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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Vertrags- und vergütungsrechtliche Grundlagen<br />

Wie in der geltenden Fassung sind in der neuen HOAI die speziellen Ingenieur-<br />

leistungen der Kanalsanierung nicht ausdrücklich erwähnt. Die Zuordnung von<br />

Leistungsbildern wird somit auch zukünftig nicht erleichtert werden.<br />

Die preislichen Auswirkungen der neuen HOAI auf die ohnehin schon ange-<br />

spannte Situation der Ingenieurbüros wurden in einer Vielzahl von kritischen Stel-<br />

lungnahmen 48 deutlich. Neben der Auftraggeberseite, vertreten durch den Deut-<br />

schen Städtetag 49 , wurde auch von der Bundesingenieurkammer 50 , der Bundes-<br />

architektenkammer 51 , und dem Ausschuss der Verbände und Kammern der In-<br />

genieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) Missfallen geäu-<br />

ßert, so dass der Entwurf zurückgezogen wurde. Momentan findet eine Überar-<br />

beitung in Abstimmung mit den Ressorts statt. Vor der Kabinettsbefassung sollen<br />

die betroffenen Berufsstände erneut gehört werden.<br />

Da im Jahr 2009 Bundestagswahlen anstehen, ist in nächster Zeit mit keiner Ent-<br />

scheidung in Sachen „Neufassung der HOAI“ zu rechnen. Vielmehr ist davon<br />

auszugehen, dass die derzeit gültige Fassung das „geringere Übel“ darstellt und<br />

somit auch noch länger Bestand haben wird.<br />

Aus diesem Grund wird auch die angemessene Berücksichtigung der vorhande-<br />

nen Bausubstanz zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten speziell für Ingeni-<br />

eurleistungen der Kanalsanierung Thema bleiben.<br />

4.2.2 Die geltende HOAI als verordnetes Preisrecht<br />

Die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen nach der Honorar-<br />

ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 52 ist eine Verordnung des Bundes<br />

zur Regelung der Vergütung (das Honorar) der Leistungen von Architekten und<br />

48<br />

Anhörung der Verbände im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am<br />

09.04.2008<br />

49<br />

Deutscher Städtetag: Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie<br />

vom 31.03.2008; Betreff: Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Honorarordnung<br />

für Architekten und Ingenieure<br />

50<br />

Bundesingenieurkammer (BIngK): Stellungnahme zum Entwurf der Rechtsverordnung<br />

zur Sechsten Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom<br />

April 2008<br />

51<br />

Bundesarchitektenkammer (BAK): 1.Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer<br />

vom 04.04.2008 zum Entwurf der Rechtsverordnung der 6.Novelle der Honorarordnung<br />

für Architekten und Ingenieure (HOAI)<br />

52<br />

HOAI, Verordnung über die Honorare für die Leistungen der Architekten und der Ingenieure<br />

in der Fassung von 1996, zuletzt geändert durch Art. 5 Neuntes Euro-<br />

Einführungsgesetz vom 10.11.2001 (BGBl. I S.2992)<br />

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