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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Vertrags- und vergütungsrechtliche Grundlagen<br />

Die Entwurfsplanung der Leistungsphase 3 beinhaltet das Durcharbeiten des<br />

Planungskonzeptes der Leistungsphase 2 unter Verwendung der Beiträge fach-<br />

lich Beteiligter bis zur vollständigen Disposition der Maßnahme, fachspezifische<br />

Berechnungen, eine zeichnerische Darstellung der Maßnahme, die Maßnahmen-<br />

beschreibung, das Erstellen eines Bauzeiten- und Kostenplans, das Mitwirken<br />

beim Aufstellen des Finanzierungsplans, bei Verhandlungen mit Behörden und<br />

Beteiligten sowie beim Erläutern des Entwurfs gegenüber Dritten. Die Kostenbe-<br />

rechnung nach DIN 276 und die Kostenkontrolle durch Vergleich mit der Kosten-<br />

schätzung aus der Leistungsphase 2 gehören mit der Zusammenfassung der<br />

Unterlagen zur Entwurfsplanung.<br />

Im Zuge der Kanalsanierung fallen in der Regel keine Leistungen für eine Ge-<br />

nehmigungsplanung (Leistungsphase 4) an.<br />

Das Durcharbeiten des Ergebnisses der Leistungsphasen 3 und gegebenenfalls<br />

4 unter Verwendung der Beiträge fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen<br />

Lösung als Grundlage für ein VOB-konformes Vergabeverfahren gehört zur Aus-<br />

führungsplanung (Leistungsphase 5). Weiterhin ist die Maßnahme mit allen Ein-<br />

zelangaben darzustellen, Ausführungspläne zu erarbeiten sowie die Planungsde-<br />

tails an der vorgefundenen Bausubstanz unter Fortschreibung der Ausführungs-<br />

planung zu konkretisieren.<br />

Die Leistungsbilder „Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe, Bauoberleitung,<br />

Objektbetreuung und Dokumentation“ der Leistungsphasen 6 bis 9 entsprechen<br />

den Grundleistungen des § 55 (2) HOAI. Sie können für die Objektplanung der<br />

Kanalsanierung unverändert übernommen werden.<br />

Die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung in Anlehnung an § 57 (1) HOAI<br />

müssen entsprechend den gestellten Aufgaben und Anforderungen präzisiert<br />

werden. Zum Leistungsbild zählt die Überwachung der Ausführung des Objekts<br />

auf Übereinstimmung mit dem Bauvertrag (VSB Empfehlung Nr. 0.2 mit Checklis-<br />

te „Maßnahmenvorbereitung“ und „Maßnahmendurchführung“), die Einweisung<br />

des Sanierungstrupps, das Führen des Bautagebuches, gemeinsames Aufmass<br />

und Dokumentationsabgleich, Mitwirken bei der Abnahme, Vorbereitung und<br />

Betreuung der Abnahmeuntersuchung, Rechnungsprüfung, Mitwirken bei be-<br />

hördlichen Abnahmen (in der Regel nicht erforderlich) und das Überwachen der<br />

Prüfungen (z.B. Dichteprüfungen, Materialprüfungen). Die Mängelbeseitigung ist<br />

zu überwachen und die Materialprüfungsergebnisse auf Übereinstimmung mit<br />

dem Standsicherheitsnachweis zu überprüfen.<br />

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