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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008 Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz Die vorhandene Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a in der Kanalsanierung Die angesetzten Werte für die Grabenbreite entsprechen der DIN EN 1610. Zur Ermittlung des Leistungsverhältnisses ist es ausreichend für alle anderen Werk- stoffe die Verhältnismäßigkeit an einem gebräuchlichen Werkstoff durchzurech- nen. Aus den Urteilen in Kapitel 5. Rechtsprechung ist zu entnehmen, dass sich die ortsüblichen Kosten für die Ermittlung des Wertes der vorhandenen Bausub- stanz an den zum jetzigen Zeitpunkt geltenden Regelwerken und gebräuchlichen Materialien anzulehnen haben. Somit ist ein gemauerter Klinkerkanal nicht durch einen Klinkerkanal, sondern durch z.B. einen Steinzeug- oder Stahlbetonkanal, je nach Abwasserart, zu berechnen. Die ermittelten Mengen wurden mit ortsübli- chen Preisen, die dem Stand 2008 entsprechen und ein Mittelpreis der beauf- tragten Maßnahmen im Bereich der Verbandsgemeindewerke Schönenberg- Kübelberg entsprechen, multipliziert, so dass hieraus ein Leistungsfaktor pro Leistungsbereich im Verhältnis zur gesamten Bausubstanz entsteht. Exemplarisch wurde die Mischwasserkanalisation mit SB-Kanälen der Dimensio- nen DN 300 bis DN 1200 mit den Regelverlegetiefen von 2, 3, 4 und 5 Meter Tie- fe ausgewertet. Für das Rohrauflager und die Einbettungsbedingungen wurde die Bettung Typ 1 (Sand als Regelausführung) nach DIN EN 1610 gewählt. Die Hauptverfüllung erfolgt mit nichtbindigem, kornabgestuftem Füllmaterial. Der Oberbau ist für Gemeindestraßen nach RStO 01 [27], Bauklasse V, Tafel 12.55, Zeile 1 mit einer frostsicheren Dicke von 60 cm in die Berechnung eingeflossen. Die ermittelten Zahlen dienen zur dynamischen Bestimmung des prozentualen Verhältnisses zwischen den Leistungsbereichen Rohr, Leitungszone, Hauptver- füllung und Oberbau. Die Tabellen des Anhangs 4 enthalten Verhältniswerte, die die Grundlage für die Beurteilung des Leistungsfaktors in den Leistungsphasen 1 bis 9 und örtlichen Bauüberwachung nach HOAI darstellen. Bei einer Verlegetiefe von 2 m kann Tabelle 4 (siehe auch Anhang 4, Seite 2) für ein Rohr DN 500 ein Leistungsanteil von 38% für das eigentliche Rohr (1.Bereich), von 21% für die Rohrleitungszone (2.Bereich), 15% für die Hauptverfüllung (3.Bereich) und 26% für den Oberbau (4.Bereich) angesetzt werden. Bei einem Rohr DN 1000 entsteht ein Leistungsanteil von 51% für das eigentli- che Rohr, von 24% für die Rohrleitungszone, 4% für die Hauptverfüllung und 21% für den Oberbau. Tendenziell kann aus dem Zahlenspiegel interpretiert wer- - 84 -

Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008 Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz Die vorhandene Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a in der Kanalsanierung den, dass mit zunehmender Dimension die Leistungsanteile für Rohre und Lei- tungszone steigen und für Hauptverfüllung und Oberbau fallen. Tabelle 4: Ermittlung der prozentualen Kostenanteile, Verlegetiefe 2 m Bei einer Verlegetiefe von 3 m kann nach Anhang 4, Seite 3 für ein Rohr DN 500 ein Leistungsanteil von 32% für das eigentliche Rohr, von 18% für die Rohrlei- tungszone, 30% für die Hauptverfüllung und 21% für den Oberbau angesetzt werden. Bei einem Rohr DN 1000 entsteht ein Leistungsanteil von 43% für das eigentli- che Rohr, von 21% für die Rohrleitungszone, 18% für die Hauptverfüllung und 18% für den Oberbau. Auch hier kann tendenziell interpretiert werden, dass mit zunehmender Dimension die Leistungsanteile für Rohre und Leitungszone stei- gen und für Hauptverfüllung und Oberbau fallen. Eine weitere belastbare Aussa- ge ist, dass mit zunehmender Tiefe logischer Weise der Anteil der Hauptverfül- lung am Gesamtgraben zunimmt. Nach Anhang 4, Seite 4 ist bei einer Verlegetiefe von 4 m für ein Rohr DN 500 ein Leistungsanteil von 27% für das eigentliche Rohr, von 15% für die Rohrlei- tungszone, 40% für die Hauptverfüllung und 19% für den Oberbau abzulesen. Bei einem Rohr DN 1000 entsteht ein Leistungsanteil von 37% für das eigentli- che Rohr, von 18% für die Rohrleitungszone, 29% für die Hauptverfüllung und - 85 -

Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Die vorhandene Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a in der Kanalsanierung<br />

Die angesetzten Werte für die Grabenbreite entsprechen der DIN EN 1610. Zur<br />

Ermittlung des Leistungsverhältnisses ist es ausreichend für alle anderen Werk-<br />

stoffe die Verhältnismäßigkeit an einem gebräuchlichen Werkstoff durchzurech-<br />

nen. Aus den Urteilen in Kapitel 5. Rechtsprechung ist zu entnehmen, dass sich<br />

die ortsüblichen Kosten für die Ermittlung des Wertes der vorhandenen Bausub-<br />

stanz an den zum jetzigen Zeitpunkt geltenden Regelwerken und gebräuchlichen<br />

Materialien anzulehnen haben. Somit ist ein gemauerter Klinkerkanal nicht durch<br />

einen Klinkerkanal, sondern durch z.B. einen Steinzeug- oder Stahlbetonkanal, je<br />

nach Abwasserart, zu berechnen. Die ermittelten Mengen wurden mit ortsübli-<br />

chen Preisen, die dem Stand 2008 entsprechen und ein Mittelpreis der beauf-<br />

tragten Maßnahmen im Bereich der Verbandsgemeindewerke Schönenberg-<br />

Kübelberg entsprechen, multipliziert, so dass hieraus ein Leistungsfaktor pro<br />

Leistungsbereich im Verhältnis zur gesamten Bausubstanz entsteht.<br />

Exemplarisch wurde die Mischwasserkanalisation mit SB-Kanälen der Dimensio-<br />

nen DN 300 bis DN 1200 mit den Regelverlegetiefen von 2, 3, 4 und 5 Meter Tie-<br />

fe ausgewertet. Für das Rohrauflager und die Einbettungsbedingungen wurde<br />

die Bettung Typ 1 (Sand als Regelausführung) nach DIN EN 1610 gewählt. Die<br />

Hauptverfüllung erfolgt mit nichtbindigem, kornabgestuftem Füllmaterial. Der<br />

Oberbau ist für Gemeindestraßen nach RStO 01 [27], Bauklasse V, Tafel 12.55,<br />

Zeile 1 mit einer frostsicheren Dicke von 60 cm in die Berechnung eingeflossen.<br />

Die ermittelten Zahlen dienen zur dynamischen Bestimmung des prozentualen<br />

Verhältnisses zwischen den Leistungsbereichen Rohr, Leitungszone, Hauptver-<br />

füllung und Oberbau.<br />

Die Tabellen des Anhangs 4 enthalten Verhältniswerte, die die Grundlage für die<br />

Beurteilung des Leistungsfaktors in den Leistungsphasen 1 bis 9 und örtlichen<br />

Bauüberwachung nach HOAI darstellen. Bei einer Verlegetiefe von 2 m kann<br />

Tabelle 4 (siehe auch Anhang 4, Seite 2) für ein Rohr DN 500 ein Leistungsanteil<br />

von 38% für das eigentliche Rohr (1.Bereich), von 21% für die Rohrleitungszone<br />

(2.Bereich), 15% für die Hauptverfüllung (3.Bereich) und 26% für den Oberbau<br />

(4.Bereich) angesetzt werden.<br />

Bei einem Rohr DN 1000 entsteht ein Leistungsanteil von 51% für das eigentli-<br />

che Rohr, von 24% für die Rohrleitungszone, 4% für die Hauptverfüllung und<br />

21% für den Oberbau. Tendenziell kann aus dem Zahlenspiegel interpretiert wer-<br />

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