicherungenverwendet, so sind die Sicherungen von der Netzseite ausgesehen hinter dem Lasttrennschalter anzuordnen. Die Lasttrennschaltermüssen Mehrzweck-Lastschalter im Sinne derDIN EN 60265-1 /13/ sein. Es ist eine dreipolige Freiauslösung,die durch die Schlagstiftbetätigung eine allpolige Ausschaltungdes Lasttrennschalters beim Ansprechen einer Sicherungbewirkt, einzusetzen. Der Ausschaltkraftspeicher muss beimEinschalten zwangsweise gespannt werden.Die Bedienhebel für Lasttrenn- und Erdungsschalter sindunverwechselbar auszuführen. Bei Einsatz einer Lasttrennschalter-Sicherungs-Kombinationsind die Forderungen derDIN EN 62271-105 /23/ zu erfüllen. Erdungsschalter müssenein ausreichendes Kurzschlusseinschaltvermögen haben.Bei der Bemessung der Schalteinrichtungen sind Kurzschlussströmesowohl aus dem Netz des Netzbetreibers als auch ausErzeugungsanlagen zu berücksichtigen. Bei Leistungsschalternmit Kraftantrieben muss der Zustand des Energiespeichers vonaußen erkennbar sein.3.2.7.2 VerriegelungenHauptschaltgerät und Erdungsschalter sind mechanisch zu verriegeln.Anlagenspezifische Verriegelungen sind entsprechendzu berücksichtigen. Die mechanische Verriegelung muss sowohlbei Fernsteuerung der Anlage als auch bei einer Bedienungvor Ort wirksam sein. Die Steuerung der Schaltgeräte der Mittelspannungs-Übergabestationist grundsätzlich so zu gestalten,dass auch bei Ausfall von Verriegelungs- und Steuerungskomponenteneine Betätigung der Schaltgeräte gemäßDIN VDE 0105 /8/ sichergestellt ist (insbesondere Schutz gegenStörlichtbogen).3.2.7.3 TransformatorenTransformatoren und deren Zubehör müssen folgendenDIN-Normen entsprechen:• Ölgefüllte Verteilungstransformatoren DIN EN 50464-1 /40/• Trockentransformatoren DIN 42523-1 /41/• Zubehör für Transformatoren und DrosselspulenDIN VDE 0532 /30/Die Transformatoren sind entsprechend ihres spezifischenEinsatzortes (z. B. Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Gewässerschutz)auszuwählen. Die einschlägigen Festlegungen(z. B. DIN VDE 0100-710 /5/ und DIN VDE 0100-718 /6/) sindhierbei zu berücksichtigen. Die Gefahrstoffverordnung /66/,Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdendenStoffen und über Fachbetriebe (VAwS) /70/, dieChemikalien-Verbotsverordnung /67/, die TA Lärm /72/ und dieEltBauVO /63/ sind zu beachten. Die vereinbarte Versorgungsspannungund die Übersetzungsverhältnisse sind beim Netzbetreiberzu erfragen. Zur besseren Anpassung an die vorhandeneBetriebsspannung sollen Transformatoren mit Anzapfungen, dievon außen umzustellen sind, eingesetzt werden. Ein Einstellbereichvon 2 x +/- 2,5 % wird empfohlen.In den Mittelspannungsnetzen, für die eine Umstellung derVersorgungsspannung vorgesehen ist, sind Transformatoreneinzusetzen, die von der bisherigen auf die neue Spannung vonaußen umgeschaltet werden können. Verlustarme Ausführungenvon Transformatoren sollen bevorzugt eingesetzt werden.3.2.8 SternpunktbehandlungMaßnahmen, die sich aus der Behandlung des Sternpunktesergeben, sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen (z. B. Schutzeinrichtungen).In allen Netzen kann im Kurzschluss- bzw.Erdkurzschlussfall eine bis zu Wurzel 3-fach erhöhte Leiter-Erdspannung auftreten. Das ist bei der Auswahl der Betriebsmittelzu berücksichtigen.3.2.9 SekundärtechnikDie Einrichtungen der Sekundärtechnik werden in geschlossenenRäumen – vorzugsweise im Schaltanlagenraum –untergebracht, die mindestens den Anforderungen der16


EntwurfDIN VDE 0101 /7/ entsprechen. Der Platz für Einrichtungendes Netzbetreibers, die für den Anschluss der Kundenanlage erforderlichsind (z. B. Sekundärtechnik), wird vom Anschlussnehmerzur Verfügung gestellt.3.2.9.1 FernsteuerungFür den sicheren Netzbetrieb ist die Kundenanlage in dieFernsteuerung des Netzbetreibers einzubeziehen. Ein Beispielhierfür ist die Steuerung des Lasttrennschalters, insbesonderedie Ausschaltung des Schalters bei kritischen Netzzuständen –„Fern-Aus“.Auf der Grundlage der geltenden Fernsteuerkonzepte desNetzbetreibers sind vom Anschlussnehmer die für die Betriebsführungnotwendigen Daten und Informationen (zur Verarbeitungin der Leittechnik des Netzbetreibers) bereitzustellen.Die Fernsteuerung ist entsprechend Anlage C6 aufzubauen.Bei Signalübertragung durch eine Funkverbindung ist folgendeszusätzlich einzuhalten: Die Messung der Feldstärke erfolgtdurch den Netzbetreiber oder dessen Beauftragten. Der Kundebenennt einen Objektverantwortlichen mit Entscheidungsbefugnisum einen verbindlichen Montageort der einzusetzendenAntenne mit dem Netzbetreiber zu vereinbaren. Der vereinbarte,schriftlich fixierte Montageort ist nachträglich nicht veränderbar.Wenn der Kunde später eine Verlegung des Montageortesder Antenne wünscht, wird eine kostenpflichtige Nachmessungvom Netzbetreiber oder dessen Beauftragtem in Rechnung gestellt.Der Blitzschutz bei Außenantennen ist durch den Kundeneinzuhalten.3.2.9.2 HilfsenergieversorgungDie Kundenanlage muss über eine Eigenbedarfsversorgungverfügen. Wenn die Funktion der Schutzeinrichtungen oder dieAuslösung der Schaltgeräte eine Hilfsspannung erfordert, musszudem eine von der Netzspannung unabhängige Hilfsenergieversorgung(z. B. Batterie, Kondensator, Wandlerstrom) vorhandensein. Im Falle einer Fernsteuerung ist diese ebenfalls miteiner netzunabhängigen Hilfsenergie zu realisieren.Wenn für den Betrieb der Schutzeinrichtungen eine netzunabhängigeHilfsenergieversorgung erforderlich ist, so müssen derLadegleichrichter und die Kapazität der Batterie überwacht undgemeldet werden. Bei Ausfall des Ladegleichrichters wird einBatteriebetrieb von mindestens acht Stunden gefordert.Die Gleichspannungskreise sind erdfrei zu betreiben und aufErdschluss zu überwachen. Eigenbedarf und Hilfsenergie fürsekundärtechnische Einrichtungen des Netzbetreibers werdenvom Anschlussnehmer zur Verfügung gestellt. Die Batterie erreichtein halbes Jahr nach der Inbetriebnahme die volle Leistungsfähigkeit.Nach diesem Zeitraum ist die Funktionalität derHilfsenergieversorgung zu überprüfen und in einem Protokoll zudokumentieren. In turnusmäßigen Abständen von zwei Jahren istdie Prüfung zu wiederholen.Des Weiteren ist die DIN EN 60255 /49/ zu beachten.3.2.9.3 SchutzeinrichtungenUm zu vermeiden, dass Fehler in der nachfolgenden Kundenanlagezu Störungen im Netz des Netzbetreibers führen, sind inden Abgangsfeldern der Übergabestation Schutzeinrichtungenvorzusehen, die das fehlerhafte Netz selektiv abschalten.Der Anlagenbetreiber ist für den zuverlässigen Schutz der inseinem Verfügungsbereich stehenden Anlagen selbst verantwortlich(Eigenschutz, z. B. Schutz bei Kurzschluss, Erdschluss,Überlast, Schutz gegen elektrischen Schlag usw.). Hierzu hatder Anlagenbetreiber Schutzeinrichtungen in angemessenemUmfang zu installieren. Schutzeinrichtungen, die an Wandlerin der Spannungsebene des Netzanschlusses angeschlossenwerden, müssen der DIN EN 60255 /49/und der TechnischenRichtlinie für digitale Schutzsysteme /59/ genügen. Der Netzbetreibergibt vor, ob und welche Schutzeinrichtungen plombiertoder auf andere Weise gegen Veränderung geschützt werdenkönnen.HH-SicherungDer Bemessungsstrom der HH-Sicherungen ist entsprechendDIN VDE 0670 Teil 402 /31/ sowie DIN EN 62271-105 /23/ zuwählen. Mit Rücksicht auf die Selektivität zum vorgelagertenSchutz werden vom Netzbetreiber die maximal zulässigenBemessungsströme oder Kennlinienbereiche angegeben.Sicherungen müssen leicht und gefahrlos ausgewechselt werdenkönnen.Einspeise- und ÜbergabeschaltfelderSind für die Einspeiseschaltfelder bzw. die ÜbergabeschaltfelderSchutzeinrichtungen erforderlich, sind Strom- und gegebenenfallsSpannungswandler nach Maßgabe des Netzbetreiberszu installieren. Die Art des Schutzes, z. B. Distanz- oder UMZ-Schutz (ggf. mit AWE; wandlerstrom- oder hilfsenergiegespeist),der erforderliche Funktionsumfang und die Einstellung derEinrichtungen für Schutz- und gegebenenfalls erforderliche Erdfehlererfassungbzw. Erdschlussrichtungserfassung der Einspeise-und Übergabefelder der Übergabestation erfolgen nachVorgabe des Netzbetreibers. Die nachgelagerte Anlagenkonstellationist zu berücksichtigen (z. B. Blockierungsleitungen).Wesentliche Änderungen an den Schutzeinrichtungen der Einspeise-und Übergabefelder werden zwischen dem Netzbetreiberund dem Kunden rechtzeitig abgestimmt.17


EntwurfAbgangsschaltfelderFür alle Abgangsschaltfelder ist ein selektiv zum Netzbetreiberschutzwirkender Kurzschlussschutz erforderlich (Auslösungdreipolig).Für Abgangsschaltfelder zu den nachgeschalteten elektrischenAnlagen des Kunden muss ein selektiver Kurzschlussschutzvorgesehen werden.PlatzbedarfDer Platzbedarf für Schutz- und Hilfseinrichtungen ist vomKunden in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. Zu denHilfseinrichtungen zählen Batterieanlagen, Fernwirkgeräte u. ä.Der Anbringungsort muss erschütterungsfrei und vor Schmutz-,Witterungs- und Temperatureinflüssen (zur Betauung führendeTemperaturwechsel) sowie gegen mechanische Beschädigungengeschützt sein.PrüfklemmenleisteZur Durchführung der Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungenist als Schnittstelle eine Klemmenleiste mit Längstrennungund Prüfbuchsen vorzusehen, die an gut zugänglicher Stelleanzubringen ist. Art und Aufbau der Prüfklemmenleiste sind mitdem Netzbetreiber abzustimmen. Anstelle der Prüfklemmenleistekann der Netzbetreiber auch den Einsatz einer Prüfsteckdosefordern.Parallelschaltung von TransformatorenSofern mehrere Transformatoren parallel geschaltet werden,muss das Ausschalten des Mittelspannungsschalters durch eineMitnahmeschaltung das Ausschalten des zugeordneten Niederspannungs-Leistungsschalterszur Folge haben. Dieser darf sichbei ausgeschaltetem Mittelspannungsschalter auch kurzzeitignicht einschalten lassen (tippsicher).SchutzprüfungDie Funktionalität der Schutzsysteme ist durch den Anlagenbetreibervor der Inbetriebsetzung zu prüfen. Die Ergebnisseder Prüfung sind zu dokumentieren und dem Netzbetreiber aufVerlangen vorzulegen. Zyklische Prüfungen an den Schutzsystemensind entsprechend der Technischen Richtlinie für digitaleSchutzsysteme /59/ durchzuführen. Die Ergebnisse sind zuprotokollieren und auf Verlangen des Netzbetreibers vorzulegen.3.2.10 ErdungsanlageDie für die elektrische Bemessung der Erdungsanlagen inMittelspannungsnetzen zugrunde zu legenden Erdfehlerströmesind beim Netzbetreiber zu erfragen. Die Werte der Erdungsimpedanzder Hochspannungsschutzerdung werden vom Netzbetreibervorgegeben. Durch den Errichter der Stationserdungsanlageist die elektrische Wirksamkeit der Erdungsanlagebereits vor dem Anschluss an das Erdungssystem des Netzbetreibersmesstechnisch nachzuweisen (siehe Anhang D.6Erdungsprotokoll). Können in den Anlagen mit Nennspannungenbis 1 kV unzulässige Berührungsspannungen nicht ausgeschlossenwerden, sind Ersatzmaßnahmen gemäß DIN VDE 101 /7/anzuwenden (z. B. Potentialsteuerung, Trennung der Erdungsanlagen).Eine Verbindung von Bahnerdungsanlagen mit demErdungssystem des Netzbetreibers ist nicht zulässig.Eine Verbindung der Erdungssysteme von Bahnstromversorgungsanlagenmit dem Erdungssystem des Netzbetreibers istgemäß VN 37* nicht zulässig. Zur Vermeidung der Verschleppungvon gefährlichen Spannungen oder Strömen sind in denElektroenergieanlagen im Bereich der Bahnstromversorgung(Wechsel- oder Gleichstrombahnen) 10(6)/10(6)-kV oder0,4/0,4-kV-Trenntransformatoren aufzubauen. Zur Vermeidungvon gefährlichen Berührungsspannungen ist eine Potenzialüberwachung(oder Erdungskurzschließer) zu installieren.Ein kurzzeitiges Zusammenschalten des Erdungssystems vonBahnstromversorgungsanlagen mit der Erde des Netzbetreibers(für Arbeiten in oder an den Anlagen) ist zulässig und mittelseiner Warnleuchte zu signalisieren.Bedingungen für den Anschluss von Anlagen mit Nennspannungenbis 1 kV an gemeinsame oder getrennte Erdungsanlagensind DIN VDE 0101 /7/ und DIN VDE 0141 /27/ sowieDIN VDE 0100-442 /2/ zu entnehmen. Berührbare, nicht zumBetriebsstromkreis gehörende Metallteile von elektrischenBetriebsmitteln (Körper), die Teil des elektrischen Netzes sind,müssen geerdet werden. Metallteile, die nicht zu elektrischenBetriebsmitteln gehören, sind zu erden, wenn an diesen imFehlerfall, z. B. durch Störlichtbögen, Gefährdungsspannungenauftreten können. Dazu gehören z. B.:• metallene Leitern, Türzargen, Lüftungsgitter,• metallene Flansche von Durchführungen,• metallene Schaltgerüste und Schutzgitter.* VN 37: Erdung und Maßnahmen zum Schutz gegen gefährliche Körperströmein den Verteilungsnetzen bis 10-kV18


EntwurfAlle Erder sind innerhalb der Station an der Erdungssammelleitunglösbar anzuschließen. Die einzelnen Anschlüsse sindzu beschriften. Erdungsfestpunkte müssen entsprechend dermaximal auftretenden Kurzschlussströme im Verteilungsnetzbemessen sein und dürfen nicht als Schraubverbindung benutztwerden. Transformatoren müssen ober- und unterspannungsseitiggeerdet werden können. Die eingesetzten Erdungsgarniturenentsprechen DIN EN 61230 /22/.Für Mess- und Prüfzwecke müssen künstliche Erder (z. B.Oberflächen- oder Tiefenerder) von der zu erdenden Anlageabtrennbar sein. In der Nähe der Trennstelle ist der zum Erderführende Erdungsleiter so auszuführen, dass er problemlos miteiner Erdungsprüfzange umfasst werden kann. Die Zuleitungzum Erder (Erdungsleiter) darf in ihrem Verlauf keinen weiterenKontakt mit geerdeten Teilen bekommen (außer an der Potentialausgleichsschiene).• Leistungsschalterwagen beim Einsatz ausfahrbarerLeistungsschalter• Schaltfeldtür-Schlüssel• Wandhalter für die vorgenannten Zubehörteile• Technische Dokumentation der eingebauten BetriebsmittelJe nach Größe und Ausführung der Übergabestation kanndieses Zubehör mehrfach und weiteres Zubehör erforderlichsein bzw. entfallen. Die Befestigung für Warn- und Verbotsschildersind in der Nähe der Antriebe vorzusehen.3.3 Hinweisschilder und Zubehör3.3.1 Hinweisschilder• Sicherheitsschilder und Verbotsschilder gemäßDIN 4844 /38/ als Piktogramm jeweils mindestens 3 Stück:- „Nicht schalten / Es wird gearbeitet“ (V1)- „Geerdet und Kurzgeschlossen“- Im Bedarfsfall: „Vorsicht Rückspannung“- Spannungspfeil mit Zusatz „Vorsicht Hochspannung“ (W1)• Aushänge- Merkblätter der Berufsgenossenschaft (z. B. „Erste Hilfe beiUnfällen durch den elektrischen Strom“ und „Brandschutz“)- Gebotsschild „5 Sicherheitsregeln“- Übersichtsschaltplan der Mittelspannungsschaltanlage mitAngabe der Betriebs- und Bemessungsspannung sowie derEigentums-/ Verfügungsbereichsgrenzen3.3.2 Zubehör• Antriebshebel für die Schaltgeräte• Schaltstange gemäß DIN VDE 0681 /34/(separat für den Netzbetreiber verschließbar in derMessfeldnische)• Erdungs- und Kurzschließvorrichtung mit Erdungsstangegemäß DIN EN 61230 /22/. Anzahl und Querschnitt nachNetzbetreiber-Angabe• Isolierende Schutzplatten entsprechendDIN VDE 0682-552 /34.1/ in ausreichender Anzahl• HH-Reservesicherungen je Bemessungsstromstärke undSchaltverhalten19


Entwurf4. Messstellenbetrieb und Messung4.1 AllgemeinesDer Aufbau der Messeinrichtungen erfordert eine frühzeitigeAbstimmung mit dem Netzbetreiber. Grundsätzliche Festlegungen,die über die folgenden Erläuterungen hinausgehen, könnenin der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N-4400 (MeteringCode)/58/ in der aktuellen Fassung nachgelesen werden. Die Art derMessung wird vom Netzbetreiber vorgegeben (siehe Anhang Cund „Technische Mindestanforderungen an Messstelleneinrichtungenim Verteilungsnetz der <strong>Stromnetz</strong> <strong>Berlin</strong> GmbH und der<strong>Stromnetz</strong> Hamburg GmbH”).Nur bei Anlagen mit einem Transformator bis 630 kVA , diezeitlich befristet am Netz angeschlossen sind, wie z. B. Baustromstationen,kann in Gebieten ohne mehrstrangig vermaschteNiederspannungsnetze die Messung nach Rücksprachemit dem Netzbetreiber auf der Niederspannungsseiteerfolgen.Die Messeinrichtung wird vom Messstellenbetreiber bereitgestelltund bleibt in dessen Eigentum. Die Geräte müssen eichrechtlichenVorschriften entsprechen.Messeinrichtungen, Zwischenklemmen und Sicherungenmüssen plombierbar ausgeführt werden.Plombenverschlüsse werden ausschließlich durch die Beauftragtendes Netzbetreibers oder des Messstellenbetreibersangebracht oder entfernt. Sie dürfen durch Dritte nicht geöffnetwerden.Die Messeinrichtungen und zugehörige Steuergeräte werdenin einen vom Netzbetreiber vorgeschriebenen Schrank, ggf. mitfertig verdrahteter Zählertafel und beides möglichst aus Isolierstoff,eingebaut. Die auf einer Messsatztafel befindlichen Zählerund Steuergeräte werden vom Messstellenbetreiber geliefertund angeschlossen. Messwandler werden vom Messstellenbetreiberbereitgestellt. Zählerschränke werden im Auftrag desAnschlussnehmers von der Installationsfirma beim Netzbetreiberabgeholt und ohne Veränderungen eingebaut.Die Spannungswandler sind vom Netz des Netzbetreibers ausgesehen vor den Messstromwandlern anzuschließen.Die Wandler müssen übersichtlich angeordnet und die Anschlüsseim ausgeschalteten Zustand gut zugänglich sein.Der Einbau und die Auswechselbarkeit beider Ausführungenmüssen möglich sein.Im Störungsfall müssen Strom- und Spannungswandler einzelnauswechselbar sein.Schaltpläne zum Aufbau der Messeinrichtungen sind imAnhang C dargestellt.Der Anschlussnehmer sorgt dafür, dass der Anbringungsorterschütterungsfrei, vor Schmutz, Witterungs- und Temperatureinflüssenund gegen mechanische Beschädigungen geschütztsowie ausreichend beleuchtet ist. Er ist im Einvernehmen mitdem Netzbetreiber festzulegen und in die Planungsunterlageneinzutragen.Für den Anschluss von Messeinrichtungen in Freiluftschränkengelten sinngemäß die Richtlinie “Anschlussschränke im Freien;Richtlinien für den Anschluss von ortsfesten Schalt- und Steuerschränkeund Zähleranschlusssäulen an das Niederspannungsnetzdes VNB” der VDEW /51/.Die Umgebungstemperatur am Anbringungsort der Messeinrichtungsoll nicht unter -5 °C absinken und nicht über +40 °Cansteigen, um die Verkehrsfehlergrenzen einzuhalten.Im Rahmen der zunehmenden Verwendung von gasisoliertenAnlagen zur Versorgung von Mittelspannungskunden gibt es fürden Einbau der Messwandler mehrere Varianten, die mit demNetzbetreiber vorab abzustimmen sind. Bei der Ausführungdes Messfeldes ist die Einhaltung der Phasenfolge L1 … L2 … L3von links nach rechts erforderlich.Die einzelnen Leiter müssen erd- und kurzschlusssicher nachAngabe des Netzbetreibers gelegt und gekennzeichnet werden.Die Sekundärleitungen von Strom- und Spannungswandlernwerden jeweils in getrennter Umhüllung geführt.An die Anschlüsse der Stromwandler dürfen keine Betriebsgeräteangeschlossen werden und an die Anschlüsse der Spannungswandlernur im Einvernehmen mit dem Messstellenbetreiber.Der Anschluss von kundeneigenen Betriebsmessgerätendarf nur im Ausnahmefall und bei vorheriger schriftlicherZustimmung durch den Messstellenbetreiber erfolgen.Der Zählerschrank ist beim Netzbetreiber und die Messwandlersind beim Messstellenbetreiber, mit Ausnahme der Messeinrichtungenund zugehöriger Steuergeräte, vom Anlagenerrichterrechtzeitig anzufordern, einzubauen und gemäß Schaltplan zuverdrahten. Die Prüfung und die Inbetriebnahme erfolgen durchden Messstellenbetreiber. In Sonderfällen kann eine erweiterteMesseinrichtung erforderlich werden. Auch dann sind alle Messeinrichtungenmöglichst an einem gemeinsamen Platz unterzubringen.Es werden Lastgangzähler zur fortlaufenden Registrierung derMesswerte für die vertraglich vereinbarten Energierichtungen imZeitintervall von 1 /4 Stunden eingesetzt.Für die Messeinrichtungen ist in begehbaren Stationen dieEinbauhöhe von 1,10 m – 1,85 m vom Fußboden einzuhalten.20


EntwurfAusnahmen stellen folgende Kundenanlagen dar, in denen auchArbeitszähler eingesetzt werden können:• Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz(EEG), bei denen erst ab Anlagenleistungen von zurzeit100 kW der Einsatz von Lastgangzählern verbindlich vorgeschriebenist;• Alle anderen Kundenanlagen mit einem Energieverbrauch(Bezug aus dem Netz) bzw. einer in das Netz eingespeistenEnergiemenge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz(KWK-G) von bis zu 100.000 kWh pro Jahr.4.2 Messstellenbetrieb NiederspannungEntsprechend den Angaben des Netzbetreibers sind je Abrechnungsmesssatzdrei Stromwandler an gut zugänglicher Stelleeinzubauen. Die Spannungsmessleitungen sind an der Netzseiteder Primärschiene (Stromwandlereingang) anzuschließen.Die Stromwandler und die vom Netz des Netzbetreibers ausgesehen davor befindlichen Anschlüsse für den Spannungsabgriffwerden in einem plombierbaren Gehäuse oder hinter einerplombierbaren Abdeckung untergebracht. Die Verbindungen zuden Messspannungssicherungen müssen kurzschlussfest seinund im Anschlussbereich plombierbar ausgeführt werden.4.3 Messstellenbetrieb MittelspannungDie Zahl der einzubauenden Strom- und Spannungswandler,deren technische Daten und die Einbauweise legt der Netzbetreiberfest. Detailangaben sind im Anhang C beschrieben.4.4 DatenfernübertragungFür die tagesaktuelle Abfrage von Messwerten aus Messeinrichtungenmit Lastgangzähler ist entsprechend der VDE-AnwendungsregelVDE-AR-N-4400 (MeteringCode) /58/ eine Zählerfernablesungnotwendig.Gemäß § 19 Abs. 1, Satz 1 der <strong>Stromnetz</strong>zugangsverordnung(StromNZV) /73/ hat der Messstellenbetreiber dafür Sorge zutragen, dass eine einwandfreie Messung der Elektrizität sowiedie Datenübertragung gewährleistet ist. Vom Messstellenbetreibererfasste Daten werden vertraulich behandelt und nurBerechtigten zur Verfügung gestellt. Im Sinne eines wirtschaftlichenMessstellenbetriebes wird ein direkt anwählbarer exklusiveranaloger TAE-Telefonanschluss empfohlen (in unmittelbarererNähe – bis 0,5 m – der auszulesenden Zähleinrichtung).Es kommen grundsätzlich Schienenstromwandler zum Einsatz.Die Messleitungen verlegt der Anlagenerrichter so, dass sie vonden Stromwandler-Sekundärklemmen einerseits und den Abgangsklemmender Überstromschutzeinrichtungen andererseitsbis zur Klemmenleiste im Zählerschrank auf der ganzen Längemechanisch geschützt sind und sich auswechseln lassen. Die inden Zählerschrank eingeführten und abgesetzten Leitungsendensollen ca. 1 m lang sein. Der Anschluss an die Reihenklemmenerfolgt durch Mitarbeiter des Messstellenbetreibers.Die Spannungsmessleitungen werden generell abgesichert.Die Querschnitte der Spannungsmessleitungen zwischen demAnschluss vor den Stromwandlern und den Reihenklemmenbetragen mindestens 2,5 mm 2 Cu.Die Querschnitte der Strommessleitungen zwischen den Wandlernund den Reihenklemmen betragen bei Leitungslängen bis25 m 4 mm 2 Cu.21


Entwurf7. ErzeugungsanlagenFür die an das Mittelspannungsnetz anzuschließenden und zubetreibenden Erzeugungsanlagen stimmen Planer, Anlagenerrichter,Anschlussnehmer und Anlagenbetreiber die technischeAusführung des Anschlusses und des Betriebes nach derBDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“/54/, der „Ergänzung zur Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagenam Mittelspannungsnetz“ /54/, den Technischen Mindestanforderungenzur Umsetzung des Einspeismanagements fürErzeugungsanlagen im Verteilungsnetz der <strong>Stromnetz</strong> <strong>Berlin</strong>GmbH sowie den netzbetreiberspezifischen Anschlussbedingungenfür Erzeugungsanlagen mit dem Netzbetreiber ab.7.1 Statische SpannungshaltungGemäß 2.5.1.1 der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen amMittelspannungsnetz“ /54/ müssen sich Erzeugungsanlagen ander statischen Spannungshaltung beteiligen.Hierfür wird bei <strong>Stromnetz</strong> <strong>Berlin</strong> GmbH standardmäßig folgendeKennlinie cos j (P) eingesetzt:7.2 Dynamische NetzstützungGemäß 2.5.1.2 der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen amMittelspannungsnetz“ /54/ müssen sich Erzeugungsanlagen ander dynamischen Netzstützung beteiligen.ZertifizierungspflichtMit Inkrafttreten dieser Technischen Anforderungen Mittelspannunggilt die Zertifizierungspflicht für alle Erzeugungsanlagen.Ausnahme: Für Erzeugungsanlagen mit Verbrennungsmaschinenist die Zertifizierung ab 01.01.2014 Pflicht.Alle Erzeugungsanlagen müssen die Einheitenzertifizierungnachweisen. Eine Anlagenzertifizierung ist für alle Erzeugungsanlagenab 1 MVA erforderlich. Für die Zertifizierung ist demNetzbetreiber der Netzbetreiberabfragebogen vorzulegen.Dieser Abfragebogen ist in den Anlagen der Technischen Richtliniefür Erzeugungseinheiten und -anlagen der FördergesellschaftWindenergie und andere Erneuerbare Energien– Teil 8 (TR8) – enthalten.cos j0,95Weiterhin sind in den Anhängen der TR8 Beispiele für dieEinheiten- und Anlagenzertifizierung sowie eine Konformitätserklärungenthalten.10,95“untererregt” “übererregt”1P/P n7.4 Netzentkupplungsschutz (NES)Der Netzentkupplungsschutz der Erzeugungsanlage ist mitÜber-/ Unterfrequenzschutz, Über-/Unterspannungsschutz unddem Blindleistungs-Unterspannungsschutz Q(U) auszustatten.Die Einstellwerte sind im Anhang D7 beschrieben.7.5 NetzschutzEin Verschiebungsfaktor cos j (P/Pn) ist mit folgender Funktionzu erreichen:f(x) = 1 für 0 < x ≤ 0,5f(x) = - 0,1x + 1,05 für 0,5 < x ≤1Bei Einspeiseanlagen, die in Mittelspannungsringen angeschlossensind/werden, ist im Fehlerfall eine Rückspeisung in dasMittelspannungsnetz von max. 300 A für 200 ms möglich. Beigrößeren Strömen sind kurzschlussbegrenzende Maßnahmenerforderlich.Bei Erzeugungsanlagen mit direkter Anschaltung an die Umspannwerkssammelschienesind die Einstellparameter zur obendargestellten Kennlinie beim Netzbetreiber zu erfragen.25


Entwurf8. NotstromaggregateFür das Verteilungsnetz der <strong>Stromnetz</strong> <strong>Berlin</strong> GmbH ist zusätzlichein U 0t -Schutz erforderlich.Zur Vermeidung einer Zusammenschaltung von asynchronenSpannungsvektoren ist für Erzeugungsanlagen mit Verbrennungskraftmaschinenund Synchrongeneratoren bei Anschlussam offenen Ring ein Vektorsprung vorzusehen.Mit der Aktivierung des Vektorsprungrelais wird derQ(U)-Schutz deaktiviert.7.6 NetzverträglichkeitsberechnungDurch eine Netzverträglichkeitsberechnung des Netzbetreiberswird festgelegt, wie der relevante Anlagenschutz durchden Hersteller / Anlagenerrichter aufzubauen ist.Die an das Netz des Netzbetreibers anzuschaltenden Notstromaggregatemüssen die Vorgaben der VDN-Richtlinie Notstromaggregate– Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb vonAnlagen mit Notstromaggregaten – erfüllen.Alle Netzersatzanlagen, die länger als 100ms (Kurzzeitbetrieb)mit dem Netz parallelbetrieben werden (monatlicher Probelauf),sind mit einem Vektorsprungrelais, einem Spannungssteigerungsschutzbzw. Spannungsrückgangsschutz und einem Frequenzsteigerungsschutzbzw. einem Frequenzrückgangsschutzauszurüsten.Schäden in den Kundenanlagen bzw. Schäden im Netz desNetzbetreibers, die auf einen Parallelbetrieb der Netzersatzanlagemit dem Netz des Netzbetreibers resultieren, sind durchden Kunden zu tragen.Wenn Notstromaggregate zu anderen Zwecken als Notstromversorgunggenutzt werden, sind auch die netzbetreiberspezifischenAnschlussbedingungen für Erzeugungsanlageneinzuhalten. Hierzu gehören u. a. die Technischen Mindestanforderungenzur Umsetzung des Einspeisemanagements fürErzeugungsanlagen im Verteilungsnetz der <strong>Stromnetz</strong> <strong>Berlin</strong>GmbH.26


EntwurfAnhang ABegriffeAnlagenbetreiberAnlagenerrichterAnlagenverantwortlicherAnschlussnehmerAnschlussnutzerBedienenBetriebBetriebsverantwortlicherBetriebsstromErdung, BetriebserderErdung, FundamenterErdung, OberflächenerderErdung, SchutzerdungUnternehmer oder eine von ihm beauftragte natürliche oder juristische Person, die die Unternehmerpflichtfür den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagewahrnimmt.Errichter einer elektrischen Anlage im Sinne der TA-MS ist sowohl derjenige, der eine elektrischeAnlage errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, als auch derjenige, der sie zwar nicht errichtet,erweitert, geändert oder unterhalten hat, jedoch die durchgeführten Arbeiten als Sachverständigerüberprüft hat und die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Ausführung übernimmt.Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortungfür den Betrieb der elektrischen Anlage bzw. der Anlagenteile zu tragen, die zur Arbeitsstellegehören.Jede natürliche oder juristische Person (z. B. Eigentümer), deren elektrische Anlage unmittelbarüber einen Anschluss mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden ist. Sie steht in einem Rechtsverhältniszum Netzbetreiber.Anschlussnutzer ist die natürliche oder juristische Person, die eine am Netz des Netzbetreibersbefindliche Anlage nutzt.Das Bedienen elektrischer Betriebsmittel umfasst das Beobachten und das Stellen (Schalten,Einstellen, Steuern).Der Betrieb umfasst alle technischen und organisatorischen Tätigkeiten, die erforderlich sind,damit die elektrische Anlage funktionieren kann. Dies umfasst das Schalten, Regeln, Überwachenund Instandhalten sowie elektrotechnische und nichtelektrotechnische Arbeiten(DIN VDE 0105 /8/).Dem Netzbetreiber vom Anlagenbetreiber benannte Elektrofachkraft mit Schaltberechtigung, dievom Anlagenbetreiber als Verantwortlicher für den ordnungsgemäßen Betrieb der Übergabestationbeauftragt ist.Betriebsstrom (eines Stromkreises) ist der Strom, den der Stromkreis im ungestörtem Betriebführen soll. Der Betriebsstrom (eines Stromkreises) wird üblicherweise mit I b bezeichnet(DIN VDE 0100-200).Erdung eines Punktes des Betriebsstromkreises, die für den ordnungsgemäßen Betrieb vonGeräten oder Anlagen erforderlich ist. (DIN VDE 0101 /7/)Teil eines Bauwerks mit leitenden Eigenschaften, das in Beton eingebettet ist und der mit Erdegroßflächig in leitendem Kontakt steht. (DIN VDE 0101 /7/)Erder, der in geringer Tiefe verlegt ist, im Allgemeinen bis etwa 1 m. Er kann z. B. aus Band, Rundmaterialoder Seil bestehen und als Strahlen-, Ring- oder Maschenerder oder als Kombinationdieser Arten ausgeführt sein. (DIN VDE 0101 /7/)Erdung eines leitfähigen Teiles, das nicht zu den spannungsführenden Teilen gehört, um Personenvor gefährlichen Körperströmen zu schützen. (DIN VDE 0101 /7/)27


EntwurfErdung, SteuererderErdung, TiefenerderErdungsschalterErzeugungsanlageFehlerklärungszeitFlickerInbetriebnahmeInbetriebsetzungInbetriebsetzungsauftragKundenanlageKurzschlussleistung S k ’’Leiter, der durch Form und Anordnung mehr zur Potentialsteuerung als zum Erreichen einesbestimmten Ausbreitungswiderstands verwendet wird. (DIN VDE 0101 /7/)Erder, der im Allgemeinen in größeren Tiefen verlegt oder in größere Tiefe eingetrieben ist.Er kann z. B. aus einem Rohr, Rundstab oder anderem Profilmaterial bestehen. (DIN VDE 0101 /7/)Mechanisches Schaltgerät zum Erden von Teilen eines Stromkreises, das während einer bestimmtenDauer elektrischen Strömen unter anormalen Bedingungen, wie z. B. beim Kurzschluss, standhält,aber im üblichen Betrieb keinen elektrischen Strom führen muss.Anlage, in der sich ein oder mehrere Erzeugungseinheiten elektrischer Energie befinden und allezum Betrieb erforderlichen elektrischen Einrichtungen.Dauer zwischen dem Beginn des Netzfehlers und der Fehlerbeseitigung.Spannungsschwankungen, die über die Wirkungskette elektrische Lampe–Auge–Gehirn den subjektivenEindruck von Schwankungen der Leuchtdichte (der beleuchteten Objekte) hervorrufen.Die erstmalige Unter-Spannung-Setzung der Kundenanlage.Die Inbetriebsetzung ist die erstmalige Unter-Spannung-Setzung einer elektrischen Anlage biszum Übergabepunkt bzw. eines Teiles einer elektrischen Anlage zum Zwecke der sofort oderspäter erfolgenden Übergabe an den Betreiber der Anlage.Mitteilung des Anlagenerrichters an den Netzbetreiber über die ausgeführte Installation derÜbergabestation unter Einhaltung der geltenden Vorschriften oder behördlichen Verfügungen,nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den zurzeit gültigen DIN-,DIN-VDE-Normen, der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 sowie den Technischen Anschlussbedingungendes zuständigen Netzbetreibers. Die Ergebnisse der erforderlichen Prüfungen sind zudokumentieren.Eine Kundenanlage ist die Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter dem Übergabepunktmit Ausnahme der Messeinrichtung und dient der Versorgung der Anschlussnutzer.ist die maßgebende Anfangs-Kurzschlusswechselstromleistung für die Berechnung der Kurzschlussfestigkeitgemäß DIN EN 60309-0 /17/.Kurzschlussstrom I k ’’ ist der Anfangs-Kurzschlusswechselstrom gemäß DIN EN 60909-0 (VDE 0102) /17/.LeistungsbedarfLeistung, Blindleistung QDer Leistungsbedarf ist die maximal in einer Kundenanlage gleichzeitig benötigte elektrischeLeistung. Der Leistungsbedarf ist das Produkt aus installierter Leistung (Summe der Anschlusswerte)und Gleichzeitigkeitsfaktor.Sie ist das Produkt aus Scheinleistung und Sinus des Phasenverschiebungswinkels j zwischenden Grundschwingungen der Leiter-Sternpunkt-Spannung U und des Stromes I.28


EntwurfLeistung, Scheinleistung S Produkt der Effektivwerte aus Betriebsspannung, Strom und dem Faktor √3.Leistung, Wirkleistung PSie ist das Produkt aus Scheinleistung und Cosinus des Phasenverschiebungswinkels j zwischenden Grundschwingungen der Leiter-Sternpunkt-Spannung U und des Stromes I.Leistungsfaktor l Verhältnis des Betrages der Wirkleistung P zur Scheinleistung S:Dabei bezieht sich l genauso wie P und S auf die Effektivwerte jeweils der gesamten Wechselgröße,also auf die Summe ihrer Grundschwingung und aller Oberschwingungen.MesseinrichtungMessstelleMessstellenbetrieb,MessstellenbetreiberMesswertMittelspannungsnetzNetzanschlusspunktNetzbetreiberNetzrückwirkungenMesseinrichtungen sind Zähler, Zusatzeinrichtungen, Messwandler sowie Kommunikationseinrichtungenund Steuergeräte.Die Messstelle ist die Gesamtheit aller zusammenarbeitenden Messeinrichtungen einschließlichder erforderlichen Anschlüsse und datentechnischen Verbindungen untereinander.Mit Messstellenbetrieb, also Einbau, Betrieb und Wartung aller Komponenten von Messeinrichtungen,wird das Tätigkeitsfeld des Messstellenbetreibers umschrieben.Ein Messwert ist ein mit geeichter Messeinrichtung ermittelter Wert wie Zählerstand, Energiemengeoder Lastgang. Messwerte können als Primär- und Sekundärmesswerte vorliegen.Messwerte werden immer mit Zusatzdaten übertragen.Im Sinne dieser Richtlinie ein Netz mit einer Nennspannung >1 kV bis < 60 kV.Netzpunkt, an dem die Kundenanlage an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen ist.Der Netzanschlusspunkt hat vor allem Bedeutung im Zusammenhang mit der Netzplanung.Eine Unterscheidung zwischen Netzanschlusspunkt und Verknüpfungspunkt ist nicht in allenFällen erforderlich.Betreiber eines Netzes der allgemeinen Versorgung für elektrische Energie.Netzrückwirkungen sind Rückwirkungen in Verteilungsnetzen, die durch Verbrauchsgeräte mitoder ohne elektronische Steuerungen verursacht werden und unter Umständen die Versorgunganderer Stromkunden stören können. Solche Rückwirkungen können Oberschwingungen undSpannungsschwankungen sein.Oberschwingung (Harmonische) Sinusförmige Schwingung, deren Frequenz ein ganzzahliges Vielfaches der Grundfrequenz(50 Hz) ist.SchutzeinrichtungEinrichtung, die ein oder mehrere Schutzrelais sowie – soweit erforderlich – Logikbausteineenthält, um eine oder mehrere vorgegebene Schutzfunktionen auszuführen.AnmerkungEine Schutzeinrichtung ist Teil eines Schutzsystems.29


EntwurfVerschiebungsfaktor cos jVersorgungsunterbrechungWandlerZählerZwischenharmonische nIn dieser Richtlinie der Cosinus des Phasenwinkels zwischen den Grundschwingungen einerLeiter-Sternpunkt-Spannung und eines Stromes.Ein Zustand, in dem die Spannung an der Übergabestelle weniger als 1 % der vereinbarten VersorgungsspannungU c beträgt.Messwandler, Strom- und Spannungswandler, WandlerfaktorBei höheren Strömen und Spannungen werden Wandler verwendet; im Niederspannungsnetz nurStromwandler, im Mittel- und Hochspannungsnetz Strom- und Spannungswandler. Strom- undSpannungswandler haben die Aufgabe, die Primärgrößen „Strom“ und „Spannung“ nach Betragund Winkel auf die Sekundärgrößen abzubilden.Das Verhältnis zwischen Primärgrößen und Sekundärgrößen drückt der Wandlerfaktor aus.Ein Zähler ist ein Messgerät, das allein oder in Verbindung mit anderen Messeinrichtungen für dieErmittlung und Anzeige einer oder mehrerer Messwerte eingesetzt wird. Für die Energieabrechnungverwendete Zähler müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.Sinusförmige Schwingung, deren Frequenz kein ganzzahliges Vielfaches der Grundfrequenz(50 Hz) ist. Zwischenharmonische können auch im Frequenzbereich zwischen 0 Hz und 50 Hzauftreten.31


EntwurfAnhang BLiteraturverzeichnisNachfolgend sind die wichtigsten technischen bzw. verwaltungstechnischen Vorschriften und Regelungen, die bei der Planung,dem Errichten, dem Betreiben und bei der Außerbetriebnahme von Übergabestationen zu beachten sind, aufgeführt. Für dieKlärung selten auftretender spezieller Probleme sind gegebenenfalls vom Planer bzw. Anlagenbetreiber gesonderte Absprachenmit dem Netzbetreiber zu treffen.DIN VDE Bestimmungen und Normen mit VDE-Klassifikation/1/ DIN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V/2/ DIN VDE 0100-442 Elektrische Anlagen von GebäudenSchutzmaßnahmen- Schutz bei Überspannungen- Schutz von Niederspannungsanlagen bei Erdschlüssen in Netzen mit höherer Spannung/3/ DIN VDE 0100-520 Errichten von NiederspannungsanlagenTeil 5: Auswahl und Errichtung von elektrischen Betriebsmitteln - Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen/4/ DIN VDE 0100-557 Errichten von NiederspannungsanlagenTeil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Kapitel 557: Hilfsstromkreise/5/ DIN VDE 0100-710 Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagenbesonderer ArtTeil 710: Medizinisch genutzte Bereiche/6/ DIN VDE 0100-718 Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagenbesonderer ArtTeil 718: Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen/7/ DIN EN 61936-1 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kVDIN VDE 0101-1 Teil 1: Allgemeine Bestimmungen/8/ DIN VDE 0105 Betrieb von elektrischen Anlagen/9/ DIN EN 50065 Signalübertragung auf elektrischen NiederspannungsnetzenVDE 0808Frequenzbereich 3 kHz bis 148,5 kHz/10/ DIN EN 50160 Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen/11/ DIN EN 61869 MesswandlerVDE 0414-9/12/ DIN EN 60071 IsolationskoordinationVDE 0111/13/ DIN EN 60265-1 Hochspannungslastschalter, Teil 1VDE 0670 Teil 301 Hochspannungslastschalter für Bemessungsspannungen über1 kV und unter 52 kV32


Entwurf/14/ DIN EN 60446 Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine-Schnittstelle;VDE 0198Kennzeichnung von Leitern durch Farben und numerische Zeichen/15/ DIN EN 60529 Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)VDE 0470 Teil 1/16/ DIN EN 60865-1 Kurzschlussströme – Berechnung der WirkungVDE 0103Teil 1: Begriffe und Berechnungsverfahren/17/ DIN EN 60909-0 Kurzschlussströme in DrehstromnetzenVDE 0102/18/ DIN EN 61000-3-2 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)VDE 0838 Teil 2 Teil 3-2: Grenzwerte – Grenzwerte für Oberschwingungsströme(Geräte-Eingangsstrom ≤ 16 A je Leiter)/19/ DIN EN 61000-3-3 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)(VDE 0838 Teil 3) Teil 3-3: Grenzwerte – Begrenzung von Spannungsänderungen, Spannungsschwankungenund Flicker in öffentlichen Niederspannungs-Versorgungsnetzen für Geräte mit einem Bemessungsstrom≤ 16 A je Leiter, die keiner Sonderanschlussbedingung unterliegen/20/ DIN EN 61000-2-2 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)VDE 0839 Teil 2-2 Umgebungsbedingungen; Hauptabschnitt 2: Verträglichkeitspegel für niederfrequente leitungsgeführteStörgrößen und Signalübertragung in öffentlichen Niederspannungsnetzen/21/ DIN EN 61243-5 Arbeiten unter Spannung; Spannungsprüfer Teil 5:VDE 0682 Teil 415 Spannungsprüfsysteme (VDS)/22/ DIN EN 61230 Arbeiten unter SpannungVDE 0683 Teil 100 Ortsveränderliche Geräte zum Erden oder Erden und Kurzschließen/23/ DIN EN 62271-105 Hochspannungs-Schaltgeräte und Schaltanlagen – Teil 105,VDE 0671 Teil 105/24/ DIN EN 62271-200 Hochspannungs-Schaltgeräte und Schaltanlagen – Teil 200,VDE 0671 Teil 200 Metallgekapselte Wechselstrom-Schaltanlagen für Bemessungsspannungen über 1 kV biseinschließlich 52 kV/25/ DIN EN 62271-202 Hochspannungs-Schaltgeräte und -SchaltanlagenFabrikfertige Stationen für Hochspannung/Niederspannung/26/ DIN VDE 0132 Brandbekämpfung und Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen/27/ DIN EN 50522 Erdungen für Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kVVDE 0101-2/28/ VDE 0373 Bestimmung für Schwefelhexafluorid (SF 6 ) von technischem Reinheitsgrad zur Verwendung inelektrischen Betriebsmitteln33


Entwurf/29/ DIN VDE 0510 VDE Bestimmungen für Akkumulatoren und Batterieanlagen/30/ VDE 0532-216-1 Zubehör für Transformatoren und Drosselspulen, Teil 1: Allgemeines/31/ DIN VDE 0670-402 Wechselstromschaltgeräte für Spannungen über 1 kVAuswahl von strombegrenzenden Sicherungseinsätzen für Transformatorstromkreise/32/ DIN VDE 0670-1000 Wechselstromschaltgeräte für Spannungen über 1 kV/33/ DIN VDE 0675 Überspannungsableiter/34/ DIN VDE 0681 Geräte zum Betätigen, Prüfen und Abschranken unter Spannung stehender Teile mit Nennspannungenüber 1 kV; Schaltstangen/34.1/ DIN VDE 0682-552 Arbeiten unter SpannungIsolierende Schutzplatten/35/ DIN VDE 0838-1 Rückwirkungen in Stromversorgungsnetzen, die durch Haushaltsgeräte und durch ähnliche elektrischeEinrichtungen verursacht werden, Teil 1: BegriffeDIN-Normen/36/ DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen/37/ DIN 18014 Fundamenterder – Allgemeine Planungsgrundlagen/38/ DIN 4844 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und SicherheitszeichenTeil 1: Gestaltung für Sicherheitszeichen zur Anwendung in Arbeitsstätten und in öffentlichenBereichenTeil 2: Darstellung von SicherheitszeichenTeil 3: Flucht- und Rettungspläne/39/ DIN EN 61082-1 Dokumente der ElektrotechnikVDE 0400-1/40/ DIN EN 60464-1 Ölgefüllte Drehstrom-VerteilungstransformatorenVDE 0532-221 50 Hz; 50 bis 2500 kVA/41/ DIN 42523-1/A1 Trockentransformatoren 50 Hz; 100 bis 2500 kVA/42/ DIN 43455 Bildzeichen für die Betätigung von Hochspannungsschaltgeräten unter 52 kV/43/ DIN 43625 Hochspannungs-Sicherungen; Nennspannung 3,6 bis 36 kV; Maße für Sicherungseinsätze/44/ DIN 43870 Zählerplätze - Funktionsplätze/45/ DIN 47636 Starkstromkabel-Steckgarnituren für Außenkonus-Geräteanschlussteile;U m bis 36 kV, Einbaumaße34


Entwurf/46/ DIN EN 50181 Steckbare Durchführungen über 1 kV bis 36 kV und von 250 A bis 1,25 kA für Anlagen anders alsflüssigkeitsgefüllte Transformatoren/47/ DIN 18252 Profilzylinder für Türschlösser – Begriffe, Maße, Anforderungen, Kennzeichnung/48/ DIN 49440 Zweipolige Steckdosen mit Schutzkontakt, AC 16A 250V/49/ DIN EN 60255 Schutzeinrichtungen, Relais, Prüfung der StörfestigkeitDIN VDE 0435VDEW / VDN / BDEW / FNN - Richtlinien und Druckschriften/50/ VDN DistributionCode 2007 - Regeln für den Zugang zu Verteilnetzen/51/ FNN VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4102 Anschlussschränke im FreienRichtlinien für den Anschluss von ortsfesten Schalt- und Steuerschränke und Zähleranschlusssäulenan das Niederspannungsnetz des VNB/52/ FNN NetzstationenEmpfehlung für Projektierung, Bau, Umrüstung und Betrieb/53/ FNN Gasisolierte metallgekapselte Schaltanlagen für die sekundäre Verteilungsnetzebene bis 36 kV/54/ BDEW Technische Richtlinie - Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz;Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Änderungen in Ergänzung zur TechnischenRichtlinie - Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz/55/ VEÖ, VSE, CSRES, VDN Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen; 2. Ausgabe 2007/56/ VDN Richtlinie Notstromaggregate - Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mitNotstromaggregaten/57/ VDEW Tonfrequenz-Rundsteuerung; Empfehlungen für die Vermeidung unzulässiger Rückwirkungen/58/ FNN VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N-4400 2011 (MeteringCode)/59/ VDN Technische Richtlinie für digitale SchutzsystemeGesetze und Verordnungen/60/ KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz/61/ WHG Wasserhaushaltsgesetz/62/ AltölV Altölverordnung35


Entwurf/63/ EltBauVO Verordnung über den Bau für elektrische Anlagen – <strong>Berlin</strong> –./64/ EMVG Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten/65/ FGSV 939 Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle/66/ GefStoffV Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung)/67/ ChemVerbotsV Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe,Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung)/68/ TRGS 518 Technische Regeln Gefahrstoffe:Elektroisolierflüssigkeiten, die mit PCDD oder PCDF verunreinigt sind/69/ TRGS 519 Technische Regeln Gefahrstoffe:Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten/70/ VAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebesowie evtl. dazugehörende Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes (z. B. VV-VAwS,VVAwS, AV-VawS)/71/ 26. BImSchV Verordnung über elektromagnetische Felder; 26. Verordnung zur Durchführung desBundes-Immissionsschutzgesetzes (sowie länderspezifische Hinweise zur Durchführung derVerordnung über elektromagnetische Felder)/72/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen LärmSechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz/73/ StromNZV Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (<strong>Stromnetz</strong>zugangsverordnung)vom 25. Juli 2005Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und MedienerzeugnisseTechnische Regeln für Betriebssicherheit/74/ BGV A1 Grundsätze der Prävention/75/ BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel36


EntwurfAnhang CSpezifikation des <strong>Berlin</strong>er VerteilungsnetzesNetz des Netzbetreibers und Bemessung der elektrischen Anlagen 39C1 Übersichtsschaltpläne für die gebräuchlichsten Übergabestationen 42Bild 1.1: Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ringund mit einem Transformator ≤ 800 kVA 42Bild 1.2: Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ringund mit einem Transformator > 800 kVA 43Bild 1.3: Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ringund mit ≥ zwei Transformatoren 44Bild 1.4: Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring und mit mehreren Abgängen 45Bild 1.5: Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring (Doppelkabelring), Variante A 46Bild 1.6: Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring (Doppelkabelring), Variante B 47Bild 1.7.1: Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ringund maximal zwei Mittelspannungskunden je Station, Variante 1 48Bild 1.7.2: Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ringund maximal zwei Mittelspannungskunden je Station, Variante 2 49Bild 1.8: Übergabestation mit Anschluss an einem geschlossenen 10-kV-Ring (Seiteneinspeisung) 50Bild 1.9: Übergabestation mit Anschluss an einem geschlossenen 10-kV-Ring (Mitteneinspeisung) 51Bild 1.10: Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring, generatorischer Einspeisungmit Kurzschlussstrombeitrag ≤ 300 A 52Bild 1.11: Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring, generatorischer Einspeisungmit Kurzschlussstrombeitrag > 300 A, max. 200 ms, bis 1,5 MVA 53Bild 1.12: Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring undmit ≥ zwei generatorischen Einspeisungen mit Kurzschlussstrombeitrag in Summe von ≤ 300 A 54Bild 1.13: Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring undEinspeisung über Wechselrichter mit einem Transformator ≤ 800 kVA 55Bild 1.14: Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring und Einspeisung über Wechselrichtermit einem Transformator > 800 kVA oder ≥ zwei Kundenabgangsfeldern bis 3 MVA 56C2 Messeinrichtungen 57Bild 2.1: Messeinrichtung bei Anschluss an einem offenen Ring,ohne Lastabschaltung bei Erdschluss, ohne Übergabeschutz 57Bild 2.2: Messeinrichtung bei Anschluss an einem offenen Ringmit Lastabschaltung bei Erdschluss, ohne Übergabeschutz 58Bild 2.3: Messeinrichtung bei Anschluss an einem offenen Ring,ohne Lastabschaltung bei Erdschluss, mit Übergabeschutz 59Bild 2.4: Messeinrichtung bei Anschluss an einem offenen Ring,mit Lastabschaltung bei Erdschluss, mit Übergabeschutz 60Bild 2.5: Messeinrichtung bei Anschluss an einem offenen Ring, mit Spannungsschutz,ohne Übergabeschutz bei Übergabestationen mit generatorischer Einspeisungund/oder Wechselrichter 61Bild 2.6: Messeinrichtung bei Anschluss an einem offenen Ring, ohne Lastabschaltungbei Erdschluss, ohne Übergabeschutz, für Baustromstationen im 10-kV-Netz 63Bild 2.7: Messeinrichtung bei Anschluss an einem offenen Ring, ohne Lastabschaltung bei Erdschluss,mit Übergabeschutz für Baustromstationen im 10-kV-Netz 6437


EntwurfNetze mit isoliertem Sternpunkta) Messung des Erdschlussstromes im ÜbergabeteilIm Interesse einer effizienten Fehlerortung ist das Messen vonErdschlussströmen auch während des Betriebes erforderlich.Die Messung erfolgt mit Zangenstrommessgeräten an derVerbindung zwischen dem Kabelschirm und der geerdetenAnlage.Je Einspeiseschaltfeld baut der Anlagenerrichter Flachstahl,in Form eines Messbügels ein, der vom Schaltgerüst bis in dieNähe der Endverschlussbefestigungen frei und ohne Erdberührungzu führen ist. Am Ende versieht er den Messbügel mit3 Durchgangsbohrungen für M 10-Schrauben zum Anschlussder Kabelschirme. Die Messstelle liegt unmittelbar hinter derSchaltfeldtür.b) Beschaltung der SpannungswandlerDie Spannungswandler für die Messeinrichtung werden miteiner herausgeführten da-dn- (e-n-) Wicklung, die im offenenDreieck verschaltet ist, ausgeführt.Die da-dn- (e-n-) Wicklung dieser Spannungswandler wird zurBedämpfung von Kippschwingungen mit einer vom Netzbetreibervorgegebenen Dämpfungseinrichtung beschaltet.Es ist keine Sternpunkterdung von Netzersatzanlagen bei direktemAnschluss an das Mittelspannungsnetz zulässig.Achtung: Die Erdung der Sternpunkte von direkt am Mittelspannungsnetzangeschlossenen Generatoren ist während desParallelbetriebes mit dem Netz des Netzbetreibers unzulässig.Hierzu ist zur Inbetriebnahme und nach Wartungsarbeiten einmesstechnischer Nachweis zu erbringen und dem Netzbetreibervorzulegen.Ausschaltzeiten im Kurzschlussfall und SchutzeinrichtungenDie Ausschaltzeiten im Kurzschlussfall, die zur selektivenGestaltung des Mittelspannungskundennetzes relevant sind,stimmt der Anlagenerrichter mit dem Netzbetreiber ab.Im 6-kV-Netz erfolgt keine automatische Schutzabschaltungbei Erdschlüssen. Da die noch vorhandenen 6-kV-Netzgebietezukünftig auf eine Nennspannung von 10 kV umgestellt werden,bilden die Ausschaltzeiten des 10-kV-Netzes die Berechnungsbasiszur Projektierung von 6-kV-Anlagen.Ist ein Übergabeschutz erforderlich werden die Schutzrelaisvom Netzbetreiber beigestellt und verbleiben im Eigentum desNetzbetreibers.Die Bemessungsdaten der Stromwandler für dieSchutzeinrichtungen im offenen Ring betragen:• 30 VA ext. 120%• 5P10• 300/1Der Übergabeschutz wird entsprechend den vom Netzbetreiberbeigestellten Unterlagen ausgeführt und die Anlagendokumentationanschließend dem Netzbetreiber übergeben. Zum notwendigenEinbau von Kurzschlussanzeigern je Schaltfeld,kapazitiven Spannungsanzeigesystemen oder Erdschlusserfassungssystemengibt der Netzbetreiber die notwendigen Informationen.Die Kurzschlussanzeiger werden vom Netzbetreiberbeigestellt, die Art des Aufbaus und der Einbauort werden vomNetzbetreiber vorgegeben.Wenn zur Unterbringung von Schutzrelais ein separater Relaisschrankeingesetzt wird, ist dieser mit einem Netzbetreiber-Schließzylinder (IKON SL 320) zu verschließen. Die Sicherungsgrößebei Lasttrennschalter- Sicherungskombinationen ist mitdem Hersteller abzustimmen. Sie darf bei Kundenanlagen miteinem Transformator im 10-kV-Netz 80 A nicht überschreiten.Das Ansprechen der Schutzeinrichtungen von Transformatorensollte durch zugeordnete Fallklappenrelais eindeutig angezeigtund zusätzlich akustisch gemeldet werden.BlindstromkompensationZur Vermeidung von Störungen im Netz des Netzbetreibersoder in Kundenanlagen werden Blindleistungskompensationsanlagenals voll verdrosselte Anlagen errichtet. Der Netzbetreiberempfiehlt, die Anlagen mit einer Vollverdrosselung von mindestens7 % auszuführen. In Teilen des Verteilungsnetzes desNetzbetreibers werden durch den Betrieb einer Rundsteueranlageder Netzfrequenz von 50 Hz zeitweilig Impulse mit einerFrequenz von 750 Hz überlagert. Bei einer Vollverdrosselungvon mindestens 7 % wird die vom Netzbetreiber in Teilen desVerteilungsnetzes betriebene Rundsteueranlage mit einer Frequenzvon 750 Hz nicht beeinträchtigt.Blindleistungskompensationsanlagen werden so dimensioniert,dass eine Überkompensation in jedem Fall vermieden wird.TypprüfungenDie Schaltanlagen müssen so errichtet werden, dass Personengegen die Auswirkungen von Störlichtbögen geschützt sind.Hierbei müssen DIN VDE 0101 /7/ und DIN EN 0671-200 /24/eingehalten werden. Die Störlichtbogen-Prüfung gilt in ersterLinie für die Mittelspannungsschaltanlage.Es sind jedoch auch die Auswirkungen auf das Gebäude zuberücksichtigen. Fabrikfertige Stationen werden deshalb alsStationskonfiguration gemäß DIN EN 0671-202 /25/ geprüft.Räume unterhalb der Schaltfelder (z. B. Kabelkanäle) dürfennicht zur Druckentlastung verwendet werden.Weitere Ausführungen sind im allgemeinen Teil unter Punkt 5.5zu finden. Des Weiteren sind die ergänzenden Richtlinien desNetzbetreibers verbindlich.40


EntwurfBaustromstationenFür den Bau und Betrieb von kundeneigenen Baustromstationenmit einem Transformator bis 630 kVA gilt die „Technische RichtlinieBaustromstationen 2009“ ** .**BDEW-Richtlinie „Technische Richtlinie für den Anschluss von Baustromstationenin den Bundesländern <strong>Berlin</strong> und Brandenburg”; Ausgabe 2009; Landesgruppe<strong>Berlin</strong> / BrandenburgZugänglichkeit von ÜbergabestationenBei Übergabestationen, die keinen direkten Zugang mit demSchließsystem des Netzbetreibers haben, ist vom Anschlussnehmerein durch den Netzbetreiber beigestelltes Schlüsseltresorrohrzu seinen Lasten neben der Zugangstür in der Außenfassadezu montieren.Des Weiteren sind dem Netzbetreiber die entsprechendenSchlüssel zur Verfügung zu stellen.Bediengänge von begehbaren StationenBediengänge müssen mindestens 1.000 mm breit sein unddürfen durch hereinragende Betriebsmittel nicht in der Breiteeingeschränkt sein.Türen von Schaltfeldern müssen in Fluchtrichtung schließen,vollständig (180°) öffnen und dürfen nicht arretiert werden.ZielbezeichnungsschildJede Schaltfeldtür ist von außen mit einem Einsteckrahmen zuversehen. Das Zielbezeichnungsschild ist in den Abmessungen(B x H) von 90 x 40 mm auszuführen.41


EntwurfC1 Übersichtsschaltpläne für die gebräuchlichstenÜbergabestationenBild 1.1Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring und mit einem Transformator ≤ 800 kVAErdungsfestpunkt 25 mm*1 Schalterbedienung durch Kunden im Normalbetrieb*2 Die Bedienung der Schaltgeräte einschließlich Erdungsschalterin den Einspeisefeldern ist nur vom Netzbetreiberbzw. deren Beauftragten zulässig. Plombieren der Schalterantriebeerfüllt diese Forderung nicht. Der jeweilige Antriebist durch ein Hinweisschild „Schalterbedienung nur durchNetzbetreiber-Personal“ zu kennzeichnen.*3 a) Beistellung durch Netzbetreiber*3 b) Beistellung durch Messstellenbetreiber*4 KurzschlussanzeigerErdungsschalter sowie deren Antriebe und Bedienhebel sind rot zukennzeichnen.Sämtliche Schaltfeldtüren des Übergabeteiles sind mit Netzbetreiber-Schließzylinder(IKON SL 320) zu versehen und dürfen nurvon Beauftragten des Netzbetreibers geöffnet werden.Vor Beginn der Arbeiten am Übergabeteil benennt der Anlagenbetreiberdem Netzbetreiber-Störungsmanagement einen Anlagenverantwortlichen,der nach DIN VDE 0105 /8/ die Verantwortung fürdie Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt.Der zuständige Betriebsverantwortliche (verantwortliche Persongemäß DIN VDE 0105 /8/) ist zu informieren.*6 Bei Anlagen mit Lastabschaltung bei Erdschluss ist einLasttrennschalter mit Arbeitsstromauslöser AC 100Verforderlich.*7 für Messzwecke und Wartungsarbeiten42


EntwurfBild 1.2Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring und mit einem Transformator > 800 kVAErdungsfestpunkt 25 mm*1 Schalterbedienung durch Kunden im Normalbetrieb*2 Die Bedienung der Schaltgeräte einschließlich Erdungsschalterin den Einspeisefeldern ist nur vom Netzbetreiberbzw. deren Beauftragten zulässig. Plombieren der Schalterantriebeerfüllt diese Forderung nicht. Der jeweilige Antriebist durch ein Hinweisschild „Schalterbedienung nur durchNetzbetreiber-Personal“ zu kennzeichnen.*3 a) Beistellung durch Netzbetreiber*3 b) Beistellung durch Messstellenbetreiber*4 Kurzschlussanzeiger*7 für Messzwecke und WartungsarbeitenErdungsschalter sowie deren Antriebe und Bedienhebel sind rot zukennzeichnen.Sämtliche Schaltfeldtüren des Übergabeteiles sind mit Netzbetreiber-Schließzylinder(IKON SL 320) zu versehen und dürfen nurvon Beauftragten des Netzbetreibers geöffnet werden.Ist ein fest eingebauter Leistungsschalter geplant, ist vor diesemLeistungsschalter ein Lasttrennschalter (oder verriegelter Trennschalter)und nach diesem Leistungsschalter eine Lasttrennschalter-Erdungsschalter-Kombination(Verriegelung) vorzusehen.In diesem Fall sind vor und nach dem fest eingebauten ErdungsschalterErdungsfestpunkte erforderlich..Alle dargestellten Schutzrelais sind dreipolig auszuführen und alleSchutzrelais sind allpolig anzuschließen. Der Übergabeschutz wirktdirekt auf den Übergabeschalter.Vor Beginn der Arbeiten am Übergabeteil benennt der Anlagenbetreiberdem Netzbetreiber-Störungsmanagement einen Anlagenverantwortlichen,der nach DIN VDE 0105 /8/ die Verantwortung fürdie Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt.Der zuständige Betriebsverantwortliche (verantwortliche Persongemäß DIN VDE 0105 /8/) ist zu informieren.43


EntwurfBild 1.3Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring und mit ≥ zwei TransformatorenErdungsfestpunkt 25 mm*1 Schalterbedienung durch Kunden im Normalbetrieb*2 Die Bedienung der Schaltgeräte einschließlich Erdungsschalterin den Einspeisefeldern ist nur vom Netzbetreiberbzw. deren Beauftragten zulässig. Plombieren der Schalterantriebeerfüllt diese Forderung nicht. Der jeweilige Antriebist durch ein Hinweisschild „Schalterbedienung nur durchNetzbetreiber-Personal“ zu kennzeichnen.*3 a) Beistellung durch Netzbetreiber*3 b) Beistellung durch Messstellenbetreiber*4 Kurzschlussanzeiger*5 alternativ Leistungsschalter – Erdungsschalter –Kombination (Verriegelung) möglich*7 für Messzwecke und WartungsarbeitenErdungsschalter sowie deren Antriebe und Bedienhebel sind rot zukennzeichnen.Sämtliche Schaltfeldtüren des Übergabeteiles sind mit Netzbetreiber-Schließzylinder(IKON SL 320) zu versehen und dürfen nurvon Beauftragten des Netzbetreibers geöffnet werden.Ist ein fest eingebauter Leistungsschalter geplant, ist vor diesemLeistungsschalter ein Lasttrennschalter (oder verriegelter Trennschalter)und nach diesem Leistungsschalter eine Lasttrennschalter-Erdungsschalter-Kombination(Verriegelung) vorzusehen.In diesem Fall sind vor und nach dem fest eingebauten ErdungsschalterErdungsfestpunkte erforderlich.Alle dargestellten Schutzrelais sind dreipolig auszuführen und alleSchutzrelais sind allpolig anzuschließen. Der Übergabeschutz wirktdirekt auf den Übergabeschalter.Vor Beginn der Arbeiten am Übergabeteil benennt der Anlagenbetreiberdem Netzbetreiber-Störungsmanagement einen Anlagenverantwortlichen,der nach DIN VDE 0105 /8/ die Verantwortung fürdie Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt.Der zuständige Betriebsverantwortliche (verantwortliche Persongemäß DIN VDE 0105 /8/) ist zu informierenBei mehr als einem Abgangsfeldim Betriebsteilfordert der Netzbtreibereinen Übergabeschalter.Dieser ist als Leistungsschaltermit Übergabeschutzeinrichtungenauszuführen.44


EntwurfBild 1.5Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring (Doppelkabelring); Variante AErdungsfestpunkt 25 mm*1 Schalterbedienung durch Kunden im Normalbetrieb*2 Die Bedienung der Schaltgeräte einschließlich Erdungsschalterin den Einspeisefeldern ist nur vom Netzbetreiberbzw. deren Beauftragten zulässig. Plombieren der Schalterantriebeerfüllt diese Forderung nicht. Der jeweilige Antriebist durch ein Hinweisschild „Schalterbedienung nur durchNetzbetreiber-Personal“ zu kennzeichnen.*3 a) Beistellung durch Netzbetreiber*3 b) Beistellung durch Messstellenbetreiber*4 Kurzschlussanzeiger*6 Bei Anlagen mit Lastabschaltung bei Erdschluss ist einLasttrennschalter mit Arbeitsstromauslöser AC 100Verforderlich.*7 für Messzwecke und WartungsarbeitenErdungsschalter sowie deren Antriebe und Bedienhebel sind rot zukennzeichnen.Sämtliche Schaltfeldtüren des Übergabeteiles sind mit Netzbetreiber-Schließzylinder(IKON SL 320) zu versehen und dürfen nurvon Beauftragten des Netzbetreibers geöffnet werden.Ist ein fest eingebauter Leistungsschalter geplant, ist vor diesemLeistungsschalter ein Lasttrennschalter (oder verriegelter Trennschalter)und nach diesem Leistungsschalter eine Lasttrennschalter-Erdungsschalter-Kombination(Verriegelung) vorzusehen.In diesem Fall sind vor und nach dem fest eingebauten ErdungsschalterErdungsfestpunkte erforderlich.Alle dargestellten Schutzrelais sind dreipolig auszuführen und alleSchutzrelais sind allpolig anzuschließen. Der Übergabeschutz wirktdirekt auf den Übergabeschalter.Vor Beginn der Arbeiten am Übergabeteil benennt der Anlagenbetreiberdem Netzbetreiber-Störungsmanagement einen Anlagenverantwortlichen,der nach DIN VDE 0105 /8/ die Verantwortung fürdie Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt.Der zuständige Betriebsverantwortliche (verantwortliche Persongemäß DIN VDE 0105 /8/) ist zu informierenAchtung:Nennstrom Sammelschieneund Einspeisefelder:630 A46


EntwurfBild 1.6Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring (Doppelkabelring); Variante BErdungsfestpunkt 25 mm*1 Schalterbedienung durch Kunden im Normalbetrieb*2 Die Bedienung der Schaltgeräte einschließlich Erdungsschalterin den Einspeisefeldern ist nur vom Netzbetreiberbzw. deren Beauftragten zulässig. Plombieren der Schalterantriebeerfüllt diese Forderung nicht. Der jeweilige Antriebist durch ein Hinweisschild „Schalterbedienung nur durchNetzbetreiber-Personal“ zu kennzeichnen.*3 a) Beistellung durch Netzbetreiber*3 b) Beistellung durch Messstellenbetreiber*4 Kurzschlussanzeiger*6 Bei Anlagen mit Lastabschaltung bei Erdschluss ist einLasttrennschalter mit Arbeitsstromauslöser AC 100Verforderlich.*7 für Messzwecke und WartungsarbeitenErdungsschalter sowie deren Antriebe und Bedienhebel sind rot zukennzeichnen.Sämtliche Schaltfeldtüren des Übergabeteiles sind mit Netzbetreiber-Schließzylinder(IKON SL 320) zu versehen und dürfen nurvon Beauftragten des Netzbetreibers geöffnet werden.Ist ein fest eingebauter Leistungsschalter geplant, ist vor diesemLeistungsschalter ein Lasttrennschalter (oder verriegelter Trennschalter)und nach diesem Leistungsschalter eine Lasttrennschalter-Erdungsschalter-Kombination(Verriegelung) vorzusehen.In diesem Fall sind vor und nach dem fest eingebauten ErdungsschalterErdungsfestpunkte erforderlich.Alle dargestellten Schutzrelais sind dreipolig auszuführen und alleSchutzrelais sind allpolig anzuschließen. Der Übergabeschutz wirktdirekt auf den Übergabeschalter.Vor Beginn der Arbeiten am Übergabeteil benennt der Anlagenbetreiberdem Netzbetreiber-Störungsmanagement einen Anlagenverantwortlichen,der nach DIN VDE 0105 /8/ die Verantwortung fürdie Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt.Der zuständige Betriebsverantwortliche (verantwortliche Persongemäß DIN VDE 0105 /8/) ist zu informierenAchtung:Nennstrom Sammelschieneund Einspeisefelder:630 A47


EntwurfBild 1.7.1 Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring und maximal zwei Mittelspannungskunden je Station,Variante 1Erdungsfestpunkt 25 mm*1 Schalterbedienung durch Kunden im Normalbetrieb*2 Die Bedienung der Schaltgeräte einschließlich Erdungsschalterin den Einspeisefeldern ist nur vom Netzbetreiberbzw. deren Beauftragten zulässig. Plombieren der Schalterantriebeerfüllt diese Forderung nicht. Der jeweilige Antriebist durch ein Hinweisschild „Schalterbedienung nur durchNetzbetreiber-Personal“ zu kennzeichnen.*3 a) Beistellung durch Netzbetreiber*3 b) Beistellung durch Messstellenbetreiber*4 Kurzschlussanzeiger*5 alternativ Leistungsschalter – Erdungsschalter –Kombination (Verriegelung) möglich*6 Bei Anlagen mit Lastabschaltung bei Erdschluss ist einLasttrennschalter mit Arbeitsstromauslöser AC 100Verforderlich.*7 für Messzwecke und WartungsarbeitenErdungsschalter sowie deren Antriebe und Bedienhebel sind rot zukennzeichnen.Sämtliche Schaltfeldtüren des Übergabeteiles sind mit Netzbetreiber-Schließzylinder(IKON SL 320) zu versehen und dürfen nurvon Beauftragten des Netzbetreibers geöffnet werden.Ist ein fest eingebauter Leistungsschalter geplant, ist vor diesemLeistungsschalter ein Lasttrennschalter (oder verriegelter Trennschalter)und nach diesem Leistungsschalter eine Lasttrennschalter-Erdungsschalter-Kombination(Verriegelung) vorzusehen.In diesem Fall sind vor und nach dem fest eingebauten ErdungsschalterErdungsfestpunkte erforderlich.Alle dargestellten Schutzrelais sind dreipolig auszuführen und alleSchutzrelais sind allpolig anzuschließen. Der Übergabeschutz wirktdirekt auf den Übergabeschalter.Vor Beginn der Arbeiten am Übergabeteil benennt der Anlagenbetreiberdem Netzbetreiber-Störungsmanagement einen Anlagenverantwortlichen,der nach DIN VDE 0105 /8/ die Verantwortung fürdie Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt.Der zuständige Betriebsverantwortliche (verantwortliche Persongemäß DIN VDE 0105 /8/) ist zu informieren48


EntwurfBild 1.7.2 Übergabestation mit Anschluss an einen offenen 10-kV-Ring und maximal zwei Mittelspannungskunden je Station,Variante 2Erdungsfestpunkt 25 mm*1 Schalterbedienung durch Kunden im Normalbetrieb*2 Die Bedienung der Schaltgeräte einschließlich Erdungsschalterin den Einspeisefeldern ist nur vom Netzbetreiberbzw. deren Beauftragten zulässig. Plombieren der Schalterantriebeerfüllt diese Forderung nicht. Der jeweilige Antriebist durch ein Hinweisschild „Schalterbedienung nur durchNetzbetreiber-Personal“ zu kennzeichnen.*3 a) Beistellung durch Netzbetreiber*3 b) Beistellung durch Messstellenbetreiber*4 Kurzschlussanzeiger*5 alternativ Leistungsschalter – Erdungsschalter –Kombination (Verriegelung) möglich*6 Bei Anlagen mit Lastabschaltung bei Erdschluss ist einLasttrennschalter mit Arbeitsstromauslöser AC 100Verforderlich.*7 für Messzwecke und WartungsarbeitenErdungsschalter sowie deren Antriebe und Bedienhebel sind rot zukennzeichnen.Sämtliche Schaltfeldtüren des Übergabeteiles sind mit Netzbetreiber-Schließzylinder(IKON SL 320) zu versehen und dürfen nurvon Beauftragten des Netzbetreibers geöffnet werden.Ist ein fest eingebauter Leistungsschalter geplant, ist vor diesemLeistungsschalter ein Lasttrennschalter (oder verriegelter Trennschalter)und nach diesem Leistungsschalter eine Lasttrennschalter-Erdungsschalter-Kombination(Verriegelung) vorzusehen.In diesem Fall sind vor und nach dem fest eingebauten ErdungsschalterErdungsfestpunkte erforderlich.Alle dargestellten Schutzrelais sind dreipolig auszuführen und alleSchutzrelais sind allpolig anzuschließen. Der Übergabeschutz wirktdirekt auf den Übergabeschalter.Vor Beginn der Arbeiten am Übergabeteil benennt der Anlagenbetreiberdem Netzbetreiber-Störungsmanagement einen Anlagenverantwortlichen,der nach DIN VDE 0105 /8/ die Verantwortung fürdie Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt.Der zuständige Betriebsverantwortliche (verantwortliche Persongemäß DIN VDE 0105 /8/) ist zu informieren49


EntwurfBild 1.8Übergabestation mit Anschluss an einem geschlossenen 10-kV-Ring (Seiteneinspeisung)Erdungsfestpunkt 25 mm*1 Schalterbedienung durch Kunden im Normalbetrieb*2 Die Bedienung der Schaltgeräte einschließlich Erdungsschalterin den Einspeisefeldern ist nur vom Netzbetreiberbzw. deren Beauftragten zulässig. Plombieren der Schalterantriebeerfüllt diese Forderung nicht. Der jeweilige Antriebist durch ein Hinweisschild „Schalterbedienung nur durchNetzbetreiber-Personal“ zu kennzeichnen.*3 a) Beistellung durch Netzbetreiber*3 b) Beistellung durch Messstellenbetreiber*7 für Messzwecke und WartungsarbeitenErdungsschalter sowie deren Antriebe und Bedienhebel sind rot zukennzeichnen.Sämtliche Schaltfeldtüren des Übergabeteiles sind mit Netzbetreiber-Schließzylinder(IKON SL 320) zu versehen und dürfen nurvon Beauftragten des Netzbetreibers geöffnet werden.Ist ein fest eingebauter Leistungsschalter geplant, ist vor diesemLeistungsschalter ein Lasttrennschalter (oder verriegelter Trennschalter)und nach diesem Leistungsschalter eine Lasttrennschalter-Erdungsschalter-Kombination(Verriegelung) vorzusehen.In diesem Fall sind vor und nach dem fest eingebauten ErdungsschalterErdungsfestpunkte erforderlich.Alle dargestellten Schutzrelais sind dreipolig auszuführen und alleSchutzrelais sind allpolig anzuschließen. Der Übergabeschutz wirktdirekt auf den Übergabeschalter.Vor Beginn der Arbeiten am Übergabeteil benennt der Anlagenbetreiberdem Netzbetreiber-Störungsmanagement einen Anlagenverantwortlichen,der nach DIN VDE 0105 /8/ die Verantwortung fürdie Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt.Der zuständige Betriebsverantwortliche (verantwortliche Persongemäß DIN VDE 0105 /8/) ist zu informieren50


EntwurfBild 1.9Übergabestation mit Anschluss an einem geschlossenen 10-kV-Ring (Mitteneinspeisung)Erdungsfestpunkt 25 mm*1 Schalterbedienung durch Kunden im Normalbetrieb*2 Die Bedienung der Schaltgeräte einschließlich Erdungsschalterin den Einspeisefeldern ist nur vom Netzbetreiberbzw. deren Beauftragten zulässig. Plombieren der Schalterantriebeerfüllt diese Forderung nicht. Der jeweilige Antriebist durch ein Hinweisschild „Schalterbedienung nur durchNetzbetreiber-Personal“ zu kennzeichnen.*3 a) Beistellung durch Netzbetreiber*3 b) Beistellung durch Messstellenbetreiber*4 Kurzschlussanzeiger*5 alternativ Lasttrennschalter – Erdungsschalter –Kombination (Verriegelung) möglich*7 für Messzwecke und WartungsarbeitenErdungsschalter sowie deren Antriebe und Bedienhebel sind rot zukennzeichnen.Sämtliche Schaltfeldtüren des Übergabeteiles sind mit Netzbetreiber-Schließzylinder(IKON SL 320) zu versehen und dürfen nurvon Beauftragten des Netzbetreibers geöffnet werden.Sind fest eingebaute Leistungsschalter geplant, ist vor diesem Leistungsschalterein Lasttrennschalter (oder verriegelter Trennschalter)und nach diesem Leistungsschalter eine Lasttrennschalter-Erdungsschalter-Kombination (Verriegelung) vorzusehen. In diesemFall sind vor und nach dem fest eingebauten ErdungsschalterErdungsfestpunkte erforderlich.Alle dargestellten Schutzrelais sind dreipolig auszuführen und alleSchutzrelais sind allpolig anzuschließen. Der Übergabeschutz wirktdirekt auf den Übergabeschalter. Die Beistellung der relevantenSchutzrelais im Übergabeteil erfolgt durch den Netzbetreiber.Vor Beginn der Arbeiten am Übergabeteil benennt der Anlagenbetreiberdem Netzbetreiber-Störungsmanagement einen Anlagenverantwortlichen,der nach DIN VDE0105 /8/ die Verantwortung fürdie Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt.Der zuständige Betriebsverantwortliche (verantwortliche Persongemäß DIN VDE 0105 /8/) ist zu informieren51


EntwurfBild 1.10 Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring, generatorischer Einspeisung mit Kurzschlussstrombeitrag≤ 300 ANES = NetzentkupplungsschutzErdungsfestpunkt 25 mm*1 Schalterbedienung durch Kunden im Normalbetrieb*2 Die Bedienung der Schaltgeräte einschließlich Erdungsschalterin den Einspeisefeldern ist nur vom Netzbetreiberbzw. deren Beauftragten zulässig. Plombieren der Schalterantriebeerfüllt diese Forderung nicht. Der jeweilige Antriebist durch ein Hinweisschild „Schalterbedienung nur durchNetzbetreiber-Personal“ zu kennzeichnen.*3 a) Beistellung durch Netzbetreiber*3 b) Beistellung durch Messstellenbetreiber*4 KurzschlussanzeigerErdungsschalter sowie deren Antriebe und Bedienhebel sind rot zukennzeichnen.Sämtliche Schaltfeldtüren des Übergabeteiles sind mit Netzbetreiber-Schließzylinder(IKON SL 320) zu versehen und dürfen nurvon Beauftragten des Netzbetreibers geöffnet werden.Vor Beginn der Arbeiten am Übergabeteil benennt der Anlagenbetreiberdem Netzbetreiber-Störungsmanagement einen Anlagenverantwortlichen,der nach DIN VDE 0105 /8/ die Verantwortung fürdie Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt.Der zuständige Betriebsverantwortliche (verantwortliche Persongemäß DIN VDE 0105 /8/) ist zu informieren.*6 Bei Anlagen mit Lastabschaltung bei Erdschluss ist einLasttrennschalter mit Arbeitsstromauslöser AC 100Verforderlich.*7 für Messzwecke und Wartungsarbeiten52


EntwurfBild 1.11 Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring, generatorischer Einspeisung mit Kurzschlussstrombeitrag> 300 A, max. 200 ms, bis 1,5 MVANES = NetzentkupplungsschutzErdungsfestpunkt 25 mm*1 Schalterbedienung durch Kunden im Normalbetrieb*2 Die Bedienung der Schaltgeräte einschließlich Erdungsschalterin den Einspeisefeldern ist nur vom Netzbetreiberbzw. deren Beauftragten zulässig. Plombieren der Schalterantriebeerfüllt diese Forderung nicht. Der jeweilige Antriebist durch ein Hinweisschild „Schalterbedienung nur durchNetzbetreiber-Personal“ zu kennzeichnen.*3 a) Beistellung durch Netzbetreiber*3 b) Beistellung durch Messstellenbetreiber*4 Kurzschlussanzeiger*7 für Messzwecke und WartungsarbeitenErdungsschalter sowie deren Antriebe und Bedienhebel sind rot zukennzeichnen.Sämtliche Schaltfeldtüren des Übergabeteiles sind mit Netzbetreiber-Schließzylinder(IKON SL 320) zu versehen und dürfen nurvon Beauftragten des Netzbetreibers geöffnet werden.Ist ein fest eingebauter Leistungsschalter geplant, ist vor diesemLeistungsschalter ein Lasttrennschalter (oder verriegelter Trennschalter)und nach diesem Leistungsschalter eine Lasttrennschalter-Erdungsschalter-Kombination(Verriegelung) vorzusehen.In diesem Fall sind vor und nach dem fest eingebauten ErdungsschalterErdungsfestpunkte erforderlich..Alle dargestellten Schutzrelais sind dreipolig auszuführen und alleSchutzrelais sind allpolig anzuschließen. Der Übergabeschutz wirktdirekt auf den Übergabeschalter.Vor Beginn der Arbeiten am Übergabeteil benennt der Anlagenbetreiberdem Netzbetreiber-Störungsmanagement einen Anlagenverantwortlichen,der nach DIN VDE 0105 /8/ die Verantwortung fürdie Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt.Der zuständige Betriebsverantwortliche (verantwortliche Persongemäß DIN VDE 0105 /8/) ist zu informieren.53


EntwurfBild 1.12 Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring und mit ≥ zwei generatorischen Einspeisungenmit Kurzschlussstrombeitrag in Summe von ≤ 300 ANES = NetzentkupplungsschutzErdungsfestpunkt 25 mm*1 Schalterbedienung durch Kunden im Normalbetrieb*2 Die Bedienung der Schaltgeräte einschließlich Erdungsschalterin den Einspeisefeldern ist nur vom Netzbetreiberbzw. deren Beauftragten zulässig. Plombieren der Schalterantriebeerfüllt diese Forderung nicht. Der jeweilige Antriebist durch ein Hinweisschild „Schalterbedienung nur durchNetzbetreiber-Personal“ zu kennzeichnen.*3 a) Beistellung durch Netzbetreiber*3 b) Beistellung durch Messstellenbetreiber*4 Kurzschlussanzeiger*5 alternativ Leistungsschalter – Erdungsschalter –Kombination (Verriegelung) möglich*7 für Messzwecke und WartungsarbeitenErdungsschalter sowie deren Antriebe und Bedienhebel sind rot zukennzeichnen.Sämtliche Schaltfeldtüren des Übergabeteiles sind mit Netzbetreiber-Schließzylinder(IKON SL 320) zu versehen und dürfen nurvon Beauftragten des Netzbetreibers geöffnet werden.Ist ein fest eingebauter Leistungsschalter geplant, ist vor diesemLeistungsschalter ein Lasttrennschalter (oder verriegelter Trennschalter)und nach diesem Leistungsschalter eine Lasttrennschalter-Erdungsschalter-Kombination(Verriegelung) vorzusehen.In diesem Fall sind vor und nach dem fest eingebauten ErdungsschalterErdungsfestpunkte erforderlich.Alle dargestellten Schutzrelais sind dreipolig auszuführen und alleSchutzrelais sind allpolig anzuschließen. Der Übergabeschutz wirktdirekt auf den Übergabeschalter.Vor Beginn der Arbeiten am Übergabeteil benennt der Anlagenbetreiberdem Netzbetreiber-Störungsmanagement einen Anlagenverantwortlichen,der nach DIN VDE 0105 /8/ die Verantwortung fürdie Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt.Der zuständige Betriebsverantwortliche (verantwortliche Persongemäß DIN VDE 0105 /8/) ist zu informierenBei mehr als einem Abgangsfeldim Betriebsteilfordert der Netzbtreibereinen Übergabeschalter.54


EntwurfBild 1.13 Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring und Einspeisung über Wechselrichtermit einem Transformator ≤ 800 kVANES = NetzentkupplungsschutzErdungsfestpunkt 25 mm*1 Schalterbedienung durch Kunden im Normalbetrieb*2 Die Bedienung der Schaltgeräte einschließlich Erdungsschalterin den Einspeisefeldern ist nur vom Netzbetreiberbzw. deren Beauftragten zulässig. Plombieren der Schalterantriebeerfüllt diese Forderung nicht. Der jeweilige Antriebist durch ein Hinweisschild „Schalterbedienung nur durchNetzbetreiber-Personal“ zu kennzeichnen.*3 a) Beistellung durch Netzbetreiber*3 b) Beistellung durch Messstellenbetreiber*4 KurzschlussanzeigerErdungsschalter sowie deren Antriebe und Bedienhebel sind rot zukennzeichnen.Sämtliche Schaltfeldtüren des Übergabeteiles sind mit Netzbetreiber-Schließzylinder(IKON SL 320) zu versehen und dürfen nurvon Beauftragten des Netzbetreibers geöffnet werden.Vor Beginn der Arbeiten am Übergabeteil benennt der Anlagenbetreiberdem Netzbetreiber-Störungsmanagement einen Anlagenverantwortlichen,der nach DIN VDE 0105 /8/ die Verantwortung fürdie Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt.Der zuständige Betriebsverantwortliche (verantwortliche Persongemäß DIN VDE 0105 /8/) ist zu informieren.*6 Bei Anlagen mit Lastabschaltung bei Erdschluss ist einLasttrennschalter mit Arbeitsstromauslöser AC 100Verforderlich.*7 für Messzwecke und Wartungsarbeiten55


EntwurfBild 1.14 Übergabestation mit Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring und Einspeisung über Wechselrichtermit einem Transformator > 800 kVA oder ≥ zwei Kundenabgangsfeldern bis 3 MVANES = NetzentkupplungsschutzErdungsfestpunkt 25 mm*1 Schalterbedienung durch Kunden im Normalbetrieb*2 Die Bedienung der Schaltgeräte einschließlich Erdungsschalterin den Einspeisefeldern ist nur vom Netzbetreiberbzw. deren Beauftragten zulässig. Plombieren der Schalterantriebeerfüllt diese Forderung nicht. Der jeweilige Antriebist durch ein Hinweisschild „Schalterbedienung nur durchNetzbetreiber-Personal“ zu kennzeichnen.*3 a) Beistellung durch Netzbetreiber*3 b) Beistellung durch Messstellenbetreiber*4 KurzschlussanzeigerErdungsschalter sowie deren Antriebe und Bedienhebel sind rot zukennzeichnen.Sämtliche Schaltfeldtüren des Übergabeteiles sind mit Netzbetreiber-Schließzylinder(IKON SL 320) zu versehen und dürfen nurvon Beauftragten des Netzbetreibers geöffnet werden.Vor Beginn der Arbeiten am Übergabeteil benennt der Anlagenbetreiberdem Netzbetreiber-Störungsmanagement einen Anlagenverantwortlichen,der nach DIN VDE 0105 /8/ die Verantwortung fürdie Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt.Der zuständige Betriebsverantwortliche (verantwortliche Persongemäß DIN VDE 0105 /8/) ist zu informieren.*6 Bei Anlagen mit Lastabschaltung bei Erdschluss ist einLasttrennschalter mit Arbeitsstromauslöser AC 100Verforderlich.*7 für Messzwecke und Wartungsarbeiten56


EntwurfC2 MesseinrichtungenBild 2.1Messeinrichtung bei Anschluss an einem offenen Ring, ohne Lastabschaltung bei Erdschluss, ohne ÜbergabeschutzU = AX = Nu = ax = nK = P1L = P2k = S1l = S257


EntwurfBild 2.3Messeinrichtung bei Anschluss an einem offenen Ring, ohne Lastabschaltung bei Erdschluss, mit Übergabeschutz**Die da-dn-Wicklung istmit einer vom Netzbetreibervorgegebenen Dämpfungseinrichtungzu beschaltenLeiterquerschnitt 6 mm 2 CuU = AX = Nu = ax = nK = P1L = P2k = S1l = S259


EntwurfBild 2.4Messeinrichtung bei Anschluss an einem offenen Ring, mit Lastabschaltung bei Erdschluss, mit ÜbergabeschutzU = AX = Nu = ax = ne = dan = dnK = P1L = P2k = S1l = S260


EntwurfBild 2.5Messeinrichtung bei Anschluss an einem offenen Ring mit Spannungsschutz, ohne Übergabeschutzbei Übergabestationen mit generatorischer Einspeisung und/oder Wechselrichter, Teil 1e =^ dan =^ dnU =^ Au =^ aX =^ Nx =^ nK =^ Lk =^ l-X1 Reihenklemme an der Messzeile(1 – 16 ist mit einem Iso-Streifen plombierbar abzudecken)-X2 Reihenklemme am Zählermess-Satz1) Querschnittsangabe erfolgt durch<strong>Stromnetz</strong> <strong>Berlin</strong> GmbH2) potentialfreier Kontakt (-K98)zur Auslösung des Einspeise-Leistungsschalters3) Einphasiges Spannungs-Überwachungsrelais Fa. Bender,Typ VME421H-D-1, Art.-Nr. B 7301 00034) Dreiphasiges Spannungs-Überwachungsrelais Fa. Bender,Typ VMD423H-D-3, Art.-Nr. B 7301 00225) Arbeitsstromfallklappe Fa. Mauell,Typ MR11, Bestell-Nr.: Aufbau 11-9082a; Einbau 11-9282a6) ggf. zur Klemmenleiste des vorh. Übergabeschutzes7) PSU als Kondensatorauslösegerät Fa. KRIES ENERGIETECHNIKTyp: PSU_110V_0,1As, Art.Nr. 250072261


EntwurfBild 2.6Messeinrichtung bei Anschluss an einem offenen Ring, ohne Lastabschaltung bei Erdschluss, ohne Übergabeschutz,für Baustromstationen im 10-kV-NetzIm 6 kV-Netz sind Spannungswandlermit da-dn-(e-n) Wicklung undDämpfungseinrichtung einzusetzen.U = AX = Nu = ax = ne = dan = dnK = P1L = P2k = S1l = S263


EntwurfBild 2.7Messeinrichtung bei Anschluss an einem offenen Ring ohne Lastabschaltung bei Erdschluss,mit Übergabeschutz für Baustromstationen im 10-kV-NetzU = AX = Nu = ax = ne = dan = dnK = P1L = P2k = S1l = S264


EntwurfC3 MesswandlerBild 3.1Anschluss der Mittelspannungsstromwandler für die MesseinrichtungFür jeden Außenleiter ist ein Stützerstromwandler nachDIN 42600, U m 12 kV vorzusehen.Es werden Stromwandler nach DIN 42600, Teil 4 (kleine Bauform)eingesetzt. Um die Auswechselbarkeit der Wandler zugewährleisten, ist die maximal mögliche Bauhöhe (h 2 ) der Stromwandlernach DIN 42600 zu beachten. Ebenfalls sind die in derDIN 42600 angegebenen Grundplatten-Befestigungsmaße (e1,e2) einzuhalten. Die den Wandlern beigefügten Einbauhinweisesind zu berücksichtigen.Vor den Klemmkästen der Stromwandler ist im Abstand vonca. 100 mm ein Verdrahtungskanal für die Sekundärverdrahtunganzubringen. Auf die Primäranschlüsse dürfen keine unzulässigenKräfte übertragen werden.Die Stromwandler sind so einzubauen, dass die Bezeichnungen„K bzw. P1“ zur Energieseite und „L bzw. P2“ zur Verbraucherseiteangeordnet und die Sekundärklemmen gut zugänglichsind.65


EntwurfBild 3.2Anschluss der 6/10-kV-Spannungswandler für die MesseinrichtungFür jeden Außenleiter ist ein einpolig isolierter Spannungswandlernach DIN 42600, U m 12 kV vorzusehen. Es sind Spannungswandlernach DIN 42600, Teil 7 (kleine Bauform, Baugröße A)oder Teil 3 (große Bauform) erforderlich.Die den Wandlern beigefügten Einbauhinweise sind zu berücksichtigen.Vor den Klemmkästen der Spannungswandler istein Abstand von ca. 100 mm ein Verdrahtungskanal für dieSekundärverdrahtung anzubringen.Die Reihenklemmen erfüllen nachstehende Bedingungen:• Klemmen mit Schraubenverbindung fürLeiterquerschnitte bis 10 mm 2 Cu• Isolierstege in den Brücken• Nennspannung 500 V• Sicherungsreihenklemmen mit Schmelzeinsatz6,3 A (mit Kennmelder)Für die sekundären Strom- und Spannungsmessleitungenwerden in der Schaltanlage Reihen- und Sicherungsklemmen(X1) so angebracht, dass Kontrollmessungen ohne Öffnen derSchaltfelder möglich sind.66


EntwurfDie Querschnitte der Sekundärleitungen zwischen den Wandlernund den Reihenklemmen (X1) betragen für Spannungsmessleitungen6 mm 2 Cu und für Strommessleitungen 4 mm 2 Cu.Für diese Verbindung können massive oder flexible Leitungen(H07V-K oder H07V-U) verwendet werden.Der Querschnitt der Strom- und Spannungsmessleitungenzwischen den Reihenklemmen (X1) und (X2) beträgt 4 mm 2 Cu(Leitungslänge ≤15 m). Sind im Ausnahmefall Leitungslängen> 15 m erforderlich, wird der Querschnitt vom Netzbetreiberangegeben. Der Mindestquerschnitt für Steuerleitungen beträgt1,5 mm 2 Cu.Die Messwandler-Sekundärleitungen sind ungeschnitten vonden Wandlerklemmen zur X1-Klemme zu führen und von derX1-Klemme genauso ungeschnitten zum Zählerschrank zuführen.Als Leitungen sind zu verwenden: Kunststoffaderleitungen(H07V-U) in Isolierrohr, Mantelleitungen (NYM), Kunststoffkabel(NYY) oder (NYC(W)Y).Die Messleitungen werden vom Anlagenerrichter so verlegt,dass sie auf der ganzen Länge mechanisch geschützt sind undsich nach Möglichkeit während des Betriebes auswechselnlassen. Die in den Zählerschrank eingeführten und abgesetztenLeitungsenden sollen ca. 1 m lang sein. Der Anschluss an dieReihenklemmen (X2) erfolgt durch Mitarbeiter des Messstellenbetreibers.67


EntwurfC4 Niederspannungsseitige MessungBild 4.1Niederspannungsseitige Messung68


C5 Anordnung von Endverschlüssen und Anschaltungvon Kurzschlussanzeigern (KA)EntwurfBild 5.1Anordnung von Endverschlüssen für 10-kV-Einleiterkabel des Netzbetreibers (ohne KA)69


EntwurfBild 5.2Anordnung von Endverschlüssen für 10-kV-Einleiterkabel des Netzbetreibers (mit KA)*1 KA-Anzeigeeinheit für Feld 1 und 2 (mit Montagewinkel),ggf. können vorhandene Einbauplätze fürKurzschlussanzeiger alternativ genutzt werden*2 Kunststoffrohr (PG-16)*4 flexibles Kunststoffrohr (PG-16)Montage durch den Schaltanlagenerrichter*6 Erdleitungsanschlusspunkt mit M 10 Bolzen*7 isolierte Anschlussschiene für Kabelschirme*8 3 Durchführungen mit jeweils Ø 50 mm*9 Die Messwertgeber der KA für L1, L2, L3 werden durchden Netzbetreiber montiert.Die Kabellängen der Umbauwandler sind so zu bemessen,dass sie bis zum Durchführungsblech reichen.Eine Leitungsreserve von 500 mm ist zuzüglich vorzusehen.70


EntwurfBild 5.3Anschaltung der KA, Variante A1) Der Kabelendverschluss muss isoliert aufgebaut werden.35 mm 2 flexibler Feinerdungsanschlussmit feindrähtiger Cu-Leitung2) konfektionierte Leitung3) Kurzschlussgeber Mit-System (Einbaurichtung: B = kabelseitig)4) Dip-Schalter5) Kurzschlussanzeiger (B = Binäreingang)6) KA setzen7) KA rücksetzen8) Sammelmeldekontakt für Kurzschluss und Erdschluss71


EntwurfBild 5.4Anschaltung der KA, Variante B1) Der Kabelendverschluss muss isoliert aufgebaut werden.35 mm 2 flexibler Feinerdungsanschlussmit feindrähtiger Cu-Leitung2) konfektionierte Leitung3) Kurzschlussgeber Mit-System4) Einstellvorgabe Dip-Schalter5) Kurzschlussanzeiger (B = Binäreingang)6) KA setzen7) KA rücksetzen8) Sammelmeldekontakt für Kurzschluss und Erdschluss72


EntwurfBild 5.5Anschaltung der KA, Variante C1) Der Kabelendverschluss muss isoliert aufgebaut werden.35 mm 2 flexibler Feinerdungsanschlussmit feindrähtiger Cu-Leitung2) konfektionierte Leitung3) Messwertgeber Mit-System (L1, L3)4) Messwertgeber Null-System (I 0)6) Kurzschlussanzeiger (Anzeigeeinheit)73


EntwurfC6 FernsteuerungEs erfolgt eine planmäßige Automatisierung des Mittelspannungsnetzes.Folgende Voraussetzungen sind in denEinspeisefeldern zu erfüllen:• Lasttrennschalter mit Motorantrieben(Betätigungsspannung 24 V DC; max. 150 VALeistungsaufnahme pro Motor; max. Leistungsaufnahmezeit30 s)• Schalterstellungs-Meldekontakte• fernrückstellbare Kurzschlussanzeiger mitMeldekontakten• Steuerungen und Verriegelungen, die nicht mechanisch ausgeführtwerden müssen, sind vorzugsweise in Relaistechnik zurealisieren. Sie sind so aufzubauen, dass im passiven Zustandkein elektrischer Eigenverbrauch entsteht.Es sind folgende Voraussetzungen im Stationsraum zu erfüllen:• freie Wandfläche im Mittelspannungsraum in begehbaren Stationenbzw. Raum oberhalb der Schaltanlage in Kompaktstationenzur Installation eines Fernwirkgehäuses(B x L x H = 462 x 600 x 88,4 mm).• Übergabepunkt für Fernmeldekabel bzw. Möglichkeit zumSetzen einer Tetrafunkantenne• Beistellung einer Hilfsspannungsversorgung (Hausanschluss)Die vorgenannte Schaltanlagen- und Stationsausrüstung ist vomEigentümer der Übergabestation und zu dessen Lasten sicherzustellen.Alle Komponenten müssen im Stationsraum bzw. in der fabrikfertigenStation installiert werden.Technische Details sind in der KG4051 -Technische Beschreibung„Fernsteuerung von Netz- und Übergabestationen imMS-Netz“ hinterlegt und sind einzuhalten.74


EntwurfBild 6.1Prinzipschaltplan FernsteuerungHA: alternativ Niederspannungsverteilung überKundenkabel wenn HA wirtschaftlich nicht realisierbar75


EntwurfBild 7.1Ausführungsvariante für Rohrtrassen ohne Kabelzugschacht*Bei Trassenverlauf mit einer Länge über 100 m wird dieRohrtrasse nach jeweils 100 m an geeigneten Stellenunterbrochen.Die Rohrunterbrechungen sind als Kabelzugschächteauszuführen und können auch für Änderungen derTrassenrichtung genutzt werden.77


EntwurfBild 7.2Ausführungsvariante für Rohrtrassen mit KabelzugschachtFestigkeit entsprechend Belastung. Abdichtung gegen WasserundSchwemmsand. Schacht ohne Längs- und Querträger.Die Aufnahme der Schachtdeckel muss ohne Spezialwerkzeugund auf der gesamten Oberfläche möglich sein. Gewährleistetder Grundstückseigentümer eine dauerhafte Zugänglichkeit derTrasse (keine Überbauung und Befestigung der Oberfläche)kann auf Kabelzugschächte verzichtet und die Trasse entsprechendBild 7.4 ausgeführt werden.Rohrmuffen sind in Ziehrichtung einzubauen.78


EntwurfBild 7.3Rohrmuffe79


EntwurfBild 7.4Ausführungssonderrohrtrassen ohne KabelzugschachtLegetiefen• Die herzustellende Grabentiefe richtet sich nach der Anzahlder im Graben übereinander zu legenden Kabel und nach denggf. bereits im Kabelgraben vorhandenen Anlagen.• Als Schutzmaßnahme gegen äußere mechanische Einflüsseist zwischen der endgültigen Geländeoberfläche und derGrabensohle die im Folgenden dargestellte Mindestlegetiefeeinzuhalten.80


EntwurfBild 7.5Mindestlegetiefen für Kabelschutzrohre• Die Mindestlegetiefe ergibt sich aus einer Mindestdeckungder obersten Rohrlage von 0,80 m und dem jeweiligen Rohrdurchmesser.• Lässt sich z. B. die Rohrtrasse mit der angegebenen Mindestdeckungnicht einbringen, ist der gesamte flachliegendeBereich mit Beton C16/20 zu ummanteln, zusätzlich mit Stahlplatten(6 mm) zu schützen und mit Trassenwarnband bzw.Schildern zu kennzeichnen. Der Einbau der Schutzabdeckungerfolgt auf einer 100 mm starken Sandüberdeckung über diegesamte Trassenbreite.• Nach schriftlicher Bestätigung durch den Netzbetreiber kannauf einer Teilstrecke, die nicht überbaut oder befestigt wird,z. B. Grünfläche, die Kabellegung ohne Schutzrohr im offenenKabelgraben erfolgen.• Die Mindestlegetiefe der unverrohrten Kabel im offenenKabelgraben beträgt 0,85 m.• Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beiden o. g. Tiefenangaben um Mindestlegetiefen handelt.Größere Tiefen als die vorgeschriebenen Mindestlegetiefenergeben sich durch die mögliche Vielzahl der Kabel oderRohre und dadurch, dass im Erdreich vorhandene Anlagenunterquert werden müssen.• Beim Kreuzen anderer Versorgungseinrichtungen, Bahnanlagenund anderem sind die bestehenden Vorschriften, Richtlinienund Auflagen (Eingaben) der betreffenden Eigentümereinzuhalten.81


EntwurfKabeleinführung in das Gebäude• Kabelkanäle und Durchbrüche werden bauseits abgedichtet.Die Einführung der Kabel in Gebäude erfolgt über geeignetewasserdichte Wanddurchführungen, die direkt mit den Kabelschutzrohrenverbunden werden.• Die Wanddurchführungen einschließlich aller erforderlichenDichtungselemente werden bauseits gestellt und sind vorBeginn der Kabellegung entsprechend den Herstellerangabendurch den Anlagenerrichter zu montieren.• Kabeleinführungen in Gebäude erfolgen bis zu einer Tiefe von1,5 m. Tiefere Gebäudeeinführungen sind mit dem Netzbetreiberabzustimmen. Sie sind mit geeigneten zusätzlichenflexiblen Einführungsrohrsystemen bauseits herzurichten umdie normale Legetiefe zu erreichen.Kabeltrasse / Kabelverlegung innerhalb von Gebäuden• Können in Ausnahmefällen Stationsräume nicht unmittelbaran der Gebäudeaußenwand zum öffentlichen Straßenlanduntergebracht werden ist folgendes zu berücksichtigen: DieKabel werden in einer separaten Trasse verlegt, wobei derenAuswechselbarkeit nicht durch andere Anlagenteile eingeschränktwird.• Die Trassen sind mit dem Hinweisschild „Vorsicht Hochspannung“zu kennzeichnen.• Im Stationsraum offen verlegte Kabel werden innerhalb desHandbereiches vom Anlagenerrichter mechanisch geschützt.• Die Kabeleinführung in die Schaltfelder erfolgt grundsätzlichvon vorn.• Der Kabelanschlussraum in den Schaltfeldern wird so großangelegt, dass nach Aufstellung des Übergabeteiles eine einwandfreieMontage der Kabelendverschlüsse erfolgen kann.Gegebenenfalls müssen Gerüstteile der Schaltfelder bzw.Bodenplatten ausbaubar sein. Insbesondere die Größe derSchaltfelder für Doppel- und Dreifachkabelanschlüsse werdenvom Anlagenerrichter bereits in der Planungsphase mit demNetzbetreiber abgestimmt.• Innerhalb des Schaltfeldes ist eine herausnehmbare geteilteBodenabdeckung vorzusehen. Diese Bodenabdeckung darf inihrer Lage nicht verändert werden können, muss trittfest seinund muss einen Schutz gegen direktes Berühren (SchutzgradIP2X) gewährleisten.• Der Kabelbiegeradius beträgt mindestens 0,6 m.• Erforderliche Brandschutzmaßnahmen, z. B. Brandschottungen,werden unter Beachtung der geltenden Vorschriftendurch den Kunden ausgeführt. Die Kabelverbindung zwischenGebäudeaußenwand und Stationsraum ist mit Kabelschutzrohrenin mindestens feuerhemmender Bauweise auszuführen.Der Brandschutz wird vom Kunden dauerhaft gewährleistet.• Die Kabel werden in einem Abstand von maximal 0,8 mbefestigt.• Schellen sind nach Vorgabe des Netzbetreibers in ausreichenderAnzahl für die Netzbetreiberkabel im elektrischenBetriebsraum bereitzuhalten.82


EntwurfC8 Schutz- und BetriebserdungFür Gebäude, in denen Mittelspannungsschaltanlagen errichtetwerden sollen, sind Fundamenterder vorzusehen. Falls in bereitsbestehenden Gebäuden der Anschluss an einen Fundamenteder nicht möglich ist, muss eine wirksame Erdung durch andereMaßnahmen (z. B. Tiefenerder) sichergestellt werden.Bei der Errichtung von Gebäuden für Mittelspannungsschaltanlagen,die außerhalb von Gebieten mit geschlossener Bebauungliegen, können besondere Maßnahmen (z. B. Steuererder)erforderlich sein.In der Nähe der Einspeisefelder bzw. der Kabeleinführung isteine Potentialausgleichsschiene anzubringen, an die alle Erderangeschlossen werden müssen und mit Zielbezeichnung zuversehen sind.Unterstationen sind in jedem Fall durch eine zusätzliche Erdungssammelleitungmit der Potentialausgleichsschiene zuverbinden. Es sind folgende Erdungsleitungen einzusetzen:• 50 mm 2 Cu oder• ca. 100 mm 2 (z. B. 26 mm x 4 mm) Bandstahl83


EntwurfBild 8.1Beispiel für die Schutz- und Betriebserdung einer Kundenanlage mit Potentialausgleich84


EntwurfC9 Fußböden – DoppelbödenTechnische Mindestanforderungen des Netzbetreibers fürStationsräumeKonstruktion der Platten• Ableitwiderstand mind. 10 6 Ω bis max. 10 9 Ω• Größe max. 60 x 60 cmBeläge• Normalbelag Kunststoff• glatte Oberfläche,• Farbe grau oder ähnlichTragkonstruktion• Stützen im Fußboden verschraubt, untereinander leitfähigverbunden• Anschluss an die Erdungsanlage möglich• grundsätzlich Raster- und TragstäbeZubehör• Saugheber doppelt für jeden „Netzbetreiberraum“Besonderheiten• Stützen im Bereich von Kabeleinführungen oder -durchführungendürfen erst mit einem Abstand von 60 cm zu ihnenmontiert werden.• Metallteile untereinander leitfähig verbindenWeitere Details sind in der KG 4057 „Anforderungen an Doppelbödenin Netz- und Übergabestationen” beschrieben.85


EntwurfAnhang DFormulareDer Netzbetreiber legt die Inhalte der Vordrucke eigenverantwortlich fest.D. 1 Antragstellung 87D. 2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen 88D. 3 Netzanschlussplanung 90D. 4 Errichtungsplanung 91D. 5 Inbetriebsetzungsauftrag/Fertigmeldung der elektrischen Anlage 92D. 6 Erdungsprotokoll 93D. 7 Prüfprotokoll für Kundenschutz Erzeugung 94D. 8 Prüfprotokoll für Messstellenbetrieb und Messung 95D. 9 Inbetriebsetzungsprotokoll 9786


EntwurfD.1Antragstellung für Netzanschlüsse (Mittelspannung)vom Kunden auszufüllenAnlagenanschriftAnlagenerrichterStationsname/Feld-Nr.Firma, OrtStraße, HausnummerTelefonPLZ, OrtE-MailAnschlussnehmer (Eigentümer)Name, VornameStraße, HausnummerPLZ, OrtTelefonE-MailAnlagenart: Neuerrichtung Erweiterung RückbauWichtige AngabenÖrtliche Lage des zu versorgenden Grundstücks(Plan im Maßstab mindestens 1:1.000)mit Vorschlägen zu möglichen Stationsstandortenvorhanden ja neinDatenblatt zur Beurteilungvon Netzrückwirkungen ausgefüllt(s. Anhang D.2)janeinVoraussichtlicher LeistungsbedarfkVAZeitlicher Bauablaufplan vorhanden(bitte beifügen)janeinBaustrombedarf ja neinwenn ja: LeistungBeginndatumkVAGeplanter Inbetriebsetzungstermin: (Datum)UnterschriftOrt, DatumAnschlussnehmer87


EntwurfD.2Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen 1/2(Mittelspannung)vom Kunden auszufüllenAnlagenanschriftStraße, HausnummerStationsname/Feld-Nr.PLZ, OrtTransformatorenBlindleistungskompensation (Bereich der einstellbaren Blindleistung)Bemessungsleistung S rTkVABlindleistung je StufekVArSchaltgruppe:Zahl der StufenRelative Kurzschlussspannung u k %Bemessungsspannung OS/US / kVVerdrosselungsgrad/ResonanzfrequenzBereich der einstellbaren BlindleistungkVArKurzschlussverluste P kkWfeste Spannungsstufen %Stufenschalter Schrittweite: Stufen:%SchweißmaschinenHöchste SchweißleistungLeistungsfaktorAnzahl der Schweißvorgänge1/minDauer eines SchweißvorgangesMotoren/GeneratorenI a I rMotorErzeugung aus: Anlaufschaltung direktVerhältnis Anlaufstrom/Bemessungsstrom / Anzahl der Last-/DrehrichtungswechselMotor mit Strom richterantriebWindWasserStern/DreiecksonstigeGeneratorPVAsynchronBHKW EEG Anlaufmit LastSynchronBHKW KWKGohne LastBemessungsspannungV GeneratorherstellerBemessungsstromA Generator-TypBemessungsleistungkVA Generatorreaktanz xd“Max. Wirkleistung P EmaxkW Resistanz R G (Ständerwicklungs-Widerstand)Leistungsfaktor (von bis)Wirkungsgradmax. Anfangskurzschlusswechselstrom I K “Anzahl der Anläufe je Stunde oder Tag88Ω1/min


EntwurfD.2Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen 2/2(Mittelspannung)vom Kunden auszufüllenStromrichter(Eingangs-) GleichrichterBemessungsleistung kVa Pulszahl bzw. Schaltfrequenz Steuerung: gesteuertungesteuertGleichrichter Schaltung (Brücke u. a.) Zwischenkreis vorhandenFrequenzumrichterinduktivDrehstromstellerkapazitivStromrichtertransformator Kommutierungsinduktivitäten Kurzschlussbegrenzende MaßnahmenSchaltgruppe mH janeinBemessungsleistung kVA IS-Limiter-Drosselrelative Kurzschlussspannung U K %DrosselspuleFlickerBemessungsstrom A Langzeitflickerstärke P lt Bemessungsscheinleistung S rEKurzschlussspannung U KR % Flickerkoeffizient c kVAHerstellerangaben zu den netzseitigen OberschwingungsströmenOrdnungszahl 3 5 7 9 11 13 17 19 23 25I µ [A]BemerkungenUnterschriftOrt, DatumAnschlussnehmer89


EntwurfD.3Netzanschlussplanung (Mittelspannung)Checkliste für den Netzbetreiber für die Festlegung des NetzanschlussesAnlagenanschriftStationsname/Feld-Nr.Straße, HausnummerPLZ, OrtStandort der Übergabestation und Leitungstrasse des Netzbetreibers geklärt? ja neinAufbau der Mittelspannungsschaltanlage geklärt? ja neinErforderliche Schutzeinrichtungen für Einspeise- und Übergabefelder geklärt? ja neinFernsteuerung/Fernüberwachung und erforderl. Umschaltautomatiken geklärt? ja neinArt und Anordnung der Messeinrichtung geklärt? ja neinEigentumsgrenze geklärt? ja neinLiefer- und Leistungsumfang von Kunde und Netzbetreiber geklärt? ja nein90


EntwurfD.4Errichtungsplanung (Mittelspannung)Rechtzeitig vor Baubeginn und Bestellung der wesentlichen Komponentender Übergabestation vom Kunden an den Netzbetreiber zu übergebenAnlagenanschriftAnlagenbetreiberStationsname/Feld-Nr.Name, VornameStraße, HausnummerStraße, HausnummerPLZ, OrtPLZ, OrtTelefonE-MailMaßstäblicher Lageplan des Grundstückes mit eingezeichnetem Standort der Übergabestation,der Trasse des Netzbetreibers sowie der vorhandenen und geplanten Bebauung beigefügt? ja neinÜbersichtsschaltplan der gesamten Mittelspannungsanlage einschließlich Transformatoren,Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen (wenn vorhanden, Daten der Hilfsenergiequelle)incl. der Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenzen beigefügt? ja neinZeichnungen aller Mittelspannungs-Schaltfelder mit Anordnung der Geräte beigefügt?(Montagezeichnungen) ja neinAnordnung der Messeinrichtung (incl. Datenfernübertragung) beigefügt? ja neinGrundrisse und Schnittzeichnungen (möglichst im Maßstab 1:50), der elektrischen Betriebsräumefür die Mittelspannungsschaltanlage und der Transformatoren beigefügt?(Aus diesen Zeichnungen muss auch die Trassenführung der Leitungen und der Zugang zur Schaltanlageersichtlich sein) ja neinEinvernehmliche Regelung bezüglich des Standortes und Betriebes der Übergabestation und derNetzbetreiber-Kabeltrasse zwischen dem Haus- und Grundeigentümer und dem Errichter bzw. dem Betreiberder Übergabestation (wenn dies unterschiedliche Personen sind) erzielt? ja neinLiegen Nachweise zur Erfüllung der technischen Forderungen des Netzbetreibersgemäß Kapitel 3 der TA-MS beim Netzbetreiber vor?(Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die gesamte Übergabestation, …) ja neinLiegt ein Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die Mittelspannungsschaltanlage vor? ja nein91


EntwurfD.5Inbetriebsetzungsauftrag (Mittelspannung)vom Anlagenerrichter auszufüllenAnlagenanschriftStationsname/Feld-Nr.Straße, HausnummerPLZ, OrtMessstellenbetriebDie Bereitstellung der Messeinrichtung erfolgt durch den Netzbetreiber oder durch einen anderen Messstellenbetreiber – MSB –(In diesem Fall bitte die MSB-ID laut MSB-Rahmenvertrag angeben):Es handelt sich um: Gewünschte Messeinrichtung: Eigentümer Wandler:Einbau Drehstromzähler NetzbetreiberAusbau Lastgangzähler MessstellenbetreiberWechsel der Zählung (für o. g. Messstelle) 2 Energieeinrichtungen AnschlussnehmerAnlagendaten Bedarfsart Leistung/ArbeitNeuanlage Gewerbe maximal gleichzeitige Leistung:WiederinbetriebnahmeLandwirtschaftAnlagenänderung Industrie kWEEG-AnlageBaustromKWK-Anlage sonstiger Kurzzeitanschluss: Voraussichtlicher Jahresverbrauch:sonstige:kWhNetzeinspeisungaus Windkraftaus Wasserkraftaus BHKWaus PhotovoltaikHinweis zur StromlieferungVor der Aufnahme der Anschlussnutzung ist vom Anschlussnutzer einStromliefervertrag mit einem Stromlieferanten zu schließen.Unterschriftsonstige:InbetriebsetzungOrt, DatumAnschlussnutzer (Auftraggeber)Die von mir/uns ausgeführte Installation der Übergabestation ist unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichenVerfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, nach den Bedingungender BDEW-Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung“ und den Technischen Anschlussbedingungen desNetzbetreibers von mir/uns errichtet, geprüft und fertig gestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dokumentiert.UnterschriftOrt, DatumAnlagenerrichter (Elektrofachbetrieb)92


EntwurfD.6Erdungsprotokoll (Mittelspannung)vom Kunden auszufüllenAnlagenanschriftStationsname/Feld-Nr.Straße, HausnummerPLZ, OrtSkizze der ausgeführten Erdungsanlage mit Messpunkten (bitte Nordpfeil einzeichnen)Ausgeführt durch Firma:Datum:Bodenart Erdung ErdmaterialLehm Tiefenerder ja neinHumus Oberflächenerder ja nein MessgerätSand Steuererder ja neinKies Fundamenterder ja neinfelsigGesamtlängeBoden Tiefenerder mfeuchttrocken Oberflächenerder mHochspannungsschutzerderΩGesamterdungs-Impedanzwertnach Verbindung von Hochspannungsschutz- undNiederspannungs-Erdungsanlage:Mängelneinja, (welche)ΩNiederspannungsbetriebserderΩ93


EntwurfD.7Prüfprotokoll für Kundenschutz Erzeugung(Mittelspannung)vom Kunden auszufüllenSchutzrelaisRelaisart:Fabrikat:Softwarestand: -Typ:Fabriknummer:Bestätigungsspannung:VWandler-Sekundär-Nennstrom 1A 5AFunktion Einstellgröße Einstellwert (soll) Gemessen (ist)Spannungssteigerungsschutz U >> 1,15 U ct U >>U >t U >≤ 100 ms1,08 U c1 minSpannungsrückgangsschutz U < 0,8 U ct U


EntwurfD.8Prüfprotokoll für Messstellenbetrieb und Messung 1/2(Mittelspannung)Stationsnummer/Anlagennummer: Neuanlage Änderung GerätetauschKundeAnlagenerrichter/InstallateurName, Vorname/FirmaFirma, OrtStraße, HausnummerTelefonPLZ, OrtE-MailZusatzhinweis zum Standort:Bei Datenfernabl. DFÜ Tel.-Nr.:Messanordnung/Messschaltungs-Nr.:Technische Daten der AnlageSpannungswandler Gerätenummer: Modell/Typ: Übersetzung: Klasse: VA: Eichjahr:L1L2L3Stromwandler Gerätenummer: Modell/Typ: Übersetzung: Klasse: VA: Eichjahr:L1L2L3ZählernummerAnzahl RückstellungenWandlerkonstante Wirkleistung. Max. 1Schaltungsnummer Wirkleistung. Max. 2ZusatzgeräteWirkarbeit HochtarifVerwendete MesssatzsicherungWirkarbeit NiedertarifModemnummerBlindleistung. Max.Modem ID-Blindarbeit HochtarifMesssatztafelnummerBlindarbeit NiedertarifBemerkungenEingeschaltet am:Datum95


EntwurfD.8Prüfprotokoll für Messstellenbetrieb und Messung 2/2(Mittelspannung)Sichtprüfung auf vorschriftsmäßige Installation ohne Beanstandung Beanstandung*Vorschriftsmäßiger Einbau der Stromwandler mit richtiger Zugehörigkeit ohne Beanstandung Beanstandung*Vorschriftsmäßiger Einbau der Spannungswandler mit richtiger Zugehörigkeit ohne Beanstandung Beanstandung*Montage der Spannungsmessleitungen (erd- und kurzschlusssicher) ohne Beanstandung Beanstandung*Spannungsmessung ohne Beanstandung Beanstandung** Beanstandungen ggf. auf extra Blatt!TrafomessungSpannungsmessungNetzspannung: V L1 V L1/L2 V L1/N VTrafospannung: V L2 V L2/L3 V L2/N VL3 V L1/L3 V L3/N Ve/nVDrehfeld L1/L2/L3 rechts ohne Beanstandung Beanstandung*Isolationswiderstandsmessungder Messleitungen durchgeführtMesswert kOhm ohne Beanstandung Beanstandung*BürdenmessungdurchgeführtMesswert VA ohne Beanstandung Beanstandung*Länge und Querschnitt der MessleitungenStrom m mm 2Spannung m mm 2 ohne Beanstandung Beanstandung*Sonstige Prüfungen ohne Beanstandung Beanstandung*Zählerschrank 2-plätzig 4-plätzig 6-plätzigBemerkungenInbetriebnahme der MessungOrt, DatumUnterschriftUnterschriftBeauftragter des Anlagenerrichters (soweit anwesend)MessstellenbetreiberPlombennummer96


EntwurfD.9Inbetriebsetzungsprotokoll (Mittelspannung) 1/2vom Anlagenerrichter auszufüllenAnlagenanschrift Betriebsverantwortlicher / Verantwortl. Person gem. DIN VDE 0105 /8/Stationsname/Feld-Nr.Name, VornameStraße, HausnummerAnschlussnehmer (Eigentümer)PLZ, OrtName, VornameTelefonTelefonE-MailE-MailAnlagenbetreiberAnlagenerrichterName, VornameFirma, OrtTelefonTelefonE-MailE-MailNetzform gelöscht isloiert niederohmigDokumentation (Übergabe an Netzbetreiber mindestens 1 Woche vor Inbetriebsetzung des Netzanschlusses)Aktualisierte Projektunterlagen der Übergabestation vorhandenInbetriebsetzungsauftrag vorhanden (D.5)Erdungsprotokoll vorhanden (D.6)Eichscheine der Wandler vorhandenNetzführungsvereinbarung erforderlich ja nein wenn ja, vorhandenSchutzprüfprotokoll (D.7) erforderlich ja nein wenn ja, vorhandenFernsteuerung erforderlich ja nein wenn ja, geprüft (incl. Fern-AUS)Messwertübertragung erforderlich ja nein wenn ja, geprüftAbrechnungsmessungVorprüfung und Inbetriebnahme erfolgtBemerkungen97


EntwurfD.9Inbetriebsetzungsprotokoll (Mittelspannung) 2/2vom Anlagenerrichter auszufüllenDie Station gilt im Sinne der zurzeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungs vorschriftBGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofach kräften oderelektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitungv. g. Personen betreten.Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung“und den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabehat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 § 3 und § 5für betriebsbereit erklärt.UnterschriftenOrt, DatumAnlagenbetreiberAnlagenerrichter98


EntwurfAnhang EChecklisten für Abnahme, Inbetriebsetzungund DokumentationDiese Checklisten sind Bestandteil der Abnahme, Inbetriebsetzung und Dokumentation.Deckblatt zu den Checklisten 99Liste 1 Allgemeine Angaben 100Liste 2 Gebäude/Gehäuse 103Liste 3 Mittelspannungsschaltanlage 105Liste 4 Zubehör und Aushänge 107Liste 5 Dokumentation 108Liste 6 Gleichspannungsversorgungsanlage 109ProjektbezeichnungTeilnehmer an der Abnahme/InbetriebsetzungAnschlussnehmer:Anlagenerrichter:Netzbetreiber:Stationsbezeichnung:Sonstige:Ort:Flur/Flurstück:UnterschriftenOrt, DatumAnlagenerrichter: Anschlussnehmer: Für die Belange des Netzbetreibers:UnterschriftUnterschriftUnterschrift99


EntwurfListe 1Allgemeine Angaben 1/3GebäudeBauform:Hersteller/Typ:Baujahr:Eigentümer:Anlagenerrichter:Anlagenbetreiber:Bemerkungen:100


EntwurfListe 1Allgemeine Angaben 2/3MittelspannungsschaltanlageFelder: bis Eigentumsverhältnis:Hersteller:Typ:Anlagenerrichter:Anlagenbetreiber:Isoliermedium: Luft Gas sonstiges Übersichtsschaltplan-Nr:Baujahr: Nachweis der Störlichtbogenfestigkeit ja neinFelder: bis Eigentumsverhältnis:Hersteller:Typ:Anlagenerrichter:Anlagenbetreiber:Isoliermedium: Luft Gas sonstiges Übersichtsschaltplan-Nr:Baujahr: Nachweis der Störlichtbogenfestigkeit ja neinBemerkungen:101


EntwurfListe 1Allgemeine Angaben 3/3TransformatorTrafo: Trafo: Trafo:Hersteller:Typ:Baujahr:Isoliermedium:Nennleistung:Nennspannung:Kurzschlussspannung in % : % % %Schaltgruppe:Bemerkungen:MessungMittelspannungNiederspannungBemerkungen:102


EntwurfListe 2Gebäude/Gehäuse 1/22.1 Die Bauarbeiten - soweit für den Betrieb erforderlich - sind abgeschlossen ja nein entfällt2.2 Kabelanschlussarbeiten sind möglich ja nein entfällt2.3 Das Gebäude und das Dach sind ohne Beschädigung ja nein entfällt2.4 Alle Türen lassen sich ordnungsgemäß öffnen, schließen, verschließen.Türanschlag/Fluchtrichtung korrekt (nach außen zu öffnen) ja nein entfällt2.5 Türfeststeller vorhanden bei fabrikfertigen Stationen ja nein entfällt2.6 Zugangstür von außen nur mit Schlüssel zu öffnen ja nein entfällt2.7 Das Schloss hat Antipanikfunktion ja nein entfällt2.8 Türen mit Doppelschließung sind für die Aufnahme einer Netzbetreiber-Schließung(z. B. Profilhalbzylinder) ausgelegt ja nein entfällt2.9 Beschilderung wie gefordert ja nein entfällt2.10 Kabeleinführung entsprechend Vorgaben ist vorhanden,z.Zt. nicht genutzte Durchführungen sind mit wasserdichten Blinddeckeln versehen(bzw. Abdichtung der Kabeleinführung wie gefordert)Erforderliche Kabelverlegetiefe ist gewährleistet. ja nein entfällt2.11 Die Be- und Entlüftung ist vorhanden und stochersicher ja nein entfällt2.12 Druckentlastungsöffnungen vorhanden ja nein entfällt2.13 Bediengänge entsprechend DIN VDE 0105 ja nein entfällt2.14 Doppelboden verriegelt ja nein entfällt2.15 Kabelkeller wie gefordert ja nein entfällt2 .16 Entlüftungsschächte und Einstiegsmöglichkeit in den Kabelkeller vorhanden und gesichert ja nein entfällt2 .17 Beleuchtungsanlage vorhanden ja nein entfällt2.18 Ausreichend bemessene Auffangwanne ist vorhanden und nach Forderung ausgeführt ja nein entfällt103


EntwurfListe 2Gebäude/Gehäuse 2/22.19 Keine Rohre und Leitungen in der Station vorhanden, die nicht für deren Betrieberforderlich sind ja nein entfällt2.20 Zugänglichkeit der Station ist zu jeder Zeit sichergestellt ja nein entfällt2.21 Zählerplatzgestaltung entsprechend Vorgaben des Netzbetreibers ja nein entfälltBemerkungen:zu lfd. Nr.104


EntwurfListe 3Mittelspannungsschaltanlage 1/23.1 Schaltanlage nach Vorgabe aufgebaut (Übersichtsschaltplan) ja nein entfällt3.2 Feldnummerierung und Kennzeichnung entsprechend Übersichtsschaltplan ausgeführt ja nein entfällt3.3 Es sind keine erkennbaren äußeren Beschädigungen vorhanden ja nein entfällt3.4 Die Schaltanlage ist mit der Unterkonstruktion (Tragrahmen)gemäß Her stellerangaben verbunden ja nein entfällt3.5 Leistungsschilder der Schaltanlage sind in deutscher Sprache;der Inhalt entspricht den Bestellangaben; sie sind dauerhaft befestigt ja nein entfällt3.6 Blindschaltbild entsprechend Vorgaben vorhanden ja nein entfällt3.7 Möglichkeiten zum Feststellen der Spannungsfreiheit und Durch führen desPhasenvergleiches sind gegeben ja nein entfällt3.8 Spannungsprüfsysteme (<strong>Berlin</strong> nur niederohmig):Die kap. Messpunkte sind unverwechselbar den Abgängen zu geordnetund entsprechend der Norm beschriftet ja nein entfälltDie Schutzkappen der Messbuchsen sind unverlierbar an gebracht ja nein entfälltDie Lage der kapazitiven Abgriffe in der Schaltanlagesind auf dem Blindschaltbild dargestellt ja nein entfällt3.9 Kurzschlussanzeiger:wie gefordert eingebaut ja nein entfälltAnsprechwert und Rückstellzeit wie gefordert eingestellt ja nein entfällt3.10 Schaltgeräte:Alle Schaltgeräte lassen sich ein- und ausschalten ja nein entfälltGeforderte Verriegelungen funktionsfähig ja nein entfälltDie Schalterstellungsanzeigen stimmen eindeutig mit der je weiligenSchalterstellung überein ja nein entfälltMaßnahmen gegen unbefugtes Betätigen der Schaltgeräte und Öffnen der Türenfür die im Verfügungsbereich des Netzbetreiber stehenden Felder sind getroffen ja nein entfällt105


EntwurfListe 3Mittelspannungsschaltanlage 2/23.11 Außenleiterkennzeichnung in allen Feldern erfolgt (L1, L2, L3) ja nein entfällt3.12 Gasdichtigkeitsanzeige (z. B. grün/rot-Anzeige) ist vorhanden; Gasdruck ist ausreichend ja nein entfällt3.13 Schutzkonzept für die Übergabestelle einschließlich Sekundär technik und Meldungenentsprechen Vorgaben des NetzbetreibersSchutzprüfprotokolle liegen vor! ja nein entfällt3.14 Die Schutzeinrichtungen (Trafo- und Leitungsschutz) sindgemäß Vorgaben des Netzbetreibers eingestellt ja nein entfällt3.15 Berührungsschutz sichergestellt ja nein entfällt3.16 Ausführung und Anordnung der Erdungsfestpunkte wie gefordert ja nein entfällt3.17 Schaltfeld- und Nischentüren schließen in Fluchtrichtung ja nein entfällt3.18 Fernsteuerung gemäß Vorgaben des Netzbetreibers geprüft ja nein entfälltPrüfprotokolle liegen vor! ja nein entfällt3.19 Antennenanlage (für die Fernsteuerung) entsprechend der KG 4051 ja nein entfällt3.20 Erdschlusserfassungssysteme gemäß Vorgaben des Netzbetreibers ja nein entfälltBemerkungen:zu lfd. Nr.106


EntwurfListe 4Zubehör und Aushänge 1/14.1 Anzeigegeräte für kapazitive Messpunkte vorhanden ja nein entfällt4.2 Betätigungsstangen vorhanden ja nein entfällt4.3 Erforderliche Schalthebel vorhanden ja nein entfällt4.4 Erdungs- und Kurzschließvorrichtung mit Erdungsstange (Anzahl und Querschnitt)gemäß Vorgaben des Netzbetreibers vorhanden ja nein entfällt4.5 Isolierende Schutzplatten für die MS-Schaltanlage (Anzahl)gemäß Vorgaben des Netzbetreibers vorhanden ja nein entfällt4.6 Schaltfeldtürschlüssel vorhanden ja nein entfällt4.7 Zusatzschilder (z. B. Vorsicht nicht schalten, etc.)entsprechend Vorgaben des Netzbetreibers vorhanden ja nein entfällt4.8 Aushänge (z. B. Merkblätter der Berufsgenossenschaft)entsprechend Vorgaben des Netzbetreibers vorhanden ja nein entfälltBemerkungen:zu lfd. Nr.107


EntwurfListe 5Dokumentation 1/15.1 Technische Dokumentationen der eingesetzten Schaltanlage vorhanden(Wartungs- und Bedienungsanleitungen) ja nein entfällt5.2 Inbetriebsetzungsformular D5 vorhanden ja nein entfällt5.3 Gültiger MS-/NS-Übersichtsschaltplan der Übergabestation liegt vor ja nein entfällt5.4 Protokoll der Schutzeinstellung und Schutzprüfprotokolle liegen vor ja nein entfällt5.5 Erdungs-Messprotokoll liegt vor ja nein entfällt5.6 Unterlagen über Netzrückwirkung vorhanden ja nein entfällt5.7 Aufstellungsplan der elektrischen Ausrüstung, Lage im Gebäude, vorhanden ja nein entfällt5.8 Abrechnungsmessung: Prüfprotokoll und Beglaubigung des Messwandlers wie gefordert ja nein entfälltBemerkungen:zu lfd. Nr.108


EntwurfListe 6Gleichspannungsversorgungsanlage 1/1GleichrichterBatterieanlageHersteller:Typ:Nennspannung:Nennstrom:Hersteller:Typ:Nennspannung:Kapazität:Batteriepole nicht geerdet: ja neinÜberwachungseinrichtungen:Überwachungseinrichtungen:Bemerkungen:109


Entwurf<strong>Stromnetz</strong> <strong>Berlin</strong> GmbHNetzanschlussPuschkinallee 5212435 <strong>Berlin</strong>T +49 30 49202 8669F +49 30 49202 8950netzanschluss@stromnetz-berlin.dewww.stromnetz-berlin.de<strong>September</strong> <strong>2013</strong>

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