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Handout - Urbanitas Berlin—Barcelona

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Forderungskatalog des Runden Tischs zur Liegenschaftspolitik zuUmsetzung der neuen Liegenschaftspolitik des Landes BerlinVersion 4 vom 7.8.2013 mit Ergebnis Vorab-AbstimmungsverfahrenNormaler Text = Konsens bestand vor Abstimmungsverfahrenunterstrichen = mehrheitlich angenommendurchgestrichen = mehrheitlich nicht angenommenKursiv = Erläuterungen / Begründungen von ÄnderungsvorschlägenAbstimmungsergebnis als KommentarBei dieser Version sind alle Änderungswünsche eingefügt. Gibt es konfliktive Änderungswünsche,sind beide gleichzeitig eingefügt und als Varianten bezeichnet.Der Runde Tisch fordert die Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses auf, einenfraktionsübergreifenden Beschluss zu fassen um den Senat anzuhalten, bei der Umsetzung derNeuausrichtung der Liegenschaftspolitik die folgenden Punkte zu berücksichtigen:1. Die Geschäftsordnung des Portfolioausschusses ist ebenso wie die Geschäftsordnung desSteuerungsausschusses dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorzulegen.2. Etablierung eines Beratungsgremiums (Arbeitstitel: „Rat für die Räume“), welches dieMitglieder des Portfolioausschusses berät. Dieses Gremium soll sich aus Vertretern derStadtgesellschaft zusammensetzenund soll über alle Vorgänge, die dem Portfolioausschuss zur Beratung vorgelegt werden,informiert werden. Die Berufung der Vertreter erfolgt durch die akkreditierten Teilnehmerdes Runden Tisches. / Dieses Gremium hat ein beratendes Mandat, seine Empfehlungensind bei den Entscheidungen des Portfolioausschusses zu berücksichtigen. DieNichtberücksichtigung der Empfehlungen des Beratungsgremiums sind zu begründen.Befürwortet wird ein Stimmrecht des Rates im Lenkungsausschuß bzw. Portfolioauschuß./Änderungsvorschläge der Redaktionsgruppe. Begründung: Es ist sinnvoll Runder Tischund Rat für die Räume zu koppeln, damit eine klare Anbindung an die Arbeit beim RundenTisch gegeben ist. Ein Stimmrecht zu befürworten unterstreicht den institutionellenCharakter des Rates für die Räume.Kommentar [FS1]:10 dafür, 0 dagegenKommentar [FS2]:9 dafür, 1 dagegen(Einspruch von Jürgen Esser: Stimmrechtdes Rat für die Räume imLenkungsausschuss ist rechtlich nichtmöglich)3. Der Vorsitz des Portfolioausschusses obliegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,Dagegen obliegt der Senatsverwaltung für Finanzen der Vorsitz desSteuerungsausschusses. Analog dazu sollen die Zuständigkeiten im Abgeordnetenhausangepasst werden.‣ Absätze 1-3 wurden verabschiedet beim 5. Runden Tisch4. Nach Abschluss des Clusterungsverfahrens soll entschieden werden ob derLiegenschaftsfonds das wesentliche Instrument für die operative Ausgestaltung derLiegenschaftspolitik des Landes Berlin bleibt oder ob weitere Organisationsformengeschaffen werden müssen. Der Treuhandvertrag des Liegenschaftsfonds, seine Strukturund Personalausstattung sind an die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik anzupassen.5. Variante 1, Jochen Brückmann, IHKDie Durchführung von Konzeptverfahren soll wichtiger Bestandteil der Vergabeverfahrenwerden. Auch die Durchführung von Konzeptverfahren mit Festpreisen, die unter demgutachterlichen Verkehrswert liegen, sollte Bestandteil der neuen Liegenschaftspolitikwerden, um soziale ausgerichtete Bodennutzungen zu ermöglichen. Mit Ankündigung von5

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