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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Vertrags- und vergütungsrechtliche Grundlagen<br />

Durch Überlagerung der Daten aus der baulichen und hydraulischen Sanierung<br />

kann die generelle Zustandsbeurteilung erfolgen. Nun besteht die Möglichkeit,<br />

Lösungsvorschläge je Einzelobjekt zu entwickeln, den erforderlichen Leistungs-<br />

umfang zu ermitteln, geeignete Sanierungsabschnitte unter Berücksichtigung<br />

technischer, betriebswirtschaftlicher und finanzieller Rahmenbedingungen zu<br />

erarbeiten sowie die erforderlichen Baumaßnahmen zusammenzustellen und in<br />

zeitlicher Abfolge einzuordnen.<br />

Die Bedarfsplanungsergebnisse liefern den Netzbetreibern die Entscheidungs-<br />

grundlage für die nachfolgenden Realisierungsschritte innerhalb der Objektpla-<br />

nung.<br />

4.3.3 Objektplanung nach § 55 (2) HOAI<br />

Nachdem die Bedarfsplanungsergebnisse vorliegen, können im Zuge der Objekt-<br />

planung konkrete Sanierungsplanungen für eine klar umrissene Teilaufgabe (de-<br />

finierte Objekte, wie Haltungen, Leitungen, Schächte) in Angriff genommen wer-<br />

den.<br />

Die in der Regel erforderlichen Ingenieurleistungen sind in den VSB-<br />

Empfehlungen Nr. 0.1 und 0.2 sachbezogen dargestellt. Beide Empfehlungen<br />

stellen die erforderliche inhaltliche Mindestanforderung an die Ingenieurleistung<br />

bei der Kanalsanierung dar.<br />

Je nach objektbezogenen Randbedingungen (zum Beispiel Material, Schadens-<br />

bild, örtliche Einflüsse) können sich Schadenszustände verändern. Sofern zwi-<br />

schen der Zustandserfassung im Zuge der Bedarfsplanung und der konkreten<br />

Objektplanung längere Zeit liegt, ist situationsbezogen zu prüfen, ob eine erneute<br />

Inspektion der ausgewählten Objekte sinnvoll ist.<br />

Die durchgängige Qualitätssicherung in der Objektplanung und Maßnahmenrea-<br />

lisierung ist von elementarer Bedeutung. Schlechte Maßnahmenergebnisse in<br />

der Ausführung sind oft direkt auf unzureichende Planung zurückzuführen. Die<br />

Maßnahmenplanung, die Ausführungsvorbereitung und die Maßnahmenrealisie-<br />

rung bedingen sich gegenseitig und sind in keinem Bestandteil entbehrlich.<br />

Vergleicht man die Grundleistungspflichten in einem Vertrag mit den geschulde-<br />

ten Leistungen, stellt sich eindeutig heraus, dass Erneuerungsmaßnahmen in<br />

offener oder geschlossener Bauweise mit neuer Trasse den Leistungsbildern des<br />

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