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Handout - Urbanitas Berlin—Barcelona

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Initiative Stadt Neudenkenwww.stadtneudenken.net<strong>Handout</strong> zum6. Runden Tisch zur Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik15. August 2013 von 14-17 Uhr, im Berliner Abgeordnetenhaus, Niederkirchnerstraße 5,10117 Berlin, Raum 115TagesordnungspunkteTOP ITOP IITOP IIITOP IVPAUSETOP VAktuelles + Stellungnahme zu Liegenschaften am BlumengroßmarktErörterung aktueller Liegenschaftsfälle / Stand qualifiziertes MoratoriumBürgerInnenimpulse aus dem PublikumFakultative Referenden für Liegenschaftsverkäufe? / mit Oliver Wiedmann (MehrDemokratie e.V.)Diskussion und Verabschiedung des Forderungskatalogs des Runden Tisches andie Fraktionen des AbgeordnetenhausesModeration: Andreas Krüger (Geschäftsführer Belius GmbH)Koordination: Florian Schmidt (Initiative Stadt Neudenken, <strong>Urbanitas</strong> Berlin Barcelona)Übersicht AnlagenSeiteVergabeverfahren Blumengroßmarkt (TOP I) 2Fragen von Oliver Wiedmann (Mehr Demokratie e.V.) (TOP IV) 2Steckbrief Liegenschaftsfall: ehem. Wernerbades in Kaulsdorf (TOP II) 3Steckbrief Liegenschaftsfall: Güterbahnhof Grunewald (TOP II) 4Forderungskatalog Ergebnis Vorab-Abstimmungsverfahren (TOP V) 5-8Initiative Stadt Neudenkenwww.stadtneudenken.netKontakt zur Steuerungsgruppe:Florian Schmidtkontakt@stadtneudenken.netTel: + 49 (0) 160 964 12 6011


Entwurf einer Stellungnahme des Runden Tisches zum Vergabeverfahren derLiegenschaften am ehemaligen Blumengroßmarkt (TOP I)„Der Runde Tisch zur Liegenschaftspolitik hat sich in seiner 5. Sitzung am 20. Juni 2013 mit demfür die Baufelder um den ehemaligen Blumengroßmarkt an der Friedrichstraße durchgeführtenKonzeptverfahren "Checkpoint Art" beschäftigt und ist zu folgendem Schluss gekommen:Die vom Runden Tisch im Frühjahr 2013 erhobene Forderung nach einem qualifizierendenMoratorium für Liegenschaftsverkäufe wird im Falle der aktuell zur Debatte stehenden BaufelderII, IV und V nicht aufrecht gehalten, da mit dem durchgeführten Konzeptverfahren die Ziele einerneuen Liegenschaftspolitik modellhaft umgesetzt werden.Für das verbleibende Baufeld I, an der Friedrichstraße, fordert der Runde Tisch eine öffentlicheErörterung der Konzepte von Kaufinteressenten analog zur bisherigen Einbindung derÖffentlichkeit, bevor einem Vergabeentscheid erfolgt“Fragen von Oliver Wiedmann (Mehr Demokratie e.V.) an den Runden Tisch (aus E-Mail zitiert) zu TOP IV : Fakultative Referenden für Liegenschaftsverkäufe?„Wenn ich das richtig sehe, dann kommt ein fakultatives Referendum, also Volksentscheidnach erfolgreicher Unterschriftensammlung, ohnehin nur bei Grundstücksveräußerungenin Frage, denen das Abgeordnetenhaus zustimmen muss. Denn ein Referendum und diedirekte Demokratie im allgemein setzt an der Legislative an und kann nach geltendemRecht nicht in Exekutiventscheidungen eingreifen. In das Vergabeverfahren lässt sichnach meinem jetzigen Kenntnisstand kaum eingreifen, da hier spezielleVerwaltungsgremien nach bestimmten Kriterien entscheiden. Ein Referendum könnte alsonur ein Veto-Instrument sein. Eine Entscheidung für einen bestimmten Käufer ließe sichdarüber nicht realisieren.Fragen an den Runden Tisch- Laut LHO sind Veräußerungen ab 3 Mio. Euro Kaufpreis zustimmungspflichtig. Musseine Ablehnung hier irgendwie begründet werden oder ist sie an Kriterien gebunden?- Die Koalition hat ja auch angekündigt, die 3 Mio. Grenze aufzuheben. Sollen somit alleVeräußerungen von Grundstücken, die sich in Landesbesitz befinden,zustimmungspflichtig werden?- Mir ist noch nicht ganz klar, zu welchem Zeitpunkt das AGH gefragt ist. Eigentlich mussja ein konkreter Vertrag und somit der potentielle Käufer feststehen. Ansonsten würde jakein Kaufpreis feststehen. Also müsste die Zustimmung zeitlich nach dem Bieterverfahrenerfolgen, oder?- Was passiert also dann, wenn das AGH - oder möglicherweise die Bürger imReferendum - ablehnt? Gibt es ein neues Verfahren?- Unklar ist mir des Weiteren, welche Grundstücke unter Parlamentsvorbehalt stehen,auch Grundstücke der Bezirke und landeseigener Unternehmen?- Außerdem bin ich auf der Suche nach Beispielen, wo das Abgeordnetenhausmöglicherweise auch nicht zugestimmt hat. Wichtig für uns wäre einzuschätzen, welcheDimension solche Projekte haben, um auch die Unterschriftenhürde richtig anzusetzen.“2


Liegenschaftsfall: Grundstück des ehemaligen Wernerbades in KaulsdorfBildernachweis: http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/bauen/solar.htmlLiegenschaftspolitische Forderung:Das genannte Grundstück sollte als Grünfläche geschützt, gepflegt und naturnah entwickelt werden(vergleiche z. B. den Waldowpark oder den Geschützten Landschaftsbestandteil „Rohrpfuhl“ in Mahls-dorf).Weiterhin sollten alternative Standorte für eine Wohneinrichtung für Demenzkranke (z. B. auf einer ehemalsbebauten Fläche am Rande der Großsiedlung) gesucht und genutzt werden.Problemlage:Auf Grund des bestehenden Entwicklungsdrucks, der auch infolge der zu erwartenden Vermarktung derFlächen über den Liegenschaftsfonds besteht, sei die Formulierung städtebaulicher Ziele inner-halb einesBebauungsplanes erforderlich (B-Plan 10-63). Für das Grundstück des ehemaligen Wernerbades bestehedas Interesse der Errichtung einer Wohneinrichtung für Demenzkranke (http://www.berlin.de/ba-marzahnhellersdorf/verwaltung/bauen/solar.html am 09.08.2013).Die konkrete Planung stellt aber eine unangemessen starke Nutzung eines kleineren Naturentwicklungsraumesin der großflächigen Siedlung dar. Große Teile des waldartig bewachsenen Umfeldes desnatürlichen Gewässers 2. Ordnung „Wernersee“ (ehemaliges „Wernerbad“) sollen, innerhalb eines imFlächennutzungsplan von Berlin vorgesehenen schmalen Grünzuges, über das ortsübliche Maß (W4) hinausbebaut werden. Dadurch werden der Grünzugcharakter, der Gehölz-Bestand (Wald?), die bestehende,prognostisch noch weiter wachsende Bedeutung als Lebensstätte für zahlreiche, potenziell auch seltene undgefährdete Tierarten sowie die Bedeutung als Trittstein im Biotopverbund und als Puffer für das Gewässer-Ökosystem vermindert. Dies steht auch im Widerspruch zum Programm-plan „Biotop- und Artenschutz“ desLandschaftsprogramms von Berlin, welcher fordert, dass bei Siedlungserweiterungen Einzelbiotope nicht nurkonsequent, sondern auch mit großzügigen Pufferflächen zu erhalten und in ein differenziertes örtlichesBiotopverbundsystem einzubinden sind.Eigentümer/Eigentumsverhältnis: Berliner BäderbetriebeAngaben zur Lage, Größe, Beschaffenheit, VerkehrswertLage im Ortsteil Kaulsdorf; umgeben von den Straßen Robert-Koch-, Ernst-Haeckel-, Werner- undRidbacher Straße; Flächeninhalt des B-Plangebietes etwa 3,6 ha. Das Grundstück liegt auf der leh-migmergeligenGrundmoränenplatte Barnim, in einer sandigen Talniederung, mit einem natürlicher-weise hohenGrundwasserstand (Schichtenwasser). Es ist zum größten Teil unversiegelt. Durch die geplanteErmöglichung der Bebauung würde der Grundstückspreis wahrscheinlich (stark?) steigen.Vergabeverfahren/geplantes Vergabeverfahren: Dem B-Plan 10-63 liegt ein architektonischer Plan(Modellprojekt) für ein Wohnheim für Demenzkranke zugrunde.Einreichung und Präsentation durchName:Andreas RatschOrganisation: Mitglied des NABU Deutschland Landesverband Berlin e. V.Anschrift:Märkische Allee 118, 12681 BerlinE-Mail:aratsch1@web.de3


Liegenschaftsfall: ehemaliger Güterbahnhof Berlin GrunewaldLiegenschaftspolitische Forderung:Entwicklung von Dialogstrukturen zur Einbeziehung der „Öffentlichkeit“, die über das gesetzlichgeregelte B-Planverfahren hinaus gehen. Ziel: Bürgerbeteiligung als integraler Bestandteil desBauleitverfahrens (insbesondere auch bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen)Bitte an SenStadtUm und den Runden Tisch:Kooperieren Sie mit dem Vorhaben „Charette(Verfahren) – Bürger planen ihre Stadt“ zurEntwicklung alternativer, stadtverträglicher Planungsideen für dieses für die Stadt so wertvolleGelände.Problemlage:Seit 2009 ist der Investor Kurt Krieger (Möbel Höffner) Eigentümer des ca. 12ha großen Geländesdes ehemaligen Güterbahnhofs Grunewald. Das Areal liegt zwischen S-und Fernbahn, neben derAVUS, umgeben von den Wohnvierteln Eichkamp und Grunewald. Das Gebiet ist imFlächennutzungsplan(FNP) als Außenbereich gekennzeichnet. Es besteht somit keinPlanungsrecht. Das Krieger-Unternehmen plant den Bau von zwei Möbelhäusern und einerGolfanlage. Eine Erschließung über eine neue Cordesstraße mit Tunnel ist vorgesehen. Weiterhinist an eine neue Autobahnabfahrt von der AVUS auf das Gelände gedacht. (aktuell: lt. K. Kriegerist bis auf weiteres keine Realisierung der Planungsansätze geplant. (Pressemitteilung,29.05.2013)Folgen aus Sicht der BI:Verkehrsinfarkt am Dreieck Funkturm, Weitreichende Schäden für Umwelt und Gesundheit ,Schwächung des innerstädtischen Einzelhandels (siehe dazu: SenStadtUm: Fachmarktkonzeption)Eigentümer: Kurt Krieger (Möbel Höffner)Angaben zur Lage, Größe, Beschaffenheit, ggf. Verkehrswert:Charlottenburg-Wilmersdorf, Adresse oder umliegende Straßen: Avus/Stadtring, S-BahnstationMesse-Süd/Westkreuz, Cordesstraße (westl.)/Werkstättenweg(östl.)Größe des Gebiets in Hektar und QM: 14,2 ha (140.000 qm)Vergabeverfahren: nicht bekannt, verkauft von Deutscher Bahn an Kurt KriegerEinreichung und Präsentation durchName :Klaus-H. KielOrganisation:Bürgerinitiative „Zwischen den Gleisen“Anschrift:Zikadenweg 42a, 14055 BerlinMail:info@bi-zwische-den-gleisen.deHomepage:www.bi-zwischen-den-gleisen.de4


Forderungskatalog des Runden Tischs zur Liegenschaftspolitik zuUmsetzung der neuen Liegenschaftspolitik des Landes BerlinVersion 4 vom 7.8.2013 mit Ergebnis Vorab-AbstimmungsverfahrenNormaler Text = Konsens bestand vor Abstimmungsverfahrenunterstrichen = mehrheitlich angenommendurchgestrichen = mehrheitlich nicht angenommenKursiv = Erläuterungen / Begründungen von ÄnderungsvorschlägenAbstimmungsergebnis als KommentarBei dieser Version sind alle Änderungswünsche eingefügt. Gibt es konfliktive Änderungswünsche,sind beide gleichzeitig eingefügt und als Varianten bezeichnet.Der Runde Tisch fordert die Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses auf, einenfraktionsübergreifenden Beschluss zu fassen um den Senat anzuhalten, bei der Umsetzung derNeuausrichtung der Liegenschaftspolitik die folgenden Punkte zu berücksichtigen:1. Die Geschäftsordnung des Portfolioausschusses ist ebenso wie die Geschäftsordnung desSteuerungsausschusses dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorzulegen.2. Etablierung eines Beratungsgremiums (Arbeitstitel: „Rat für die Räume“), welches dieMitglieder des Portfolioausschusses berät. Dieses Gremium soll sich aus Vertretern derStadtgesellschaft zusammensetzenund soll über alle Vorgänge, die dem Portfolioausschuss zur Beratung vorgelegt werden,informiert werden. Die Berufung der Vertreter erfolgt durch die akkreditierten Teilnehmerdes Runden Tisches. / Dieses Gremium hat ein beratendes Mandat, seine Empfehlungensind bei den Entscheidungen des Portfolioausschusses zu berücksichtigen. DieNichtberücksichtigung der Empfehlungen des Beratungsgremiums sind zu begründen.Befürwortet wird ein Stimmrecht des Rates im Lenkungsausschuß bzw. Portfolioauschuß./Änderungsvorschläge der Redaktionsgruppe. Begründung: Es ist sinnvoll Runder Tischund Rat für die Räume zu koppeln, damit eine klare Anbindung an die Arbeit beim RundenTisch gegeben ist. Ein Stimmrecht zu befürworten unterstreicht den institutionellenCharakter des Rates für die Räume.Kommentar [FS1]:10 dafür, 0 dagegenKommentar [FS2]:9 dafür, 1 dagegen(Einspruch von Jürgen Esser: Stimmrechtdes Rat für die Räume imLenkungsausschuss ist rechtlich nichtmöglich)3. Der Vorsitz des Portfolioausschusses obliegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,Dagegen obliegt der Senatsverwaltung für Finanzen der Vorsitz desSteuerungsausschusses. Analog dazu sollen die Zuständigkeiten im Abgeordnetenhausangepasst werden.‣ Absätze 1-3 wurden verabschiedet beim 5. Runden Tisch4. Nach Abschluss des Clusterungsverfahrens soll entschieden werden ob derLiegenschaftsfonds das wesentliche Instrument für die operative Ausgestaltung derLiegenschaftspolitik des Landes Berlin bleibt oder ob weitere Organisationsformengeschaffen werden müssen. Der Treuhandvertrag des Liegenschaftsfonds, seine Strukturund Personalausstattung sind an die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik anzupassen.5. Variante 1, Jochen Brückmann, IHKDie Durchführung von Konzeptverfahren soll wichtiger Bestandteil der Vergabeverfahrenwerden. Auch die Durchführung von Konzeptverfahren mit Festpreisen, die unter demgutachterlichen Verkehrswert liegen, sollte Bestandteil der neuen Liegenschaftspolitikwerden, um soziale ausgerichtete Bodennutzungen zu ermöglichen. Mit Ankündigung von5


Konzeptverfahren sind die Bewertungskriterien und entsprechende Matrizen offenzulegen.Sollte es in den jeweiligen Verfahren möglich sein, durch einen höheren Kaufpreis andereBewertungskriterien auszuschalten, ist dies kenntlich zu machen.Variante 2, Daniela Brahm, ExRotaprint gGmbHDie Durchführung von Konzeptverfahren soll Bestandteil der neuen Liegenschaftspolitikwerden, um sozial ausgerichtete Bodennutzungen zu ermöglichen. Konzeptverfahren sindausschließlich mit Festpreisen, die auch unter dem gutachterlichen Verkehrswert liegenkönnen, durchzuführen. Mit Ankündigung von Konzeptverfahren sind dieBewertungskriterien und entsprechende Matrizen offenzulegen. Ein Aussetzen vonBewertungskriterien durch erhöhte Kaufgebote ist unzulässig.Konsensvariante (Redaktionsgruppe):Die Durchführung von Konzeptverfahren soll das Regelverfahren werden für alleLiegenschaftsvergaben, um passgenau stadtentwicklungspolitische Ziele im Dialog mitBewerbern und Zivilgesellschaft umzusetzen. Konzeptverfahren sollen als „behutsame unddialogische Vergabeverfahren“ durchgeführt werden, bei welchen den Bewerbernausreichend Zeit gegeben wird ihre Projekte zu entwickeln, die Öffentlichkeit beteiligt wirdund eine sukzessive Übergabe von Nutzungsrechten erfolgt. Bewertungskriterien undentsprechende Matrizen sind offenzulegen. Konzeptverfahren werden ausschließlich alsFestpreisverfahren durchgeführt. Entsprechend der stadtentwicklungspolitischen Ziele füreine Liegenschaft kann der Festpreise sowohl unter dem Verkehrswert, diesementsprechen oder über dem Verkehrswert liegen.In Ausnahmefällen kann es Direktvergaben geben. Diese müssen öffentlich gemacht unddiskutiert werden. Sie müssen umfassend im Sinne dieses Forderungskatalogs begründetund ‚verteidigt’ werden. Der Rat für die Räume bekommt die Gelegenheit, vor derZuschlagserteilung Einsicht zu nehmen und öffentlich Stellung zu beziehen. /Begründung: Dieser Vorschlag geht über redaktionelle Änderungen hinaus, weil dievorliegenden Varianten die Bedeutung von Konzeptverfahren für die gesamteLiegenschaftspolitik nicht ausreichend betonen. „Behutsame und DialogischeVergabeverfahren“ wurde im Rahmen der Arbeit des Runden Tisches erörtert und solltenhier aufgegriffen werden. Der Begriff „soziale Bodennutzung“ wird nicht verwendet, daKonzeptverfahren nicht auf soziale Ziele reduziert werden sollten. Der Kompromisszwischen den Varianten besteht in der Möglichkeit auch Festpreise über dem Verkehrswertfestzulegen. Der Verzicht auf das Bieterprinzip erfolgt, da durch dieses Konzeptverfahren inihrer Effizienz und Sinnhaftigkeit stark gefährdet. Die besondere Behandlung vonDirektvergaben ist notwendig, durch Direktvergaben die an der Öffentlichkeit vorbei erwirktwerden die Transparenz und Qualität der Liegenschaftspolitk gefährdet wirdKommentar [FS3]:11 dafür, 0 dagegen6. Die Vergabe von Liegenschaften im Erbbaurecht soll auf Grund der fiskalischen sowiestadtentwicklungspolitischen Vorzüge für das Land Berlin und des Vorzugs einesniederschwelligen Zugangs zu Liegenschaften für finanzschwächere Nutzergruppen undInvestorengemseinschaften fester Bestandteil einer neuen Liegenschaftspolitik werden. …Variante 1(Fassung vom 18.6.2013):… Die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht soll dabei die Regel sein undgrundsätzlich dem Verkauf vorrangig gehandhabt werden. /Variante 2 (Jochen Brückmann): Letzter Satz (Variante 1) wird gestrichen. /Konsensvariante (Redaktionsgruppe):… Es ist zu prüfen und nach intensiver Erörterung mit den Akteuren der Stadtentwicklungzur entscheiden, ob die Vergabe im Erbbaurecht die Regel sein soll und grundsätzlich demVerkauf vorrangig gehandhabt wird. /6Kommentar [FS4]:1 dafür, 9 dagegenKommentar [FS5]:1 dafür, 9 dagegenKommentar [FS6]:8 dafür, 2 dagegen


Begründung: Wie Daniela Brahm sagt sollte man das Thema ausdiskutieren und eineöffentliche Erbbaukonferenz durchführen.Einfügung (Daniela Brahm)… Im Erbbaurechtsvertrag definierte Nutzungsziele und Zinsentgelte sind anhandformulierter Bewertungskriterien transparent und flexibel zu gestalten.7. Absatz eingefügt von Daniela BrahmDer Liegenschaftsbestand des Landes Berlin wird als Raumkapital nachhaltig entwickeltund soll nicht weiter reduziert werden, sondern ausgebaut werden. Verkäufen müssenAnkäufe gegenüberstehen, Reinvestitionen sind notwendig./ Die Einnahmen ausErbbauzinsen und Verkäufen…Variante 1 (Daniela Brahm)… werden zu einem festgelegten Anteil für den Neuerwerb von Grundstücken verwendet. /Variante 2 (Enrico Schönberg, Mietshäusersyndikat)… sind für den Neuerwerb von Grundstücken zu verwenden. /Konsensvariante (Redaktionsgruppe): Der Satz wird gestrichen. Eingefügt werden zweiSätze:Reinvestitionen sind notwendig.(im zweiten Satz des Absatzes)undDie Einrichtung eines Revolvierenden Fonds zum Zwecke von Ankäufen mit denEinnahmen aus Verkäufen und Erbbaurechten ist zu prüfen./Begründung: durch den vorangegangenen Satz und die Einfügung „Reinvestitionen sindnotwendig“ ist das Hauptziel eines strategischen Flächenmanagements, nämlich der Erhaltund die Entwicklung des Liegenschaftsbestandes ausreichend dargestellt. Durch deneingefügten Satz wird die Entwicklung des Instrumentes „Revolvierender Fonds“ angeregtund das Prinzip der Reduktion öffentlicher Liegenschaften durch das Prinzip derVergrößerung des Bestandes öffentlicher Liegenschaften ersetzt.Kommentar [FS7]:9 dafür, 0 dagegenKommentar [FS8]:0 dafür, 9 dagegenKommentar [FS9]:0 dafür , 9 dagegenKommentar [FS10]:9 dafür, 0 dagegen… Ziel ist ein strategisches Flächenmanagement, das auch zukünftigen Bedarfen undGenerationen Rechnung trägt.8. Absatz eingefügt von Enrico SchönbergDie eigenständige Ausübung von Grundstücksankäufen und Vorkaufsrechten gemäß § 24BauGB durch die Bezirke soll möglich gemacht werden. Die Kosten- undLeistungsrechnung bei der Immobilienbewirtschaftung und entsprechend das System derkalkulatorischen Kosten sind zurückzunehmen./9. In Zusammenarbeit mit Vertretern des kulturellen Lebens und der Kulturverwaltung sollenfür künstlerische Nutzungen geeignete bzw. bereits genutzte Liegenschaften denbedürftigen* Gemeinnützige, nichtkommerzielle Künstler/innen und Künstlergruppen *** /Künstler/Innen bzw. Kulturinstitutionen gegen Zahlung nur symbolischer Entgelte bis (z.B.bis zur Höhe der Betriebskosten)** / maximal zur Höhe der Betriebskosten zur Verfügunggestellt werden. Sie verbleiben im Eigentum des Landes Berlin. Die Anwendung vonTreuhändermodellen ist in jedem Einzelfall zu prüfen.Kommentar [FS11]:9 dafür, 0 dagegenKommentar [FS12]:10 dafür, 0 dagegenKommentar [FS13]:3 dafür,7 dagegenÄnderungsvorschläge: * von Aljoscha Hoffmann (Think Berl!n), ** von Martin Reents (SRL).Begründungen: siehe Übersicht der Änderungsvorschläge,der Redaktionsgruppe***. Begründung: Der Begriff „bedürftig“ ist ungünstig, stattdessensollte an dieser Stelle die Zielgruppe präziser benannt werden.7


10. Die Zwischennutzungen landeseigender Liegenschaften sollten über ein geeignetesManagement aktiv gefördert werden, um kulturellen, sozialen und gärtnerisch ökologischenInitiativen Raum zu geben.11. Kleingärten auf landeseigenen Flächen sind zu erhalten und für die Zukunft zu sichern.12. Es ist die ein öffentliches Liegenschaftskataster einzurichten, welches umfassendeInformationen über Lage und Nutzungszwecke sowie soziale und ökologische Qualitätenvon Grundstücken und Gebäuden im öffentlichen Eigentum erlaubt und damit einewesentliche Grundlage für eine transparente Liegenschaftspolitik herstellt. Es ist zu prüfen,inwieweit ein solches Kataster auf der Grundlage von ‚open data‘ im Zusammenhang mitder Umstellung der Katasterdaten auf das neue System ALKIS erstellt werden kann.13. Absatz eingefügt von Enrico SchönbergDie personelle Zusammensetzung von Aufsichtsräten, Geschäftsführungen,Steuerungsausschüssen oder anderweitig an Entscheidungsprozessen zur Vergabe vonGrundstücken des Landes Berlin beteiligten Gremien in den landeseigenenBeteiligungsgesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Gesellschaften mitBeteiligung des Landes Berlin ist offenzulegen (Name, Funktion, Zeitraum derGremienmitgliedschaft). Die Offenlegung erfolgt wo vorhanden durch Veröffentlichung aufden jeweiligen Webseiten der Gesellschaften oder/und auf den Seiten derSenatsverwaltung für Finanzen. Sollte die Zusammensetzung der Gremien sich ändern, istdies mit ausreichendem Abstand vor etwaigen Vergabebeschlüssen zu veröffentlichen, dieZusammensetzung der Gremien soll rückblickend für 10 Jahre einsehbar sein.Gesellschafterverträge/Satzungen, Jahresabschlüsse und Protokolle mithandelsregisterrelevanten Beschlüssen sind in das gemeinsame Registerportal der Ländereinzupflegen. /Kommentar [FS14]:9 dafür, 1 dagegenDer Runde Tisch erwartet eine kooperative Haltung aller Fraktionen gegenüber dem RundenTisch. Dies sollte sich neben der Umsetzung der Punkte 1-13 in der Durchführung vonArbeitsgruppen, Fachgesprächen und Konferenzen zur Ausarbeitung der Instrumente undLeitlinien einer neuen Liegenschaftspolitik in Kooperation mit dem Runden Tisch und denSenatsverwaltungen niederschlagen, bei denen externe (auch internationale) ExpertInnenangehört werden und die Berliner Öffentlichkeit angemessen und zeitnah informiert wird.8

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