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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Vertrags- und vergütungsrechtliche Grundlagen<br />

Begründungen (Abschnitt 4.3.5), wo und wie vorhandene Bausubstanz in die<br />

Teilleistungsphasen einfließt, aufgelistet.<br />

4.3.4 Ersetzende Besondere Leistungen für die Objektplanung der<br />

Kanalsanierung<br />

Die von der GHV formulierten Leistungen, die in der VSB-Empfehlung Nr. 0.3 in<br />

vollem Umfang übernommen wurden, sind in Anhang 2 den Grundleistungen<br />

nach §§ 55 HOAI der Siemon-Tabelle 71 einschließlich Teilleistungsphasen mit<br />

aufgegliederten Honorarsätzen gegenübergestellt. Die ersetzenden Besonderen<br />

Leistungen für die Objektplanung der Kanalsanierung sind wie folgt formuliert:<br />

In der Grundlagenermittlung der Leistungsphase 1 sind die Aufgabenstellung und<br />

Objektschritte zu klären, vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Voll-<br />

ständigkeit für die Aufgabenstellung (z.B. Ergebnisse der Bedarfsplanung) zu<br />

sichten und zu werten, eine Objektbegehung zur Klärung der Zugangsmöglich-<br />

keiten und des Objektumfeldes durchzuführen, die Planungsabsichten anderer<br />

zusammenzustellen, die erforderlichen Vorarbeiten zu ermitteln und Entschei-<br />

dungshilfen zur Auswahl anderer Beteiligter zu formulieren. Abschließend sind in<br />

dieser Leistungsphase die Ergebnisse zusammenzufassen.<br />

In der Projekt- und Planungsvorbereitung (Leistungsphase 2) sind weitere Maß-<br />

nahmevarianten (i.d.R. innerhalb der Verfahrenshauptgruppe) nach gleichen An-<br />

forderungen unter Berücksichtigung der bei der Bedarfsplanung festgelegten<br />

Planungsziele und Ermittlung der wirtschaftlichen Lösung zu untersuchen und zu<br />

bewerten. Die wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und<br />

Bedingungen müssen geklärt und erläutert werden. Ein Maßnahmekonzept für<br />

die vom AG zu bestimmende Sanierungslösung ist zu erarbeiten. Die gewählte<br />

Lösung ist zu beschreiben und zu begründen. Das Mitwirken bei Vorverhandlun-<br />

gen mit Behörden und Beteiligten sowie beim Erläutern des Planungskonzeptes,<br />

die Überarbeitung des Planungskonzeptes nach Anregungen, eine Kostenschät-<br />

zung nach DIN 276, die Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenannahme aus<br />

der Bedarfsplanung sowie das Zusammenstellen des Vorplanungsergebnisses<br />

sind ebenfalls in der Vorplanungsphase zu erbringen.<br />

71 Quelle: Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon, ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare<br />

und Leistungen für Architekten, Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten; Tabelle<br />

zu §§ 55 HOAI, Ingenieurbauwerke<br />

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