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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Vertrags- und vergütungsrechtliche Grundlagen<br />

geben, dass Kanäle alle 10 Jahre 66 optisch untersucht und bewertet werden<br />

müssen. Zum anderen können Funktionsanpassungen, wie Änderung des Ent-<br />

wässerungssystems (z.B. von Misch- in Trennsystem) oder hydraulische Erweite-<br />

rung wegen Anhängung bzw. Verdichtung eines Einzugsgebietes, den Ausschlag<br />

für einen Planungsauftrag innerhalb eines Prozessverlaufes geben. Der Regelfall<br />

ist aber die kontinuierliche Überwachung des Netzes mit den Schritten der Be-<br />

stands- und Zustandserfassung, der hydraulischen Zustandsbeurteilung, bei Be-<br />

darf der Verformungs- und Dichtheitsprüfung und statischen Überrechnung des<br />

Netzes. Aus diesen Daten kann ein Sanierungskonzept mit Festlegung des Be-<br />

darfs an Baumaßnahmen erarbeitet werden, der so genannten Bedarfsplanung.<br />

Die Bedarfsplanung erstreckt sich über ein zusammenhängendes Einzugsgebiet.<br />

Die Bedarfsplanung bietet dem Netzbetreiber die Möglichkeit über die Sanie-<br />

rungsstrategien und Objektbildungen zu entscheiden. Sofern keine Baumaß-<br />

nahmen erforderlich werden, können die Bestandsdaten aktualisiert werden. Re-<br />

paratur- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen kleineren Umfangs können sofort aus-<br />

geführt werden. Werden Baumaßnahmen erforderlich, bieten die Ergebnisse der<br />

Bedarfsplanung die Auswahlmöglichkeiten der Erneuerung (verbunden mit Di-<br />

mensionsvergrößerung) oder Renovierung.<br />

Die Objektbildung kann für Einzelobjekte, Teileinzugsgebiete oder zusammen-<br />

hängende Einzugsgebiete erfolgen. Die Objektplanungsphase wird durch die<br />

Entscheidung des Netzbetreibers über Ausführung und Auftragserteilung unter-<br />

brochen, bevor die objektbezogenen Bauausführungen mit dem Sanierungsziel<br />

der Wiederherstellung und Verbesserung der vorhandenen Entwässerungssys-<br />

teme erreicht ist.<br />

Bei Sanierungsarbeiten handelt es sich um „Planen und Bauen im Bestand“. Die<br />

erforderlichen Verfahrensschritte sind in Bild 7 dargestellt. Aus den Prozesspha-<br />

sen leiten sich die Honorierungserfordernisse ab.<br />

66 In Wasserschutzgebieten mindestens alle 5 Jahre<br />

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