04.12.2012 Aufrufe

Fachhochschule Kaiserslautern Technische Akademie Südwest e.V. ...

Fachhochschule Kaiserslautern Technische Akademie Südwest e.V. ...

Fachhochschule Kaiserslautern Technische Akademie Südwest e.V. ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Vertrags- und vergütungsrechtliche Grundlagen<br />

Sowohl der Planungsgedanke als auch die zeichnerische Darstellung und die<br />

vorläufige Maßnahmenbeschreibung sowie Kostenschätzung nach DIN 276 sind<br />

uneingeschränkt von dieser vorhandenen Bausubstanz abhängig und müssen<br />

mitberücksichtigt werden.<br />

♦ Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung:<br />

Hier gilt sinngemäß das bereits in Phase 2 erwähnte, wobei sich der Umfang<br />

noch genauer bestimmen lässt. Eine endgültige Abgrenzung ist jedoch auch hier<br />

ohne die fallweise erforderliche vorgezogene Ausführungsplanung noch nicht<br />

möglich.<br />

♦ Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung<br />

Fällt in der Regel bei der Kanalsanierung nicht an.<br />

♦ Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung:<br />

Die vorhandene Bausubstanz muss in allen Werk- und Detailplänen berücksich-<br />

tigt und dargestellt werden. Schächte, Haltungen, Leitungen, Anschlüsse, Stut-<br />

zen, Abzweige, Bögen etc. stellen hohe Anforderungen an das gesamte Reno-<br />

vierungskonzept und Konstruktionsprinzip. Die mitverwendete Bausubstanz ist<br />

von der zu erneuernden Bausubstanz zeichnerisch abzugrenzen, um eine aus-<br />

reichende Lesbarkeit der Details sicherzustellen. Die Mitverwendung von vor-<br />

handener Bausubstanz erfordert außerdem aufwendige Planung bestandsgeeig-<br />

neter Bauverfahren und Baustoffe, da neue Baustoffe mit abweichenden chemi-<br />

schen bzw. physikalischen Eigenschaften auch substanzschädigende Auswir-<br />

kung haben können.<br />

Oft wird hier auch die Besondere Leistung "Planen von Maßnahmen zum Schutz<br />

vorhandener Substanz" (HOAI § 55 Abs. 5) erforderlich, die gesondert zu verein-<br />

baren ist. Bei Modernisierungen im Sinne des § 3 Nr. 6 von Ingenieurbauwerken<br />

können neben den in Absatz 2 erwähnten Besonderen Leistungen insbesondere<br />

die nachstehenden Besonderen Leistungen vereinbart werden: Ermitteln sub-<br />

stanzbezogener Daten und Vorschriften; Untersuchen und Abwickeln der not-<br />

wendigen Sicherungsmaßnahmen von Bau- oder Betriebszuständen; Örtliches<br />

Überprüfen von Planungsdetails an der vorgefundenen Substanz und Überarbei-<br />

ten der Planung bei Abweichen von den ursprünglichen Feststellungen; Erarbei-<br />

ten eines Vorschlags zur Behebung von Schäden oder Mängeln. Dabei geht es<br />

z.B. um eine dem Bauablauf, entsprechende Brandschutzeinrichtung und Bau-<br />

- 53 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!