GemeindeverwaltungKommissionelle Prüfung durch das Land KärntenEin gutes Zeugnis für unsere GemeindeGemäß § 102 der Kärntner AllgemeinenGemeindeordnung (K-AGO)hat die Landesregierung das Recht,die Gebarung der Gemeinde auf ihreSparsamkeit, Wirtschaftlichkeit undZweckmäßigkeit zu überprüfen. Siehat ferner das Recht, die Aufsichtüber die Gemeinde dahingehendauszuüben, dass diese die Gesetzeund Verordnungen einhält, ihrenWirkungsbereich nicht überschreitetund die obliegenden Aufgabenerfüllt.Prüfungsorgane der Abteilung 3 –Gemeinden des Amtes der KärntnerLandesregierung haben imZeitraum vom 4. März 2013 bis 19.März 2013 (insgesamt 8 Arbeitstage)Teilbereiche der Gebarung der GemeindeMalta an Ort und Stelle anHand der vorgelegten Unterlagenüberprüft.Der fast ausschließlich positive Berichtwurde in einem Abschlussgesprächam 11. 6. 2013 den Gemeindevertreternübergeben.Die Gemeinde Malta wurde in dieserBesprechung für die sparsameWirtschaftsweise und das Umsetzennachhaltiger Projekte unter schwierigenRahmenbedingungen ausdrücklichgelobt!Selbstverständlich werden seitensder Gemeinde Anregungen undVerbesserungsvorschläge angenommenund umgesetzt.Den gesamten Bericht finden Sieauf der Internetseite der GemeindeMalta unter: www.maltatal.com imMenüpunkt „Aktuelles“.In den Abschlussbemerkungen heißtes zu den einzelnen Teilbereichen:81. Struktur derGemeinde:Anmerkung des Bürgermeisters:Da sich der Haushalt derGemeinden zu einem großenTeil über die sogenannten Ertragsanteilefinanziert, ist dasHalten der Bevölkerungszahlvon enormer Bedeutung. Vereinfachtgesagt, bekommt dieGemeinde Malta aus demSteuertopf pro Einwohner einengewissen Betrag. Sinktdie Bevölkerung, sinken dieEinnahmen. Die Aufgabenstellung,z.B. bei der Erhaltung derInfrastruktur (Straßen, Schule,Kindergarten,…), bleibt jedochdie gleiche!2. KassenbestandsaufnahmeFeststellung:„Der Kassen-Sollbestandlaut Tagesabschlüsse vom04.03.2013 (RJ 2012 und 2013),in der Höhe von insgesamt€ 661.684,54 stimmt mit demKassen-Istbestand (Bargeld,Girokonten, Rücklagen) überein.In diesem Zusammenhang istder Rücklagenstand der GemeindeMalta positiv hervorzuheben.“3. Finanzielle Entwicklung derGemeindeFeststellung:„Es ist positiv festzuhalten, dass dieGemeinde Malta trotz wirtschaftlicherschwerter Rahmenbedingungen(verringerte Finanzkraft / unterdem Median* liegender Rohertrag)stets in der Lage ist, den Haushaltsausgleichaus Eigenem zu schaffen.Durch diese sparsame Haushaltsführungist die Gemeinde Maltaanlässlich der BZ-Verteilung stetsin den Genuss von Bonifikationenund somit zu einem deutlich höherendisponiblen BZ-Rahmen gekommen.Um auch weiterhin in den Genussvon Bonifikationen und somit zueinem spürbar höheren disponiblenBZ-Rahmen zu gelangen, muss dieGemeinde Malta bestrebt sein, auchhinkünftig den Haushaltsausgleichaus Eigenem zu schaffen.“*) Der Median gibt den Durchschnittswertaller vergleichbarenGemeinden (2.001 – 2500 Einwohner)an.
Gemeindeverwaltung4. Darstellung Zuschussbedarfder Kärntner Gemeinden derGrößenklasse III (2.001 – 2.500Einwohner bei ausgewähltenAnsätzenFeststellung:„Es kann festgehalten werden, dassdie Gemeinde Malta bei den AnsätzenGemeinderat, Zentralamt, FreiwilligeFeuerwehren, Volksschulenund Kunst/Kultur unter dem Median*)der Größenklasse III (2.001 bis2.500 Einwohner) liegt.Über dem Median dieser Größenklasseliegt die Gemeinde Maltalediglich in den Bereichen Sport,Soziale Wohlfahrt sowie öffentlicheBeleuchtung.**)“*) Der Median gibt jeweils denDurchschnittswert der vergleichbarenGemeinden Kärntens an.**) Eine schrittweise Umstellungder Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen und die damit verbundeneKostenreduktion in diesem Bereichwurde in der Gemeinderatsitzungvom 11. 10. 2013 bereits beschlossen.5. PersonalFeststellung:„Es ist positiv festzuhalten, dass dieGemeinde Malta mit den Personalkostenim Bereich der Verwaltungzu den kostengünstigsten ihrer Größenklassezählt. Bedingt durch diesesparsame Personalbewirtschaftunggelangt die Gemeinde Malta stetsin den Genuss eines Personal-Strukturkostenbonusesin Höhe von €10.000,-- (ab 2013 € 15.000,00) jährlich.Betreffend den Nebengebühren istanzumerken, dass die in der GemeindeMalta verordnete Fehlgeldentschädigunggem. § 163 K-DRGfür die Führung der Hauptkassein der Höhe von € 49,42 monatlichnicht mehr dem Gesetz entsprichtund somit diese an die gesetzlichenBestimmungen der Anlage 4 zumK-GBG (Mindestnebengebühren)abzuändern ist (3,09866 % monatlich).*)Um die Arbeitszeit flexibler gestaltenzu können, sollte auch die Einführungeiner gleitenden Arbeitszeitmittels elektronischer Zeiterfassungins Auge gefasst werden“**)*) Die bemängelte Verordnung wurdebereits überarbeitet und mit GR-Beschluss vom 11. 10. 2013 richtiggestellt.**) Ein elektronisches Zeiterfassungssystemist bereits in Vorbereitung.6. VolksschuleFeststellung:„Es ist positiv festzuhalten, dasssich der Gemeinderat der GemeindeMalta entschlossen hat, den SchulstandortFischertratten mit Ende desSchuljahres 2010/2011 aufzulassen.Bedingt durch diesen Entschlussist es gelungen, die 4-Klassigkeit inder VS Malta aufrechtzuerhalten sowieden Zuschussbedarf im Bereichder Volksschulen um mehr als €30.000,00 jährlich zu senken.Zumal die Gemeinde Malta mit demZuschussbedarf je Schüler (€ 623,35lt. vorläufiger JR 2012) deutlich unterdem Kärnten-Schnitt (€ 1.300,00je Schüler) liegt, gelangt sie auchin diesem Strukturkostenbereich inden Genuss eines Bonus in Höhevon derzeit € 15.000,00 pro Jahr.Betreffend dem Beschäftigungsausmaßder Raumpflegerin der VS Maltaist festzuhalten, dass auch diesesden Erfordernissen (Vorgaben desRechnungshofes) entspricht und somitim Schulbereich aus finanziellerSicht kein weiterer Handlungsbedarfgegeben ist.“7. Kindergarten:Feststellung:„Positiv ist die interkommunaleKooperation beim KinderzentrumFischertratten zwischen den GemeindenMalta und Gmünd hervorzuheben,zumal dadurch Kosteneinsparungenlukriert als auchdas Angebot für die Eltern erheblichausgeweitet werden konnte.Da das Kinderzentrum Fischertrattenerst mit dem Kindergartenjahr2012/2013 eröffnet wurde, wird esnotwendig sein, am Ende diesesKindergartenjahres eine Evaluierungvorzunehmen.Im Zuge dieser Evaluierung solltendie täglichen Öffnungszeiten, dieSchließungszeiten, die Anzahl derGruppen sowie die Beschäftigungsausmaßean den tatsächlichen Erfordernissenangepasst werden“8. Tourismus:Feststellung:„Der Gemeinderat der GemeindeMalta hat darauf zu achten, dasshinkünftig der Aufwand im Bereichdes Tourismus ausschließlich ausden zweckgebundenen Einnahmen(Einnahmen aus dem TA 77 „Fremdenverkehr“,Orts- und Kurtaxensowie Tourismusabgabe) bedecktwird.Um den Tourismushaushalt ausgeglichenerstellen zu können, sollteauch eine entsprechende Tarifanpassungin Betracht gezogen werden.Von einer Stützung des Tourismushaushalteszu Lasten der allgemeinenDeckungsmittel sollte jedenfallsabgesehen werden, zumal sich diesnegativ auf den finanziellen Freiraumim ordentlichen Haushalt auswirkt.“9. Freiwillige Leistungen zuLasten des Ordentlichen HaushaltsFeststellung:Es kann festgehalten werden, dasssich auch die freiwilligen Leistungender Gemeinde Malta - bis aufdas Jahr 2011 – immer innerhalb desKärnten-Schnittes befanden.10. Außenstände/Forderungen„Zumal die Rückstandsliste der GemeindeMalta per 12.3.2013 einenRückstand von € 79.150,44 ausweist,wird die Gemeinde Malta verstärktauf deren Einbringung zu achtenhaben.Sollten die in der Bundesabgabenordnung(BAO) verankerten Einbringungsmaßnahmennicht fruchten,ist die Gemeinde jedenfallsangehalten, auch einen entsprechendenExekutionsantrag an das zuständigeBezirksgericht zu stellen.“9