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Basisprospekt vom 18. September 2013 zur Emission von Inhaber ...

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Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten über EUR 150 bis EUR1.000 wurde steuerlich ein Sammelposten gebildet. Handelsrechtlich wurde dieser Posten aufgrunduntergeordneter Bedeutung übernommen. Der Sammelposten wird über die Dauer <strong>von</strong> fünf Jahren linearabgeschrieben.Das unter Aktivposten 13 ausgewiesene Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 5 KStG ist mitdem Barwert bewertet.Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit und dem niedrigerenAusgabebetrag wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. DerUnterschiedsbetrag wird planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.Über die Höhe der passiven Steuerlatenzen hinausgehende aktive latente Steuern wurden in Ausübungdes Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht aktiviert (vgl. Erläuterungen im Abschnitt D.).Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung ausEinlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszinshinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem UmfangRechnung getragen.Den Pensionsrückstellungen und den Rückstellungen für Altersteilzeit liegenversicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der „Richttafeln 2005 G“ (Prof. Dr. KlausHeubeck) zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften und Altersteilzeitrückstellungenwerden mittels modifiziertem Teilwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen undAltersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwertbilanziert.Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz <strong>von</strong> 5,13 % wurde unterInanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenenRestlaufzeit <strong>von</strong> 15 Jahren festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäßRückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Es wurden erwartete Lohn- undGehaltssteigerungen in Höhe <strong>von</strong> 2,19 % (Vorjahr 2,19 %) und eine Rentendynamik in Höhe <strong>von</strong> 2,19 %(Vorjahr 2,19 %) zugrunde gelegt.Bei der Rückstellung für Altersteilzeit wurde ein Zinssatz <strong>von</strong> 3,92 % angewendet. Es wurde eineDynamik der Altersteilzeitbezüge in der aktiven Phase <strong>von</strong> 2,19 % angesetzt.Im Übrigen wurden für ungewissen Verbindlichkeiten und sonstige erkennbare Risiken sowie fürdrohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet.Seite 34 <strong>von</strong> 146

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