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An sämtliche Haushalte März 2011 - Heldenstein

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Ortsrecht;Festlegung der Wasserverbrauchsgebührfür den Kalkulationszeitraum <strong>2011</strong>-2014Für den neuen Kalkulationszeitraum <strong>2011</strong> –2014 musste die Wasserverbrauchsgebühr neukalkuliert werden. Der Gemeinderat beschließt,aufgrund der von der Verwaltung vorgelegtenKalkulation, die Gebühr für das entnommeneWasser von derzeit 0,90 €/cbm auf nun 1,04€/cbm zu erhöhen. Die Erhöhung tritt zum01.01.<strong>2011</strong> in Kraft. Die Zählergebühr bleibtunverändert.Bauleitplanung;1. Änderung Bebauungsplan Nr. 24-BereichMünchener Straße, Bauparzellen 2, 3 und 4Die Verwaltung wurde mitGemeinderatsbeschluss vom 07.09.2010beauftragt, das Änderungsverfahren imvereinfachten Verfahren nach § 13 BauGBdurchzuführen. Im Rahmen der Beteiligung derÖffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und derBehördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGBwurden weder <strong>An</strong>regungen noch Bedenkenvorgebracht.Der Gemeinderat fasst daher für die 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 –Bereich Münchener Str., Bauparzellen 2, 3 und4 in der Fassung vom 07.09.2010 denSatzungsbeschluss. Die Verwaltung wurdebeauftragt, das weitere Verfahrendurchzuführen.Sitzung im Monat Januar <strong>2011</strong>(auszugsweise)Würdigung von BauanträgenNeubau eines Einfamilienhauses mit Garageund Nebengebäude in KühamDas Bauvorhaben befindet sich im unbeplantenInnenbereich und ist nach § 34 BauGB zuwürdigen. Das Vorhaben fügt sich nach Art undder Bauweise der näheren Umgebung ein.Die Nähe zur unmittelbaren Gastwirtschaft isteiner immissionsschutzrechtlichen Beurteilungzu unterwerfen, deren bauordnungsrechtlichePrüfung durch die Bauaufsichtsbehörde –Landratsamt Mühldorf a. Inn- vorgenommenwerden muss.Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben in dervorliegenden Form zu.Neubau eines Doppelhauses mit Garagen imBereich Münchener Str., Bauparzelle 4Der Bauantrag wurde imGenehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt.Bauliche Abweichungen konnten nichtfestgestellt werden. Die Freistellung wurde vonSeiten der Bauverwaltung genehmigt. DerGemeinderat wurde über die Freistellung inKenntnis gesetzt.Neubau eines Doppelhauses mit Garagen imBereich Münchener Str., Bauparzellen 2 + 3Das geplante Vorhaben befindet sich imrechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 24„Münchener Straße“ und ist nach § 30 BauGBzu würdigen. Der <strong>An</strong>trag wurde imFreistellungsverfahren eingereicht. BaulicheAbweichungen waren nicht zu ersehen. DieBeantragte Freistellung konnte daher erteiltwerden. Der Gemeinderat wurde davon inKenntnis gesetzt.Bauleitplanung;7. vereinfachte Änderung BebauungsplanNr. 25 Teil A „Kühamer Straße“, BereichParzelle 1Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom02.11.2010 wurde die Verwaltung beauftragt,die Auslegung im vereinfachten Verfahren nach§ 13 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung derÖffentlichkeit und die Behördenbeteiligunghaben fristgemäß stattgefunden.Die im Rahmen der Behördenbeteiligunggemachten Einwände wurden zum Teileingearbeitet bzw. wurden zur Kenntnisgenommen.Unter Berücksichtigung desAbwägungsergebnisses wurde die vorliegende7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 A„Kühamer Straße“, Bereich Parzelle 1 alsSatzung beschlossen. Von einer wiederholtenAuslegung wird abgesehen, da die Änderungennur geringfügig sind und die Grundzüge derPlanung nicht berührt werden.

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