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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Die vorhandene Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a in der Kanalsanierung<br />

V = Verminderungsfaktor zur Reduktion der vorhandenen Bausubstanz auf diejenige<br />

Bausubstanz, die technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird [%]<br />

L = Leistungen des Auftragnehmers an der vorhandenen Bausubstanz [%]<br />

Sofern die Grundleistungen für die vorhandene Bausubstanz nicht in allen Leis-<br />

tungsphasen erbracht werden, schlagen Enseleit/Osenbrück vor, das angegebe-<br />

ne Berechnungsschema zu erweitern. Danach soll der Umfang der Leistungen in<br />

jeder Leistungsphase getrennt festgestellt werden. Aus der Wichtung der Summe<br />

aller Teilleistungswerte im Verhältnis zum Wert der Gesamtleistung ergibt sich<br />

demzufolge ein abgeminderter Leistungssatz. Damit ist eine Reduzierung der<br />

angemessenen anrechenbaren Kosten wie folgt verbunden:<br />

In der Formel bedeuten:<br />

A’ =M * D * V * L’ = W * V * P / G [EUR]<br />

A’ = reduzierte angemessene anrechenbare Kosten vorhandener Bausubstanz [EUR]<br />

M = Mengen vorhandener Substanz [m², m³, Stück]<br />

D = Netto-Preise vorhandener Substanz [EUR]<br />

V = Verminderungsfaktor zur Reduktion der vorhandenen Bausubstanz auf diejenige<br />

Bausubstanz, die technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird [%]<br />

L’ = reduzierte Leistungsanteile des Auftragnehmers für die vorhandene Bausubstanz<br />

[%] = P / G<br />

P = Summe der Prozentsätze der dem Leistungsbild zugeordneten Bewertungen der<br />

Leistungsphasen, bei denen vorhandene Bausubstanz technisch oder gestalte-<br />

risch mitverarbeitet wird [%]<br />

G = Gesamtbewertung der Leistungsphasen des Objekts [%]<br />

Die Verfasser definieren die angemessenen anrechenbaren Kosten vorhandener<br />

Bausubstanz wie folgt 129 :<br />

„Die angemessenen anrechenbaren Kosten vorhandener Bausubstanz (a) erge-<br />

ben sich aus dem Wert vorhandener Bausubstanz (W), multipliziert mit dem<br />

Verminderungsfaktor zur Reduktion der vorhandenen Bausubstanz auf die tech-<br />

nisch oder gestalterisch mitverarbeitete Substanz (V), multipliziert mit dem Teil-<br />

leistungssatz für die Leistungen an der Bausubstanz (P), dividiert durch den Teil-<br />

leistungssatz für die Leistungen an neuen Teilen (G).“<br />

129 A.a.O. S 251-1<br />

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