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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Vertrags- und vergütungsrechtliche Grundlagen<br />

4 Vertrags- und vergütungsrechtliche Grundlagen<br />

Nachdem in Kapitel 3 umfassend die Begriffe der Kanalsanierung erklärt und in<br />

der Einleitung bereits zum Ausdruck gebracht wurde, dass Planungsleistungen<br />

der Kanalsanierung zumeist an Ingenieurbüros beauftragt werden, werden in<br />

Kapitel 4 die vertragsrechtlichen Seiten für Ingenieurleistungen und die HOAI als<br />

verordnetes Preisrecht dargestellt.<br />

4.1 Vertrags- und Vergaberecht<br />

Die Beauftragung von Ingenieurleistungen in der Kanalsanierung hat bei öffentli-<br />

chen Auftraggebern nach der Vergabeverordnung 34 zu erfolgen. Öffentliche Auf-<br />

traggeber nach § 98 Nr. 1 bis 3 und 5 GWB 35 müssen 36 zahlreiche Vergabevor-<br />

schriften beachten. Dabei bestimmt der voraussichtliche Auftragswert der zu ver-<br />

gebenden Leistungen einen besonders wichtigen Punkt.<br />

Ist der Auftragswert geringer als netto 206.000 €, gelten keine formalisierten Ver-<br />

gabebestimmungen. Dies ergibt sich aus § 1 VgV 37 in Verbindung mit § 1<br />

VOL/A 38 . Die Leistungen sind lediglich unter Beachtung der jeweiligen haushalts-<br />

rechtlichen Bestimmungen des Bundes bzw. der Länder und der Kommunen ver-<br />

geben.<br />

Bei Auftragswerten ab 206.000 € netto sind die Bestimmungen des GWB, die<br />

VgV und die zugehörigen Verdingungsordnungen VOF 39 und VOL/A zu beachten,<br />

welche die praktische Umsetzung des GWB regeln. Dabei gilt nach § 5 VgV,<br />

dass<br />

34<br />

VgV, Vergabeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.Februar 2003<br />

(BGBI.I S. 169), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 23.Oktober<br />

2003 (BGBI.I S. 2334)<br />

35<br />

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

26. August 1998 (BGBl. I S 2547)<br />

36<br />

Im Gegensatz zu privaten Auftraggebern<br />

37 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge; Nr. 1422/2007<br />

38 Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) –Ausgabe 2006 - in der vom<br />

BMWi im Internet an 6.4.2006 veröffentlichten Neufassung<br />

39 Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in der vom BMWi im Internet<br />

an 6.4.2006 veröffentlichten Neufassung<br />

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