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2013/10 S. 209 - Kirchenrecht EKBO

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Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>(2) Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Temnitz gliedertsich in fünf Ortskirchen mit den Namen „Walsleben-Kränzlin“„Temnitzpark“, „Temnitzquell“, „Kerzlin-Wildberg“ und „Manker-Temnitztal“.§ 2Diese Urkunde tritt am 1. September <strong>2013</strong> in Kraft.Berlin, den 30. August <strong>2013</strong>Az. <strong>10</strong>00-01:85/074Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz– Konsistorium –3. Konsistorium Berlin, den 23. Oktober <strong>2013</strong>Az.: 1252-03:12/014Die Evangelische Johannes-Kirchengemeinde Berlin-Lichterfelde,Kirchenkreis Steglitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriumsdas unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen I,II, III, IV, und V eingeführt.Die Umschrift lautet :„ EV. JOHANNES-KIRCHENGEMEINDEBERLIN-LICHTERFELDE “(L. S.)S e e l e m a n n*Genehmigung von neuen Kirchensiegeln1. Konsistorium Berlin, den 23. Oktober <strong>2013</strong>Az.: 1252-03:64/056Die Evangelische Kirchengemeinde Polsensee, EvangelischerKirchenkreis Oberes Havelland, hat mit Genehmigung des Konsistoriumsdas unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.4. Konsistorium Berlin, den 29. Oktober <strong>2013</strong>Az.: 1252-03:82/012Die Kirchengemeinde Caputh, Kirchenkreis Potsdam hat mitGenehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegeleingeführt.Die Umschrift lautet :„ KIRCHENGEMEINDE CAPUTH “Die Umschrift lautet :„ EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE POLSENSEE “*Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln2. Konsistorium Berlin, den 23. Oktober <strong>2013</strong>Az.: 1252-03:49/089Die Evangelische Kirchengemeinde Wriezen/Oderland, EvangelischerKirchenkreis Oderbruch, hat mit Genehmigung des Konsistoriumsdas unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.Die Umschrift lautet :„ EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDEWRIEZEN/ODERLAND “1. Die Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinden Dargersdorf,Gollin und Vietmannsdorf, sämtlich Evangelischer KirchenkreisOberes Havelland, mit den Umschriften „ SIEGEL DERKIRCHE ZU DARGERSDORF “, „ SIEGEL DER KIR -CHEN GEMEINDE GOLLIN “ und „ EVANGELISCHEKIRCHEN GEMEINDE VIETMANNSDORF “ wurden außerGeltung gesetzt.2. Die Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinden Altmädewitz,Altwrietzen und Wrietzen, sämtlich Evangelischer KirchenkreisOderbruch, mit den Umschriften „Evangelische KirchengemeindeAltmädewitz“, „ SIEGEL DER EVANGELISCHENKIRCHENGEMEINDE “ mit dem Namen „Altwriezen“ im Siegelbildund „ SIEGEL DER EVANGELISCHEN KIRCHEN-GEMEINDE WRIEZEN “ wurden außer Geltung gesetzt.3. Das bisherige Kirchensiegel der Evangelischen Johannes-KirchengemeindeBerlin-, Lichterfelde, Kirchenkreis Steglitz, mit der Umschrift„ EV: JOHANNESGEMEINDE BERLIN-LICHTER-FELDE “ und dem im Scheitelpunkt befindlichen Symbol ausdrei Kerzen über zwei Wellen wurde außer Geltung gesetzt.4. Das bisherige Kirchensiegel der Kirchengemeinde Caputh, KirchenkreisPotsdam, mit der Umschrift „ SIEGEL DER KIRCHEZU CAPUTH “ wurde außer Geltung gesetzt.221

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