13.07.2015 Aufrufe

Kapitel 16 Kriminalpolizeiliche Meldedienst (KPMD) - Kriminalistik

Kapitel 16 Kriminalpolizeiliche Meldedienst (KPMD) - Kriminalistik

Kapitel 16 Kriminalpolizeiliche Meldedienst (KPMD) - Kriminalistik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

© Weihmann, <strong>Kriminalistik</strong> - Handbuch, <strong>Kapitel</strong> <strong>16</strong> - <strong>KPMD</strong> + OFA + ATD + NWRwww.weihmann.info, Stand: 30.5.201310. Nationales WaffenregisterDas Bundesverwaltungsamt (Köln) führt ab dem1.1.2013 das zentrale „Nationale Waffenregister“.(BGBl. 2012, S. 1366, Gesetz vom 25.6.2012).Aufgabe• Zentrale Erfassung von erlaubnispflichtigem,privatem und legalem Waffenbesitz(Bisher gab es 540 Waffenbehörden.)• Übermittlung der gespeicherten Daten an:BundesnachrichtendienstGerichteMilitärischer AbschirmdienstOrdnungsbehördenPolizeien des Bundes und der LänderSteuerfahndungStrafverfolgungsbehördenStrafvollstreckungsbehördenVerfassungsschutzbehördenWaffenbehördenZoll(Jäger / Sturm in: <strong>Kriminalistik</strong> 2012, S. 699)(9 Seiten) 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!