13.07.2015 Aufrufe

(HE-Kita) (pdf - Der Wetteraukreis

(HE-Kita) (pdf - Der Wetteraukreis

(HE-Kita) (pdf - Der Wetteraukreis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3. Bauliche Anforderungen3.1 Bauteil- und Baustoffanforderungen3.1.1 Tragende und aussteifende sowie raumabschließende Bauteile des Gebäudes müssenden Anforderungen der §§ 25 – 33 HBO in Abhängigkeit von der zugehörigen Gebäudeklassenach § 2 Abs. 3 HBO entsprechen, jedoch mindestens die Anforderungen an Gebäudeder Gebäudeklasse 3 erfüllen.3.1.2 Werden über einen offenen Gang mit zwei Fluchtrichtungen beide notwendigen Rettungswege(1. und 2. Rettungsweg) sichergestellt, so müssen die Oberflächen der Außenwändesowie die Außenwandbekleidung einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionim Bereich der außen liegenden Flucht- und Rettungswege mindestensschwerentflammbar (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) sein und dürfen nicht brennendabtropfen. <strong>Der</strong> Verwendung von Holz als Oberfläche und Außenwandbekleidung sowieals Unterkonstruktion kann zugestimmt werden, sofern im Brandfall die Benutzung der offenenGänge und Außentreppen ausreichend lange möglich ist.3.1.3 Hallen, die mehrere Geschosse miteinander offen verbinden, sind zulässig. Die Wändedieser Hallen, ausgenommen der Außenwände, müssen raumabschließend sein undmindestens die Anforderungen an die Geschossdecken des Gebäudes erfüllen. Türen inden Umfassungswänden der Hallen müssen mindestens feuerhemmend, rauchdicht undselbstschließend (T30-RS nach DIN 4102/DIN 18095) sein.3.2 Rettungswege3.2.1 Geschosse von Tageseinrichtungen für Kinder mit dem Aufenthalt von Kindern dienendenRäumen müssen über mindestens zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswegeverfügen. Diese müssen über Ausgänge ins Freie, über notwendige Treppenräumeoder über Außentreppen geführt werden. Einer der beiden Rettungswege darf durch eineHalle führen.3.2.2 Tragende Teile von Außentreppen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.3.2.3 Notwendige Treppen sollten keine gewendelten Läufe haben.3.3 Flucht- und Rettungswegkonzept3.3.1 Notwendiger FlurIn Geschossen mit dem Aufenthalt von Kindern dienenden Räumen sind notwendige Fluremit zwei Fluchtrichtungen vorzusehen. Die Flure sind in jeweils zwei möglichst gleichgroßeRauchabschnitte durch Rauchschutztüren (RS nach DIN 18095) zu unterteilen. Türenin Wänden notwendiger Flure müssen mindestens dicht- und selbstschließend seinund sind mit Freilauftürschließern zu versehen.3.3.2 Offener GangDie Ausbildung von notwendigen Fluren ist nicht erforderlich, sofern jeder dem Aufenthaltvon Kindern dienende Raum über einen unmittelbaren Ausgang ins Freie, bei Räumenüber dem Erdgeschoss über einen direkten Zugang zu einer Außentreppe oder auf einenoffenen Gang verfügt und dort ein kurzzeitiger Aufenthalt der Kinder möglich ist. OffeneGänge müssen unmittelbar zu einer Außentreppe oder zu einem notwendigen Treppenraumführen.HMWVL, Mai 2012 Seite 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!