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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Rechtsprechung und Kommentare zur mitverarbeiteten Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a<br />

Nachdem die HOAI jedoch lediglich vorschreibt, die Kosten der mit zu verarbei-<br />

tenden Bausubstanz angemessen zu berücksichtigen, und weitere Festlegungen<br />

über die Angemessenheit nicht trifft, sondern der freien Vereinbarung der Partei-<br />

en unterstellt, kann der Hinweis in der amtlichen Begründung durchaus als klar-<br />

stellende Erläuterung des Verordnungsgebers verstanden werden. Wäre eine<br />

andere Betrachtungsweise zugrunde zu legen, hätte der Verordnungsgeber dies<br />

in der 4. und in der nunmehr geltenden 5.Novelle zur HOAI und in der ergänzen-<br />

den amtlichen Begründung zum Ausdruck bringen können. Außerdem ist der<br />

Honorarzoneneinteilung der HOAI durchaus zu entnehmen, dass sich die Vergü-<br />

tung des Architekten auch nach dem Schwierigkeitsgrad seiner Leistung richtet.<br />

Wir sehen daher keine Veranlassung, abweichend von den Hinweisen der amtli-<br />

chen Begründung zu einer anderen Honorarermittlungsmethode überzugehen,<br />

zumal Versuche in dieser Richtung trotz aufwendiger Berechnungsmethoden<br />

zum annähernd gleichen Ergebnis führten. Bredenbeck/Schmidt (BauR 1994, S.<br />

67) kommen nur deshalb zu einem geringeren Honorar als nach der in der amtli-<br />

chen Begründung vorgesehenen Berechnungsart, weil dabei in nicht sachge-<br />

rechter Anwendung des Honorarsystems der HOAI die anrechenbaren Kosten<br />

der Leistungsphasen 1 bis 4 und 5 bis 9 addiert wurden und diese Summe in die<br />

Honorarabrechnung einging.<br />

5.3.2 Auszug aus dem Geschäftsbericht 2005 - Bayerischer Kommunaler<br />

Prüfungsverband<br />

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband befasst sich in einer weiteren Aus-<br />

arbeitung erstmals intensiv mit Ingenieurleistungen der Kanalsanierung. Im Ge-<br />

schäftsbericht 2005 102 wird in Bezug auf die Beauftragung der Leistungsphasen<br />

folgende Auffassung vertreten:<br />

♦ … unter 3.2.3 Leistungsphasen nach HOAI<br />

Hat der Ingenieur die oben in Abschnitt 3.1 103 genannten eigenständigen Leistun-<br />

gen erbracht, so ist bekannt, welche Haltungen im Kanalnetz repariert, renoviert<br />

102<br />

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband, Geschäftsbericht 2005, Verfasser: Florian<br />

Funke und Peter Hofmann, S. 134 ff<br />

103<br />

A.a.O. S. 129: …3.1. Eigenständige Leistungen: Zustandsklassifizierung, hydraulische<br />

Berechnungen und sonstige Unterlagen …<br />

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