Konzeptverfahren sind die Bewertungskriterien und entsprechende Matrizen offenzulegen.Sollte es in den jeweiligen Verfahren möglich sein, durch einen höheren Kaufpreis andereBewertungskriterien auszuschalten, ist dies kenntlich zu machen.Variante 2, Daniela Brahm, ExRotaprint gGmbHDie Durchführung von Konzeptverfahren soll Bestandteil der neuen Liegenschaftspolitikwerden, um sozial ausgerichtete Bodennutzungen zu ermöglichen. Konzeptverfahren sindausschließlich mit Festpreisen, die auch unter dem gutachterlichen Verkehrswert liegenkönnen, durchzuführen. Mit Ankündigung von Konzeptverfahren sind dieBewertungskriterien und entsprechende Matrizen offenzulegen. Ein Aussetzen vonBewertungskriterien durch erhöhte Kaufgebote ist unzulässig.Konsensvariante (Redaktionsgruppe):Die Durchführung von Konzeptverfahren soll das Regelverfahren werden für alleLiegenschaftsvergaben, um passgenau stadtentwicklungspolitische Ziele im Dialog mitBewerbern und Zivilgesellschaft umzusetzen. Konzeptverfahren sollen als „behutsame unddialogische Vergabeverfahren“ durchgeführt werden, bei welchen den Bewerbernausreichend Zeit gegeben wird ihre Projekte zu entwickeln, die Öffentlichkeit beteiligt wirdund eine sukzessive Übergabe von Nutzungsrechten erfolgt. Bewertungskriterien undentsprechende Matrizen sind offenzulegen. Konzeptverfahren werden ausschließlich alsFestpreisverfahren durchgeführt. Entsprechend der stadtentwicklungspolitischen Ziele füreine Liegenschaft kann der Festpreise sowohl unter dem Verkehrswert, diesementsprechen oder über dem Verkehrswert liegen.In Ausnahmefällen kann es Direktvergaben geben. Diese müssen öffentlich gemacht unddiskutiert werden. Sie müssen umfassend im Sinne dieses Forderungskatalogs begründetund ‚verteidigt’ werden. Der Rat für die Räume bekommt die Gelegenheit, vor derZuschlagserteilung Einsicht zu nehmen und öffentlich Stellung zu beziehen. /Begründung: Dieser Vorschlag geht über redaktionelle Änderungen hinaus, weil dievorliegenden Varianten die Bedeutung von Konzeptverfahren für die gesamteLiegenschaftspolitik nicht ausreichend betonen. „Behutsame und DialogischeVergabeverfahren“ wurde im Rahmen der Arbeit des Runden Tisches erörtert und solltenhier aufgegriffen werden. Der Begriff „soziale Bodennutzung“ wird nicht verwendet, daKonzeptverfahren nicht auf soziale Ziele reduziert werden sollten. Der Kompromisszwischen den Varianten besteht in der Möglichkeit auch Festpreise über dem Verkehrswertfestzulegen. Der Verzicht auf das Bieterprinzip erfolgt, da durch dieses Konzeptverfahren inihrer Effizienz und Sinnhaftigkeit stark gefährdet. Die besondere Behandlung vonDirektvergaben ist notwendig, durch Direktvergaben die an der Öffentlichkeit vorbei erwirktwerden die Transparenz und Qualität der Liegenschaftspolitk gefährdet wirdKommentar [FS3]:11 dafür, 0 dagegen6. Die Vergabe von Liegenschaften im Erbbaurecht soll auf Grund der fiskalischen sowiestadtentwicklungspolitischen Vorzüge für das Land Berlin und des Vorzugs einesniederschwelligen Zugangs zu Liegenschaften für finanzschwächere Nutzergruppen undInvestorengemseinschaften fester Bestandteil einer neuen Liegenschaftspolitik werden. …Variante 1(Fassung vom 18.6.2013):… Die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht soll dabei die Regel sein undgrundsätzlich dem Verkauf vorrangig gehandhabt werden. /Variante 2 (Jochen Brückmann): Letzter Satz (Variante 1) wird gestrichen. /Konsensvariante (Redaktionsgruppe):… Es ist zu prüfen und nach intensiver Erörterung mit den Akteuren der Stadtentwicklungzur entscheiden, ob die Vergabe im Erbbaurecht die Regel sein soll und grundsätzlich demVerkauf vorrangig gehandhabt wird. /6Kommentar [FS4]:1 dafür, 9 dagegenKommentar [FS5]:1 dafür, 9 dagegenKommentar [FS6]:8 dafür, 2 dagegen
Begründung: Wie Daniela Brahm sagt sollte man das Thema ausdiskutieren und eineöffentliche Erbbaukonferenz durchführen.Einfügung (Daniela Brahm)… Im Erbbaurechtsvertrag definierte Nutzungsziele und Zinsentgelte sind anhandformulierter Bewertungskriterien transparent und flexibel zu gestalten.7. Absatz eingefügt von Daniela BrahmDer Liegenschaftsbestand des Landes Berlin wird als Raumkapital nachhaltig entwickeltund soll nicht weiter reduziert werden, sondern ausgebaut werden. Verkäufen müssenAnkäufe gegenüberstehen, Reinvestitionen sind notwendig./ Die Einnahmen ausErbbauzinsen und Verkäufen…Variante 1 (Daniela Brahm)… werden zu einem festgelegten Anteil für den Neuerwerb von Grundstücken verwendet. /Variante 2 (Enrico Schönberg, Mietshäusersyndikat)… sind für den Neuerwerb von Grundstücken zu verwenden. /Konsensvariante (Redaktionsgruppe): Der Satz wird gestrichen. Eingefügt werden zweiSätze:Reinvestitionen sind notwendig.(im zweiten Satz des Absatzes)undDie Einrichtung eines Revolvierenden Fonds zum Zwecke von Ankäufen mit denEinnahmen aus Verkäufen und Erbbaurechten ist zu prüfen./Begründung: durch den vorangegangenen Satz und die Einfügung „Reinvestitionen sindnotwendig“ ist das Hauptziel eines strategischen Flächenmanagements, nämlich der Erhaltund die Entwicklung des Liegenschaftsbestandes ausreichend dargestellt. Durch deneingefügten Satz wird die Entwicklung des Instrumentes „Revolvierender Fonds“ angeregtund das Prinzip der Reduktion öffentlicher Liegenschaften durch das Prinzip derVergrößerung des Bestandes öffentlicher Liegenschaften ersetzt.Kommentar [FS7]:9 dafür, 0 dagegenKommentar [FS8]:0 dafür, 9 dagegenKommentar [FS9]:0 dafür , 9 dagegenKommentar [FS10]:9 dafür, 0 dagegen… Ziel ist ein strategisches Flächenmanagement, das auch zukünftigen Bedarfen undGenerationen Rechnung trägt.8. Absatz eingefügt von Enrico SchönbergDie eigenständige Ausübung von Grundstücksankäufen und Vorkaufsrechten gemäß § 24BauGB durch die Bezirke soll möglich gemacht werden. Die Kosten- undLeistungsrechnung bei der Immobilienbewirtschaftung und entsprechend das System derkalkulatorischen Kosten sind zurückzunehmen./9. In Zusammenarbeit mit Vertretern des kulturellen Lebens und der Kulturverwaltung sollenfür künstlerische Nutzungen geeignete bzw. bereits genutzte Liegenschaften denbedürftigen* Gemeinnützige, nichtkommerzielle Künstler/innen und Künstlergruppen *** /Künstler/Innen bzw. Kulturinstitutionen gegen Zahlung nur symbolischer Entgelte bis (z.B.bis zur Höhe der Betriebskosten)** / maximal zur Höhe der Betriebskosten zur Verfügunggestellt werden. Sie verbleiben im Eigentum des Landes Berlin. Die Anwendung vonTreuhändermodellen ist in jedem Einzelfall zu prüfen.Kommentar [FS11]:9 dafür, 0 dagegenKommentar [FS12]:10 dafür, 0 dagegenKommentar [FS13]:3 dafür,7 dagegenÄnderungsvorschläge: * von Aljoscha Hoffmann (Think Berl!n), ** von Martin Reents (SRL).Begründungen: siehe Übersicht der Änderungsvorschläge,der Redaktionsgruppe***. Begründung: Der Begriff „bedürftig“ ist ungünstig, stattdessensollte an dieser Stelle die Zielgruppe präziser benannt werden.7