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Leistungen und wichtige InformationenLeistungenUnsere Leistungen• Flug ab/zu dem gebuchten Flughafen und zurück• Flughafentransfers im Zielgebiet, Radtransfer 15,– EuroAufpreis• Hotel mit Halbpension und Sportleressen• Radsportpaket (siehe Seite 4)• Radwerkstatt und Radkeller• Ein Gepäckstück, max. 23 kg (Air Berlin) Freigepäck proPersonPreise, AngeboteAnreisen sind täglich möglich. Die Wochenpreise sindgültig von Donnerstag vor, bis Mittwoch nach demjeweiligen Samstagstermin. Sie sollten bei Preisvergleichendas gesamte Programm (inkl. Radprogramm) miteinbeziehen. Wer in der Gruppe reist, spart Geld. Wirbieten Vergünstigungen für Voll zahler an. Vollzahler sindErwachsene, die den im Kata log ausgeschriebenen Reisepreisnicht unterschreiten. Gruppen ab 16 Vollzahlernmachen wir eine individuelle Preisberechnung.Gruppenbedingungen:1. gleicher Flug und gleiches Hotel für alle Teilnehmer2. eine Korrespondenzadresse für Rechnung undTicketversandKinderermäßigungKleinkinder unter 2 Jahren kosten 50,– Euro als Flug-/Transferpreis. Die Kosten für Bett und Verpflegung sindim Hotel direkt zu entrichten. Kinder bis zum vollendeten12. Lebensjahr erhalten bei Unterbringung im Doppelzimmermit zwei Vollzahlern in einem Zusatzbett als drittePerson eine Ermäßigung von 50% auf den Hotelpreis.(Keine Flugpreisermäßigung)FlugzeitenIm Rahmen unseres individuellen Services sind wirimmer bemüht, Ihre Flugzeitenwünsche zu berücksichtigen.Die Angabe der Flugzeiten durch <strong>Mallorca</strong> <strong>Aktiv</strong><strong>GmbH</strong> ist immer unverbindlich. Das liegt an den Plänender Fluggesellschaften, die sich ständig ändern könnenund bei Drucklegung des Prospektes, manchmal sogarerst bei der Buchung Ihrer Reise noch nicht abschließendfeststehen. Bitte betrachten Sie den An- undAbreisetag nicht als Erholungstag. Bitte beachtenSie bei der Buchung von Bahnverbindungen mit Zugbindung,daß auch bei der Ankunft in Deutschland Verzögerungenmöglich sind und eine Erstattung von Nachzahlungenbei versäumten Zügen oder Reser vie rungennicht erfolgen kann.RadtransportIm Flugzeug: Wenn Sie Ihr Rad im Flugzeug mitnehmenwollen, geben Sie das bei Ihrer Buchung an. Die Kostenfür den Flugtransport werden am Check-In bezahlt. ImZielgebiet: Für den Transport des eigenen Rades (Flughafen–Hotel–Flughafen) berechnen wir 15,– Euro/Rad.Generell empfehlen wir Ihnen eine Reisegepäckversicherung.Helm und Rad schuhe bitte nicht in den Radkofferpacken.AnmeldungSchriftlich (Fax, Post oder E-Mail) oder telefonisch bei<strong>Mallorca</strong> <strong>Aktiv</strong> <strong>GmbH</strong>.ReisebedingungenSehr geehrte Kunden,die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart,Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma <strong>Mallorca</strong>-<strong>Aktiv</strong><strong>GmbH</strong>, Ursprungweg 32, 71263 Weil der Stadt, nachstehend„MA“ abgekürzt im Buchungsfall zu Stande kommendenReisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der§§ 651a–m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriftenfür Reiseveranstalter gemäß §§ 4–11 BGB-InfoV(Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nachbürgerlichem Recht) und füllen diese aus.1. Abschluss des Reisevertrages1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde MA denAbschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung,dieser Reisebedin gungen und aller ergänzenden Informationenim Katalog, bzw. auf der Internet seite, soweit diesedem Kunden vorliegen, verbindlich an.1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich oder per Telefax erfolgen.Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen sollenmit dem Buchungsformular von MA erfolgen.1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigungvon MA beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmtenForm. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird MAdem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzuist MA nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kundenweniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.1.4. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt derBuchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von MA vor,an das MA für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertragkommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,wenn der Kunde MA innerhalb dieser Frist die Annahme durchausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigeneneinzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrücklicheund gesonderte Erklärung übernommen hat.2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler,Fremdprospekte2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von MA bestimmt sich nachder Reiseaus schreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigungund allen ergänzenden Informationen von MA für die jeweiligeReise, insbesondere die Leistungsbeschreibung desaktuellen Radspotferienkataloges, soweit diese dem Kundenvor liegen.2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B.Hotels, Beför derungsunternehmen) sind von MA nicht bevollmächtigt,Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oderZusicherungen zu machen, die den vereinbar ten Inhalt des Reisevertragesabändern, über die vertraglich zugesagten Leistungenvon MA hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibungstehen.2.3. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von MA herausgegebenwerden, sind für MA und deren Leistungspflicht nicht verbindlich,soweit sie nicht durch ausdrück liche Vereinbarung mit dem Kundenzum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhaltder Leistungspflicht von MA gemacht wurden.3. Leistungsänderungen3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbartenInhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschlussnotwendig werden und von MA nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungennicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nichtbeeinträchtigen.3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,soweit die geän derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.3.3. MA ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungenunverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrundzu informieren.3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistungist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertragzurückzutreten oder die Teil nahme an einer mindestensgleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MA in der Lage ist, einesolche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebotanzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach derErklärung von MA über die Änderung der Reiseleistung oder dieAbsage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.4. Bezahlung4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheinesgemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhevon 15% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlungwird 3 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsscheinübergeben ist und die Reise nicht mehr aus demin Ziffer 9. dieser Bedingungen genannten Grund abgesagt werdenkann. Soweit MA zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungenbereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertraglichesZurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist,besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruchauf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigungder Reiseunterlagen.4.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlungnicht entspre chend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so istMA berechtigt, nach Mah nung mit Fristsetzung vom Reisevertragzurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer6. zu belasten.5. Preiserhöhung5.1. MA behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preisim Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabenfür bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebührenoder einer Änderung der für die betreffende Reise geltendenWechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungenzu ändern:5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischenVertrags abschluss und dem vereinbarten Reiseterminmehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umständevor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und beiVertragsabschluss für MA nicht vorhersehbar waren.5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenBeförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,so kann MA den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgendenBerechnung erhöhen:a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann MA vomKunden den Erhöhungsbetrag verlangen.b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen proBeförderungs mittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskostendurch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittelsgeteilt. Den sich so ergebenden Erhö hungsbetragfür den Einzelplatz kann MA vom Kunden verlangen.5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenAbgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber MA erhöht,so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligenBetrag heraufgesetzt werden.5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss desReisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,in dem sich die Reise dadurch für MA verteuert hat.5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hatMA den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrundzu informie ren. Preiserhöhungen sind nur bis zum21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. BeiPreiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohneGebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahmean einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wennMA in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für denKunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvorgenannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von MAüber die Preiserhöhung gegenüber MA geltend zu machen.6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.Der Rücktritt ist gegenüber MA unter der in diesenBedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Es wirdempfoh len, den Rücktritt schriftlich zu erklären.6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reisenicht an, so verliert MA den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann MA, soweit der Rück tritt nicht von ihr zu vertretenist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine ange messene Entschädigungfür die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungenund ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von demjeweiligen Reisepreis verlangen. 6.3. MA hat diesen Entschädigungsanspruchzeitlich gestaffelt, d. h. unter Be rücksichtigungder Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbartenReisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreispauscha liert und bei der Berechnung der Entschädigunggewöhnlich ersparte Aufwen dung und gewöhnlich mögliche anderweitigeVerwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs derRücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug oderEigenanreise• bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%• vom 29. bis 14. Tag vor Reiseantritt 25%• vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%• ab dem 6. Tag bis zum Tag vor Reiseantritt 70%• bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90%6.3. Für Reisen, bei denen die Flugbeförderungen mit so genannten„Billig-Fluggesellschaften“ erfolgt, können besondere Stornobedingungengelten. Über diese wird der Kunde vor der Buchunginformiert. Sie gelten, anstelle der vorstehendenPauschalen, wenn sie im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarsind.6.4. Dem Kunden bleibt es bei einer Berechnung der Stornokostennach den vorstehenden Pauschalen unbenommen, MAnachzuweisen, dass dieser über haupt kein oder ein wesentlichniedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr gefordertePauschale.6.5. MA behält sich vor, an Stelle der vorstehenden Pauschaleneine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fallist MA verpflichtet, die gefor derte Entschädigung unter Berücksichtigungder ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigenVerwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffernund zu belegen.46 Buchung unter www.mallorca-aktiv.de

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