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Kapitel 16 Kriminalpolizeiliche Meldedienst (KPMD) - Kriminalistik

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© Weihmann, <strong>Kriminalistik</strong> - Handbuch, <strong>Kapitel</strong> <strong>16</strong> - <strong>KPMD</strong> + OFA + ATD + NWRwww.weihmann.info, Stand: 30.5.20137 Inhalte des <strong>KPMD</strong>7.1 Meldepflichtige Straftaten- Im Katalog mit X gekennzeichnete Delikte- Im Katalog nicht mit X gekennzeichnete Straftaten,wenn sie vermutlich von überörtlichen odergrenzübergreifenden Tätern begangen wurden- Im Sondermeldedienst festgelegte Delikte- Bei bekannten überörtlichen odergrenzübergreifenden Tätern- Außergewöhnliche Tatbegehung oder Beute7.2 Meldewege- Nur an LKAVon dort an BKA, LKÄ, KPB- Bei gleichzeitig eilbedürftigen Fahndungshinweisenan LKA und direkt an andere LKÄ oder KPB(9 Seiten) 4


© Weihmann, <strong>Kriminalistik</strong> - Handbuch, <strong>Kapitel</strong> <strong>16</strong> - <strong>KPMD</strong> + OFA + ATD + NWRwww.weihmann.info, Stand: 30.5.20138 Operative FallanalyseHat keinen Einfluss auf die gerichtlicheÜberzeugungsbildung, BGH, NStZ 2009, 2848.1 - Kriminalistische Fallanalyse, siehe <strong>Kapitel</strong> 5- Deliktsanalyse, siehe <strong>Kapitel</strong> 248.2 Operative Fallanalyse (OFA)• Beschluss AG Kripo vom 22.1.1999Ab 1.1.2000 WirkbetriebEinrichtung nach öffentlichkeitswirksamenStraftaten an Kindern• Täterprofil- Suche nach Motiv und Geisteshaltung desTäters- Was hat der Täter getan oder gesagt, was erzum Erfolg der Tat nicht hätte tun oder sagenmüssen? (Undoing, siehe Schröer u.a.,<strong>Kriminalistik</strong> 2006, 76)• Analyse- Durch speziell ausgebildete Personen bei LKÄund BKA- Analyse von Tatablauf und Interaktionzwischen Täter und Opfer- Informationsquellen sind Tatort und Opfer- Datenbank ViCLASViolent Crime Linkage Analysis System,Kanada- Erhebungsbogen mit 147 Fragen wird in denTatort-KPB erstellt(9 Seiten) 5


© Weihmann, <strong>Kriminalistik</strong> - Handbuch, <strong>Kapitel</strong> <strong>16</strong> - <strong>KPMD</strong> + OFA + ATD + NWRwww.weihmann.info, Stand: 30.5.20138.3 Anwendung- Tötungsdelikte- Nicht identifizierte Leichen mit Fremdverschuldenam Tod- Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung- Verdächtiges Ansprechen von Kindern undJugendlichen- Vermisstenfälle mit Verdacht auf Verbrechen8.4 Ziel• Bestandsaufnahme zum vorliegendenInformationsstand• Fallbezogene Bewertung des TäterverhaltensGegebenenfalls konkurrierende Erklärungslinien• Vermutungen zum Täterbild (Täterprofil)- Anzahl der Täter- Physische Charakteristika- Mentaler Typus- Umgang mit Autoritäten- Lebenslauf- Ausbildung / Arbeit- Gewohnheiten / Freizeitaktivitäten- Mobilität- Lebensraum / Wohnort- Vortatverhalten- Nachtatverhalten- Vorstrafen• Ermittlungs- und Fahndungshinweise erlangen(BGH, NStZ 2009, 284)(9 Seiten) 6


© Weihmann, <strong>Kriminalistik</strong> - Handbuch, <strong>Kapitel</strong> <strong>16</strong> - <strong>KPMD</strong> + OFA + ATD + NWRwww.weihmann.info, Stand: 30.5.20138.5 Rechtsgrundlagen- §§ <strong>16</strong>0, <strong>16</strong>3 und 98 a StPO- Täterprofil begründet keinen BeschuldigtenstatusEs liegt noch kein starker Verdacht vorBGHSt 37, 48- Es liegt ein schwacher Tatverdacht vorPerson ist noch VerdächtigerBei Vernehmungen hat sie den Status eines Zeugen§ <strong>16</strong>3 III StPOBGHSt 34, 140, und 37, 488.6 Probleme- OFA selbst ist kein Gutachten- OFA wird den wissenschaftlichen Ansprüchen nichtgerecht- Fallanalytiker sind keine Zeuge, keinesachverständigen Zeugen, keine Sachverständige- Wird durch die OFA ein falsches Personenprofil„erstellt“, so führt das zur Entlastung destatsächlichen Täters- Die Bewertung der Beweismittel obliegt allein demGerichtBKA, Hg., Die Operative Fallanalyse in derHauptverhandlung. Ergebnisse eines BKA-Kolloquiums.Polizei + Forschung, Band 38, Köln 2009(9 Seiten) 7


© Weihmann, <strong>Kriminalistik</strong> - Handbuch, <strong>Kapitel</strong> <strong>16</strong> - <strong>KPMD</strong> + OFA + ATD + NWRwww.weihmann.info, Stand: 30.5.201310. Nationales WaffenregisterDas Bundesverwaltungsamt (Köln) führt ab dem1.1.2013 das zentrale „Nationale Waffenregister“.(BGBl. 2012, S. 1366, Gesetz vom 25.6.2012).Aufgabe• Zentrale Erfassung von erlaubnispflichtigem,privatem und legalem Waffenbesitz(Bisher gab es 540 Waffenbehörden.)• Übermittlung der gespeicherten Daten an:BundesnachrichtendienstGerichteMilitärischer AbschirmdienstOrdnungsbehördenPolizeien des Bundes und der LänderSteuerfahndungStrafverfolgungsbehördenStrafvollstreckungsbehördenVerfassungsschutzbehördenWaffenbehördenZoll(Jäger / Sturm in: <strong>Kriminalistik</strong> 2012, S. 699)(9 Seiten) 9

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