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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Rechtsprechung und Kommentare zur mitverarbeiteten Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a<br />

Die Bewertung jeder einzelnen Teilleistung (Grundleistung) soll unter Bezugnah-<br />

me auf den in der entsprechenden Leistungsphase vorgesehenen Vor-Hundert-<br />

Satz erfolgen. Nach dem BGH Urteil vom 16.12.2004 87 hilft hier die Steinfort-<br />

Tabelle für Entscheidungen in Verbindung mit § 15 HOAI – Gebäude weiter.<br />

In der Kanalsanierung ist die Verwendung der GHV-Tabelle besser geeignet, da<br />

sie fachspezifisch auf die Kanalsanierung ausgearbeitet ist. Die Teilleistungen<br />

wurden der Siemon-Tabelle, die nach herrschender Meinung für den Bereich des<br />

§§ 55 (2) und 56 (1) HOAI eine gebräuchliche Anwendung ist, in Anhang 2 ge-<br />

genübergestellt. Sie dient im Rahmen der Beurteilung der Teilleistungen vorhan-<br />

dener Bausubtanz als Grundlage für die Leistungsermittlung.<br />

5.2 Urteile der Oberlandesgerichte und Landgerichte<br />

In der Begründung der Entscheidung 88 des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom<br />

26.06.2001 wird zu den Begriffen Bausubstanz, Baustoffe und Bauteile sowie<br />

deren Mitberücksichtigung bei der Verarbeitung ausführlich Stellung bezogen. Im<br />

Verlauf der Urteilsbegründung wird unter anderem folgendes festgestellt:<br />

♦ Bausubstanz i.S.d. durch die dritte HOAI-Novelle neu eingeführten Vor-<br />

schrift des § 10 (3a) HOAI entsteht durch materielle Verarbeitung von Baustoffen<br />

und/oder Bauteilen in Form von Gebäuden und sonstigen Bauwerken oder Anla-<br />

gen. Erforderlich ist deshalb immer, dass es sich um bereits eingebaute oder<br />

verarbeitete Baustoffe und/oder Bauteile handelt, die entsprechend ihrer funktio-<br />

nellen Bestimmung mit konstruktiven, bauphysikalischen oder gestalterischen<br />

Merkmalen das Bauwerk oder die Anlage in Teilen oder im Gesamten bilden. 89<br />

♦ Unter Baustoffen i.S.d. § 1 VOB/A sind Einzelgattungen bzw. –arten des<br />

Materials zu verstehen, das zur Be- und Verarbeitung bei der Herstellung eines<br />

Bauwerkes Verwendung findet, wie z.B. Stahl, Zement, Bausteine, Kalk, Sand,<br />

Farbe, Leim, Holz usw. 90<br />

♦ Bauteile i.S.d. § 1 VOB/A sind Sachen, die bereits aus Stoffen gebildet<br />

worden sind und einen in sich abgeschlossenen fertig gestellten Körper<br />

87<br />

VII ZR 174/03 = Baurecht 2005, 588<br />

88<br />

OLG Karlsruhe, 8U 122/98 – BauR 2002, 1570<br />

89<br />

Vgl. Locher/Koeble/Frik, § 10 HOAI, Rdn. 91,<br />

90<br />

Vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 14.Auflage, § 1 VOB/A, Rdn. 53<br />

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