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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Die vorhandene Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a in der Kanalsanierung<br />

6 Die vorhandene Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a in der<br />

Kanalsanierung<br />

Die HOAI gibt zwar vor, dass der Wert der vorhandenen Bausubstanz zu ermit-<br />

teln ist, wie die Ermittlung auszusehen hat aber nicht. Sie soll lediglich „ange-<br />

messen“ sein. Allgemein anerkannte Regeln liegen nicht vor.<br />

Über die verschiedenen Berechnungsansätze der Rechnungsprüfungsämter und<br />

Fachexperten, die Definition der Mitverarbeitung der vorhandenen Bausubstanz<br />

in der Kanalsanierung, die Zusammensetzung der anrechenbaren Kosten, die<br />

angemessene Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz, die Bestimmung der<br />

Menge mit verschiedenen Erfassungsmethoden und auf den Begriff des Leis-<br />

tungsfaktors der Ingenieurleistungen an der mitverarbeiteten Bausubstanz wird<br />

eingegangen.<br />

Als Ergebnis der Ausarbeitungen der Abschnitte 6.1 bis 6.6 sind praktikable Emp-<br />

fehlungen für die Bewertung des Altrohres mit Wertermittlungen und Leistungs-<br />

faktorermittlungen ausgearbeitet, die das Ziel haben mit wenigen Berechnungs-<br />

gängen belastbare Zahlen zu ermitteln, die von den Vertragspartnern zur Be-<br />

rechnung des Honorars in Verbindung mit der mitverarbeiteten Bausubstanz an-<br />

erkannt werden.<br />

Zusätzlich wird der alternative Ansatz des Verbandes Zertifizierter Sanierungs-<br />

Berater e.V. aufgeführt. In der Ausarbeitung der VSB-Empfehlung Nr. 0.3 Hono-<br />

rierung von Ingenieurleistungen der Kanalsanierung wurde wegen der umfas-<br />

senden Materie, der doch relativ konträren Sichtweise der Vertragspartner und<br />

Rechnungsprüfungsämter, ein Ansatz ausgearbeitet, der wesentlich pauschaler,<br />

sprich über einen allgemeinen Erschwerniszuschlag die Mitverarbeitung der vor-<br />

handenen Bausubstanz im Zusammenhang mit kompletten Honorierung der Ka-<br />

nalsanierungsleistungen zu lösen vermag.<br />

6.1 Umfang der Mitverarbeitung vorhandener Bausubstanz<br />

Wird bei Instandsetzungen und Modernisierungen vorhandene Bausubstanz mit<br />

verarbeitet, ist immer davon auszugehen, dass diese Bausubstanz den im Einzel-<br />

fall gültigen Anforderungen entspricht bzw. durch Ergänzungs-/Ersatz-<br />

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