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Handout - Urbanitas Berlin—Barcelona

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Begründung: Wie Daniela Brahm sagt sollte man das Thema ausdiskutieren und eineöffentliche Erbbaukonferenz durchführen.Einfügung (Daniela Brahm)… Im Erbbaurechtsvertrag definierte Nutzungsziele und Zinsentgelte sind anhandformulierter Bewertungskriterien transparent und flexibel zu gestalten.7. Absatz eingefügt von Daniela BrahmDer Liegenschaftsbestand des Landes Berlin wird als Raumkapital nachhaltig entwickeltund soll nicht weiter reduziert werden, sondern ausgebaut werden. Verkäufen müssenAnkäufe gegenüberstehen, Reinvestitionen sind notwendig./ Die Einnahmen ausErbbauzinsen und Verkäufen…Variante 1 (Daniela Brahm)… werden zu einem festgelegten Anteil für den Neuerwerb von Grundstücken verwendet. /Variante 2 (Enrico Schönberg, Mietshäusersyndikat)… sind für den Neuerwerb von Grundstücken zu verwenden. /Konsensvariante (Redaktionsgruppe): Der Satz wird gestrichen. Eingefügt werden zweiSätze:Reinvestitionen sind notwendig.(im zweiten Satz des Absatzes)undDie Einrichtung eines Revolvierenden Fonds zum Zwecke von Ankäufen mit denEinnahmen aus Verkäufen und Erbbaurechten ist zu prüfen./Begründung: durch den vorangegangenen Satz und die Einfügung „Reinvestitionen sindnotwendig“ ist das Hauptziel eines strategischen Flächenmanagements, nämlich der Erhaltund die Entwicklung des Liegenschaftsbestandes ausreichend dargestellt. Durch deneingefügten Satz wird die Entwicklung des Instrumentes „Revolvierender Fonds“ angeregtund das Prinzip der Reduktion öffentlicher Liegenschaften durch das Prinzip derVergrößerung des Bestandes öffentlicher Liegenschaften ersetzt.Kommentar [FS7]:9 dafür, 0 dagegenKommentar [FS8]:0 dafür, 9 dagegenKommentar [FS9]:0 dafür , 9 dagegenKommentar [FS10]:9 dafür, 0 dagegen… Ziel ist ein strategisches Flächenmanagement, das auch zukünftigen Bedarfen undGenerationen Rechnung trägt.8. Absatz eingefügt von Enrico SchönbergDie eigenständige Ausübung von Grundstücksankäufen und Vorkaufsrechten gemäß § 24BauGB durch die Bezirke soll möglich gemacht werden. Die Kosten- undLeistungsrechnung bei der Immobilienbewirtschaftung und entsprechend das System derkalkulatorischen Kosten sind zurückzunehmen./9. In Zusammenarbeit mit Vertretern des kulturellen Lebens und der Kulturverwaltung sollenfür künstlerische Nutzungen geeignete bzw. bereits genutzte Liegenschaften denbedürftigen* Gemeinnützige, nichtkommerzielle Künstler/innen und Künstlergruppen *** /Künstler/Innen bzw. Kulturinstitutionen gegen Zahlung nur symbolischer Entgelte bis (z.B.bis zur Höhe der Betriebskosten)** / maximal zur Höhe der Betriebskosten zur Verfügunggestellt werden. Sie verbleiben im Eigentum des Landes Berlin. Die Anwendung vonTreuhändermodellen ist in jedem Einzelfall zu prüfen.Kommentar [FS11]:9 dafür, 0 dagegenKommentar [FS12]:10 dafür, 0 dagegenKommentar [FS13]:3 dafür,7 dagegenÄnderungsvorschläge: * von Aljoscha Hoffmann (Think Berl!n), ** von Martin Reents (SRL).Begründungen: siehe Übersicht der Änderungsvorschläge,der Redaktionsgruppe***. Begründung: Der Begriff „bedürftig“ ist ungünstig, stattdessensollte an dieser Stelle die Zielgruppe präziser benannt werden.7

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