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An sämtliche Haushalte März 2011 - Heldenstein

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Öffentliche Belange stehen der Bebauung nichtentgegen. Der Gemeinderat erteilt daher fürdas geplante Bauvorhaben sein Einvernehmen.Bauleitplanung;Aufstellung einer Außenbereichssatzung fürden Ortsteil GlatzbergAktuell wollen derzeit 2 Grundeigentümer aufdem Glatzberg für den NachwuchsEinfamilienhäuser errichten. Um dafür dasentsprechende Baurecht zu schaffen, ist vonSeiten der Gemeinde der Erlass einerAußenbereichssatzung notwendig.Mit dieser Thematik hat sich bereits derGemeinderat im Jahre 2006 beschäftigt.Damals wurde die Aufstellung mit Beschlussmehrheitlich abgelehnt.Der Gemeinderat ist nun der Meinung, dass inder jetzigen Situation ein zusätzliches Baurechtfür die nachfolgende Generation geschaffenwerden sollte. Demzufolge wurde ein Entwurfzur Aufstellung einer Außenbereichssatzungbeschlossen. Die anfallenden Kosten haben die<strong>An</strong>tragsteller zu tragen.Bauleitplanung;2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21„Weidenbach Ost“, Billigungs- undAuslegungsbeschluss<strong>An</strong>stelle der bisherigen 2 Doppelhausparzellensoll dieser Bereich in eine Bauparzellezusammengelegt werden. DieZusammenlegung soll zu einer verbessertenVermarktung des Grundstücks führen. Eswürde auch dann die Möglichkeit bestehen,dass sich dort ein Gewerbebetrieb ansiedelt.Der Gemeinderat stimmt der vorliegendenÄnderung zu und beauftragt die Verwaltung, dieverfahrenrechtlichen Schritte für diebeabsichtigte Änderung einzuleiten. Die Kostender Bauleitplanänderung hat der <strong>An</strong>tragstellerzu tragen.Bauleitplanung;2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24Bereich Münchner Straße, Bauparzellen 7 –11; Billigungs- und AuslegungsbeschlussBei der beantragten Änderung soll beimjetzigen Standort des Dreispänners einEinfamilienhaus entstehen. Der imBebauungsplan vorgesehene Dreispänner solldadurch nach Osten hin verschoben werden.Im Übrigen sollen die bereits bestehendenFestsetzungen des bisherigenBebauungsplanes weiter gelten.Der Gemeinderat stimmt der vorgesehenenÄnderung des Bebauungsplanes zu. Dieanfallenden Kosten der Planung sind vom<strong>An</strong>tragsteller zu übernehmen.<strong>An</strong>trag auf Neuerrichtung einerStraßenbeleuchtung in Weidenbach „AmBrühl“ im Bereich FeuerwehrgerätehausEin <strong>An</strong>lieger in der Rattenkirchener Straßemonierte die schlechte Ausleuchtung derStraße in diesem Bereich.Grundsätzlich besteht in besagtem Bereichkeine Beleuchtungspflicht. Nach Rücksprachemit dem örtlichen Feuerwehrkommandantenwürde dieser eine Ausleuchtung der Straße biszum Feuerwehrgerätehaus begrüßen. Dieswürde zu einer wesentlichen Verbesserung derVerkehrssicherheit beitragen. Nach Auffassungder Verwaltung ist es vertretbar, eineStraßenbeleuchtung bis zumFeuerwehrgerätehaus nachzurüsten. Durch dieexistierende Ausbaubeitragssatzung müsstendie Kosten zu 55% auf die <strong>An</strong>lieger umgelegtwerden. Bevor diese Maßnahme begonnenwird, sollten alle <strong>An</strong>lieger befragt werden, ob siemit einer Nachrüstung der Straßenbeleuchtungeinverstanden sind. Sollte eine Mehrheitzustande kommen, werden 2 Leuchtstellen indiesem Bereich installiert.Wasserversorgung;Austausch der Wasserzähler wegenfehlender EichungInterne Erhebungen haben ergeben, dass imGemeindegebiet bei insgesamt 743Wasserzählern das Eichdatum abgelaufen istund diese somit erneuert werden müssten. Umdies zu bewerkstelligen, müssten die Zähler inZukunft kontinuierlich in einem Zeitraum von 4Jahren ausgetauscht werden (= pro Jahr 188Zähler). Die Kosten des Zähleraustausches

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