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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

- 14 -<br />

Grundlagen der Kanalsanierung<br />

Nach den oben genannten Handlungsempfehlungen ist die Reihenfolge der Un-<br />

tersuchungen nach der Dringlichkeit der wasserwirtschaftlichen Bedeutung<br />

durchzuführen. Vorrangig sind die Abschnitte zu überprüfen, die aufgrund ihrer<br />

Betriebsdaten (z.B. Baujahr, Bautechnik, Belastungsentwicklung), eines erhebli-<br />

chen Gewerbe- und Industrieabwasseranteils oder anderer Umstände das<br />

Grundwasser gefährden können.<br />

Die planmäßige Überprüfung ist nach § 1 EÜVOA an öffentlichen und privaten<br />

Schmutz- und Mischwassersammelkanälen und - leitungen durchzuführen.<br />

Ausgenommen vom Geltungsbereich der EÜVOA sind nach § 1 Satz 2 EÜVOA<br />

♦ Abwasserkanäle und – leitungen für häusliches Abwasser mit einem<br />

Abwasseranfall bis zu 8 m 3 /d (entsprechend rd. 50 Einwohnern).<br />

♦ Regenwasserkanäle.<br />

Für gewerbliche/industrielle Kanäle, die nach § 55 Abs. 1 Satz 1 LWG genehmi-<br />

gungspflichtig in öffentliche Abwasseranlagen einleiten, sind die Zustandsprüfun-<br />

gen mit den oben genannten Fristen auch bei einem Abwasseranfall von weniger<br />

als < 8 m³/d verpflichtend.<br />

Den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften wird für den Bereich des<br />

häuslichen Abwassers empfohlen, auch die öffentlichen Hausanschlussleitungen<br />

< 8 m³/d mit zu untersuchen. Weiterhin wird empfohlen, bei den Hauseigentü-<br />

mern für eine Mituntersuchung der privaten Grundstücksentwässerungsleitungen<br />

bei Maßnahmen im öffentlichen Bereich zu werben. Der Leitfaden verweist auf<br />

das gemeinsame Faltblatt „Informationen zur Instandhaltung von Hausanschluss-<br />

und Grundleitungen“ des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucher-<br />

schutz, des Gemeinde- und Städtebundes, des Städtetages, der Ingenieurkam-<br />

mer und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall.<br />

Für die nach EÜVOA geforderte Zustandsüberprüfung des Rohres einschließlich<br />

der Anschlussstutzen, der Rohrverbindungen und Schächte sind optische Unter-<br />

suchungen ausreichend. Es können im Wesentlichen erfasst werden:<br />

♦ Abflusshindernisse<br />

♦ Rohrbrüche<br />

♦ Mechanischer Verschleiß<br />

♦ Lageabweichungen<br />

♦ Grundwasserinfiltration<br />

♦ Querschnittsverformungen

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