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Basisprospekt vom 18. September 2013 zur Emission von Inhaber ...

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5.2.3 Anhang 2012A. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnungüber die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) undder Satzung der Bank.B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und UmrechnungsmethodenBei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- undBewertungsmethoden angewandt:Die auf EUR lautenden Barreserven wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sortenerfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mitdem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und demAuszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungspostenabgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zinsanteiligaufgelöst.Erkennbaren Bonitätsrisiken wird durch Bildung <strong>von</strong> Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungenin ausreichendem Umfang Rechnung getragen. Für die latenten Kreditrisiken wurde unterBerücksichtigung der steuerlichen Richtlinien eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Ermittlung derunversteuerten Pauschalwertberichtigungen erfolgte auf der Grundlage des Schreibens des BMF <strong>vom</strong> 10.Januar 1994. Zusätzlich bestehen <strong>zur</strong> Sicherung gegen die besonderen Risiken des GeschäftszweigsVorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340gHGB. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen.Die festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nachdem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden grundsätzlich die <strong>von</strong> den„Wertpapiermitteilungen“ (WM Datenservice) <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Jahresschlusskurseherangezogen.Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risikenoder Chancen aufweisen, werden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinenGrundsätzen bilanziert und bewertet.Seite 79 <strong>von</strong> 146

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