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WaNDERN MiT HuND

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TatzenplatzEin würdiger AbschiedEin geliebtes Tier zu verlieren tut weh. Ihr treuer Begleiter ist plötzlich nicht mehr da und hinterlässteine große Lücke in Ihrem Leben. Sie trauern um einen Freund, den Sie über all die Jahre in Ihr Herzgeschlossen haben. Was bleibt, ist die Erinnerung an die gemeinsame Zeit – und die Möglichkeit, inWürde Abschied zu nehmen.ie rituelle Bestattung toter Tiere wirdweltweit seit etwa 12.000 Jahrenpraktiziert. Die früheste belegte Tierbestattung(als Beigabe zu der einesMenschen) erfolgte in Ain Mallaha in Israel.Die erste Tierbestattung einer Katzewurde vor 10.000 Jahren von den Zyprerndurchgeführt, die Katzen bereits als Haustierehielten. Ihr Optimum erlebte die Tierbestattungim antiken Ägypten. Seinerzeitwurden zahlreiche Tiere, die als heilig galten,aufwändig einbalsamiert und rituellbestattet. Dazu gehörten insbesondereKatzen, Krokodile, Stiere oder Falken.Eine weitere Blüte erlebten Tierbestattungenim frühen Mittelalter, bei den Alamannen,Franken und Sachsen, wo wohlhabendeVerstorbene zusammen mit ihrenPferden und (Jagd-)Hunden beigesetzt wurden,wie beispielsweise beim spätsächsischenReitergrab von Schnelsen. Häufigwurden die Köpfe getrennt von den Körpernder Tiere bestattet. Bei der Pferdebestattungvon Wulfsen wurden gleich dreiPferde in einem Grab beigesetzt. Das Zaumzeugwurde in den meisten Fällen mit insGrab des Verstorbenen beigelegt.1 Im säch si schenGräberfeld der SiedlungskammerRullstorfim LandkreisLü neburg wurde sogarein zahmerRothirsch bestattet,der wohl auf der Jagd als Lockmittelfür freilebende Hirsche genutzt wurde. 2Dort befindet sich mit bis zu 42 Bestattungendas bedeutendste Pferdegräberfeld inDeutschland.Tierbestattung heuteDie meisten Haustiere sterben heute durchein Einschläfern beim Tierarzt. Die Besitzerkönnen ihr Tier danach mitnehmenund selbst bestatten oder einen Tierbestatterbeauftragen. Die Tiere, die nach derEinschläferung beim Arzt belassen werden,werden der Tierkörperverwertung zugeführt.Die Kremation von Haustierenund die Beisetzung von deren Asche hatin den letzten Jahren als alternative Möglichkeitzur Tierbestattung erheblich anBedeutung zugenommen.Es ist längst kein Zeichen mehr vonübertriebener Zuneigung, um ein Tier zutrauern. Schließlich handelt es sich beiHaustieren um fühlende, denkende undkommunizierende Lebewesen, die über Jahrehinweg zur Familie gehören. RespektvollerUmgang mit Tieren ist nicht nur imTierschutz gesetzlich vorgeschrieben, sondernwird zunehmend auch gesellschaftlichgefördert und gefordert. Stirbt ein Haustier,gibt es mehrere Möglichkeiten:» Alternative 1 – EntsorgungDie heute üblichste Alternative ist Entsorgungdes Haustiers in einer Tierkörperbeseitigungsanlage(TBA). Viele Menschenwünschen sich jedoch einen würdevollerenAbschied.» Alternative 2 – VergrabenIn der Verordnung zur Durchführung desTierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes(TierNebV 6 )hat der Gesetzgebereine Ausnahme zugelassen, die jenach Landkreis oder Stadt unterschiedlichgehandhabt wird: Dem nachdürfen einzelne Haustiere nach Teil 6, § 27Ausnahmen, dieser nationalen VerordnungGarten vergraben werden» soweit diese auf geeigneten und vonder zuständigen Behörde hierfür besonderszugelassenen Plätzen oder» auf einem dem Tierhalter gehörendenGelände,» jedoch nicht in Wasserschutzgebieten,» nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicherWege und Plätze, vergraben werden und» mit einer ausreichenden, mindestens 50Zentimeter starken Erdschicht, gemessenvom Rand der Grube, bedeckt sind.Das Vergraben von Haustieren auf andereArt oder an anderen Orten, z.B. in Wäldern,ist verboten und kann eine Strafe von biszu 20.000 E nach sich ziehen.» Alternative 3 – TierfriedhofScheiden für einen Tierhalter diese beidenMöglichkeiten aus, entweder weil er seinTier nach langjährigem Zusammenlebenin würdiger Form beisetzen will oder weildie örtlichen oder persönlichen Gegebenheitengegen eine Beisetzung auf dem eigenenGrundstück sprechen, kann er sichan einen speziell hierfür ausgewiesenenTierfriedhof wenden, und dort ein Grab fürdas Tier erwerben.» Alternative 4 – TierkrematoriumEine weitere Möglichkeit ist die Einäscherung.Hierzu wenden Sie sich einfach andas nächstgelegene Tierkrematorium.Quelle: Wikipedia1 Michael Müller-Wille: Pferdegrab und Pferdeopfer im frühenMittelalter. In: Berichten van de Rijksdienst voor hetOudheidkundig Boemonderzoek. Nr. 20-21, Amersfoort(Niederlande) 1970/1971, ISSN 0167-5443, S. 119-248.2 Cornelius Hornig: Das spätsächsische Gräberfeld von Rullstorf,Ldkr. Lüneburg. Leidorf, Buch am Erlbach 1993, ISBN3-924734-32-1, S. 117-137, hier S. 118-121 (Dissertation).3 Bundesverband der Tierbestatter4 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)5 Beispiel für die Entsorgung und Weiterverarbeitung von Tieren6 Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung– TierNebV)18 autbäck 11 - 13

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