13.07.2015 Aufrufe

2013/10 S. 209 - Kirchenrecht EKBO

2013/10 S. 209 - Kirchenrecht EKBO

2013/10 S. 209 - Kirchenrecht EKBO

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>§ 6Zusammensetzung des KreiskirchenratsDem Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Oderland-Spree gehörennach Artikel 52 Abs. 1 Nummer 1 bis 6 der Grundordnung an:1. die Superintendentin oder der Superintendent als Vorsitzendeoder Vorsitzender,2. die oder der Präses der Kreissynode als die oder der stellvertretendeVorsitzende des Kreiskirchenrates,3. die Stellvertreterin oder der Stellvertreter des Superintendentenoder der Superintendentin,4. drei im Pfarrdienst tätige Mitglieder; falls aber die oder der Präsesder Synode im Pfarrdienst tätig ist, werden nur zwei Mitgliedergewählt,5. zwei hauptberuflich bei kirchlichen Körperschaften, Einrichtungenoder Werken, jedoch nicht im Pfarrdienst oder in der kreiskirchlichenVerwaltung, einschließlich des für den Kirchenkreiszuständigen Kirchlichen Verwaltungsamtes, tätige Mitglieder, dieaus unterschiedlichen Arbeitsbereichen stammen; falls aber dieoder der Präses der Synode hauptberuflich als kirchliche Mitarbeiterinoder als kirchlicher Mitarbeiter, aber nicht im Pfarrdiensttätig ist, wird nur noch ein Mitglied gewählt,6. acht Ehrenamtliche, die nicht bei kirchlichen Körperschaften,Einrichtungen oder Werken tätig sind; falls aber die oder derPräses der Synode eine Ehrenamtliche oder ein Ehrenamtlicherist, werden nur noch sieben Mitglieder gewählt.§ 7Vertretung der Kreissynodalen unddes Kreiskirchenrates(1) Für jedes ordentliche Mitglied der Kreissynode nach §§ 2und 4 und nach § 5 Abs. 1 ist ein stellvertretendes Mitglied zu benennen,das gleichzeitig Ersatzmitglied ist. Rückt das Ersatzmitgliednach oder scheidet es während der Amtszeit aus der Kreissynodeaus, benennt das entsendende Gremium eine Nachfolgerin odereinen Nachfolger.(2) Für die ordentlichen Mitglieder der Kreissynode nach § 3sind nicht personengebundene stellvertretende Mitglieder zu wählen.Ihre Zahl darf die Zahl der ordentlichen Mitglieder nicht überschreiten.Bei der Wahl der Stellvertreter gilt § 3 Abs. 2 sinngemäß.(3) Für die Mitglieder des Kreiskirchenrats nach § 6 Abs. 1 Nr. 4bis 6 wird jeweils ein nicht personengebundenes stellvertretendesMitglied gewählt.§ 8Bildung der WahlregionenDie Wahlregionen werden gemäß der Anlage zu dieser Rechtsverordnunggebildet. Veränderungen der in der Anlage genanntenZahlen während der Amtszeit der Kreissynode bleiben ohne Auswirkungauf die Zahl der gewählten Kreissynodalen. Dies gilt auch fürden Fall des vorzeitigen Ausscheidens von Kreissynodalen.Artikel 2Übergangsvorschriften§ 1Allgemeines(1) Die Bildung der Kreissynode und des Kreiskirchenrats in derersten Jahreshälfte 2014 findet nach Maßgabe dieser Rechtsverordnungstatt.(2) Für die Zusammensetzung der Kreissynode und des Kreis -kirchenrats sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des vor -zeitigen Ausscheidens von Mitgliedern gelten bis zur Neubildungder genannten Gremien die Bestimmungen fort, nach denen dieMitglieder bestellt worden sind.(3) Der Kirchenkreis ist vorerst abweichend von Artikel 43Abs. 4 der Grundordnung von der Verpflichtung zum Erlass einerSatzung über die Zusammensetzung der Kreissynode befreit. DieKreissynode beschließt spätestens im zweiten Halbjahr 2018 eineSatzung nach Artikel 43 Abs. 4 der Grundordnung.§ 2Kreissynode(1) Für die Geschäftsordnung findet Artikel 47 Abs. 4 derGrundordnung Anwendung, sofern sich die Kreissynode nicht eineeigene Geschäftsordnung gibt.(2) Die entsprechend Artikel 1 gebildete Kreissynode wählt denKreiskirchenrat in Anwendung von Artikel 1 § 6 und Artikel 2 § 3Abs. 2 und die stellvertretende Superintendentin oder den stell -vertretenden Superintendenten.(3) Für die Bildung der ersten Kreissynode treten an die Stelle1. der oder des Präses gemäß Artikel 46 der Grundordnung die Präsidesder Kreissynoden der Evangelischen Kirchenkreise An Oderund Spree, Fürstenwalde-Stausberg und Oderbruch gemeinsam,2. des Präsidiums gemäß Artikel 46 der Grundordnung die Präsidiender Kreissynoden der in Nummer 1 genannten Kirchenkreisegemeinsam.§ 3Kreiskirchenrat(1) Die Aufgaben des Kreiskirchenrates nehmen bis zur Neu -bildung des Kreiskirchenrates die Kreiskirchenräte der KirchenkreiseAn Oder und Spree, Fürstenwalde-Stausberg sowie Oderbruch gemeinsamwahr. Dabei nehmen sie die Aufgabe entsprechend dieserRechtsverordnung wahr, einzelne Mitglieder der neu zu bildendenKreissynode zu berufen.(2) Abweichend von Artikel 1 § 6 werden für den ersten von derKreissynode zu bildenden Kreiskirchenrat bei Artikel 1 § 6 Abs. 1Nr. 4 jeweils ein Mitglied im Pfarrdienst aus jedem der drei ehema -ligen Kirchenkreise und bei Absatz 1 Nr. 6 jeweils drei Mitgliederaus den ehemaligen Kirchenkreisen An Oder und Spree und Fürstenwalde-Stausbergsowie zwei Mitglieder aus dem ehemaligenKirchenkreis Oderbruch gewählt.§ 4Superintendentenamt(1) Die Superintendenten der bisherigen Kirchenkreise nehmendas Superintendentenamt für die Dauer ihrer Amtszeit, längstens biszum Eintritt ihres Ruhestands, gemeinsam wahr. Nach Ausscheideneines oder mehrerer der bisherigen Superintendenten aus dem Amtnehmen die verbliebenen beziehungsweise der verbliebene Superintendentden Dienst bis zum Ende ihres beziehungsweise seinesDienstauftrages wahr.(2) Die Superintendenten führen den Vorsitz im Kreiskirchenratim gegenseitigen Einvernehmen im Wechsel, wobei der Älteste beginnt.Jeder Superintendent ist bis zu seinem Ausscheiden für dieMitarbeitenden und Gemeinden in seinem bisherigen Bereich zuständig,wenn nicht durch Beschlussfassung des KreiskirchenratesKompetenzen anders festgelegt werden. Superintendent Kühne wirdseitens des Kirchenkreises ermöglicht, bis zu seinem Ruhestandpfarramtliche Dienste im Kirchenkreis im Umfang einer vollenStelle wahrzunehmen.214


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>(3) Die Kreissynode des neu gebildeten Kirchenkreises leitet aufihrer konstituierenden Sitzung die Bildung einer Vorschlagskommissionfür die Wahl der Superintendentin oder des Superintendentenein und benennt die durch den Kirchenkreis zu benennendenMitglieder. Die Kreissynode wählt baldmöglichst in einer folgendenSitzung die Superintendentin oder den Superintendenten, derenoder dessen Dienst nach Möglichkeit unmittelbar nach dem Endeder Dienstzeit des letzten verbleibenden Superintendenten der vorigenKirchenkreise beginnt.Artikel 3Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Sie tritt mitAußerkrafttreten des Strukturanpassungs- und Erprobungsgesetzes(StrErpG) vom 16. November 1996 (KABl.-EKiBB S. 172), zuletztgeändert durch Kirchengesetz vom 23. April 2005 (KABl. S. 75), spätestensaber am 31. Dezember 2018 außer Kraft.Berlin, den 27. September <strong>2013</strong>KirchenleitungDr. Markus D r ö g eÜbersicht nach Regionengewählte Ehrenamtlicheaus Gemeindengewählte Pfarreraus GemeindenAnlagezu Artikel 1 § 8Oderbruch I Bad Freienwalde 5 3Oderbruch II Seelow 4 3Summe: 9 6An Oder und Spree I Frankfurt (Oder) 6 4An Oder und Spree II Beeskow 5 3An Oder und Spree III Eisenhüttenstadt 4 2Summe: 15 9Fw-Strbg I Fürstenwalde 4 3Fw-Strbg II Erkner 4 3Fw-Strbg III Storkow 2 2Fw-Strbg IV Müncheberg 2 1Fw-Strbg V Strausberg 3 2Summe: 15 11Berufliche Mitarbeiter /Pfarrer im Kirchenkreis <strong>10</strong>Berufene max: 15 8 7Superintendent 1Summe Synodale 91 47 44215


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>Zuordnung der Kirchengemeinden zu den Regionenlfd Nr.: KK Kirchengemeinde Name / Region1 An Oder und Spree Biegen-Jacobsdorf An Oder und Spree I /Frankfurt (Oder)2 An Oder und Spree Frankfurt (Oder)-Lebus3 An Oder und Spree Müllrose4 An Oder und Spree Anstaltskirchengemeinde „Diakonissenmutterhaus Lutherstift“ Frankfurt (O)5 An Oder und Spree Gesamtkirchengemeinde Beeskow (OK Beeskow + OK Krügersdorf-Grunow) An Oder und Spree II /Beeskow6 An Oder und Spree Buckow7 An Oder und Spree Friedland-Niewisch8 An Oder und Spree Glienicke9 An Oder und Spree Krügersdorf-Grunow<strong>10</strong> An Oder und Spree Lieberose und Land11 An Oder und Spree Tauche12 An Oder und Spree Brieskow-Finkenheerd-Groß Lindow An Oder und Spree III /Eisenhüttenstadt13 An Oder und Spree Friedenskirchengemeinde Eisenhüttenstadt14 An Oder und Spree Nikolaikirchengemeinde Eisenhüttenstadt15 An Oder und Spree Fünfeichen-Rießen16 An Oder und Spree Neuzelle (Neuzelle+Möbiskruge+ Wellmitz-Ratzdorf)17 An Oder und Spree Ziltendorf-Wiesenau18 Fw-Strbg Bad Saarow-Pieskow FW-Strbg I / Fürstenwalde19 Fw-Strbg Beerfelde20 Fw-Strbg Martin Luther Kirchengemeinde Fürstenwalde Süd21 Fw-Strbg Hangelsberg22 Fw-Strbg St. Marien-Domgemeinde Fürstenwalde/Spree23 Fw-Strbg Markgrafpieske FW-Strbg II / Erkner24 Fw-Strbg Neu Zittau25 Fw-Strbg Spreenhagen26 Fw-Strbg Erkner27 Fw-Strbg Grünheide28 Fw-Strbg Kagel29 Fw-Strbg Rüdersdorf30 Fw-Strbg Woltersdorf31 Fw-Strbg Friedersdorf-Kablow FW-Strbg III / Storkow32 Fw-Strbg Reichenwalde33 Fw-Strbg Storkower Land34 Fw-Strbg Berkenbrück FW-Strbg IV /Müncheberg35 Fw-Strbg Buckow-Märkische Schweiz36 Fw-Strbg Buchholz-Gölsdorf37 Fw-Strbg Demnitz (inkl. Falkenberg, Steinhöfel)38 Fw-Strbg Heinersdorf39 Fw-Strbg Müncheberger Land40 Fw-Strbg Prädikow (inkl Grunow,Hohenstein, Klosterdorf, Prötzel, Ruhlsdorf)41 Fw-Strbg Altlandsberg FW-Strbg V / Strausberg42 Fw-Strbg Gielsdorf (inkl Hirschfelde und Wilkendorf)43 Fw-Strbg Herzfelde-Rehfelde44 Fw-Strbg Strausberg45 Oderbruch Altbarnim Oderbruch I /Bad Freienwalde46 Oderbruch Altfriedland47 Oderbruch Altglietzen48 Oderbruch Altlewin49 Oderbruch Altranft50 Oderbruch Altreetz51 Oderbruch Alttrebbin52 Oderbruch Bad Freienwalde216


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>II. BekanntmachungenU r k u n d eüber die Vereinigungdes Evangelischen Kirchenkreises An Oder und Spree,des Evangelischen Kirchenkreises Fürstenwalde-Strausbergund des Evangelischen Kirchenkreises OderbruchDie Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 40 Abs. 1 Satz 1 derGrundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-BrandenburgschlesischeOberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBBS. 159; ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchen -gesetz vom 17. November 2012 (KABl. S. 238) beschlossen:§ 1(1) Der Evangelische Kirchenkreis An Oder und Spree, derEvangelische Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg und der EvangelischeKirchenkreis Oderbruch werden zu einem Kirchenkreis ver -einigt.(2) Der vereinigte Kirchenkreis trägt den Namen „EvangelischerKirchenkreis Oderland-Spree“.§ 2Der Evangelische Kirchenkreis Oderland-Spree ist Rechtsnachfolgerdes Evangelischen Kirchenkreises An Oder und Spree, desEvangelischen Kirchenkreises Fürstenwalde-Strausberg und desEvangelischen Kirchenkreises Oderbruch.§ 1(1) Die Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Beenz, dieEvangelisch-reformierte Kirchengemeinde Lindenhagen und dieFranzösisch-reformierte Kirchengemeinde Prenzlau, sämtlich ReformierterKirchenkreis Berlin-Brandenburg, werden zu einer Kirchengemeindevereinigt.(2) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelisch-reformierteKirchengemeinde Lindenhagen“. Sie ist Rechtsnachfolgerinder in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.§ 2Die Verbindung der Evangelisch-reformierten KirchengemeindeBeenz zum Pfarrsprengel Sternhagen-Lindenhagen wird aufgehoben.Die Verbindung der Evangelisch-reformierten KirchengemeindeLindenhagen zum Pfarrsprengel Reformierte und lutherischeKirchengemeinden in der Norduckermark wird aufgehoben.§ 3Diese Urkunde tritt am 1. September <strong>2013</strong> in Kraft.Berlin, den 27. August <strong>2013</strong>Az. <strong>10</strong>20-01: 91/020Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz– Konsistorium –§ 3Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.(L. S.)S e e l e m a n nBerlin, den 27. September <strong>2013</strong>Az. 1403-00:035Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz– Kirchenleitung –*(L. S.)Dr. Markus D r ö g eU r k u n d e*U r k u n d eüber die Vereinigungder Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Beenz,der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lindenhagenund der Französisch-reformierten Kirchengemeinde Prenzlau,sämtlich Reformierter Kirchenkreis Berlin-BrandenburgMit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrundvon Artikel 12 Abs. 3 der Grundordnung der Evangelischen KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. Novem -ber 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7) beschlossen:über die Vereinigungder Evangelischen Kirchengemeinde Sternhagenund der Kirchengemeinde Lindenhagen,beide Evangelischer Kirchenkreis UckermarkMit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrundvon Artikel 12 Abs. 3 der Grundordnung der Evangelischen KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. Novem -ber 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7) beschlossen:§ 1(1) Die Evangelische Kirchengemeinde Sternhagen und die KirchengemeindeLindenhagen (luth.), beide Evangelischer KirchenkreisUckermark, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.(2) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evange -lische Kirchengemeinde Sternhagen-Lindenhagen“. Sie ist Rechtsnachfolgerinder in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.218


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>§ 2Die Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Stern -hagen zum Pfarrsprengel Reformierte und lutherische Kirchengemeindenin der Norduckermark wird aufgehoben. Die Verbindungder Kirchengemeinde Lindenhagen (luth.) zum Pfarrsprengel Stern -hagen-Lindenhagen wird aufgehoben.§ 3Diese Urkunde tritt am 1. September <strong>2013</strong> in Kraft.Berlin, den 27. August <strong>2013</strong>Az. <strong>10</strong>20-01: 91/096Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz– Konsistorium –U r k u n d eüber die dauernde Verbindungder Kirchengemeinde Hohenbruchund der Ev.-reformierten St. Johannis-Kirchengemeindein Brandenburg, beide Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, zu einem PfarrsprengelMit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrundvon Artikel 33 Abs. 1 der Grundordnung der Evangelischen KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. Novem -ber 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7) beschlossen:§ 1Die Kirchengemeinde Hohenbruch und die Ev.-reformierteSt. Johannis-Kirchengemeinde in Brandenburg, beide ReformierterKirchenkreis Berlin-Brandenburg, werden dauernd zum PfarrsprengelHohenbruch-Brandenburg verbunden.(L. S.)S e e l e m a n n§ 2*Die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Hohenbruch und die Pfarrstelleder Ev.-reformierten St. Johannis-Kirchengemeinde in Brandenburgwerden auf die Kirchengemeinden des PfarrsprengelsHohen bruch-Brandenburg übertragen.U r k u n d eüber die Vereinigungder Evangelischen Geschwisterkirchengemeinde Oderbruchund der Evangelischen Kirchengemeinde Zechin,beide Evangelischer Kirchenkreis OderbruchMit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrundvon Artikel 12 Abs. 3 der Grundordnung der Evangelischen KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. Novem -ber 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7) beschlossen:§ 1(1) Die Evangelische Geschwisterkirchengemeinde Oderbruchund die Evangelische Kirchengemeinde Zechin, beide EvangelischerKirchenkreis Oderbruch, werden zu einer Kirchengemeinde ver -einigt.(2) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evange -lische Geschwisterkirchengemeinde Oderbruch“. Sie ist Rechtsnachfolgerinder in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.§ 2Diese Urkunde tritt am 1. Oktober <strong>2013</strong> in Kraft.Berlin, den 30. September <strong>2013</strong>Az. <strong>10</strong>20-01: 49/021(L. S.)Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz– Konsistorium –S e e l e m a n n§ 3Diese Urkunde tritt am 1. November <strong>2013</strong> in Kraft.Berlin, den 30. Oktober <strong>2013</strong>Az. <strong>10</strong>20-01: 91/000-13.00Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz– Konsistorium –(L. S.)*U r k u n d eS e e l e m a n nüber die dauernde Verbindungder Ev.-reformierten Bethlehems-Kirchengemeinde und derEv.-reformierten Schloßkirchengemeinde in Berlin-Köpenick,beide Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg,zu einem PfarrsprengelMit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrundvon Artikel 33 Abs. 1 der Grundordnung der Evangelischen KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. Novem -ber 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7) beschlossen:§ 1Die Ev.-reformierte Bethlehems-Kirchengemeinde und die Ev.-reformierte Schloßkirchengemeinde in Berlin-Köpenick, beide ReformierterKirchenkreis Berlin-Brandenburg, werden dauernd zumEvangelisch-reformierter Pfarrsprengel Berlin verbunden.219


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>§ 2Die Pfarrstelle der Ev.-reformierten Bethlehems-Kirchengemeindeund die Pfarrstelle der Ev.-reformierten Schloßkirchengemeindein Berlin-Köpenick werden auf die Kirchengemeinden desEvangelisch-reformierten Pfarrsprengels Berlin übertragen.§ 3Diese Urkunde tritt am 1. Dezember <strong>2013</strong> in Kraft.Berlin, den 30. Oktober <strong>2013</strong>Az. <strong>10</strong>20-01: 91/000-16.00Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz– Konsistorium –Urkundeüber die Bildungder Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ruppin,Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-RuppinNach Verabschiedung der Satzung durch die Gesamtgemeindevertretungder Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ruppin gemäߧ 1 Abs. 3 des Reformabsicherungsgesetzes für den Evange -lischen Kirchenkreis Wittstock-Ruppin vom 16. Mai 2009 (KABl.S. 115) am 24. April <strong>2013</strong> hat das Konsistorium aufgrund von § 2Abs. 4 der Verordnung zur Überleitung von Regelungen des Reformabsicherungsgesetzesfür den Evangelischen Kirchenkreis Wittstock-Ruppinin einen grundordnungsgemäßen Zustand beschlossen:§ 1(L. S.)*S e e l e m a n n(1) Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ruppin wird inörtliche Bereiche mit jeweils eigenen Vertretungen (Ortskirchen) gegliedert.(2) Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ruppin gliedertsich in sieben Ortskirchen mit den Namen „Alt Ruppin“, „Bechlin“,„Krangen-Molchow“, „Neuruppin“, „Storbeck“, „Wulkow“ und„Wuthenow“.Urkundeüber die Bildungder Evangelischen GesamtkirchengemeindeProtzen-Wustrau-Radensleben,Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-RuppinNach Verabschiedung der Satzung durch die Gesamtgemeindevertretungder Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Protzen-Wustrau-Radensleben gemäß § 1 Abs. 3 des Reformabsicherungsgesetzesfür den Evangelischen Kirchenkreis Wittstock-Ruppin vom16. Mai 2009 (KABl. S. 115) am 20. März <strong>2013</strong> hat das Konsistoriumaufgrund von § 2 Abs. 4 der Verordnung zur Überleitung vonRegelungen des Reformabsicherungsgesetzes für den EvangelischenKirchenkreis Wittstock-Ruppin in einen grundordnungsgemäßenZustand beschlossen:§ 1(1) Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Protzen-Wustrau-Radensleben wird in örtliche Bereiche mit jeweils eigenen Vertretungen(Ortskirchen) gegliedert.(2) Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Protzen-Wustrau-Radensleben gliedert sich in neun Ortskirchen mit den Namen„Protzen“, „Walchow“, „Stöffin“, „Langen-Buskow“, „Wustrau“,„Karwe-Gnewikow“, „Nietwerder“, „Lichtenberg“ und „Radensleben“.§ 2Diese Urkunde tritt am 1. September <strong>2013</strong> in Kraft.Berlin, den 30. August <strong>2013</strong>Az. <strong>10</strong>00-01: 85/077§ 2Diese Urkunde tritt am 1. September <strong>2013</strong> in Kraft.Berlin, den 30. August <strong>2013</strong>Az. <strong>10</strong>00-01: 85/063(L. S.)Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz– Konsistorium –*UrkundeS e e l e m a n nüber die Bildungder Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Temnitz,Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-RuppinNach Verabschiedung der Satzung durch die Gesamtgemeindevertretungder Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Temnitz gemäߧ 1 Abs. 3 des Reformabsicherungsgesetzes für den Evange -lischen Kirchenkreis Wittstock-Ruppin vom 16. Mai 2009 (KABl.S. 115) am 30. Mai <strong>2013</strong> hat das Konsistorium aufgrund von § 2Abs. 4 der Verordnung zur Überleitung von Regelungen des Reformabsicherungsgesetzesfür den Evangelischen Kirchenkreis Wittstock-Ruppinin einen grundordnungsgemäßen Zustand beschlossen:(L. S.)Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz– Konsistorium –S e e l e m a n n§ 1(1) Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Temnitz wird inörtliche Bereiche mit jeweils eigenen Vertretungen (Ortskirchen) gegliedert.220


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>(2) Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Temnitz gliedertsich in fünf Ortskirchen mit den Namen „Walsleben-Kränzlin“„Temnitzpark“, „Temnitzquell“, „Kerzlin-Wildberg“ und „Manker-Temnitztal“.§ 2Diese Urkunde tritt am 1. September <strong>2013</strong> in Kraft.Berlin, den 30. August <strong>2013</strong>Az. <strong>10</strong>00-01:85/074Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz– Konsistorium –3. Konsistorium Berlin, den 23. Oktober <strong>2013</strong>Az.: 1252-03:12/014Die Evangelische Johannes-Kirchengemeinde Berlin-Lichterfelde,Kirchenkreis Steglitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriumsdas unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen I,II, III, IV, und V eingeführt.Die Umschrift lautet :„ EV. JOHANNES-KIRCHENGEMEINDEBERLIN-LICHTERFELDE “(L. S.)S e e l e m a n n*Genehmigung von neuen Kirchensiegeln1. Konsistorium Berlin, den 23. Oktober <strong>2013</strong>Az.: 1252-03:64/056Die Evangelische Kirchengemeinde Polsensee, EvangelischerKirchenkreis Oberes Havelland, hat mit Genehmigung des Konsistoriumsdas unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.4. Konsistorium Berlin, den 29. Oktober <strong>2013</strong>Az.: 1252-03:82/012Die Kirchengemeinde Caputh, Kirchenkreis Potsdam hat mitGenehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegeleingeführt.Die Umschrift lautet :„ KIRCHENGEMEINDE CAPUTH “Die Umschrift lautet :„ EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE POLSENSEE “*Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln2. Konsistorium Berlin, den 23. Oktober <strong>2013</strong>Az.: 1252-03:49/089Die Evangelische Kirchengemeinde Wriezen/Oderland, EvangelischerKirchenkreis Oderbruch, hat mit Genehmigung des Konsistoriumsdas unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.Die Umschrift lautet :„ EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDEWRIEZEN/ODERLAND “1. Die Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinden Dargersdorf,Gollin und Vietmannsdorf, sämtlich Evangelischer KirchenkreisOberes Havelland, mit den Umschriften „ SIEGEL DERKIRCHE ZU DARGERSDORF “, „ SIEGEL DER KIR -CHEN GEMEINDE GOLLIN “ und „ EVANGELISCHEKIRCHEN GEMEINDE VIETMANNSDORF “ wurden außerGeltung gesetzt.2. Die Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinden Altmädewitz,Altwrietzen und Wrietzen, sämtlich Evangelischer KirchenkreisOderbruch, mit den Umschriften „Evangelische KirchengemeindeAltmädewitz“, „ SIEGEL DER EVANGELISCHENKIRCHENGEMEINDE “ mit dem Namen „Altwriezen“ im Siegelbildund „ SIEGEL DER EVANGELISCHEN KIRCHEN-GEMEINDE WRIEZEN “ wurden außer Geltung gesetzt.3. Das bisherige Kirchensiegel der Evangelischen Johannes-KirchengemeindeBerlin-, Lichterfelde, Kirchenkreis Steglitz, mit der Umschrift„ EV: JOHANNESGEMEINDE BERLIN-LICHTER-FELDE “ und dem im Scheitelpunkt befindlichen Symbol ausdrei Kerzen über zwei Wellen wurde außer Geltung gesetzt.4. Das bisherige Kirchensiegel der Kirchengemeinde Caputh, KirchenkreisPotsdam, mit der Umschrift „ SIEGEL DER KIRCHEZU CAPUTH “ wurde außer Geltung gesetzt.221


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>III. StellenausschreibungenAusschreibung von Pfarrstellen1. Die (9.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus imEvangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost ist ab 1. Januar 2014mit <strong>10</strong>0 % Dienstumfang für die Dauer von 6 Jahren neu zu be -setzen.Der Dienst geschieht in den beiden Krankenhäusern in Weißensee;zum einen im katholischen St. Joseph-Krankenhaus, einer Fachklinikfür Neurologie und Psychiatrie (283 Betten), zum anderen inder Parkklinik, einem Versorgungskrankenhaus (360 Betten). Hinzukommt die Seelsorge im Altenpflegeheim „Bischof-Ketteler-Haus“.Die Arbeit im St. Joseph-Krankenhaus geschieht in guter ökumenischerOffenheit.Zu den Aufgaben gehören neben der Einzelseelsorge die Arbeitmit Patientengruppen, der wöchentliche Gottesdienst, die Beteiligungam regelmäßig stattfindenden Mittagsgebet, die Zurüstungund Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.In dem auf dem Gelände des St. Joseph-Krankenhauses gelegenenBischof-Ketteler-Altenpflegeheim finden 14-tägig Gottesdienstestatt.In der Parkklinik liegt der Schwerpunkt auf der Einzelseelsorgeund der Begleitung von Angehörigen. Dazu kommt die Mitarbeitbei der Schwesternaus- und -weiterbildung. Zu den kirchlichen Feiertagenfinden Gottesdienste in der Klinik statt.Die Pfarrerin oder der Pfarrer für Krankenhausseelsorge ist Mitgliedim Pfarrkonvent des Kirchenkreises.Bewerberinnen und Bewerber sollen nach den Richtlinien für dieKrankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (KABl. 2001 S.7) eine klinischeSeelsorgeausbildung einschließlich Psychiatrieausbildungdurchlaufen oder eine vergleichbare Qualifikation erworben haben.Auskünfte erteilt die Landespfarrerin für Seelsorge im Krankenhaus,Frau Gabriele Lucht, Telefon: 030/2 43 44-23.Bewerbungen werden bis zum 16. Dezember <strong>2013</strong> erbeten an dasKonsistorium, Georgenkirchstraße 69, <strong>10</strong>249 Berlin.2. Im Evangelischen Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree istdie Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung zum 1. März 2014mit <strong>10</strong>0 % Dienstumfang durch den Kreiskirchenrat zu besetzen.Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von 6 Jahren.Der Kirchenkreis sucht eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oderder Freude für folgende Schwerpunkte mitbringt:– Erarbeitung eines Konzeptes, mit dem am Rand stehende Gemeindegliederangesprochen werden, Zugezogene erreicht werden,sowie– die exemplarische Erprobung dieses Konzeptes,– Übernahme von Vertretungsdiensten im Falle von Studienurlaubund längerer Erkrankung, insbesondere die Vertretung des stellvertretendenSuperintendenten im Blick auf dessen pastoralenDienst in seiner Gemeinde in einem Umfang von max. 50 %.Der Kirchenkreis zeichnet sich durch eine große Vielfalt der sozialenMilieus aus und bietet auch in dieser Hinsicht ein interessantesAufgabenfeld.Gesucht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer, die oder der offen istfür vielfältige Kontakte und gemeindeübergreifende Herausforderungen.Die oder der Stelleninhaber wählt sich seinen Wohnsitz im Kirchenkreisselbst. Der Kreiskirchenrat ist dabei gern behilflich.Weitere Informationen gibt der Superintendent des EvangelischenKirchenkreises Lichtenberg-Oberspree, Hans-Georg Furian,Telefon: 030/57 79 86 15.Bewerbungen werden bis zum 31. Januar 2014 erbeten an dasKonsistorium, Georgenkirchstraße 69, <strong>10</strong>249 Berlin.3. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des neugebildetenPfarrsprengels Hohenbruch-Brandenburg, Reformierter KirchenkreisBerlin-Brandenburg, ist ab sofort mit <strong>10</strong>0 % Dienst -umfang durch das Konsistorium zu besetzen.Der Pfarrsprengel besteht aus der Kirchengemeinde Hohenbruchund der Evangelisch-reformierten St. Johannis-Kirchengemeinde inBrandenburg. Beide Gemeinden möchten ihre Zusammenarbeit verstärken.Insgesamt haben sie ca. 250 Gemeindeglieder. Sie kommenaus der deutsch-reformierten Tradition und feiern ihre Gottesdienstenach der reformierten Liturgie.Die Gemeinde in Hohenbruch bei Oranienburg ist parochial verfasstund mit den Nachbargemeinden vernetzt.Die Gemeinde in der Stadt Brandenburg an der Havel ist eineaktive kleine Personalgemeinde. Sie unterhält vielfältige ökume -nische Kontakte in der Stadt.Die Pfarrerin oder der Pfarrer ist die bzw. der einzige haupt -amtliche Mitarbeiter/in. Ihr oder ihm stehen in beiden Gemeindenaktive Presbyterien zur Seite.Die Gemeinden suchen eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, dieoder der– den Dienst mit Freude ausfüllt,– Ideen für den Gemeindeaufbau entwickelt,– das reformierte Profil der Gemeinden theologisch unterstützt.Die Bereitschaft zur Übernahme übergemeindlicher Aufgabenim reformierten Bereich der <strong>EKBO</strong> und zur Zusammenarbeit mitden anderen reformierten Gemeinden wird vorausgesetzt.In Hohenbruch gibt es ein Pfarrhaus. Wahlweise steht auch inBrandenburg an der Havel im sanierten Gemeindehaus eine Dienstwohnungzur Verfügung. Alle Schultypen sind von beiden Wohnortengut erreichbar.Voraussetzung für die Bewerbung ist ein eigener PKW und dieBereitschaft, lange Fahrtwege zu übernehmen.Auskünfte erteilen die Presbyteriumsvorsitzenden, PfarrerinMeike Waechter (Vakanzverwalterin für Hohenbruch), Tele -fon: 030/8 92 81 46, und Herr Nico Hahn (Brandenburg), Tele -fon: 0171/8 72 48 58, sowie der Vorsitzende des Reformierten KreiskirchenratesPfarrer Dr. Jürgen Kaiser, Telefon: 0 33 28/34 90 41.Bewerbungen werden bis zum 6. Januar 2014 erbeten an dasKonsistorium, Georgenkirchstraße 69, <strong>10</strong>249 Berlin.4. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des neugebildetenEvangelisch-reformierten Pfarrsprengels Berlin, ReformierterKirchenkreis Berlin-Brandenburg, ist zum 1. Januar 2014 mit<strong>10</strong>0 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.Zum Pfarrsprengel gehören die Evangelisch-reformierte Bethlehems-Kirchengemeinde(Sitz: Berlin Neukölln) und die Evangelisch-reformierteSchloßkirchengemeinde Köpenick (Sitz: Berlin-Köpenick). Beide Gemeinden sind Personalgemeinden mit insgesamtrund 600 Mitgliedern.Erwartet werden:– Pflege und Fortentwicklung der Gottesdienste nach reformiertemTypus,– Begleitung der Gemeindekreise einschließlich der Arbeit mitKindern und Jugendlichen,– Fortführung der ökumenischen Arbeit an beiden Standorten,– Pflege der Beziehungen zu den jeweiligen Partnergemeinden,– Erhalt und Fortschreibung des böhmischen Erbes am StandortNeukölln,– Zusammenarbeit mit der Iranisch-presbyterianischen GemeindeBerlin am Standort Neukölln,– Vorbereitung und Begleitung der jährlichen Rüste der Schloß -kirchengemeinde,222


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>– Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Initia -tiven (Konzertangebote auf der Schlossinsel Köpenick, KulturnetzwerkNeukölln, Quartiersmanagement).Die Bereitschaft zur Übernahme übergemeindlicher Aufgabenim reformierten Bereich der <strong>EKBO</strong> und zur Zusammenarbeit mitden anderen reformierten Gemeinden wird vorausgesetzt.Eine schön gelegene Dienstwohnung ist am Standort Köpenickvorhanden.Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Presbyterien:Dr. Christian Klos, Köpenick (Mail: runkelritter@gmx.de) undDr. Michael Weichenhan, Neukölln (Mail: michael.weichenhan@cms.hu-berlin.de).Bewerbungen werden bis zum 6. Januar 2014 erbeten an dasKonsistorium, Georgenkirchstraße 69, <strong>10</strong>249 Berlin.5. Die (1.) Pfarrstelle der Luther-Kirchengemeinde, KirchenkreisSpandau, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit <strong>10</strong>0 %Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.Die Gemeinde mit fast 5.000 Mitgliedern liegt in der SpandauerNeustadt. Hier gibt es neben bürgerlichen Wohngebieten auch sozialeBrennpunkte. Für die Neustadt ist seit Juli 20<strong>10</strong> im Rahmendes Programms Soziale Stadt ein Quartiersmanagement eingerichtetworden, innerhalb dessen die Gemeinde als sogenannter StarkerPartner mit mehreren Projekten tätig ist.Die Gemeinde zeichnet sich durch eine große musikalische Vielfaltaus (Chor, Gospelchor, Kinderchor, Streichorchester). Darüberhinaus gibt es eine große Zahl engagierter Mitarbeitenden in sozialenProjekten, sowie der Kinder- und Jugendarbeit.Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, dieoder der über Erfahrung in der Leitung einer Gemeinde verfügt undalle nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die Gemeinde theologisch,seelsorgerlich, in praktischen und finanziellen Fragen zuführen und die oder der sich der folgenden Schwerpunktaufgabenannimmt:– Unterstützung der Diakonin in der Fortführung der Kinder- undJugendarbeit,– Konfirmandenarbeit,– Engagement, die Fäden des sozialen Netzwerkes, in dem sich dieGemeinde befindet, zusammenzuhalten,– die hauptamtlichen Mitarbeiter (Küsterin/Seniorenarbeiterin,Kantorin, Diakonin, Kirchwart und zwei gering beschäftigte Mitarbeiter)sowie eine Vielzahl engagierter Ehrenamtlicher zu begleitenund zu fördern.Der Bezug der vorhandenen Dienstwohnung (ca. 140 m 2 ) wirdvorausgesetzt.Auskünfte erteilt die Vorsitzende des Gemeindekirchenrates,Frau Inge Clausert, Telefon: 030/3 35 90 24 oder E-Mail (gkr@luthergemeinde-spandau.de), und der Vorsitzende des Kollegiums,Pfarrer Karsten Dierks, Telefon: 030/3 22 94 43 00 (dierks@kirchkreis-spandau.de).Informationen über die Gemeinde sind im Internet unter:www.luthergemeinde-spandau.de abrufbar.Bewerbungen werden bis zum 16. Dezember <strong>2013</strong> erbeten an dasKonsistorium, Georgenkirchstraße 69, <strong>10</strong>249 Berlin.6. Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des PfarrsprengelsPapitz, Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, ist zum nächstmög -lichen Zeitpunkt mit <strong>10</strong>0 % Dienstumfang durch Gemeindewahlwieder zu besetzen.Der Pfarrsprengel Papitz im Spreewald besteht aus den KirchengemeindenPapitz und Krieschow mit insgesamt 1.153 Gemeindegliedernund zwei Predigtstätten.Die beiden wertvollen Dorfkirchen sind saniert, renovierte Gemeinderäumeund große Außenflächen können vielfältig genutztwerden.In Papitz steht ein Pfarrhaus mit geräumiger Dienstwohnung,Amtszimmer und großem Garten zur Verfügung, das auch für eineFamilie geeignet ist.Die engagierten Ältesten und viele weitere ehrenamtliche Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter (Kirchenchor, Posaunenchor, Konfirmandenteam,Besuchsdienst u.a.) freuen sich auf eine Pfarrerin odereinen Pfarrer, die oder der gerne leitet und auf die verschiedenenAltersgruppen offen zugeht.Die Angebote der Katechetin ziehen regelmäßig viele Kinder an.Die Zahl der Konfirmandinnen und Konfirmanden ist erfreulichstabil.Die Verwaltungsarbeit wird in einem funktionierenden Gemeindebüroerledigt.Die Kirchengemeinden sind in das Leben der Dörfer integriert.In Krieschow gibt es eine Grundschule, mit der eine gute Zusammenarbeitüber den Religionsunterricht hinaus besteht, die fortgeführtwerden soll.In Cottbus sind alle Schulformen vorhanden. Staatstheater, Konservatorium,Kinos und Museen bieten niveauvolle Kultur, die Kirchender Stadt vielfältige Kirchenmusik. Auch Sportbegeisterte findenin Cottbus viele Angebote. Der Spreewald zieht Naturliebhaberan, das gut ausgebaute Radwegenetz der Region Touristen von überallher.Für Auskünfte stehen für die Gemeindekirchenräte zur Ver -fügung: Martina Fiedler, Telefon: 03 56 04/6 42 <strong>10</strong>, und SabineJentzsch, Telefon: 0162/2 81 32 75, und Superintendentin UlrikeMenzel, Telefon: 03 55/2 47 63.Bewerbungen werden bis zum 16. Dezember <strong>2013</strong> erbeten an dasKonsistorium, Georgenkirchstraße 69, <strong>10</strong>249 Berlin.7. Die (1.) Pfarrstelle der Anstaltskirchengemeinde der Stiftung„Lazarus Diakonie-Berlin“ ist ab 1. Dezember 2014 durchdas Kuratorium mit <strong>10</strong>0 % Dienstumfang neu zu besetzen. Mitder Pfarrstelle verbunden sind zugleich die Position der Vorsteherinoder des Vorstehers der Stiftung „Lazarus-Diakonie Berlin“ undunmittelbar die Position einer Leiterin oder eines Leiters „StabsstelleKommunikation“ in der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal in16321 Bernau OT Lobetal.Die Anstaltskirchengemeinde ist Teil der Stiftung „Lazarus-Diakonie Berlin“, die ihren Sitz in der Bernauer Straße 115 in unmittelbarerNachbarschaft zur Mauergedenkstätte hat. Die Stiftungumfasst neben der Anstaltskirchengemeinde die Lazarus-Diakonissenschwesternschaft,die Diakoniegemeinschaft und ein im Aufbaubefindliches geistlich-diakonisches Zentrum.Mit der Position der Vorsteherin oder des Vorstehers der Stiftungsind verbunden:– die Leitung der gesamten Stiftung als Vorsitzende/r des Vorstandsgemeinsam mit dem/der Verwaltungsdirektor/in als weiteremVorstandsmitglied– die besondere Leitungsverantwortung für die Diakonissenschwesternschaftgemeinsam mit der leitenden Mitarbeiterinebenso wie für die Diakoniegemeinschaft– die Seelsorge an der Diakonissenschwesternschaft– die Verantwortung für alle Belange der Anstaltskirchengemeinde– die Verantwortung für Entwicklung und Arbeit des geistlich-diakonischenZentrums.Die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal (HStL) ist einer der größtendiakonischen Träger im Land Brandenburg, darüber hinaus mit Einrichtungenin Berlin, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Sie gehört alsvierte Stiftung zu den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel.Die HStL unterhält ein breites Angebot qualifizierter sozialer Hilfen.Insgesamt stehen rund 4.000 Plätze für die Begleitung und Betreuungvon alten, geistig und psychisch behinderten, anfalls -kranken und suchtkranken Menschen zur Verfügung. Zur Stiftunggehören außerdem Werkstätten, Kindertagesstätten und beruflicheSchulen. Im Ort Lobetal besteht ebenfalls eine Anstaltskirchen -gemeinde.Verbunden mit der Position der Leiterin oder des Leiters derStabsstelle Kommunikation in der Hoffnungstaler Stiftung Lobetalsind folgende Aufgaben:223


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>– Verantwortung als Leiter/in und inhaltliche Verantwortung fürdie Koordination der Bereiche Öffentlichkeitsarbeit, Archiv undSpenden,– Pressesprecher/in der HStL in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung,– Verantwortung für die interne und externe Kommunikation undÖffentlichkeitsarbeit,– Predigtauftrag in der Anstaltskirchengemeinde Lobetal.Die Stiftung „Lazarus-Diakonie Berlin“ und die HoffnungstalerStiftung Lobetal sowie die beiden Anstaltskirchengemeinden freuensich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer– der oder dem Verkündigung, Seelsorge und geistliches Lebenzentral wichtig sind– mit großer Empathie, vor allem für die Diakonissenschwesternschaftund die Diakoniegemeinschaft– mit ausgewiesener Kompetenz in der Öffentlichkeitsarbeit– mit Kontaktstärke, Organisationsgeschick, Aufgeschlossenheit,Teamgeist und sehr guten kommunikativen Fähigkeiten.Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Kuratoriums derStiftung Lazarus-Diakonie, Jens Fischer, E-Mail: jfischer1@tonline.de,sowie Pastor Dr. Johannes Feldmann, Vorstand und Vorsitzenderder Geschäftsführung der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal,Telefon: 0 33 38/6 61 00 bzw. E-Mail: j.feldmann@lobetal.de.Bewerbungen werden bis zum 31. Dezember <strong>2013</strong> erbeten an dasKonsistorium, Georgenkirchstraße 69, <strong>10</strong>249 Berlin.*Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen1. Die Kreispfarrstelle für Krankenhausseelsorge im EvangelischenKirchenkreis Cottbus ist ab sofort mit <strong>10</strong>0 % Dienstumfangwieder zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt fürdie Dauer von 6 Jahren.Die Krankenhausseelsorgerin oder der Krankenhausseelsorgernimmt ihren oder seinen Dienst im Carl-Thiem-Klinikum gGmbHCottbus (CTK) wahr, das mit 1.300 Betten und 2.300 Mitarbeitern(davon rund 300 Ärztinnen und Ärzte sowie fast 1.000 Pflegekräfte)das größte Krankenhaus in Brandenburg und Akademisches Lehrkrankenhausder Berliner Charité ist.Zu den Aufgaben in der Pfarrstelle gehören bisher:– seelsorgerliche Begleitung von Patientinnen und Patienten, Angehörigenund Mitarbeitenden in allen Bereichen des CTK,– wöchentliche Gottesdienste in Zusammenarbeit mit dem zweitenevangelischen Mitarbeiter in der Krankenhausseelsorge undder katholischen Krankenhausseelsorge, in der ebenfalls ein personellerWechsel ansteht,– Bestattung von Sternenkindern auf der Gemeinschaftsgrabstätte,– Kontaktpflege mit den Mitarbeitenden des CTK und der Klinikleitung,– Mitarbeit im klinischen Ethikkomitee,– Öffentlichkeitsarbeit,– Begleitung und Ausbau der ehrenamtlichen Krankenhausseelsorge.Cottbus ist Universitätsstadt mit einer vielfältigen Kita- undSchullandschaft. Staatstheater, Konservatorium, Kinos und Museenbieten niveauvolle Kultur, die Kirchen der Stadt vielfältige Kirchenmusik.Auch Sportbegeisterte finden in Cottbus viele Angebote.Der Spreewald zieht Naturliebhaber an, das gut ausgebaute Radwegenetzder Region Touristen von überallher.Bewerberinnen und Bewerber sollen nach den Richtlinien für dieKrankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 15.12.2000 (KABl. 2001,S. 7 und KABl. 2006, S. 22) eine klinische Seelsorgeausbildungdurchlaufen oder eine vergleichbare Qualifikation erworben haben.Auskünfte erteilen die Landespfarrerin für KrankenhausseelsorgeGabriele Lucht, Telefon: 030/24344-232, und SuperintendentinUlrike Menzel, Telefon: 0160 7424258.Bewerbungen werden bis zum 16. Dezember <strong>2013</strong> erbeten an dasKonsistorium, Georgenkirchstraße 69, <strong>10</strong>249 Berlin.2. Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde GroßSärchen, pfarramtlich verbunden mit Wittichenau, KirchenkreisHoyerswerda, ist ab sofort durch Gemeindewahl wieder zu be -setzen.Die Gemeinden mit zusammen 1.200 Gemeindegliedern liegensüdlich von Hoyerswerda in dem sich entwickelnden LausitzerSeenland (www.lausitzerseenland.de) und der Oberlausitzer HeideundTeichlandschaft (www.biosphaerenreservat-oberlausitz.de). Dieregionalen Zentren Bautzen (20 km) und Dresden (50 km) sindschnell erreichbar.In Groß Särchen ist eine Dienstwohnung vorhanden.Am Ort gibt es Kindergarten und Grundschule, weiterführendeSchulen befinden sich in den gut erreichbaren Nachbarorten. Hierlebte der historische ‚Krabat‘. Der örtliche CVJM ist gern Partner inder Kinder- und Jugendarbeit.Im katholisch geprägten Wittichenau befindet sich die evange -lische Gemeinde in einer Diaspora-Situation. Umso intensiver istdas Gemeindeleben, bereichert durch Kirchen- und Posaunenchor.Auch hier ist ein Verein mit Gemeindegliedern aktiv, der sich derBildungsarbeit verschrieben hat.Durch eine längere Vakanzzeit haben sich viele Ehrenamtlichein zahlreiche Aufgaben eingearbeitet. Von daher freuen sich die beidenGemeinden auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder dermit ihnen weiter ‚einladende Gemeinde‘ gestalten möchte.Auskünfte erteilen die beiden stellvertretenden Vorsitzenden derGemeindekirchenräte, Herr Michael Spyra, Telefon: 03 57 26/5 06 95, und Herr Ernst-Heinrich Scholz, Telefon: 03 57 25/7 04 42,sowie der Vakanzverwalter, Pfarrer Jörg Michel, Telefon: 03571/414227.Bewerbungen werden bis zum 16. Dezember <strong>2013</strong> erbeten an dasKonsistorium, Georgenkirchstraße 69, <strong>10</strong>249 Berlin.3. Die Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Bad Muskau,pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen KirchengemeindeGablenz, Evangelischer Kirchenkreis NiederschlesischeOberlausitz, ist ab sofort mit <strong>10</strong>0 % Dienstumfang durch Ge mein -dewahl zu besetzen.Die Kirchengemeinden Bad Muskau und Gablenz freuen sichauf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der gern Gottesdienstefeiert, für die Menschen offen ist und auf sie zugeht. Sie wünschensich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der neue Ideen mitbringtund bereit ist, Bewährtes weiterzuführen, aber auch neueWege zu gehen und Konzepte für eine Gemeinde von morgen zuentwickeln.Eine sanierte und geräumige Dienstwohnung in zentraler Lageund unmittelbar am Fürst-Pückler-Park Bad Muskau steht zur Ver -fügung. Auch eine kleine Gartenfläche ist dort vorhanden.Im Gemeindebereich sind Kindertagesstätten und eine Grundschulevorhanden. Eine Mittelschule und ein Gymnasium befindensich in benachbarten Orten.Die Pfarrerin oder der Pfarrer erhält in ihrem bzw. seinem Dienstdie Unterstützung von den Gemeindekirchenräten, der hauptamt -lichen Gemeindesekretärin, den Gemeindekreisen und ehrenamt -lichen Mitarbeitern. Im Stellenumfang ist eine Beauftragung von25 % für die Arbeit mit Kindern im Kirchenkreis vorgesehen. Kindergottesdienstgruppenund Ehrenamtliche warten auf eine regionaleBegleitung ihrer wichtigen Arbeit.Erholungsmöglichkeiten bieten der weltbekannte Fürst-Pückler-Park (UNESCO – Weltkulturerbe), der Rhododendronpark Kromlauund die vielen Sehenswürdigkeiten der Oberlausitz.Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeinde -kirchen rates Bad Muskau, Franz-Wolfgang Klenner, Tele -224


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>fon: 03 57 71/6 07 90, und Superintendent Dr. Koppehl, Tele -fon: 0 35 88/25 91 41.Bewerbungen werden bis zum 16. Dezember <strong>2013</strong> erbeten an dasKonsistorium, Georgenkirchstraße 69, <strong>10</strong>249 Berlin.4. Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des PfarrsprengelsBötzow, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, ist ab sofortmit <strong>10</strong>0 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.Zum Pfarrsprengel gehören die Gemeinden Bötzow und Wansdorf.Mit der Pfarrstelle verbunden ist die Vakanzverwaltung der GemeindenPausin und Grünefeld.Die 1.123 Gemeindeglieder wünschen sich eine Pfarrerin odereinen Pfarrer, die oder der die Menschen im ländlichen Umfeld seelsorgerischbegleitet, einladend und den Menschen zugewandt denchristlichen Glauben vermittelt und Freude an der Arbeit mit allenAltersgruppen hat.Die Gemeindekirchenräte freuen sich auf neue Impulse undIdeen und legen Wert auf das Weiterführen der gemeindlichenArbeit mit Kindern, Jugendlichen und Senioren.Der Pfarrerin oder dem Pfarrer stehen haupt- und ehrenamtlicheMitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kirchenmusik (Orgelspiel,Gemeinde- und Posaunenchor) zur Seite.Zwei Stunden Religionsunterricht sind wöchentlich zu erteilen.Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Region ist erforderlich.Das Aufrechterhalten guter Kontakte zur Grundschule Bötzowund zu anderen kommunalen Gremien und Einrichtungen wäresehr wünschenswert.Ein 2012 grundsaniertes Pfarrhaus mit Garten und Garage in Bötzowsteht als Dienstwohnung zur Verfügung.Die denkmalgeschützte Ortskirche in Bötzow (14. Jahrhundert)ist grundsaniert. Der Kircheninnenraum wurde kürzlich nach Vor -gaben des Denkmalschutzes renoviert. Das in unmittelbarer Nähezum Pfarrhaus befindliche Gemeindehaus ist ebenfalls grundsaniertbzw. modernisiert.Die Kirche in Wansdorf befindet sich in einem zufriedenstellendenbaulichen Zustand.Die aufstrebende Ortschaft Bötzow ist mit ca. 3.000 Einwohnernder zahlenmäßig größte Ort der Amtsgemeinde Oberkrämer undliegt ca. <strong>10</strong> Kilometer westlich von Berlin entfernt. Der stete Zuwachsan Einwohnern ist hauptsächlich bedingt durch den Zuzugvieler junger Familien in neu errichteten Wohngebieten. Ein gutausgebautes Straßen- und Infrastrukturnetz (z.B. DSL 16000) sowiegute Buslinien (u.a. nach Oranienburg, Hennigsdorf und Berlin-Spandau) sind vorhanden. Neben einer Grundschule in Bötzow befindensich weiterführende Schulen in den Nachbargemeinden Veltenund Hennigsdorf. In der Ortsmitte von Bötzow stehen eine Kindertagesstättesowie Einkaufsmöglichkeiten (z.B. Supermarkt, Getränkemarkt,Bäckerei) zur Verfügung. Sport- und Reiteinrichtungenbieten sich für Freizeitaktivitäten an.Nähere Auskünfte erteilen für den Gemeindekirchenrat die Vorsitzende,Frau Elke Fenrych, Telefon: 0 33 04/50 28 29, und Super -intendent Thomas Tutzschke, Telefon: 0 33 21/4 91 18.Bewerbungen werden bis zum 16. Dezember <strong>2013</strong> erbeten an dasKonsistorium, Georgenkirchstraße 69, <strong>10</strong>249 Berlin.5. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des PfarrsprengelsOrtrand-Großkmehlen, Kirchenkreis Hoyerswerda, ist ab sofortmit <strong>10</strong>0 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.Der Pfarrsprengel mit ca. 3.700 Einwohnern besteht aus denEvangelischen Kirchengemeinde Ortrand und Großkmehlen mitzwei Predigtstätten. Die Entfernung zwischen den beiden Kirchenbeträgt 2,5 km.Die St. Georg Kirche Großkmehlen verfügt über eine barocke Innengestaltungmit einer Silbermannorgel. Jährlich finden mehrereOrgelkonzerte statt.Der Innenraum der St. Barbara Kirche Ortrand wurde durch denBildhauer Friedrich Press, einen der bedeutendsten deutschen Bildhauerdes 20. Jahrhunderts, umgestaltet.Im Pfarrhaus Ortrand und im Großkmehlener Gemeindehausbefinden sich Gemeinderäume.Durch eine Gemeindepädagogin werden 5 Christenlehregruppenbetreut.Ehrenamtliche engagieren sich als Lektoren, im Posaunen- undFlötenchor, in der Seniorenarbeit und im Besuchsdienst.Die Gemeinden verwalten zwei kircheneigene Friedhöfe.In Ortrand und Großkmehlen befinden sich ein Altenpflegeheimund eine Behinderteneinrichtung der Diakonie. AusgewählteHöhepunkte im Jahr werden gemeinsam gefeiert.Mit der katholischen Kirchengemeinde ist eine ökumenische Zusammenarbeitverbunden.Der Dienstsitz wird Ortrand, mit einer sanierten Dienstwohnungim Pfarrhausobergeschoss.Ortrand ist eine Kleinstadt mit 2.400 Einwohnern und liegt40 km nördlich von Dresden. Der Standort besitzt eine gut ausgebauteInfrastruktur. Im Sprengel befinden sich Kindertagesstätten,Grundschulen und eine Oberschule. Durch günstige Verkehrsanbindungen(Autobahn A13, Bahnhof) sind Dresden und Berlin gut erreichbar.Weitere Auskünfte erteilen:das Pfarramt in Ortrand Telefon: 03 57 55/363,Frau Monika Winkler,Gemeindekirchenrat Großkmehlen Telefon: 03 57 55/370,Herr Detlef Kern,Gemeindekirchenrat Ortrand Telefon: 03 57 55/5 13 24.Kirche_Ortrand-Grosskmehlen@t-online.deBewerbungen werden bis zum 16. Dezember <strong>2013</strong> erbeten an dasKonsistorium, Georgenkirchstraße 69, <strong>10</strong>249 Berlin.6. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des PfarrsprengelsStorkow, Evangelischer Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg,ist ab sofort durch das Konsistorium wieder zu besetzen.Der Pfarrsprengel Storkow besteht aus den Evangelischen KirchengemeindenStorkower Land, Reichenwalde und Friedersdorf-Kablow.Zu der durch die Pfarrstelle zu betreuenden KirchengemeindeStorkower Land gehören ca. 1.500 Gemeindeglieder, die in der voneiner reizvollen Seenlandschaft geprägten Stadt Storkow und denumliegenden Dörfern leben.Die Gemeinde ist Trägerin einer evangelischen Kindertagesstättemit ca. 40 Plätzen, die das Gemeindeleben stark bereichert.Zum Team der in der Gemeinde in Teildienstverhältnissen Mitarbeitendengehören zudem eine Katechetin, eine Kantorin undeine Verwaltungskraft.Die Pfarrerin oder den Pfarrer erwartet ein lebendiges Gemeindelebenmit Gemeindekreisen (Chor, Posaunenchor, Gesprächskreise,Laienspielgruppe), eine gut funktionierende Kinder- und Jugendarbeitund ein Gemeindekirchenrat, der sich auf eine geschwisterlicheZusammenarbeit freut.Derzeitig wird das Gemeindehaus, in dem sich die Kita, dasBüro, die Gemeinderäume und die Pfarrdienstwohnung befinden,umfassend saniert und ausgebaut. Bis zur Fertigstellung mietet dieGemeinde in Absprache mit der Bewerberin oder dem Bewerbereine angemessene Dienstwohnung an. Mit der Fertigstellung desGemeindehauses wird der Stelleninhaberin oder dem Stelleninhaberdann eine geräumige Maisonettewohnung zur Verfügung gestellt.Weitere Auskünfte erteilen Herr Superintendent Schürer-Behrmann,Telefon: 03361/5918<strong>10</strong>, und der stellvertretende Vorsitzendedes Gemeindekirchenrates der Evangelischen KirchengemeindeStorkower Land, Herr Markgraf, Telefon: 033678/71689.Bewerbungen werden bis zum 16. Dezember <strong>2013</strong> erbeten an dasKonsistorium, Georgenkirchstraße 69, <strong>10</strong>249 Berlin.7. Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des PfarrsprengelsHoyerswerda, Kirchenkreis Hoyerswerda, ist ab sofort mit<strong>10</strong>0 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.225


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>Der Pfarrsprengel mit ca. 2.<strong>10</strong>0 Gemeindegliedern liegt inmittendes Lausitzer Seenlandes, einer Urlaubsregion im Entstehen, diesich immer erkennbarer vom Braunkohlerevier zur größten vonMenschenhand geschaffenen Wasserlandschaft Europas entwickelt.Der Pfarrsprengel besteht aus den Gemeinden Hoyerswerda-Altstadtwww.kirche-hy.de und Schwarzkollm www.kirche-schwarzkollm.de.Die andere Pfarrstelle des Sprengels ist die 50 % Gemeindepfarrstelledes Superintendenten. Die Altstadtgemeinde hat außerdemfolgende hauptamtliche Stellen: 40 % B-Kantor, 50 % Gemeinde -sekretärin, <strong>10</strong> % Katechetin, 55 % Öffentlichkeitsarbeit (befristet),30 % Reinigungskraft und 6 Bürgerarbeitsstellen.Die beiden Kirchengemeinden haben sorbische Wurzeln, die sieweiter versuchen zu pflegen. Das christliche Gymnasium Johanneumliegt in direkter Nachbarschaft der Johanneskirche Hoyerswerda.Die Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Hoyerswerda-Neustadtsoll weiter verstärkt werden, bereits jetzt gibt esgemeinsamen Konfirmandenunterricht.Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, dieoder der– mit Freude Gottesdienste feiert und gern predigt,– Interesse an der sorbischen Tradition hat,– gern und offen auf Menschen zugeht und sie zum Christsein ermuntert,– gern mit Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen gemeinsam arbeitet,– offen ist für die Zusammenarbeit mit dem christlichen Gymnasium(eine Verpflichtung zum Halten von RU besteht nicht),– Interesse hat am ökumenischen Miteinander in der Stadt.Eine sanierte und geräumige Dienstwohnung in zentraler Lagesteht zur Verfügung. Gartenfläche kann auf Wunsch zur Verfügunggestellt werden.Nähere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeinde -kirchenrates der Altstadt, Rüdiger Mrosk, Telefon: 0 35 71/41 54 41,oder Superintendent Heinrich Koch, Telefon: 0 35 71/42 84 31.Bewerbungen werden bis zum 16. Dezember <strong>2013</strong> erbeten an dasKonsistorium, Georgenkirchstraße 69, <strong>10</strong>249 Berlin.8. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen KirchengemeindeNiesky, Evangelischer Kirchenkreis Niederschlesische Ober -lausitz, ist ab März 2014 mit <strong>10</strong>0 % Dienstumfang durch Gemeindewahlwieder zu besetzen.Die Gemeinde hat etwa 1.660 Mitglieder und eine Predigtstätte.Viele Ehrenamtliche engagieren sich regelmäßig im Gemeindekirchenrat,im Singekreis, im Bläserchor, im Helferkreis, im Kindergottesdienstteam,der Gemeindebriefredaktion u.v.m. Innerhalb derGemeinde nimmt der Superintendent einen monatlichen Predigtauftragwahr und ermöglicht dem Stelleninhaber regelmäßig einfreies Wochenende.Eine wichtige Anlaufstelle für die Gemeinde ist das Gemeindebüro,das mit 75 % besetzt ist.Die vielen engagierten Haupt- und Ehrenamtlichen wünschensich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die bzw. der Lust hat, gemeinsammit ihnen Gemeinde zu bauen. Von Seiten der Mitarbeitendenbesteht große Offenheit mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer neueWege zu gehen und Bewährtes fortzusetzen. Der Gemeindekirchenratund die Gemeinde freuen sich auf ein offenes und vertrauens -volles Miteinander, in welchem die gemeinsame Arbeit im Gesprächentwickelt wird.Die Christuskirche ist in einem baulich soliden Zustand. Das Gemeindehauswurde in den letzten Jahren grundlegend saniert. DasPfarrhaus mit einer renovierten Dienstwohnung von 114 m 2 undeinem Amtszimmer von 18 m 2 steht neben der Kirche und dem Gemeindehaus.Der Garten hinter dem Gemeindehaus und eine Garagekönnen genutzt werden.Niesky ist eine Stadt in der Oberlausitz mit ca. <strong>10</strong>.000 Einwohnern.Sie ist eine Gründung der Herrnhuter Brüdergemeine und vondieser Tradition geprägt. Mit der Brüdergemeine vor Ort gibt es eineenge, geschwisterliche Zusammenarbeit. Eine evangelische Kita undalle Schultypen sind am Ort vorhanden. Kennzeichnend für die Regionist der Übergang vom Lausitzer Bergland in die Heide- undTeichlandschaft.Auskünfte erteilen telefonisch der gegenwärtige AmtsinhaberPf. Röthig, Telefon: 0 35 88/20 78 59, oder Superintendent Dr. Koppehl,Telefon: 0 35 88/25 91 41 bzw. Telefon: 0172/3 63 46 11.Anfragen sind auch möglich unter der E-Mail: ekgm.niesky@kkvsol.net.Weitere Informationen zur Gemeinde sind auf www.evangelischekirche-niesky.deeinzusehen.Die Gemeinde freut sich auf Bewerberinnen und Bewerber.Bewerbungen werden bis zum 16. Dezember <strong>2013</strong> erbeten an dasKonsistorium, Georgenkirchstraße 69, <strong>10</strong>249 Berlin.*Ausschreibung einer KirchenmusikstelleIm Kirchenkreis Kyritz-Wusterhausen ist zum nächstmög -lichen Zeitpunkt eine B-Kirchenmusikstelle mit <strong>10</strong>0 % Dienstumfang(KM 1-Stelle) zu besetzen.Die Kirchenmusikerin oder der Kirchenmusiker ist verantwortlichfür den südlichen Bereich des Kirchenkreises mit Schwerpunktund Dienstsitz in Wuster hausen.Zu den Aufgaben in Wusterhausen und der Region gehören:– Organistendienste (Gottesdienste und Kasualien),– Leitung des Kirchenchores,– Weiterführung der bestehenden Posaunenarbeit,– Projektbezogene Ensemble- und Bandarbeit,– Projektbezogene Kinderchorarbeit,– Ausbildung von nebenamtlichen OrgelspielerInnen,– Begleitung ehren- und nebenamtlicherOrgelspielerInnen,– Organisation und Durchführung des „Wusterhausener Orgelsommers“und anderer kirchenmusikalischer Veranstaltungen,– konzeptionelle Zusammenarbeit im Kirchenkreis auf dem Gebietder Kirchenmusik,– Mitarbeit in der allgemeinen Gemeindearbeit und im Kirchenkreis.In der 800 Jahre alten Stadtkirche in Wusterhausen steht einehisto rische Wagner-Orgel aus dem Jahre 1742 (30 Register, 2 Manualeund Pedal) zur Verfügung, in der Marienkapelle ein Orgel -positiv von 1994 (Fa. Fahlberg, I/4, angehängtes Pedal). Darüberhinaus gibt es einige restaurierte historische Orgeln im Kirchenkreis.Eine sanierte Wohnung im alten Pfarrhaus neben der Kirchekann gemietet werden.Die genaue Festlegung der Aufgaben und deren Gewichtung erfolgtin Absprache mit der Bewerberin oder dem Bewerber auf derGrundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Be -rechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen undKirchenmusiker auf A- oder B-Stellen.Eine sanierte Wohnung in der alten Superintendentur neben derStadtkirche kann gemietet werden.Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der EvangelischenKirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-<strong>EKBO</strong>).Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum<strong>10</strong>. Januar 2014 erbeten an den Kreiskirchenrat des KirchenkreisesKyritz-Wusterhausen, Johann-Sebastian-Bach-Straße 51, 16866 Kyritz.Nähere Auskünfte erteilen der amtierende Superintendent AlexanderBothe, Telefon: 03 39 79/5 01 54, Mail: superintendent@kirchenkreis-kyritz-wusterhausen.de, und Kreiskantor MichaelSchulze, Telefon: 03 39 71/7 23 58, Mail: kantor@kirchengemeindekyritz.deWeitere Infos sind unter: www.kirchenkreis-kyritz-wusterhausen.deabrufbar.226


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>IV. PersonalnachrichtenB e r u f e n w u r d e n :Nachrichten und PersonalienPastor Dr. Sebastian E n g e l b r e c h t zum Pfarrer im Ehrenamtin das Pfarrdienstverhältnis im Ehrenamt zur EvangelischenKirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit Wirkungvom 1. November <strong>2013</strong>,Herr Bernd L i e d t k e zum Pfarrer im Ehrenamt in das Pfarrdienstverhältnisim Ehrenamt zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit Wirkung vom 1. November<strong>2013</strong>,Pfarrerin Christine R o s i n in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeitzur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesischeOberlausitz mit Wirkung vom 1. November <strong>2013</strong>.Ü b e r t r a g e n w u r d e n :Pfarrerin Janet B e r c h n e r die (1.) Pfarrstelle der Evange -lischen Segenskirchengemeinde Berlin-Reinickendorf, KirchenkreisReinickendorf, mit Wirkung vom 1. November <strong>2013</strong>,Pfarrer Mathias K a i s e r die (1.) Pfarrstelle der DorfkirchengemeindeGatow, Kirchenkreis Spandau, mit Wirkung vom 1. November<strong>2013</strong> für die Dauer von <strong>10</strong> Jahren,Pfarrer im Ehrenamt Bernd L i e d t k e zum ehrenamtlichenDienst der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsver -waltung in der Kaiser-Friedrich-Gedächtnis-Kirchengemeinde imPfarrsprengel Tiergarten, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte,mit Wirkung vom 1. November <strong>2013</strong> zunächst bis zum31. Oktober 2019.E n t l a s s e n w u r d e n :Pfarrer Bertram A l t h a u s e n , zuletzt beurlaubt für denDienst als Leiter des Instituts Bildung und Entwicklung bei derHoffbauer gGmbH, mit Ablauf des Monats Oktober <strong>2013</strong> zur Übernahmeeines Dienstes in der Evangelisch-Lutherischen Kirche inOldenburg zum 1. November <strong>2013</strong>,Pfarrerin Christina S t e m m a n n , zuletzt Pfarrerin im Entsendungsdienstder Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Wittstock(Dosse), Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, mit Ablaufdes Monats Oktober <strong>2013</strong> zur Übernahme in das Dienstverhältnisauf Lebenszeit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.I n d e n R u h e s t a n d i s t g e t r e t e n :Pfarrer Christian H ö v e r m a n n , zuletzt Pfarrer der KirchengemeindeZum Heilsbronnen, Kirchenkreis Berlin-Schöneberg,mit Ablauf des Monats Oktober <strong>2013</strong>.Pfarrerin Ute P f e i f f e r die Kreispfarrstelle für das Projekt„Kirche im Kiez“, Kirchenkreis Potsdam, mit Wirkung vom 16. Oktober<strong>2013</strong> für die Dauer von 6 Jahren,Pfarrerin Christine R o s i n die (3.) Pfarrstelle der KirchengemeindeMarienfelde, Kirchenkreis Tempelhof, mit Wirkung vom1. November <strong>2013</strong> für die Dauer von <strong>10</strong> Jahren.*V e r l ä n g e r t w u r d e n :die Beurlaubung von Pfarrer Markus B r ä u e r für ein Dienstverhältnisauf Zeit bei der EKD als Medienbeauftragter über den31. Oktober <strong>2013</strong> hinaus bis zum 31. Dezember 2017,der Zeitraum der Übertragung der Kreispfarrstelle für Seelsorgein der Stiftung „Hospitäler Zum Heiligen Geist und St. Georg“ imEvangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost auf die Pfarrerin HeikeK r a f s c h e c k über den 16. Oktober <strong>2013</strong> hinaus bis zum15. Oktober 2019.E i n e n e h r e n a m t l i c h e n A u f t r a gh a b e n e r h a l t e n :Pfarrer im Ehrenamt Dr. Sebastian E n g e l b r e c h t zumehrenamtlichen Dienst der öffentlichen Wortverkündigung undSakramentsverwaltung in der Kirchengemeinde Alt-Schmargendorf,Kirchenkreis Wilmersdorf mit Wirkung vom 1. November <strong>2013</strong> zunächstbis zum 31. Oktober 2019,H e i m g e g a n g e n s i n d :Todesfälle„Wer an mich glaubt, der wird leben,auch wenn er stirbt.“(Johannes 11,25)Pfarrer i. R. Christian H e n n e r s d o r f , zuletzt Pfarrer derKirchengemeinde Teupitz im Pfarrsprengel Teupitz-Groß Köris,Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, am 1. Oktober <strong>2013</strong> im73. Lebensjahr,Pfarrer i. R. Hans-Joachim N o c k e , zuletzt Pfarrer der Oster-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, am9. Oktober <strong>2013</strong> im 83. Lebensjahr.227


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>V. MitteilungenKirchlicher Dienstan Urlaubsorten im Ausland im Jahr 2014Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland suchtfür das Jahr 2014 wieder vor allem jüngere Pfarrerinnen und Pfarrerfür einen Dienst an Urlaubsorten im Ausland, der in der Regel inden Monaten Juli und August wahrzunehmen ist.Eine Aufstellung der Orte, an denen dieser Dienst geleistet werdensoll, sowie weitere Informationen und Bewerbungsformularesind in den Superintendenturen erhältlich.Bewerbungen sind unter Verwendung des Bewerbungsbogens aufdem Dienstweg an das Konsistorium zu richten.*Auslandsdienst in den Vereinigten Arabischen EmiratenFür den Auslandspfarrdienst mit Dienstsitz in Dubai sucht dieEvangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. September 2014für die Dauer von zunächst drei Jahren für die Evangelische Gemeindedeutscher Sprache in den VAEeine Pfarrerin / einen Pfarrer.Sie finden Informationen über die Gemeinde im Internet unterwww.evangelische-kirche-vae.deDie Gemeinde befindet sich in der Phase des Gemeindeaufbausund wendet sich an Deutschsprachige, die vorübergehend vor allemin den Emiraten Dubai und Abu Dhabi leben.Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:– Bereitschaft und Fähigkeit, den Gemeindeaufbau fortzuführen– Engagement bei Fundraising und Mitgliederpflege in einer fluktuierendenGemeinde– Freude an der Begleitung von Kindern und Jugendlichen– Gestaltung situationsbezogener Veranstaltungen einer „Kirchebei Gelegenheit“– sehr gute englische SprachkenntnisseGesucht wird ein Pfarrer / eine Pfarrerin mit öffentlich-recht -licher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD und mehr -jähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes.Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.Leben Sie in einer Familie, möchten wir Ihren Partner / Ihre Partnerinebenfalls kennen lernen, weil ein mehrjähriger Auslands -aufenthalt von ihm bzw. ihr mitgetragen werden muss.Unter www.ekd.de/international/auslandsdienst/stellenausschreibungen.phperhalten Sie die Ausschreibungsunterlagen und ausführ -liche Informationen über die Pfarrstelle. Bitte geben Sie dazu Kennziffer2055 an.Für weitere Auskünfte stehen Ihnen OKR Martin Pühn (Tel. 0511/2796-234, E-Mail martin.puehn@ekd.de) und Frau Brigitte Bruns(Tel. 0511/2796-226, E-Mail brigitte.bruns@ekd.de) zur Verfügung.Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 24. Januar 2014 an:Evangelische Kirche in DeutschlandKirchenamt, Hauptabteilung IVPostfach 21 02 2030402 HannoverE-Mail: TeamPersonal@ekd.deAuslandsdienst in Harare, SimbabweFür die Martin Luther Kirchengemeinde in Harare, Simbabwe,sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum01. Juli 2014 für die Dauer von zunächst sechs Jahreneine Pfarrerin / einen Pfarrer / ein Pfarrehepaar.Die Gemeinde wurde 1978 als assoziiertes Mitglied der Evange -lical Lutheran Church in Rhodesia (ELCR) registriert und hat sichzu einer multikulturellen Gemeinde entwickelt, der neben Deutschenauch simbabwische und tansanische Christen angehören.Informationen über die Gemeinde finden Sie im Internet unterwww.mlcharare.org.Da die Stelle auch eine Dozententätigkeit am United Theolo -gical College (UTC) in Harare umfasst, ist eine Promotion erfoderlich.Weitere Informationen über das UTC finden Sie unterwww.unitedtheologicalcollege.orgIm Sinne der Kirchengemeinde und des United TheologicalCollege erwarten wir:– Betreuung und Seelsorge für Gemeindemitglieder und luthe -rische Student/innen unterschiedlicher Herkunft und Natio -nalität (50 %)– Engagement bei Fundraising und Pflege kirchengemeindlicherPartnerschaften– Dozententätigkeit am UTC; besonders in den Fächern Theologiegeschichte,Christliche Ethik und Lutherische Theologie(50 %)– Interesse an der Zusammenarbeit mit anderen englischsprachigenGemeinden in Harare und Freude an den vielfältigen ökumenischenHerausforderungen in einer multikulturellen Stadt– überdurchschnittlich gute Englischkenntnisse– einen internationalen FührerscheinGesucht wird ein Pfarrer/eine Pfarrerin/ein Pfarrehepaar mitöffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKDund mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes.Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.Leben Sie in einer Familie, möchten wir Ihren Partner / Ihre Part -nerin ebenfalls kennen lernen, weil ein mehrjähriger Auslands -aufenthalt von ihm bzw. ihr mitgetragen werden muss.Unter www.ekd.de/international/auslandsdienst/stellenausschreibungen.phperhalten Sie die Ausschreibungsunterlagen und ausführlicheInformationen über die Pfarrstelle. Bitte geben Sie dazu Kennziffer2054 an.Für weitere Informationen stehen Ihnen OKR Klaus Burckhardt(Tel. 0511/2796-235, E-Mail: klaus.burckhardt@ekd.de) und FrauStünkel-Rabe (Tel. 0511/2796-126, E-Mail: Heike.stuenkelrabe@ekd.de)zur Verfügung.Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 20. Januar 2014 an:Evangelische Kirche in DeutschlandKirchenamt der EKDPostfach 21 02 2030402 HannoverTeamPersonal@ekd.de228


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>Auslandsdienst in La Paz / BolivienFür die deutschsprachige Evangelisch-Lutherische Kirche inBolivien sucht die Evangelische Kirche in Deutschland zum15. Juli 2014 zunächst für die Dauer von drei Jahreneine Pfarrerin / einen Pfarrer / ein Pfarrehepaar.Sie finden Informationen über die Gemeinde im Internet unter(www.ielha.org.bo)Die wachsende Gemeinde in La Paz ist geprägt von einem Mit -einander von sesshaft Gewordenen und vorübergehend hier Lebenden.Sie stellt ein vielseitiges Arbeitsfeld mit großen Gestaltungsmöglichkeitendar, mitten in einem bunten und sich veränderndenLand. Ein neuer Arbeitsschwerpunkt ist die Betreuung von „Weltwärts“-Freiwilligen.Seit 2011 fördert die EKD die Gemeindearbeitmit dem Projekt „Gemeindewachstum durch Vernetzung mit entwicklungspolitischerArbeit“, das 2017 evaluiert wird.Der/die Pfarrer/in ist auch für die Gemeinden in Santa Cruz undCochabamba zuständig. Wohnsitz ist La Paz.Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:– eine theologisch versierte Persönlichkeit mit Eigeninitiative undOffenheit für Ökumene und Welt– Erfahrungen mit einladendem und offenem Gemeindeaufbauund die Bereitschaft, mit dem Gemeindekirchenrat Konzepte fürdie Zukunft der Gemeinde zu entwickeln– Interesse an entwicklungspolitischer Arbeit und Erfahrung imBereich Fundraising– die Bereitschaft, Religionsunterricht an der Deutschen Schule zuerteilen– gute Spanischkenntnisse bzw. die Bereitschaft, diese zu erwerbenGesucht wird ein Pfarrer / eine Pfarrerin / ein Pfarrehepaar mit öffentlich-rechtlicherAnstellung in einer der Gliedkirchen der EKDund mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarr -amtes.Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.Leben Sie in einer Familie, möchten wir Ihren Partner / Ihre Partnerinebenfalls kennen lernen, weil ein mehrjähriger Auslands -aufenthalt von ihm bzw. ihr mitgetragen werden muss.Unter www.ekd.de/international/auslandsdienst/stellenausschreibungen.phperhalten Sie die Ausschreibungsunterlagen und ausführlicheInformationen über die Pfarrstelle. Bitte geben Sie dazu Kennziffer2053 an.Für weitere Informationen stehen Ihnen OKRin Friederike Deeg(Tel. 0511/2796-224, E-Mail: friederike.deeg@ekd.de) sowie FrauBuchholz (Tel. 0511/2796-225, E-Mail: heike.buchholz@ekd.de)zur Verfügung.Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Januar 2014 an:Evangelische Kirche in DeutschlandKirchenamt der EKDPostfach 21 02 2030402 HannoverE-Mail: TeamPersonal@ekd.de229


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>230


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>231


Kirchliches Amtsblatt Nr. <strong>10</strong> / <strong>2013</strong>Herausgeber und Redaktion: Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,Georgenkirchstraße 69/70, <strong>10</strong>249 BerlinHerstellung: Wichern-Verlag, Georgenkirchstraße 69/70, <strong>10</strong>249 Berlin232

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!