Leistungen und wichtige InformationenLeistungenUnsere Leistungen• Flug ab/zu dem gebuchten Flughafen und zurück• Flughafentransfers im Zielgebiet, Radtransfer 15,– EuroAufpreis• Hotel mit Halbpension und Sportleressen• Radsportpaket (siehe Seite 4)• Radwerkstatt und Radkeller• Ein Gepäckstück, max. 23 kg (Air Berlin) Freigepäck proPersonPreise, AngeboteAnreisen sind täglich möglich. Die Wochenpreise sindgültig von Donnerstag vor, bis Mittwoch nach demjeweiligen Samstagstermin. Sie sollten bei Preisvergleichendas gesamte Programm (inkl. Radprogramm) miteinbeziehen. Wer in der Gruppe reist, spart Geld. Wirbieten Vergünstigungen für Voll zahler an. Vollzahler sindErwachsene, die den im Kata log ausgeschriebenen Reisepreisnicht unterschreiten. Gruppen ab 16 Vollzahlernmachen wir eine individuelle Preisberechnung.Gruppenbedingungen:1. gleicher Flug und gleiches Hotel für alle Teilnehmer2. eine Korrespondenzadresse für Rechnung undTicketversandKinderermäßigungKleinkinder unter 2 Jahren kosten 50,– Euro als Flug-/Transferpreis. Die Kosten für Bett und Verpflegung sindim Hotel direkt zu entrichten. Kinder bis zum vollendeten12. Lebensjahr erhalten bei Unterbringung im Doppelzimmermit zwei Vollzahlern in einem Zusatzbett als drittePerson eine Ermäßigung von 50% auf den Hotelpreis.(Keine Flugpreisermäßigung)FlugzeitenIm Rahmen unseres individuellen Services sind wirimmer bemüht, Ihre Flugzeitenwünsche zu berücksichtigen.Die Angabe der Flugzeiten durch <strong>Mallorca</strong> <strong>Aktiv</strong><strong>GmbH</strong> ist immer unverbindlich. Das liegt an den Plänender Fluggesellschaften, die sich ständig ändern könnenund bei Drucklegung des Prospektes, manchmal sogarerst bei der Buchung Ihrer Reise noch nicht abschließendfeststehen. Bitte betrachten Sie den An- undAbreisetag nicht als Erholungstag. Bitte beachtenSie bei der Buchung von Bahnverbindungen mit Zugbindung,daß auch bei der Ankunft in Deutschland Verzögerungenmöglich sind und eine Erstattung von Nachzahlungenbei versäumten Zügen oder Reser vie rungennicht erfolgen kann.RadtransportIm Flugzeug: Wenn Sie Ihr Rad im Flugzeug mitnehmenwollen, geben Sie das bei Ihrer Buchung an. Die Kostenfür den Flugtransport werden am Check-In bezahlt. ImZielgebiet: Für den Transport des eigenen Rades (Flughafen–Hotel–Flughafen) berechnen wir 15,– Euro/Rad.Generell empfehlen wir Ihnen eine Reisegepäckversicherung.Helm und Rad schuhe bitte nicht in den Radkofferpacken.AnmeldungSchriftlich (Fax, Post oder E-Mail) oder telefonisch bei<strong>Mallorca</strong> <strong>Aktiv</strong> <strong>GmbH</strong>.ReisebedingungenSehr geehrte Kunden,die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart,Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma <strong>Mallorca</strong>-<strong>Aktiv</strong><strong>GmbH</strong>, Ursprungweg 32, 71263 Weil der Stadt, nachstehend„MA“ abgekürzt im Buchungsfall zu Stande kommendenReisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der§§ 651a–m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriftenfür Reiseveranstalter gemäß §§ 4–11 BGB-InfoV(Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nachbürgerlichem Recht) und füllen diese aus.1. Abschluss des Reisevertrages1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde MA denAbschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung,dieser Reisebedin gungen und aller ergänzenden Informationenim Katalog, bzw. auf der Internet seite, soweit diesedem Kunden vorliegen, verbindlich an.1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich oder per Telefax erfolgen.Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen sollenmit dem Buchungsformular von MA erfolgen.1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigungvon MA beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmtenForm. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird MAdem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzuist MA nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kundenweniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.1.4. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt derBuchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von MA vor,an das MA für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertragkommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,wenn der Kunde MA innerhalb dieser Frist die Annahme durchausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigeneneinzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrücklicheund gesonderte Erklärung übernommen hat.2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler,Fremdprospekte2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von MA bestimmt sich nachder Reiseaus schreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigungund allen ergänzenden Informationen von MA für die jeweiligeReise, insbesondere die Leistungsbeschreibung desaktuellen Radspotferienkataloges, soweit diese dem Kundenvor liegen.2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B.Hotels, Beför derungsunternehmen) sind von MA nicht bevollmächtigt,Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oderZusicherungen zu machen, die den vereinbar ten Inhalt des Reisevertragesabändern, über die vertraglich zugesagten Leistungenvon MA hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibungstehen.2.3. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von MA herausgegebenwerden, sind für MA und deren Leistungspflicht nicht verbindlich,soweit sie nicht durch ausdrück liche Vereinbarung mit dem Kundenzum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhaltder Leistungspflicht von MA gemacht wurden.3. Leistungsänderungen3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbartenInhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschlussnotwendig werden und von MA nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungennicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nichtbeeinträchtigen.3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,soweit die geän derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.3.3. MA ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungenunverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrundzu informieren.3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistungist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertragzurückzutreten oder die Teil nahme an einer mindestensgleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MA in der Lage ist, einesolche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebotanzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach derErklärung von MA über die Änderung der Reiseleistung oder dieAbsage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.4. Bezahlung4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheinesgemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhevon 15% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlungwird 3 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsscheinübergeben ist und die Reise nicht mehr aus demin Ziffer 9. dieser Bedingungen genannten Grund abgesagt werdenkann. Soweit MA zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungenbereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertraglichesZurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist,besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruchauf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigungder Reiseunterlagen.4.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlungnicht entspre chend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so istMA berechtigt, nach Mah nung mit Fristsetzung vom Reisevertragzurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer6. zu belasten.5. Preiserhöhung5.1. MA behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preisim Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabenfür bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebührenoder einer Änderung der für die betreffende Reise geltendenWechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungenzu ändern:5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischenVertrags abschluss und dem vereinbarten Reiseterminmehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umständevor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und beiVertragsabschluss für MA nicht vorhersehbar waren.5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenBeförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,so kann MA den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgendenBerechnung erhöhen:a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann MA vomKunden den Erhöhungsbetrag verlangen.b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen proBeförderungs mittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskostendurch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittelsgeteilt. Den sich so ergebenden Erhö hungsbetragfür den Einzelplatz kann MA vom Kunden verlangen.5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenAbgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber MA erhöht,so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligenBetrag heraufgesetzt werden.5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss desReisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,in dem sich die Reise dadurch für MA verteuert hat.5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hatMA den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrundzu informie ren. Preiserhöhungen sind nur bis zum21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. BeiPreiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohneGebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahmean einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wennMA in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für denKunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvorgenannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von MAüber die Preiserhöhung gegenüber MA geltend zu machen.6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.Der Rücktritt ist gegenüber MA unter der in diesenBedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Es wirdempfoh len, den Rücktritt schriftlich zu erklären.6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reisenicht an, so verliert MA den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann MA, soweit der Rück tritt nicht von ihr zu vertretenist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine ange messene Entschädigungfür die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungenund ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von demjeweiligen Reisepreis verlangen. 6.3. MA hat diesen Entschädigungsanspruchzeitlich gestaffelt, d. h. unter Be rücksichtigungder Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbartenReisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreispauscha liert und bei der Berechnung der Entschädigunggewöhnlich ersparte Aufwen dung und gewöhnlich mögliche anderweitigeVerwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs derRücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug oderEigenanreise• bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%• vom 29. bis 14. Tag vor Reiseantritt 25%• vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%• ab dem 6. Tag bis zum Tag vor Reiseantritt 70%• bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90%6.3. Für Reisen, bei denen die Flugbeförderungen mit so genannten„Billig-Fluggesellschaften“ erfolgt, können besondere Stornobedingungengelten. Über diese wird der Kunde vor der Buchunginformiert. Sie gelten, anstelle der vorstehendenPauschalen, wenn sie im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarsind.6.4. Dem Kunden bleibt es bei einer Berechnung der Stornokostennach den vorstehenden Pauschalen unbenommen, MAnachzuweisen, dass dieser über haupt kein oder ein wesentlichniedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr gefordertePauschale.6.5. MA behält sich vor, an Stelle der vorstehenden Pauschaleneine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fallist MA verpflichtet, die gefor derte Entschädigung unter Berücksichtigungder ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigenVerwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffernund zu belegen.46 Buchung unter www.mallorca-aktiv.de
Daten und Preise6.6. Es wird daraufhingewiesen, dass bei Nur-Flug-Buchungenein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht nicht bestehtund deshalb, insbesondere bei Sondertarifen, ein Rücktritt undeine Umbuchung ausgeschlossen sein können und Rücktrittskostenbis zur vollen Höhe des Flugpreises anfallen können.6.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktritts kostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskostenbei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.6.8. Das Recht des Kunden entsprechend der Bestimmungen des§651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch dievorstehenden Bestimmungen unberührt.7. Umbuchungen7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungenhinsicht lich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortesdes Reiseantritts, der Unter kunft, der Beförderungsart oder desAbflugs- oder Zielflughafens oder der Ände rungen bei Sondergepäck(Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglichund wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kannMA bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt derersten Stornierungsstu fe ein Umbuchungsentgelt von € 50,- proKunden erheben.7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können,sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nachRücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort festgelegtenBedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführtwerden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nurgeringfü gige Kosten verursachen.8. Nicht in Anspruch genommene LeistungNimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäßangeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihmzuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aussonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteiligeErstattung des Reisepreises. MA wird sich um Erstattungder ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.Diese Ver pflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerheblicheLeistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzlicheoder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.9. Rücktritt von MA wegen Nichterreichens einerMindestteilnehmerzahl9.1. MA kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahlnach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt desRücktritts durch MA muss in der konkreten Reiseausschreibungoder, bei einheitlichen Regelun gen für alle Reisen oder bestimmteArten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweisoder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben seinb) MA hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfristin der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort aufdie entsprechenden Prospektan gaben zu verweisenc) MA ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage derReise unver züglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reisewegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführtwird.d) Ein Rücktritt von MA später als 3 Wochen vor Reisebeginn istunzulässig.e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestensgleich wertigen anderen Reise verlangen, wenn MA inder Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kundenaus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglichnach der Erklärung über die Absage der Reise durchMA dieser gegenüber geltend zu machen.9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhältder Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglichzurück.10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen10.1. MA kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von MAnachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrigverhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertra ges gerechtfertigtist.10.2. Kündigt MA, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis;sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowiediejenigen Vorteile anrech nen lassen, die sie aus einer anderweitigenVerwendung der nicht in Anspruch genommenenLeistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgerngut gebrachten Beträge.11. Obliegenheiten des Kunden11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zurMängelan zeige ist bei Reisen mit MA wie folgt konkretisierta) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglichder örtlichen Vertretung von MA (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigenund Abhilfe zu verlangen.b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdatender Vertre tung von MA wird der Reisende spätestens mitÜbersendung der Reiseunterla gen informiert.c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretungoder Reise leitung nicht geschuldet, so ist der Reisendeverpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber MA unter dernachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn diedem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgernsind nicht befugt und von MA nicht bevollmächtigt, Mängel zubestätigen oder Ansprüche gegen MA anzuerkennen.11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbegilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem,MA erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigungist erst zulässig, wenn MA oder, soweit vorhanden und vertraglichals Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten(Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemesseneFrist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zuleisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfeunmöglich ist oder von MA oder ihren Beauftragten verweigertwird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durchein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.11.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schädenoder Zustellungs verzögerungen bei Flugreisen vom Reisendenunverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigenFluggesellschaft anzuzeigen. Flugge sellschaften könnendie Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nichtausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlustbinnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung,zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigungoder die Fehlleitung von Reisege päck der Reiseleitungoder der örtlichen Vertretung von MA anzuzeigen.12. Beschränkung der Haftung12.1. Die vertragliche Haftung von MA für Schäden, die nicht Körperschädensind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oderb) soweit MA für einen dem Kunden entstehenden Schaden alleinwegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlichist.12.2. Die deliktische Haftung von MA für Sachschäden, die nichtauf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachenReisepreis beschränkt.Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche bei Flugreisenim Zusammenhang mit Reise gepäck nach dem MontrealerÜbereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.12.3. MA haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- undSachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungenlediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zumausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungenin der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigungausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartnersals Fremdleis tungen so eindeutig gekennzeichnet werden,dass sie für den Kunden erkenn bar nicht Bestandteil der Reiseleistungenvon MA sind. MA haftet jedocha) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenenAusgangsort der Reise zum ausgeschriebenenZielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringungwährend der Reise beinhalten,b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzungvon Hin weis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten vonMA ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von MA wegender Verletzung von Pflichten als Reisever mittler bleibt durchdie vorstehenden Regelungen unberührt.13. Ausschluss von Ansprüchen und VerjährungAnsprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reisehat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenenZeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltendmachen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung derFrist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldungvon Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beimGepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechteaus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltendgemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigungist binnen 7 Tagen, wegen Gepäckverspätungbinnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.13.1. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber MAunter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.13.2. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB ausder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlichvertraglicher An sprüche auf Schmerzensgeld, die aufeiner fahrlässigen Pflichtverletzung von MA oder einer vorsätzlichenoder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichenVertreters oder Erfüllungsgehilfen von MA beruhen, verjähren inzwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstigerSchäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzungvon MA oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigenPflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfenvon MA beruhen.13.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjährenin einem Jahr. 13.6. Die Verjährung nach Ziffer 13.4 und 13.5beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nachden vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.13.4. Schweben zwischen dem Reisenden und MA Verhandlungenüber den Anspruch oder die den Anspruch begründendenUmstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oderMA die Fortsetzung der Verhandlungen verwei gert. Die Verjährungtritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmungein.14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften14.1. MA wird Staatsangehörige eines Staates der EuropäischenGemeinschaf ten, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungenvon Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschlusssowie über deren evtl. Ände rungen vor Reiseantrittunterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt daszuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen,dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventuellerMitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)vorliegen.14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführender notwen digen Reisedokumente, eventuell erforderlicheImpfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinenLasten. Dies gilt nicht, wenn MA nicht, unzureichend oder falschinformiert hat.14.3. MA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugangnotwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, essei denn, dass MA eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.15. Informationspflichten über die Identität desausführenden Luftfahrtunternehmens15.1. MA informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnungzur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität desausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens beider Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reisezu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.15.2. Steht / stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en)noch nicht fest, so ist MA verpflichtet, dem Kundendie Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen,die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. SobaldMA weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wirder den Kunden informieren.15.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaftgenannte Fluggesellschaft, wird MA den Kunden unverzüglichund so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, überden Wechsel informieren.15.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“(Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über denMitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten http://air-ban.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumen von MAeinzusehen.16. Rechtswahl und Gerichtsstand16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und MAfindet aus schließlich deutsches Recht Anwendung. Dies giltauch für das gesamte Rechtsverhältnis.16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen MA im Ausland für dieHaftung von MA dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendetwird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesonderehinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprü chen des Kundenausschließlich deutsches Recht Anwendung.16.3. Der Kunde kann MA nur an deren Sitz verklagen.16.4. Für Klagen von MA gegen den Kunden ist der Wohnsitz desKunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartnerdes Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personendes öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihrenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunktder Klage erhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstandder Sitz von MA vereinbart.16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweitauf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungenim Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,für den Kunden günstiger sind als die nachfolgen den Bestimmungenoder die entsprechenden deutschen Vorschriften.-----------------------------------------------------------------------------© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;RA Noll, Stuttgart, 2004 – 2013---------------------------------------------------------------------------------------------------------Reiseveranstalter ist:Firma <strong>Mallorca</strong>-<strong>Aktiv</strong> <strong>GmbH</strong>,Ursprungweg 32, 71263 Weil der StadtTel.: 07033/692830, Fax: 07033/6928329,E-Mail: info@mallorca-aktiv.deGeschäftsführerin: Birgit OsunaHandelsregister: HRB 25223347