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Daten und Preise6.6. Es wird daraufhingewiesen, dass bei Nur-Flug-Buchungenein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht nicht bestehtund deshalb, insbesondere bei Sondertarifen, ein Rücktritt undeine Umbuchung ausgeschlossen sein können und Rücktrittskostenbis zur vollen Höhe des Flugpreises anfallen können.6.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktritts kostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskostenbei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.6.8. Das Recht des Kunden entsprechend der Bestimmungen des§651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch dievorstehenden Bestimmungen unberührt.7. Umbuchungen7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungenhinsicht lich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortesdes Reiseantritts, der Unter kunft, der Beförderungsart oder desAbflugs- oder Zielflughafens oder der Ände rungen bei Sondergepäck(Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglichund wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kannMA bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt derersten Stornierungsstu fe ein Umbuchungsentgelt von € 50,- proKunden erheben.7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können,sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nachRücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort festgelegtenBedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführtwerden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nurgeringfü gige Kosten verursachen.8. Nicht in Anspruch genommene LeistungNimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäßangeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihmzuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aussonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteiligeErstattung des Reisepreises. MA wird sich um Erstattungder ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.Diese Ver pflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerheblicheLeistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzlicheoder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.9. Rücktritt von MA wegen Nichterreichens einerMindestteilnehmerzahl9.1. MA kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahlnach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt desRücktritts durch MA muss in der konkreten Reiseausschreibungoder, bei einheitlichen Regelun gen für alle Reisen oder bestimmteArten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweisoder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben seinb) MA hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfristin der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort aufdie entsprechenden Prospektan gaben zu verweisenc) MA ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage derReise unver züglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reisewegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführtwird.d) Ein Rücktritt von MA später als 3 Wochen vor Reisebeginn istunzulässig.e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestensgleich wertigen anderen Reise verlangen, wenn MA inder Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kundenaus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglichnach der Erklärung über die Absage der Reise durchMA dieser gegenüber geltend zu machen.9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhältder Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglichzurück.10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen10.1. MA kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von MAnachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrigverhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertra ges gerechtfertigtist.10.2. Kündigt MA, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis;sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowiediejenigen Vorteile anrech nen lassen, die sie aus einer anderweitigenVerwendung der nicht in Anspruch genommenenLeistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgerngut gebrachten Beträge.11. Obliegenheiten des Kunden11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zurMängelan zeige ist bei Reisen mit MA wie folgt konkretisierta) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglichder örtlichen Vertretung von MA (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigenund Abhilfe zu verlangen.b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdatender Vertre tung von MA wird der Reisende spätestens mitÜbersendung der Reiseunterla gen informiert.c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretungoder Reise leitung nicht geschuldet, so ist der Reisendeverpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber MA unter dernachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn diedem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgernsind nicht befugt und von MA nicht bevollmächtigt, Mängel zubestätigen oder Ansprüche gegen MA anzuerkennen.11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbegilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem,MA erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigungist erst zulässig, wenn MA oder, soweit vorhanden und vertraglichals Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten(Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemesseneFrist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zuleisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfeunmöglich ist oder von MA oder ihren Beauftragten verweigertwird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durchein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.11.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schädenoder Zustellungs verzögerungen bei Flugreisen vom Reisendenunverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigenFluggesellschaft anzuzeigen. Flugge sellschaften könnendie Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nichtausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlustbinnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung,zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigungoder die Fehlleitung von Reisege päck der Reiseleitungoder der örtlichen Vertretung von MA anzuzeigen.12. Beschränkung der Haftung12.1. Die vertragliche Haftung von MA für Schäden, die nicht Körperschädensind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oderb) soweit MA für einen dem Kunden entstehenden Schaden alleinwegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlichist.12.2. Die deliktische Haftung von MA für Sachschäden, die nichtauf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachenReisepreis beschränkt.Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche bei Flugreisenim Zusammenhang mit Reise gepäck nach dem MontrealerÜbereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.12.3. MA haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- undSachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungenlediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zumausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungenin der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigungausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartnersals Fremdleis tungen so eindeutig gekennzeichnet werden,dass sie für den Kunden erkenn bar nicht Bestandteil der Reiseleistungenvon MA sind. MA haftet jedocha) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenenAusgangsort der Reise zum ausgeschriebenenZielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringungwährend der Reise beinhalten,b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzungvon Hin weis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten vonMA ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von MA wegender Verletzung von Pflichten als Reisever mittler bleibt durchdie vorstehenden Regelungen unberührt.13. Ausschluss von Ansprüchen und VerjährungAnsprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reisehat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenenZeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltendmachen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung derFrist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldungvon Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beimGepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechteaus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltendgemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigungist binnen 7 Tagen, wegen Gepäckverspätungbinnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.13.1. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber MAunter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.13.2. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB ausder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlichvertraglicher An sprüche auf Schmerzensgeld, die aufeiner fahrlässigen Pflichtverletzung von MA oder einer vorsätzlichenoder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichenVertreters oder Erfüllungsgehilfen von MA beruhen, verjähren inzwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstigerSchäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzungvon MA oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigenPflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfenvon MA beruhen.13.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjährenin einem Jahr. 13.6. Die Verjährung nach Ziffer 13.4 und 13.5beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nachden vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.13.4. Schweben zwischen dem Reisenden und MA Verhandlungenüber den Anspruch oder die den Anspruch begründendenUmstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oderMA die Fortsetzung der Verhandlungen verwei gert. Die Verjährungtritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmungein.14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften14.1. MA wird Staatsangehörige eines Staates der EuropäischenGemeinschaf ten, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungenvon Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschlusssowie über deren evtl. Ände rungen vor Reiseantrittunterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt daszuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen,dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventuellerMitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)vorliegen.14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführender notwen digen Reisedokumente, eventuell erforderlicheImpfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinenLasten. Dies gilt nicht, wenn MA nicht, unzureichend oder falschinformiert hat.14.3. MA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugangnotwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, essei denn, dass MA eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.15. Informationspflichten über die Identität desausführenden Luftfahrtunternehmens15.1. MA informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnungzur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität desausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens beider Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reisezu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.15.2. Steht / stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en)noch nicht fest, so ist MA verpflichtet, dem Kundendie Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen,die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. SobaldMA weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wirder den Kunden informieren.15.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaftgenannte Fluggesellschaft, wird MA den Kunden unverzüglichund so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, überden Wechsel informieren.15.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“(Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über denMitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten http://air-ban.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumen von MAeinzusehen.16. Rechtswahl und Gerichtsstand16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und MAfindet aus schließlich deutsches Recht Anwendung. Dies giltauch für das gesamte Rechtsverhältnis.16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen MA im Ausland für dieHaftung von MA dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendetwird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesonderehinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprü chen des Kundenausschließlich deutsches Recht Anwendung.16.3. Der Kunde kann MA nur an deren Sitz verklagen.16.4. Für Klagen von MA gegen den Kunden ist der Wohnsitz desKunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartnerdes Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personendes öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihrenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunktder Klage erhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstandder Sitz von MA vereinbart.16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweitauf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungenim Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,für den Kunden günstiger sind als die nachfolgen den Bestimmungenoder die entsprechenden deutschen Vorschriften.-----------------------------------------------------------------------------© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;RA Noll, Stuttgart, 2004 – 2013---------------------------------------------------------------------------------------------------------Reiseveranstalter ist:Firma <strong>Mallorca</strong>-<strong>Aktiv</strong> <strong>GmbH</strong>,Ursprungweg 32, 71263 Weil der StadtTel.: 07033/692830, Fax: 07033/6928329,E-Mail: info@mallorca-aktiv.deGeschäftsführerin: Birgit OsunaHandelsregister: HRB 25223347

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