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Basisprospekt vom 18. September 2013 zur Emission von Inhaber ...

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Rückstellungen mit einer Restlaufzeit <strong>von</strong> über einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.Die erstmalige Einbuchung der Rückstellung mit einer Restlaufzeit <strong>von</strong> über einem Jahr erfolgte mit demabgezinsten Betrag (Nettomethode).Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit demDevisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Für die Umrechnung noch nichtabgewickelter Termingeschäfte wurde der Terminkurs des Bilanzstichtages zugrunde gelegt.Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenen Aufwendungen wurden in der Gewinn- undVerlustrechnung berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautendenVermögensgegenstände und Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an einebesondere Deckung vorlagen, wurden die Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- undVerlustrechnung vereinnahmt.Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.Seite 35 <strong>von</strong> 146

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