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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008 Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz - 22 - Grundlagen der Kanalsanierung rungsverfahren nicht korrigiert werden. Einzige Ausnahme ist die grabenlose Er- neuerung im Pipe-Eating-Verfahren. Der Einsatzbereich der Verfahren reicht von den Nennweiten DN 100 (ganz bedingt auch DN 50) bis DN 1200 (auch bis DN 2000). Nennweiten unter DN 200 sind nur eingeschränkt sanierbar. Die bauliche Sanierungsnotwendigkeit ist in örtlich begrenzte Schäden, räumlich wiederkehrende Schäden oder umfangreiche Schäden zu unterscheiden. Bei örtlich begrenzten Schäden kann direkt die Frage gestellt werden, ob eine Repa- ratur technisch möglich ist. Bei Bejahung stellt sich die Frage nach der wirtschaft- lichen Vertretbarkeit der Reparatur. Ist auch dies gegeben, kann die Reparatur- maßnahme des örtlich begrenzten Schadens ausgeführt werden. Ist eine Abflusskapazitätsvergrößerung erforderlich ist bei allen Schäden klar, dass eine Erneuerung mit Dimensionserweiterung ansteht. Sollte im Einzugsge- biet der räumlich wiederkehrenden und umfangreichen Schäden keine Vergröße- rung der Abflusskapazität erforderlich sein, kann im nächsten Prüfungsschritt untersucht werden, ob eine Verringerung der Abflusskapazität zulässig ist. Ist dies möglich, ist zu prüfen, ob die Renovierung technisch möglich und wirtschaft- lich vertretbar ist. Bei positiver Gestaltung kann eine Renovierung mit Verringe- rung des Nenndurchmessers (z.B. Wickelrohrverfahren mit Ringraumverfüllung) durchgeführt werden. Ist eine Abflusskapazitätsverringerung ausgeschlossen, sind Renovierungsver- fahren oder Erneuerungsverfahren auszuwählen, die die hydraulische Leistungs- fähigkeit nicht einschränken. Sind Renovierungsverfahren wirtschaftlich nicht vertretbar, aber sonstige Krite- rien, wie z.B. Entscheidung der politischen Gremien, neu hergestellte Oberfläche, schwierige Verkehrsbedingungen oder hoher Grundwasserstand, erschweren bzw. machen die Erneuerung unmöglich, kann auch in solchen Fällen die Reno- vierung die gesamt betrachtet richtige Lösung sein. Entscheidend für die Findung der richtigen Lösung ist neben der Beurteilung des baulichen Zustands aus der TV-Befahrung und der nachfolgenden Zustandbe- wertung auch die Betrachtung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanals bzw. des Einzugsgebiets. Durch die Sanierung darf der Betrieb und die Unterhaltung der Entwässerungs- anlage nicht eingeschränkt werden, die Werkstoffwahl muss den chemischen Anforderungen entsprechen, die Standsicherheit muss gewährleistet sein, die

Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008 Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz - 23 - Grundlagen der Kanalsanierung Werterhaltung der baulichen Anlage muss berücksichtigt werden und die Auswir- kungen in negativer Hinsicht auf die Umwelt muss ausgeschlossen sein. Damit eine geeignete Sanierungstechnik 32 ausgewählt werden kann, sind ver- schiedene Verfahrensinformationen wie Kenntnisse über die Systemfunktions- weise und Einsatzbereiche (Querschnittsform, Nennweitenbereich, Rohrmaterial, Grundwassereinfluss, max. Schachtabstände, Erfordernis zweier Schächte usw.) erforderlich. Die zur Verwendung kommenden Materialien und deren Wirkungs- weise sowie die erforderlichen Substanzvoraussetzungen (Altrohrsituation, Schadensumfang) sind zu prüfen. Die notwenigen Vorarbeiten, die Grenzen der sicheren Anwendung, Risiken falscher Anwendung oder Ausführung sowie der Arbeitsablauf einzelner Verfahren müssen bekannt sein. Qualitätssicherungs- maßnahmen (Anwendung des Verfahrenshandbuchs) und Qualitätsnachweise sind zur Prüfung vorzulegen. Neben den internen (verfahrensbedingten) Entscheidungskriterien sind weitere Randbedingungen 33 aus der jeweiligen örtlichen Situation (externe Kriterien) in technischer wie wirtschaftlicher Hinsicht entscheidungsrelevant. Die örtlichen Verkehrsverhältnisse (Lage im Verkehrsraum) erfordern ggf. eine besondere Verkehrsführung, Umleitung, halbseitige Sperrung (mit/ohne LSA- Betrieb) usw., in fast jedem Fall aber eine Verkehrssicherung. Jede Sanierungstechnik bedarf maßnahmen- und systemabhängig ein Mindest- maß an Baustelleneinrichtungsfläche (räumliche Verhältnisse). Die Erreichbarkeit der Abwasseranlagen (Zuwegung) ist verfahrensbedingt zu prüfen. Weiterhin ist auch der Schutz von Vegetationsflächen und vorhandenen Bäumen zu berück- sichtigen. Um die Zugänglichkeit der Abwasseranlagen zu ermöglichen, benötigt jede Technik einen gewissen Platzbedarf, um die Gerätschaften und Materialien durch vorhandene Schächte und Bauwerke vor Ort in die Kanäle zu bringen. Im Einzel- fall kann der Einsatz des geeigneten Verfahrens an der Zugänglichkeit scheitern, die dann ggf. temporär verbessert werden muss (Bau von Provisorien) oder aber zum Ausschluss des Verfahrens führt. 32 VSB-Empfehlung Nr. 0.1, S.6 33 VSB-Empfehlung Nr. 0.1, S. 8 und 9

Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

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Grundlagen der Kanalsanierung<br />

rungsverfahren nicht korrigiert werden. Einzige Ausnahme ist die grabenlose Er-<br />

neuerung im Pipe-Eating-Verfahren. Der Einsatzbereich der Verfahren reicht von<br />

den Nennweiten DN 100 (ganz bedingt auch DN 50) bis DN 1200 (auch bis DN<br />

2000). Nennweiten unter DN 200 sind nur eingeschränkt sanierbar.<br />

Die bauliche Sanierungsnotwendigkeit ist in örtlich begrenzte Schäden, räumlich<br />

wiederkehrende Schäden oder umfangreiche Schäden zu unterscheiden. Bei<br />

örtlich begrenzten Schäden kann direkt die Frage gestellt werden, ob eine Repa-<br />

ratur technisch möglich ist. Bei Bejahung stellt sich die Frage nach der wirtschaft-<br />

lichen Vertretbarkeit der Reparatur. Ist auch dies gegeben, kann die Reparatur-<br />

maßnahme des örtlich begrenzten Schadens ausgeführt werden.<br />

Ist eine Abflusskapazitätsvergrößerung erforderlich ist bei allen Schäden klar,<br />

dass eine Erneuerung mit Dimensionserweiterung ansteht. Sollte im Einzugsge-<br />

biet der räumlich wiederkehrenden und umfangreichen Schäden keine Vergröße-<br />

rung der Abflusskapazität erforderlich sein, kann im nächsten Prüfungsschritt<br />

untersucht werden, ob eine Verringerung der Abflusskapazität zulässig ist. Ist<br />

dies möglich, ist zu prüfen, ob die Renovierung technisch möglich und wirtschaft-<br />

lich vertretbar ist. Bei positiver Gestaltung kann eine Renovierung mit Verringe-<br />

rung des Nenndurchmessers (z.B. Wickelrohrverfahren mit Ringraumverfüllung)<br />

durchgeführt werden.<br />

Ist eine Abflusskapazitätsverringerung ausgeschlossen, sind Renovierungsver-<br />

fahren oder Erneuerungsverfahren auszuwählen, die die hydraulische Leistungs-<br />

fähigkeit nicht einschränken.<br />

Sind Renovierungsverfahren wirtschaftlich nicht vertretbar, aber sonstige Krite-<br />

rien, wie z.B. Entscheidung der politischen Gremien, neu hergestellte Oberfläche,<br />

schwierige Verkehrsbedingungen oder hoher Grundwasserstand, erschweren<br />

bzw. machen die Erneuerung unmöglich, kann auch in solchen Fällen die Reno-<br />

vierung die gesamt betrachtet richtige Lösung sein.<br />

Entscheidend für die Findung der richtigen Lösung ist neben der Beurteilung des<br />

baulichen Zustands aus der TV-Befahrung und der nachfolgenden Zustandbe-<br />

wertung auch die Betrachtung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanals<br />

bzw. des Einzugsgebiets.<br />

Durch die Sanierung darf der Betrieb und die Unterhaltung der Entwässerungs-<br />

anlage nicht eingeschränkt werden, die Werkstoffwahl muss den chemischen<br />

Anforderungen entsprechen, die Standsicherheit muss gewährleistet sein, die

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