Fachhochschule Kaiserslautern Technische Akademie Südwest e.V. ...
Fachhochschule Kaiserslautern Technische Akademie Südwest e.V. ... Fachhochschule Kaiserslautern Technische Akademie Südwest e.V. ...
Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008 Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz - 14 - Grundlagen der Kanalsanierung Nach den oben genannten Handlungsempfehlungen ist die Reihenfolge der Un- tersuchungen nach der Dringlichkeit der wasserwirtschaftlichen Bedeutung durchzuführen. Vorrangig sind die Abschnitte zu überprüfen, die aufgrund ihrer Betriebsdaten (z.B. Baujahr, Bautechnik, Belastungsentwicklung), eines erhebli- chen Gewerbe- und Industrieabwasseranteils oder anderer Umstände das Grundwasser gefährden können. Die planmäßige Überprüfung ist nach § 1 EÜVOA an öffentlichen und privaten Schmutz- und Mischwassersammelkanälen und - leitungen durchzuführen. Ausgenommen vom Geltungsbereich der EÜVOA sind nach § 1 Satz 2 EÜVOA ♦ Abwasserkanäle und – leitungen für häusliches Abwasser mit einem Abwasseranfall bis zu 8 m 3 /d (entsprechend rd. 50 Einwohnern). ♦ Regenwasserkanäle. Für gewerbliche/industrielle Kanäle, die nach § 55 Abs. 1 Satz 1 LWG genehmi- gungspflichtig in öffentliche Abwasseranlagen einleiten, sind die Zustandsprüfun- gen mit den oben genannten Fristen auch bei einem Abwasseranfall von weniger als < 8 m³/d verpflichtend. Den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften wird für den Bereich des häuslichen Abwassers empfohlen, auch die öffentlichen Hausanschlussleitungen < 8 m³/d mit zu untersuchen. Weiterhin wird empfohlen, bei den Hauseigentü- mern für eine Mituntersuchung der privaten Grundstücksentwässerungsleitungen bei Maßnahmen im öffentlichen Bereich zu werben. Der Leitfaden verweist auf das gemeinsame Faltblatt „Informationen zur Instandhaltung von Hausanschluss- und Grundleitungen“ des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucher- schutz, des Gemeinde- und Städtebundes, des Städtetages, der Ingenieurkam- mer und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall. Für die nach EÜVOA geforderte Zustandsüberprüfung des Rohres einschließlich der Anschlussstutzen, der Rohrverbindungen und Schächte sind optische Unter- suchungen ausreichend. Es können im Wesentlichen erfasst werden: ♦ Abflusshindernisse ♦ Rohrbrüche ♦ Mechanischer Verschleiß ♦ Lageabweichungen ♦ Grundwasserinfiltration ♦ Querschnittsverformungen
Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008 Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz - 15 - Grundlagen der Kanalsanierung Die optische Untersuchung kann in Schächten und begehbaren Kanälen nach der Eigenüberwachungsverordnung durch direkte Inaugenscheinnahme vorge- nommen werden. In nichtbegehbaren Kanälen und Leitungen wird die Kanalfern- sehuntersuchung empfohlen, da bei einer Kanalspiegelung Lageabweichungen, Querschnittsverformungen, Abflusshindernisse oder Einstürze nicht oder nur un- zureichend lokalisiert werden können. Für Voruntersuchungen ist die Kanalspie- gelung jedoch geeignet. In diesem Zusammenhang wird auf das ATV-Merkblatt M 143 Teil 2 „Optische Inspektion“ [4] verwiesen, das wichtige Hinweise für die optische Inneninspektion von Kanälen und Leitungen enthält. Undichtigkeiten ohne sichtbare Beschädi- gungen können nur anhand von Infiltrationen, verstärkter Wasserführung zu Zei- ten mit normalerweise geringem Abwasseranfall oder durch erhöhten Sediment- anfall erkannt werden. In allen anderen Fällen können Undichtigkeiten nur mit Hilfe von Dichtheitsprüfungen festgestellt werden. Für Anlagen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten gelten die sich aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergebenden kürzeren Fristen und besonderen Anforderungen an die Zustandsprüfung. Unter dem Begriff „Kanalsanierung“ beschreibt die Eigenüberwachungsverord- nung grabenlose Verfahrenstechniken zur Sanierung von in der Erde verlegten Rohrleitungen, die die Entsorgung von Abwässern zur Aufgabe haben. Mit die- sen Verfahrenstechniken kann die Funktionstüchtigkeit der Rohre wieder herge- stellt werden und die Lebensdauer verlängert werden. Diese Verfahrenstechni- ken unterscheiden sich von dem konventionellen Rohrleitungstiefbau vor allem darin, dass die Oberfläche (Straßen und Wege) nicht der Länge nach aufgegra- ben werden müssen, was die Bauzeit und somit die Kosten und Umweltbelastun- gen verringert. Man spricht auch von grabenloser Kanalsanierung. Es werden überwiegend vorhandene Einstiegsöffnungen (Schächte) als Start- und Ziel- schächte benutzt. Das Altrohr als vorhandene Bausubstanz bildet bei den meisten Verfahren ge- meinsam mit dem Sanierungsverfahren eine neue Einheit (z.B. Altrohr mit stati- scher Funktion und Inliner zur Auskleidung der beschädigten Rohrwandung), übernimmt also die geforderte Funktion der Dichtheit und Betriebssicherheit an ein neues System.
- Seite 1 und 2: Fachhochschule Kaiserslautern Unive
- Seite 3 und 4: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 5 und 6: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 7 und 8: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 9 und 10: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 11 und 12: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 13 und 14: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 15 und 16: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 17 und 18: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 19 und 20: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 21 und 22: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 23: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 27 und 28: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 29 und 30: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 31 und 32: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 33 und 34: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 35 und 36: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 37 und 38: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 39 und 40: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 41 und 42: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 43 und 44: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 45 und 46: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 47 und 48: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 49 und 50: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 51 und 52: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 53 und 54: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 55 und 56: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 57 und 58: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 59 und 60: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 61 und 62: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 63 und 64: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 65 und 66: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 67 und 68: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 69 und 70: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 71 und 72: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 73 und 74: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />
Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />
- 15 -<br />
Grundlagen der Kanalsanierung<br />
Die optische Untersuchung kann in Schächten und begehbaren Kanälen nach<br />
der Eigenüberwachungsverordnung durch direkte Inaugenscheinnahme vorge-<br />
nommen werden. In nichtbegehbaren Kanälen und Leitungen wird die Kanalfern-<br />
sehuntersuchung empfohlen, da bei einer Kanalspiegelung Lageabweichungen,<br />
Querschnittsverformungen, Abflusshindernisse oder Einstürze nicht oder nur un-<br />
zureichend lokalisiert werden können. Für Voruntersuchungen ist die Kanalspie-<br />
gelung jedoch geeignet.<br />
In diesem Zusammenhang wird auf das ATV-Merkblatt M 143 Teil 2 „Optische<br />
Inspektion“ [4] verwiesen, das wichtige Hinweise für die optische Inneninspektion<br />
von Kanälen und Leitungen enthält. Undichtigkeiten ohne sichtbare Beschädi-<br />
gungen können nur anhand von Infiltrationen, verstärkter Wasserführung zu Zei-<br />
ten mit normalerweise geringem Abwasseranfall oder durch erhöhten Sediment-<br />
anfall erkannt werden. In allen anderen Fällen können Undichtigkeiten nur mit<br />
Hilfe von Dichtheitsprüfungen festgestellt werden.<br />
Für Anlagen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten gelten die sich aus den<br />
allgemein anerkannten Regeln der Technik ergebenden kürzeren Fristen und<br />
besonderen Anforderungen an die Zustandsprüfung.<br />
Unter dem Begriff „Kanalsanierung“ beschreibt die Eigenüberwachungsverord-<br />
nung grabenlose Verfahrenstechniken zur Sanierung von in der Erde verlegten<br />
Rohrleitungen, die die Entsorgung von Abwässern zur Aufgabe haben. Mit die-<br />
sen Verfahrenstechniken kann die Funktionstüchtigkeit der Rohre wieder herge-<br />
stellt werden und die Lebensdauer verlängert werden. Diese Verfahrenstechni-<br />
ken unterscheiden sich von dem konventionellen Rohrleitungstiefbau vor allem<br />
darin, dass die Oberfläche (Straßen und Wege) nicht der Länge nach aufgegra-<br />
ben werden müssen, was die Bauzeit und somit die Kosten und Umweltbelastun-<br />
gen verringert. Man spricht auch von grabenloser Kanalsanierung. Es werden<br />
überwiegend vorhandene Einstiegsöffnungen (Schächte) als Start- und Ziel-<br />
schächte benutzt.<br />
Das Altrohr als vorhandene Bausubstanz bildet bei den meisten Verfahren ge-<br />
meinsam mit dem Sanierungsverfahren eine neue Einheit (z.B. Altrohr mit stati-<br />
scher Funktion und Inliner zur Auskleidung der beschädigten Rohrwandung),<br />
übernimmt also die geforderte Funktion der Dichtheit und Betriebssicherheit an<br />
ein neues System.