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Handout - Urbanitas Berlin—Barcelona

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Konzeptverfahren sind die Bewertungskriterien und entsprechende Matrizen offenzulegen.Sollte es in den jeweiligen Verfahren möglich sein, durch einen höheren Kaufpreis andereBewertungskriterien auszuschalten, ist dies kenntlich zu machen.Variante 2, Daniela Brahm, ExRotaprint gGmbHDie Durchführung von Konzeptverfahren soll Bestandteil der neuen Liegenschaftspolitikwerden, um sozial ausgerichtete Bodennutzungen zu ermöglichen. Konzeptverfahren sindausschließlich mit Festpreisen, die auch unter dem gutachterlichen Verkehrswert liegenkönnen, durchzuführen. Mit Ankündigung von Konzeptverfahren sind dieBewertungskriterien und entsprechende Matrizen offenzulegen. Ein Aussetzen vonBewertungskriterien durch erhöhte Kaufgebote ist unzulässig.Konsensvariante (Redaktionsgruppe):Die Durchführung von Konzeptverfahren soll das Regelverfahren werden für alleLiegenschaftsvergaben, um passgenau stadtentwicklungspolitische Ziele im Dialog mitBewerbern und Zivilgesellschaft umzusetzen. Konzeptverfahren sollen als „behutsame unddialogische Vergabeverfahren“ durchgeführt werden, bei welchen den Bewerbernausreichend Zeit gegeben wird ihre Projekte zu entwickeln, die Öffentlichkeit beteiligt wirdund eine sukzessive Übergabe von Nutzungsrechten erfolgt. Bewertungskriterien undentsprechende Matrizen sind offenzulegen. Konzeptverfahren werden ausschließlich alsFestpreisverfahren durchgeführt. Entsprechend der stadtentwicklungspolitischen Ziele füreine Liegenschaft kann der Festpreise sowohl unter dem Verkehrswert, diesementsprechen oder über dem Verkehrswert liegen.In Ausnahmefällen kann es Direktvergaben geben. Diese müssen öffentlich gemacht unddiskutiert werden. Sie müssen umfassend im Sinne dieses Forderungskatalogs begründetund ‚verteidigt’ werden. Der Rat für die Räume bekommt die Gelegenheit, vor derZuschlagserteilung Einsicht zu nehmen und öffentlich Stellung zu beziehen. /Begründung: Dieser Vorschlag geht über redaktionelle Änderungen hinaus, weil dievorliegenden Varianten die Bedeutung von Konzeptverfahren für die gesamteLiegenschaftspolitik nicht ausreichend betonen. „Behutsame und DialogischeVergabeverfahren“ wurde im Rahmen der Arbeit des Runden Tisches erörtert und solltenhier aufgegriffen werden. Der Begriff „soziale Bodennutzung“ wird nicht verwendet, daKonzeptverfahren nicht auf soziale Ziele reduziert werden sollten. Der Kompromisszwischen den Varianten besteht in der Möglichkeit auch Festpreise über dem Verkehrswertfestzulegen. Der Verzicht auf das Bieterprinzip erfolgt, da durch dieses Konzeptverfahren inihrer Effizienz und Sinnhaftigkeit stark gefährdet. Die besondere Behandlung vonDirektvergaben ist notwendig, durch Direktvergaben die an der Öffentlichkeit vorbei erwirktwerden die Transparenz und Qualität der Liegenschaftspolitk gefährdet wirdKommentar [FS3]:11 dafür, 0 dagegen6. Die Vergabe von Liegenschaften im Erbbaurecht soll auf Grund der fiskalischen sowiestadtentwicklungspolitischen Vorzüge für das Land Berlin und des Vorzugs einesniederschwelligen Zugangs zu Liegenschaften für finanzschwächere Nutzergruppen undInvestorengemseinschaften fester Bestandteil einer neuen Liegenschaftspolitik werden. …Variante 1(Fassung vom 18.6.2013):… Die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht soll dabei die Regel sein undgrundsätzlich dem Verkauf vorrangig gehandhabt werden. /Variante 2 (Jochen Brückmann): Letzter Satz (Variante 1) wird gestrichen. /Konsensvariante (Redaktionsgruppe):… Es ist zu prüfen und nach intensiver Erörterung mit den Akteuren der Stadtentwicklungzur entscheiden, ob die Vergabe im Erbbaurecht die Regel sein soll und grundsätzlich demVerkauf vorrangig gehandhabt wird. /6Kommentar [FS4]:1 dafür, 9 dagegenKommentar [FS5]:1 dafür, 9 dagegenKommentar [FS6]:8 dafür, 2 dagegen

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