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AL T A - Maltatal

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GemeindeverwaltungInformation des Landes KärntenRichtiger Umgang mit AbfallEs kommt immer wieder vor, dasssich Abfallbesitzer unlieb gewordenerGegenstände in der freienNatur entledigen. Dieser Artikelsoll zur Bewusstseinsbildung beiden Bürgerinnen und Bürgern beitragen.Allgemeines:Der Begriff „Abfall“ umfasst beweglicheSachen, die unter die in Anhang1 des Abfallwirtschaftsgesetzangeführten Gruppen fallen undderen sich der Besitzer entledigenwill oder entledigt hat oder derenSammlung, Lagerung, Beförderungund Behandlung als Abfall erforderlichist, um die öffentlichen Interessennicht zu beeinträchtigen. Unterden öffentlichen Interessen verstehtder Gesetzgeber etwa die menschlicheGesundheit, den Erhalt der natürlichenLebensbedingungen vonBoden, Flora und Fauna, die nachhaltigeNutzung des Wassers unddes Bodens.Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz2002 dürfen Abfälle außerhalb vonhierfür genehmigten Anlagen oderaußerhalb von für die Sammlungoder Behandlung vorgesehenen geeignetenOrten nicht gesammelt, gelagertoder behandelt werden. EineAblagerung von Abfällen darf nurin hierfür genehmigten Deponienerfolgen. Ist der Abfallbesitzer selbstzu einer entsprechenden Behandlungnicht berechtigt, so verpflichtetihn das Gesetz dazu, die Abfälleeinem zur Sammlung oder BehandlungBefugten zu übergeben. Diessind zum Beispiel die Abfallsammelzentrender Gemeinden oder dieAbfallwirtschaftsunternehmen.Abfälle im Wald –Waldverwüstung:Abfall hat im Wald nichts verloren!Wurde Abfall im Wald abgelagertoder weggeworfen, dann spricht dasForstgesetz 1975 von „Waldverwüstung“und die Bezirkshauptmannschaftträgt der verantwortlichenPerson die Entfernung des Abfallsaus dem Wald auf. Gleichzeitig wirdbei der Bezirkshauptmannschaft einVerwaltungsstrafverfahren eingeleitet.Das Forstgesetz 1975 sieht dafüreine Geldstrafe bis zu 7.270 Eurooder eine Freiheitsstrafe bis zu vierWochen vor!Lässt sich der Eigentümer vom Müllnicht feststellen, so muss die örtlichzuständige Gemeinde die Entfernungdes Abfalls durchführen. DieKosten hierfür trägt somit die Allgemeinheit!Wird die verantwortlichePerson aber nachträglich festgestellt,so werden ihr von der Bezirkshauptmannschaftdie Kosten zum Ersatzvorgeschrieben.Eternitplatten zumAbdecken von Holz:Asbesthaltige Welleternitplatten geltenseit 1.1.2007 laut Abfallverzeichnisverordnung2003 als „gefährlicherAbfall“ und dürfen nur einemSammler mit entsprechender Sammlererlaubnisübergeben werden. Dasbedeutet, dass bereits vorhandeneEternitdachdeckungen weiterhinauf den Hausdächern verbleibendürfen. Sobald bei einer Dachsanierungjedoch die Eternitdacheindeckungerneuert wird, müssen dieabgenommenen Platten fachgerechtentsorgt werden! Jegliche Weiterverwendung– zum Beispiel zum Abdeckenvon Holz – ist verboten undnach dem Abfallwirtschaftsgesetz2002 zu bestrafen!Abfälle in der freienLandschaft:Auch in der freien Landschaft(Grünland) dürfen Abfälle keineswegsgelagert werden. Die Rechtsgrundlagefür die Flächen außerhalbdes Dorfgebietes ist das KärntnerNaturschutzgesetz 2002. Dieses Gesetzqualifiziert das Ablagern vonMüll, Unrat, Autowracks und sonstigenAbfällen als „Verunstaltung“und stellt den Verstoß gegen dieses„Verunstaltungsverbot“ unter Strafe.Die Strafhöhe beträgt bis zu 3.630Euro, bei Vorliegen erschwerenderUmstände und im Wiederholungsfallebis zu 7.260 Euro.Müll, Unrat, Autowracks oder ähnlicheAbfälle, die in der freien Landschaftaufgefunden werden, sindlaut Kärntner Naturschutzgesetz2002 von der Gemeinde sofort zuentfernen.Abfälle im Ortsgebiet:Auch im bebauten Gebiet wirdzunehmend festgestellt, dass Autowracksund sonstige Abfälle inVorgärten oder auf Wiesenflächeninnerhalb der Ortschaften gelagertsind. Um gegen solche Missständevorzugehen, muss die Gemeindenach dem Kärntner Ortsbildpflegegesetz1990 veranlassen, dass dieAbfälle ordnungsgemäß entsorgtwerden und nicht weiter das Ortsbildstören. Das Kärntner Ortsbildpflegesetz1990 ermächtigt die BezirkshauptmannschaftSpittal an derDrau hierfür eine Geldtrafe bis zu2.180 Euro zu verhängen.Es ist daher in unser aller Interessegelegen, zum Erhalt einer intakten,lebenswerten Umwelt und einerunberührten Kulturlandschaft beizutragenund unsere Abfälle einerfachgerechten Entsorgung zuzuführen!Für den Bezirkshauptmann:Dr. Koenig-LacknerÖffnungszeiten ASZAltstoffsammelzentrumMalta - Tripphube in Griesjeden Dienstagvon 13:00 - 14:00jeden Freitagvon 14:00 - 17:00Feiertags geschlossen11

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