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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Vertrags- und vergütungsrechtliche Grundlagen<br />

Vor der am 1.1.1996 in Kraft getreten Fassung wurde die Honorarordnung Zug<br />

um Zug auch auf Ingenieurleistungen ausgeweitet. Seither ist bis auf die redakti-<br />

onelle Währungsumstellung im Jahr 2001 46 die HOAI unverändert.<br />

Auch wegen der auf der Architekten- und Ingenieurseite geforderten Anpassung<br />

der Honorare, wird derzeit eine Novellierung der HOAI, wie in der Koalitionsver-<br />

einbarung vom 11.11.2005 festgeschrieben, ausgearbeitet. Ziel der neuen HOAI<br />

ist die systemkonforme Vereinfachung sowie flexiblere und transparenter Gestal-<br />

tung. Ebenso sollen Anreize für Kosten sparendes Bauen einfließen. Die wesent-<br />

lichen Änderungen im Entwurf der neuen HOAI 47 gegenüber der geltenden HOAI<br />

sind:<br />

♦ Beschränkung des Geltungsbereiches auf Auftragnehmer mit Sitz in<br />

Deutschland<br />

♦ Beschränkung des Geltungsbereiches der HOAI auf Projekte mit gerin-<br />

geren Bausummen durch Reduzierung der Tafelwerte<br />

♦ Teilung der HOAI in verbindlichen und unverbindlichen Teil durch Tren-<br />

nung von Planungs- und Beratungsleistungen<br />

♦ Wegfall von Leistungsphasen. Leistungsphasen 1 bis 5 bleiben verbind-<br />

lich, weitergehende Leistungen, wie Mitwirken bei der Vergabe bis zur<br />

Objektdokumentation bzw. endgültigen Planfassung werden als Bera-<br />

tungsleistungen in den unverbindlichen Teil aufgenommen<br />

♦ Bewertung der verbindlichen Leistungsphasen mit 100% und Anhebung<br />

der Tafelwerte, mit dem Ziel die Honorare gegenüber der Fassung 1996<br />

um 10% anzuheben<br />

♦ Ersatz der Kostenermittlungsarten durch ein Baukostenvereinbarungs-<br />

modell. Die anrechenbaren Kosten werden bei Vertragsabschluss auf<br />

Grundlage der Kostenschätzung verbindlich festgelegt. Die Schlussab-<br />

rechnung der tatsächlich festgestellten Bausumme entfällt.<br />

♦ Umbau-, Modernisierungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungszu-<br />

schläge entfallen<br />

46 Einführung der EU-Währung €uro zum 1.1.2001 in Deutschland und weiteren Mitgliedsstaaten.<br />

Umrechnungsfaktor DM zu €: 1,95583<br />

47 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Referentenentwurf der neuen Honorarordnung<br />

für Architekten und Ingenieure (HOAI), Stand 08.02.2008<br />

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